Antifa & Aufklärung von Remstal Rebell
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Ross und Reiter nennen. Warheit statt Lückenmedien

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Martin Hess, AfD, Ausschuß für Inneres und Heimat, mit einer brillanten Frage an #Faeser:

🔺“ Frau Ministerin, Sie haben gesagt, daß Sie das VERTRAUEN in Herrn #Schönbohm verloren haben.
🔺52% der Deutschen haben nach Insa Umfrage das VERTRAUEN in Sie verloren.
🔺Martin Hess: Ich stelle eine einfache Frage:

WANN TRETEN SIE ZUM WOHLE UNSERES LANDES ZURÜCK?“

Hören Sie sich diese Frau und Ihre aalglatte, arrogante Antwort an!

Ich mußte das ungeschnitten lassen!! #FaeserRücktritt #Bundestag

🔗 Andreas Patzwahl (@APatzwahl)
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Die Ampel-Regierung ignoriert konsequent die Realität und fährt Deutschland mit voller Absicht an die Wand. Immer noch versucht sie die Bürger für dumm zu verkaufen, aber die Folgen der Migrationskrise sind inzwischen überall sichtbar. Wir brauchen eine komplette Neuaufstellung in der Migrationspolitik und wir brauchen eine Festung Europa!

#Bundestag #AfD #Hess #Faeser #Grenzkontrollen #Grenzen #nurnochAfD #Innenministerin #Ampel

🔗 Martin Hess (@Martin_Hess_MdB)
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#sozi-Frau🤪 geifert🤯🤬 im #Bundestag #HassundHetze & Lügen gegen #AfD. Zur Rede gestellt... zieht sie den Schwanz ein & schweigt...
Forwarded from Beatrix von Storch
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Ganserer verletzte in der heutigen Sitzung im Familienausschuss zum angeblichen "Selbstbestimmungsgesetz" die Würde des Hohen Hauses- und niemand tut etwas. Das Präsidium schreitet immer nur dann zur Tat, wenn man die Wahrheit spricht. Deshalb nur noch AfD! #Bundestag
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💥Ordnungsruf für Robert #Farle im #Bundestag.💥

Er geht an der Regierungsbank vorbei und hat einen Disput mit Christian Lindner.
In Richtung Präsidium sagt #Farle:
🔺ER (#LINDNER) HAT MICH BESCHIMPFT!🔺

🔺Der nunmehr vorgelegte Haushalt ist erneut ein Verfassungsbruch.
🔺Wer hat die Gasmangellage und Ernergieversorgungslage so katastrophal herbeigeführt, wenn nicht diese Ampel?
DIESER HERR HABECK UND DIESER HERR LINDNER!
🔺 Ihre notorische Lüge, für alles und jeden Putin und ihre Russophobie verantwortlich zu machen!

🔺PUTIN HAT ANGEBOTEN, ÜBER DIE EINE NOCH INTAKTE NORDSTREAMLEITUNG 27,5MRD KUBIKMETER GAS LIEFERN ZU WOLLEN. DAS WIRD IN DER PRESSE ABER NICHT WIEDERGEGEBEN, WEIL DAS EIN BEWEIS IHRER NOTORISCHEN LÜGEN IST!🔺
Der tägliche Wahnsinn im Deutschen Bundestag

Auf die Frage aus der AfD-Fraktion, wieso u.a. Radwege in Peru finanziert werden, während in Niedersachsen die Deiche brechen, ob es nicht sinnvoller sei, erst einmal dort zu investieren, antwortet Svenja Schulze, dass es sinnvoll sei "Klimaschutz überall auf der Welt zu machen. Es reicht nicht, wenn wir Klimaschutz in Deutschland betreiben, es muss überall passieren, dazu haben wir uns im Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet! Und es hilft uns hier jede Tonne CO2, die auf der Welt eingespart wird, hilft, dass die Klimaprobleme in Deutschland nicht noch massiver werden und deshalb ist es sinnvoll, in diesem Bereich zu investieren!"

Ich stelle also fest, dass Radwege in Peru und anderswo unsere Deiche auf Dauer retten. Danke, Frau Schulze!

Inge Steinmetz

#AFD #SvenjaSchulze #bundestag #Klimawandel #deutscherbundestag
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Ein Fest der Demokratie
Oder
Leben im Linksstaat


#RobertFarle #Beweise

Schön , das es ihn im #Bundestag gibt 💯
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🤬 ANZEIGE GEGEN DIAKONIE CHEF 😮 Beatrix von Storch AfD #afd #bundestag #politik

https://youtube.com/shorts/ZSo2g4dz8f4?si=b23RPPi-tPYVyjxO 


StGB § 108
Wählernötigung

https://dejure.org/gesetze/StGB/108.html

(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Politikversagen ist Wählerversagen !!!

www.politikversagen.net
Ich habe mir mal den Antragsentwurf angeguckt, der im #Bundestag kursiert und der ein #Verbotsverfahren gegen die @AfD einleiten soll. Bekanntermaßen vertrete ich die #AfD in den verwaltungsgerichtlichen (!) Verfahren gegen den #Verfassungsschutz. Und dabei habe ich tausende Seiten an Unterlagen durchgelesen. Nachfolgend daher (nicht abschließend) “my two cents“ zum achtseitigen Entwurf (zumindest dem, der mir vorliegt) – wobei ich bewusst versuchen möchte, objektiv die dortigen Argumentationsansätze mit den mir bekannten Fakten abzugleichen:

Anmerkung 1: Schon auf S. 2 findet sich ein m.E. folgenschwerer dogmatischer (und logischer) Fehler. Da das @BfV_Bund die AfD als #Verdachtsfall eingestuft habe, lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig sei. Der Verdachtsfall des BVerfSchG und das Verbot des Art. 21 Abs. 2 GG haben jedoch (offenkundig) völlig andere Tatbestandsvoraussetzungen – und ein Verdacht kann sich im Übrigen bewahrheiten oder nicht. Die (ohnehin nicht rechtskräftigen) Entscheidungen aus Köln und Münster haben daher für ein Verfahren in #Karlsruhe m.E. noch nicht einmal eine Indizwirkung.

Anmerkung 2: Das OVG NRW hat zur Einstufung als „Verdachtsfall“ u.a. auf zwei damalige („zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung noch aktuelle“) Bundesvorstandsmitglieder abgestellt, die nunmehr nicht mehr dieses Amt innehaben (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 103). Auch faktisch ist der bloße Verweis daher nicht möglich.

Anmerkung 3: Das OVG NRW hat zur Einstufung als „Verdachtsfall“ auch betont, dass der Grundsatz der #Staatsfreiheit im Verdachtsfallverfahren gar nicht gelte (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 89 ff.). Abermals zeigt sich also, dass der von den Antragstellern angedachte „Gleichlauf“ nicht greift und vielmehr elementare Unterschiede gegeben sind.

Anmerkung 4: Auf S. 2 stellen die Antragsteller darauf ab, dass das BVerfG für ein Verbot eine „aktiv kämpferische“ Haltung verlange. Dabei übersehen Sie, dass BfV und Gerichte das für den „Verdachtsfall“ gerade nicht verlangen (siehe zuletzt OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 46) . Auch hier zeigt sich also, dass der Schluss vom Verdachtsfall auf Verbotsvoraussetzungen irrig ist.

Anmerkung 5: Auf S. 3 findet sich die (bloße) Behauptung, dass viele Aussagen von Politikern äußerungsrechtliche Straftatbestände verwirklichen sollen. Eine dem folgende, massenhafte Strafverfolgung ist indes (zumindest mir) nicht bekannt.

Anmerkung 6: Auf S. 4 findet sich eine interessante Passage: In #Potsdam sei über Remigration „auch von deutschen Staatsbürgern“ gesprochen worden. Mein Kanzleipartner @RABrennecke geht seit geraumer Zeit gegen die unwahre Behauptung vor, dort habe man über die Ausweisung von Deutschen gesprochen – siehe zuletzt hier: hoecker.eu/news/correctiv… oder hier: hoecker.eu/news/nächstes-….

Anmerkung 7: Die Antragsteller beziehen sich sodann überwiegend auf Presseberichte und wenige eingeleitete Strafverfahren, die m.E. allesamt nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Hier gilt für die Betroffenen die #Unschuldsvermutung – trotzdem soll so „das planvolle und entschlossene Vorgehen“ (der Gesamtpartei?) belegt werden. Das überzeugt mich nicht.

Anmerkung 8: Der Antrag ist (trotz einleitender rechtlicher Worte) „politisch“ geschrieben. Mag nun die Frage über die Einleitung noch „politisch“ sein, ist das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unstreitig juristisch geprägt. Und juristische Subsumtionen, Ableitungen o.ä. sind im Antrag m.E. nicht erkennbar.

Letztlich dürfte das #Bundesverfassungsgericht auf Basis dieses Entwurfs (falls er überhaupt den Bundestag passieren sollte) kurz und schmerzlos nach § 45 BVerfGG vorgehen und das Verfahren ohne mündliche Verhandlung als nicht hinreichend begründet zurückweisen.

Und zuletzt:

Anmerkung 9: Große Teile des Entwurfs befassen sich mit dem hier (verfassungsblog.de/strikte-staats…) angesprochenen Problem der strikten #Staatsfreiheit. @till_holterhus schreibt dazu (a.a.O.