Forwarded from Jessica Hamed
#2G #rlp #impfpflicht #selbstbestimmung #endeallermaßnahmen
Nun also auch bald #2G in Rheinland-Pfalz in Gastronomie und Hotel als #Optionsmodell.
Was sagt eigentlich Dr. Marco Buschmann dazu, der behauptete #FDP stehe für #3G? Die #FDP regiert in #RLP mit.
Die Verantwortung wird damit an die Unternehmer*innen abgewälzt. Diese müssen nun entscheiden, ob sie einen erheblichen Teil der Gesellschaft von ihren Dienstleistungen ausschließen oder sich weiter durch #Abstandsregeln gängeln lassen.
Beide Alternativen sind dabei nicht besonders attraktiv und werden so oder so für Verärgerung sorgen.
Dabei sollte sich der Ärger nicht gegen die Unternehmen richten, sondern gegen die politischen Verantwortlichen, die die Menschen auf diese Weise gegeneinander aufbringen.
Weder das #Virus noch die Unternehmen sind für diese Regelungen verantwortlich. Einzig die politischen Entscheidungsträger*innen sind es.
https://lnkd.in/gDDChbJz
Die Dehoga NRW hat dem reinen 2G-Modell eine klare Absage erteilt und es auf den Punkt gebracht:
"Der Staat will keine Impfpflicht beziehungsweise kann sie rechtlich nicht durchsetzen. Wer 2G aber verpflichtend einführen wollte, der macht aus unserer Restauranttür genau diese Hintertür", sagt Regionalpräsident Herbst. Man wolle sich nicht instrumentalisieren lassen.“
https://lnkd.in/gVUF2fNX
Die Dehoga RLP fordert hingegen eine 2G-Option als #Übergangsmodell, macht dabei aber klar, dass sie die Aufhebung aller Maßnahmen ab dem 11.10.2021 fordern:
„Präsident Gereon Haumann: „Aufgrund der bereits erreichten hohen Impfquote von über 60% der Gesamtbevölkerung, die in den nächsten Wochen weiter ansteigen wird, gibt es bereits heute keine lebensbedrohliche Gefahr mehr für die Gesamtbevölkerung. Insofern gibt es auch keine Legitimation mehr, der Gesamtbevölkerung Freiheitsrechte zu beschränken oder gar zu nehmen. Daher fordern wir das Ende aller Corona-Einschränkungen spätestens am 11. Oktober 2021!“
Die freie Entscheidung jedes Einzelnen für oder gegen eine Schutzimpfung ist zu respektieren. In gleicher Weise ist das Recht des Einzelnen auf Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit zu respektieren. Nachdem gewährleistet ist, dass bis spätestens 11.10.2021 jeder Impffähige einen Impfschutz erhalten kann, entfällt mit diesem Termin auch eine Rechtfertigung der Aufrechterhaltung von Corona-bedingten Beschränkungen, sowohl für den einzelnen Bürger als auch für unternehmerische Betätigungen,“ so Präsident Haumann.“
https://lnkd.in/gmfJ69Qm
Freilich ist es, wenn man sich die Entwicklung der vergangenen 18 Monate anschaut, illusorisch zu glauben, dass am 11.10. alle Coronamaßnahmen aufgehoben werden. Vielmehr ist mE mit Verschärfungen - natürlich erst nach der Bundestagswahl - zu rechnen.
Nun also auch bald #2G in Rheinland-Pfalz in Gastronomie und Hotel als #Optionsmodell.
Was sagt eigentlich Dr. Marco Buschmann dazu, der behauptete #FDP stehe für #3G? Die #FDP regiert in #RLP mit.
Die Verantwortung wird damit an die Unternehmer*innen abgewälzt. Diese müssen nun entscheiden, ob sie einen erheblichen Teil der Gesellschaft von ihren Dienstleistungen ausschließen oder sich weiter durch #Abstandsregeln gängeln lassen.
Beide Alternativen sind dabei nicht besonders attraktiv und werden so oder so für Verärgerung sorgen.
Dabei sollte sich der Ärger nicht gegen die Unternehmen richten, sondern gegen die politischen Verantwortlichen, die die Menschen auf diese Weise gegeneinander aufbringen.
Weder das #Virus noch die Unternehmen sind für diese Regelungen verantwortlich. Einzig die politischen Entscheidungsträger*innen sind es.
https://lnkd.in/gDDChbJz
Die Dehoga NRW hat dem reinen 2G-Modell eine klare Absage erteilt und es auf den Punkt gebracht:
"Der Staat will keine Impfpflicht beziehungsweise kann sie rechtlich nicht durchsetzen. Wer 2G aber verpflichtend einführen wollte, der macht aus unserer Restauranttür genau diese Hintertür", sagt Regionalpräsident Herbst. Man wolle sich nicht instrumentalisieren lassen.“
https://lnkd.in/gVUF2fNX
Die Dehoga RLP fordert hingegen eine 2G-Option als #Übergangsmodell, macht dabei aber klar, dass sie die Aufhebung aller Maßnahmen ab dem 11.10.2021 fordern:
„Präsident Gereon Haumann: „Aufgrund der bereits erreichten hohen Impfquote von über 60% der Gesamtbevölkerung, die in den nächsten Wochen weiter ansteigen wird, gibt es bereits heute keine lebensbedrohliche Gefahr mehr für die Gesamtbevölkerung. Insofern gibt es auch keine Legitimation mehr, der Gesamtbevölkerung Freiheitsrechte zu beschränken oder gar zu nehmen. Daher fordern wir das Ende aller Corona-Einschränkungen spätestens am 11. Oktober 2021!“
Die freie Entscheidung jedes Einzelnen für oder gegen eine Schutzimpfung ist zu respektieren. In gleicher Weise ist das Recht des Einzelnen auf Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit zu respektieren. Nachdem gewährleistet ist, dass bis spätestens 11.10.2021 jeder Impffähige einen Impfschutz erhalten kann, entfällt mit diesem Termin auch eine Rechtfertigung der Aufrechterhaltung von Corona-bedingten Beschränkungen, sowohl für den einzelnen Bürger als auch für unternehmerische Betätigungen,“ so Präsident Haumann.“
https://lnkd.in/gmfJ69Qm
Freilich ist es, wenn man sich die Entwicklung der vergangenen 18 Monate anschaut, illusorisch zu glauben, dass am 11.10. alle Coronamaßnahmen aufgehoben werden. Vielmehr ist mE mit Verschärfungen - natürlich erst nach der Bundestagswahl - zu rechnen.
Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
«Vor zwei Jahren hätten wir uns nicht vorstellen können, dass es einmal so eine Diskriminierung in der Bevölkerung gibt.»
Hunderte Betriebe haben angekündigt, sich der Zertifikatspflicht zu widersetzen und auch künftig allen Leuten Zutritt zu gewähren. Einige reden darüber.
https://www.20min.ch/story/ich-lasse-wohl-alle-rein-komme-was-wolle-230419135154
#Zertifikatspflicht #Beizen #3G
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@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Hunderte Betriebe haben angekündigt, sich der Zertifikatspflicht zu widersetzen und auch künftig allen Leuten Zutritt zu gewähren. Einige reden darüber.
https://www.20min.ch/story/ich-lasse-wohl-alle-rein-komme-was-wolle-230419135154
#Zertifikatspflicht #Beizen #3G
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20 Minuten
«Ich lasse wohl alle rein, komme, was wolle»
Hunderte Betriebe haben angekündigt, sich der Zertifikatspflicht zu widersetzen und auch künftig allen Leuten Zutritt zu gewähren. Einige reden darüber.
Forwarded from Jessica Hamed
#Impfpflicht #2G #zdfmorgenmagazin #Infektionsschutz #sozialeungerechtigkeit #testfüralleoderniemanden
Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:
"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."
https://lnkd.in/dyrnGyAr
Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:
"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....
Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...
Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.
D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."
https://lnkd.in/dEU993W4
Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:
"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."
https://lnkd.in/dyrnGyAr
Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:
"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....
Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...
Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.
D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."
https://lnkd.in/dEU993W4
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Forwarded from Jessica Hamed
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
SWR Aktuell
Keine Einigung zu Selbsttests an Hochschule in Bingen
Ein Student der TH Bingen klagt gegen die 3G-Regeln an Hochschulen in RLP. Sein Vorschlag, sich selbst auf Corona zu testen, wurde vom Land abgelehnt.