Kesselblaulicht:
‼‼‼ Großeinsatz SEK ‼‼‼
Terroranschlag vereitelt in Baden-Württemberg
Am 24. Juni 2021 nahmen Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg mit Unterstützung von #Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz in Kehl einen 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest.
Der bis zu seiner Festnahme in Frankreich wohnhafte Mann ist nach derzeitigem Ermittlungsstand dem radikal-islamistischen Spektrum zuzuordnen.
Er soll sich mehrere Anleitungen zum Bau von sogenannten Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen verschafft und diese an noch unbekannte Personen weitergeleitet haben. Die Festnahme erfolgte, als der Beschuldigte mutmaßlich zur Vorbereitung eines späteren islamistisch motivierten Anschlags auf dem Bundesgebiet aus Frankreich nach Deutschland einreiste, um ein vollautomatisches Sturmgewehr zu erwerben.
Bei der sich anschließenden Durchsuchung des Beschuldigten stellten die Beamten neben Mobiltelefonen auch mutmaßlich für den angedachten Waffenkauf bestimmtes Bargeld sicher. Zeitgleich durchsuchten französische Polizeikräfte gemeinsam mit Kräften des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und des Bundeskriminalamts die Wohnung des Beschuldigten in Frankreich aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft #Karlsruhe im Vorfeld erwirkten Durchsuchungsbeschlusses.
Der Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Freitagnachmittag dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt, der Haftbefehl erließ.
Hinweise auf ein konkretes Anschlagsziel liegen derzeit nicht vor. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Landeskriminalamt Baden-Württemberg dauern an.
‼‼‼ Großeinsatz SEK ‼‼‼
Terroranschlag vereitelt in Baden-Württemberg
Am 24. Juni 2021 nahmen Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg mit Unterstützung von #Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz in Kehl einen 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest.
Der bis zu seiner Festnahme in Frankreich wohnhafte Mann ist nach derzeitigem Ermittlungsstand dem radikal-islamistischen Spektrum zuzuordnen.
Er soll sich mehrere Anleitungen zum Bau von sogenannten Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen verschafft und diese an noch unbekannte Personen weitergeleitet haben. Die Festnahme erfolgte, als der Beschuldigte mutmaßlich zur Vorbereitung eines späteren islamistisch motivierten Anschlags auf dem Bundesgebiet aus Frankreich nach Deutschland einreiste, um ein vollautomatisches Sturmgewehr zu erwerben.
Bei der sich anschließenden Durchsuchung des Beschuldigten stellten die Beamten neben Mobiltelefonen auch mutmaßlich für den angedachten Waffenkauf bestimmtes Bargeld sicher. Zeitgleich durchsuchten französische Polizeikräfte gemeinsam mit Kräften des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und des Bundeskriminalamts die Wohnung des Beschuldigten in Frankreich aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft #Karlsruhe im Vorfeld erwirkten Durchsuchungsbeschlusses.
Der Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Freitagnachmittag dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt, der Haftbefehl erließ.
Hinweise auf ein konkretes Anschlagsziel liegen derzeit nicht vor. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Landeskriminalamt Baden-Württemberg dauern an.
Forwarded from ehem. DIE RECHTE Infokanal
Lange hat es gedauert und nun hat das Oberlandesgericht #Karlsruhe eine Entscheidung getroffen - das Verfahren gegen unsere Partei wurde rechtmäßig eingestellt 👍
#Pforzheim #BadenWürttemberg
#Europawahl2019
Abonniert unseren Kanal
➡️ https://t.me/dierechteinfo
#Pforzheim #BadenWürttemberg
#Europawahl2019
Abonniert unseren Kanal
➡️ https://t.me/dierechteinfo
28 Jähriger Iraker Tatverdächtig
Ich kann es nicht mehr ertragen diese rohe massive Gewalt gegen Frauen und auch gegen Männer.
Erneut wurde eine Frau bestialisch von einem Täter mitten in #Deutschland #Mühlacker niedergestochen.
Nach kurzer Fahndung wurde ein Verdächtiger
festgenommen.
Die Frau erlitt mehrere Stichverletzungen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.
Schwer verletzt worden ist am Samstagmittag eine 27-jährige Frau als sie von einem Mann in Mühlacker mit einem Messer angegangen wurde.
Kurz vor 12 Uhr meldeten Passanten eine durch Messerstiche verletzte Frau an einer Bushaltestelle in Mühlacker-Lienzingen. Ein Teil der Anwesenden kümmerte sich um die Verletzte, andere verfolgten zunächst den zu Fuß flüchtigen mutmaßlichen Täter. Die schwer verletzte 27-Jährige wurde nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst in eine Klinik gebracht.
Die eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen, bei denen neben mehreren Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Pforzheim auch ein Polizeihubschrauber und ein Personenspürhund des Polizeipräsidiums Einsatz beteiligt waren, führten dann in Mühlacker-Lienzingen gegen 15 Uhr zur widerstandslosen Festnahme eines 28-jährigen Tatverdächtigen.
Nach Stand der Ermittlungen kannten sich die 27-jährige Geschädigte und der 28-jährige irakische Tatverdächtige bereits vor der Tat. Es besteht der Verdacht, dass der 28-Jährige versuchte, die Frau bei seiner Tat zu töten.
Der dringend tatverdächtige 28-Jährige wurde heute dem Haftrichter beim Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft #Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - Haftbefehl wegen #Fluchtgefahr erließ und in Vollzug setzte.
Der Mann befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Die Hintergründe der Tat, insbesondere ein etwaiges Motiv, sind noch Gegenstand der Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft berichtet nach.
#enzkreis
Ich kann es nicht mehr ertragen diese rohe massive Gewalt gegen Frauen und auch gegen Männer.
Erneut wurde eine Frau bestialisch von einem Täter mitten in #Deutschland #Mühlacker niedergestochen.
Nach kurzer Fahndung wurde ein Verdächtiger
festgenommen.
Die Frau erlitt mehrere Stichverletzungen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.
Schwer verletzt worden ist am Samstagmittag eine 27-jährige Frau als sie von einem Mann in Mühlacker mit einem Messer angegangen wurde.
Kurz vor 12 Uhr meldeten Passanten eine durch Messerstiche verletzte Frau an einer Bushaltestelle in Mühlacker-Lienzingen. Ein Teil der Anwesenden kümmerte sich um die Verletzte, andere verfolgten zunächst den zu Fuß flüchtigen mutmaßlichen Täter. Die schwer verletzte 27-Jährige wurde nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst in eine Klinik gebracht.
Die eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen, bei denen neben mehreren Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Pforzheim auch ein Polizeihubschrauber und ein Personenspürhund des Polizeipräsidiums Einsatz beteiligt waren, führten dann in Mühlacker-Lienzingen gegen 15 Uhr zur widerstandslosen Festnahme eines 28-jährigen Tatverdächtigen.
Nach Stand der Ermittlungen kannten sich die 27-jährige Geschädigte und der 28-jährige irakische Tatverdächtige bereits vor der Tat. Es besteht der Verdacht, dass der 28-Jährige versuchte, die Frau bei seiner Tat zu töten.
Der dringend tatverdächtige 28-Jährige wurde heute dem Haftrichter beim Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft #Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - Haftbefehl wegen #Fluchtgefahr erließ und in Vollzug setzte.
Der Mann befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Die Hintergründe der Tat, insbesondere ein etwaiges Motiv, sind noch Gegenstand der Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft berichtet nach.
#enzkreis
Ärztliche Notfallversorgung:
#Stuttgart macht dicht
Harter Schritt in der #Region #BadenWürttemberg
Die Menschen in #BadenWürttemberg müssen sich in den kommenden Wochen auf Einschränkungen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst einstellen.
Grund hierfür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Von heute an gelte ein Notfallplan. Dieser sieht vor, dass die Notfallpraxen in #Geislingen (Kreis #Göppingen), Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis), #Schorndorf (Rems-Murr-Kreis), #Möckmühl (Kreis #Heilbronn), #Waghäusel-Kirrlach (Kreis #Karlsruhe), #Künzelsau (Hohenlohekreis), #BadSäckingen (Kreis #Waldshut) und #Schopfheim (Kreis #Lörrach) geschlossen werden. Darüber hinaus kommt es zu Einschränkungen in den Praxen in Mühlacker (#Enzkreis), #Bietigheim-Bissingen (Kreis Ludwigsburg), #Rastatt, #Singen, #Herrenberg (Kreis #Böblingen) und Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis). In vielen weiteren Notfallpraxen werden der KVBW zufolge außerdem die Öffnungszeiten verkürzt.
Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 115 Notfallpraxen.
#Stuttgart macht dicht
Harter Schritt in der #Region #BadenWürttemberg
Die Menschen in #BadenWürttemberg müssen sich in den kommenden Wochen auf Einschränkungen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst einstellen.
Grund hierfür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Von heute an gelte ein Notfallplan. Dieser sieht vor, dass die Notfallpraxen in #Geislingen (Kreis #Göppingen), Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis), #Schorndorf (Rems-Murr-Kreis), #Möckmühl (Kreis #Heilbronn), #Waghäusel-Kirrlach (Kreis #Karlsruhe), #Künzelsau (Hohenlohekreis), #BadSäckingen (Kreis #Waldshut) und #Schopfheim (Kreis #Lörrach) geschlossen werden. Darüber hinaus kommt es zu Einschränkungen in den Praxen in Mühlacker (#Enzkreis), #Bietigheim-Bissingen (Kreis Ludwigsburg), #Rastatt, #Singen, #Herrenberg (Kreis #Böblingen) und Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis). In vielen weiteren Notfallpraxen werden der KVBW zufolge außerdem die Öffnungszeiten verkürzt.
Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 115 Notfallpraxen.
Forwarded from Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
Ärztliche Notfallversorgung:
#Stuttgart macht dicht
Harter Schritt in der #Region #BadenWürttemberg
👉 Die Menschen müssen sich in den kommenden Wochen auf Einschränkungen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst einstellen.
Grund hierfür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Von heute an gelte ein Notfallplan. Dieser sieht vor, dass die Notfallpraxen in #Geislingen (Kreis #Göppingen), Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis), #Schorndorf (Rems-Murr-Kreis), #Möckmühl (Kreis #Heilbronn), #Waghäusel-Kirrlach (Kreis #Karlsruhe), #Künzelsau (Hohenlohekreis), #BadSäckingen (Kreis #Waldshut) und #Schopfheim (Kreis #Lörrach) geschlossen werden. Darüber hinaus kommt es zu Einschränkungen in den Praxen in #Mühlacker (#Enzkreis), #BietigheimBissingen (Kreis #Ludwigsburg), #Rastatt, #Singen, #Herrenberg (Kreis #Böblingen) und #VillingenSchwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis). In vielen weiteren Notfallpraxen werden der KVBW zufolge außerdem die Öffnungszeiten verkürzt.
Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 115 Notfallpraxen.
#Stuttgart macht dicht
Harter Schritt in der #Region #BadenWürttemberg
👉 Die Menschen müssen sich in den kommenden Wochen auf Einschränkungen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst einstellen.
Grund hierfür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Von heute an gelte ein Notfallplan. Dieser sieht vor, dass die Notfallpraxen in #Geislingen (Kreis #Göppingen), Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis), #Schorndorf (Rems-Murr-Kreis), #Möckmühl (Kreis #Heilbronn), #Waghäusel-Kirrlach (Kreis #Karlsruhe), #Künzelsau (Hohenlohekreis), #BadSäckingen (Kreis #Waldshut) und #Schopfheim (Kreis #Lörrach) geschlossen werden. Darüber hinaus kommt es zu Einschränkungen in den Praxen in #Mühlacker (#Enzkreis), #BietigheimBissingen (Kreis #Ludwigsburg), #Rastatt, #Singen, #Herrenberg (Kreis #Böblingen) und #VillingenSchwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis). In vielen weiteren Notfallpraxen werden der KVBW zufolge außerdem die Öffnungszeiten verkürzt.
Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 115 Notfallpraxen.
Erneuter Angriff auf eine Frau
#karlsruhe
Nachdem eine 57-Jährige auf einem Parkplatz in #Karlsdorf-Neuthard am Freitagmittag durch einen spitzen Gegenstand verletzt wurde, konnte der mutmaßliche Täter in der Nacht auf Samstag festgenommen werden.
Intensive Ermittlungen führten die Beamten des Polizeireviers Bruchsal auf die Spur eines 28-jährigen Verdächtigen. Nachdem die Identität des Tatverdächtigen ermittelt war, konnten Beamten des Polizeipräsidiums Karlsruhe den 28-Jährigen am späten Abend an seiner Wohnanschrift in Karldorf-Neuthard widerstandslos festnehmen.
Die Hintergründe des Angriffs sind derzeit noch nicht eindeutig bekannt. Da Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit bestehen, wurde der Tatverdächtige in eine psychiatrische Einrichtung gebrachte. Weitere Maßnahmen werden derzeit in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe geprüft.
Die verletzte Frau konnte das Krankenhaus nach erfolgter ambulanter Behandlung am Freitagabend wieder verlassen.
#karlsruhe
Nachdem eine 57-Jährige auf einem Parkplatz in #Karlsdorf-Neuthard am Freitagmittag durch einen spitzen Gegenstand verletzt wurde, konnte der mutmaßliche Täter in der Nacht auf Samstag festgenommen werden.
Intensive Ermittlungen führten die Beamten des Polizeireviers Bruchsal auf die Spur eines 28-jährigen Verdächtigen. Nachdem die Identität des Tatverdächtigen ermittelt war, konnten Beamten des Polizeipräsidiums Karlsruhe den 28-Jährigen am späten Abend an seiner Wohnanschrift in Karldorf-Neuthard widerstandslos festnehmen.
Die Hintergründe des Angriffs sind derzeit noch nicht eindeutig bekannt. Da Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit bestehen, wurde der Tatverdächtige in eine psychiatrische Einrichtung gebrachte. Weitere Maßnahmen werden derzeit in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe geprüft.
Die verletzte Frau konnte das Krankenhaus nach erfolgter ambulanter Behandlung am Freitagabend wieder verlassen.
Karlsruhe
Mancher hat auch dann wenig zu befürchten, wenn er Kinder und Polizisten angreift...
Am Freitag greift ein 36jähriger Nigerianer in #Karlsruhe nach einem 8jährigen Jungen aus einer Schülergruppe am Bahnhof. Die Polizei schreitet ein, erteilt einen Platzverweis. Der Asylbewerber will aber nicht hören, wehrt sich gegen die Polizisten mit Beißen und Kratzen, verletzt 3 Beamte leicht und beißt einem vierten Polizisten in die Hand. Anzeige. Weiter passiert nichts.
13 Stunden später, in der Nacht auf Samstag, wird DERSELBE Mann beim Schwarzfahren erwischt und mehrmals gebeten, den Zug zu verlassen. Er bedroht die Bundesbeamten mit dem Tod, diese begleiten ihn aus dem Zug. Das gefällt dem Mann aus Nigeria nicht. Er wehrt sich massiv, zieht ein Cuttermesser und verletzt zwei Polizisten an Kopf, Bein, Arm und Hand. Beide Beamte sind dienstunfähig. Nach Einsatz von Pfefferspray konnte der Mann überwältigt und gefesselt werden. Die Staatsanwaltschaft ließ ihn frei.
Knapp 5 Stunden danach wurde er WIEDER beim Schwarzfahren erwischt, griff WIEDER die Beamten an, die diesmal jedoch unverletzt aus der Sache herausgingen und den 36jährigen erneut festnahmen. Man brachte ihn zur Untersuchung in eine Spezialklinik - und ließ ihn zum dritten Mal laufen.
Die Bundespolizei versuchte wohl 2x den Bereitschafts-Staatsanwalt zu überzeugen, einen Haftbefehl zu erlassen. Vergebens.
Nun hofft (!) man, dass am heutigen Montag ein anderer StA Dienst hat und endlich handelt.....
Welche Botschaft sendet das an Kriminelle? Ich kann Kinder begrapschen und Polizisten mit Waffen angreifen OHNE dass mir was passiert?
3 Vorfälle in knapp 18 Stunden und der Täter läuft frei durch die Gegend.
Wahnsinn!
Mancher hat auch dann wenig zu befürchten, wenn er Kinder und Polizisten angreift...
Am Freitag greift ein 36jähriger Nigerianer in #Karlsruhe nach einem 8jährigen Jungen aus einer Schülergruppe am Bahnhof. Die Polizei schreitet ein, erteilt einen Platzverweis. Der Asylbewerber will aber nicht hören, wehrt sich gegen die Polizisten mit Beißen und Kratzen, verletzt 3 Beamte leicht und beißt einem vierten Polizisten in die Hand. Anzeige. Weiter passiert nichts.
13 Stunden später, in der Nacht auf Samstag, wird DERSELBE Mann beim Schwarzfahren erwischt und mehrmals gebeten, den Zug zu verlassen. Er bedroht die Bundesbeamten mit dem Tod, diese begleiten ihn aus dem Zug. Das gefällt dem Mann aus Nigeria nicht. Er wehrt sich massiv, zieht ein Cuttermesser und verletzt zwei Polizisten an Kopf, Bein, Arm und Hand. Beide Beamte sind dienstunfähig. Nach Einsatz von Pfefferspray konnte der Mann überwältigt und gefesselt werden. Die Staatsanwaltschaft ließ ihn frei.
Knapp 5 Stunden danach wurde er WIEDER beim Schwarzfahren erwischt, griff WIEDER die Beamten an, die diesmal jedoch unverletzt aus der Sache herausgingen und den 36jährigen erneut festnahmen. Man brachte ihn zur Untersuchung in eine Spezialklinik - und ließ ihn zum dritten Mal laufen.
Die Bundespolizei versuchte wohl 2x den Bereitschafts-Staatsanwalt zu überzeugen, einen Haftbefehl zu erlassen. Vergebens.
Nun hofft (!) man, dass am heutigen Montag ein anderer StA Dienst hat und endlich handelt.....
Welche Botschaft sendet das an Kriminelle? Ich kann Kinder begrapschen und Polizisten mit Waffen angreifen OHNE dass mir was passiert?
3 Vorfälle in knapp 18 Stunden und der Täter läuft frei durch die Gegend.
Wahnsinn!
#newsupdate #badenwürttemberg #crime #polizei #karlsruhe
Ersten Erkenntnissen zufolge traf der 21-Jährige gegen 06:45 Uhr auf einem Feldweg in #Büchig auf eine mehrköpfige Personengruppe und geriet aus bislang unbekannter Ursache mit dieser in Streit..
Im Zuge der Auseinandersetzung soll eine Person aus der Gruppe wohl mehrere Schüsse aus einer Schreckschusswaffe in die Luft und in den Boden abgegeben haben. Im weiteren Verlauf soll ein Tatverdächtiger den 21-Jährigen offenbar mit einem Messer angegriffen und ihm oberflächliche Verletzungen zugefügt haben. Anschließend ergriffen sowohl die vermeintlichen Angreifer als auch der Geschädigte die Flucht.
Nachdem der 21-Jährige vor Ort erstversorgt wurde, brachten Rettungskräfte ihn mit einem Rettungswagen in ein #Krankenhaus. Dort konnte er nach der ambulanten Versorgung seiner Verletzungen noch am gleichen Tag entlassen werden.
Trotz einer umgehend eingeleiteten Fahndung konnten die Tatverdächtigen nicht mehr angetroffen werden. Im Zuge der Ermittlungen suchten Einsatzkräfte der Polizei die nähere Umgebung nach Spuren ab. Dabei kamen auch Polizeihunde zum Einsatz.
Bei den mutmaßlichen Angreifern soll es sich nach derzeitigem Sachstand um vier bis fünf junge Männer im Alter von etwa 18 bis 25 Jahren handeln. Alle seien schlank und etwa 175 bis 185 cm groß gewesen. Der vermeintliche Haupttäter habe schwarze Haare, einen Bart und gebräunte Haut gehabt. Einer seiner Begleiter habe helle Haut und dunkelblonde kurze Haare gehabt.
Der genaue Tathergang sowie die Hintergründe der Tat sind bislang noch unklar und Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
Die Ermittler bitten Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 0721 666-5555 beim Kriminaldauerdienst zu melden.
Ersten Erkenntnissen zufolge traf der 21-Jährige gegen 06:45 Uhr auf einem Feldweg in #Büchig auf eine mehrköpfige Personengruppe und geriet aus bislang unbekannter Ursache mit dieser in Streit..
Im Zuge der Auseinandersetzung soll eine Person aus der Gruppe wohl mehrere Schüsse aus einer Schreckschusswaffe in die Luft und in den Boden abgegeben haben. Im weiteren Verlauf soll ein Tatverdächtiger den 21-Jährigen offenbar mit einem Messer angegriffen und ihm oberflächliche Verletzungen zugefügt haben. Anschließend ergriffen sowohl die vermeintlichen Angreifer als auch der Geschädigte die Flucht.
Nachdem der 21-Jährige vor Ort erstversorgt wurde, brachten Rettungskräfte ihn mit einem Rettungswagen in ein #Krankenhaus. Dort konnte er nach der ambulanten Versorgung seiner Verletzungen noch am gleichen Tag entlassen werden.
Trotz einer umgehend eingeleiteten Fahndung konnten die Tatverdächtigen nicht mehr angetroffen werden. Im Zuge der Ermittlungen suchten Einsatzkräfte der Polizei die nähere Umgebung nach Spuren ab. Dabei kamen auch Polizeihunde zum Einsatz.
Bei den mutmaßlichen Angreifern soll es sich nach derzeitigem Sachstand um vier bis fünf junge Männer im Alter von etwa 18 bis 25 Jahren handeln. Alle seien schlank und etwa 175 bis 185 cm groß gewesen. Der vermeintliche Haupttäter habe schwarze Haare, einen Bart und gebräunte Haut gehabt. Einer seiner Begleiter habe helle Haut und dunkelblonde kurze Haare gehabt.
Der genaue Tathergang sowie die Hintergründe der Tat sind bislang noch unklar und Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
Die Ermittler bitten Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 0721 666-5555 beim Kriminaldauerdienst zu melden.
Ich habe mir mal den Antragsentwurf angeguckt, der im #Bundestag kursiert und der ein #Verbotsverfahren gegen die @AfD einleiten soll. Bekanntermaßen vertrete ich die #AfD in den verwaltungsgerichtlichen (!) Verfahren gegen den #Verfassungsschutz. Und dabei habe ich tausende Seiten an Unterlagen durchgelesen. Nachfolgend daher (nicht abschließend) “my two cents“ zum achtseitigen Entwurf (zumindest dem, der mir vorliegt) – wobei ich bewusst versuchen möchte, objektiv die dortigen Argumentationsansätze mit den mir bekannten Fakten abzugleichen:
Anmerkung 1: Schon auf S. 2 findet sich ein m.E. folgenschwerer dogmatischer (und logischer) Fehler. Da das @BfV_Bund die AfD als #Verdachtsfall eingestuft habe, lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig sei. Der Verdachtsfall des BVerfSchG und das Verbot des Art. 21 Abs. 2 GG haben jedoch (offenkundig) völlig andere Tatbestandsvoraussetzungen – und ein Verdacht kann sich im Übrigen bewahrheiten oder nicht. Die (ohnehin nicht rechtskräftigen) Entscheidungen aus Köln und Münster haben daher für ein Verfahren in #Karlsruhe m.E. noch nicht einmal eine Indizwirkung.
Anmerkung 2: Das OVG NRW hat zur Einstufung als „Verdachtsfall“ u.a. auf zwei damalige („zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung noch aktuelle“) Bundesvorstandsmitglieder abgestellt, die nunmehr nicht mehr dieses Amt innehaben (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 103). Auch faktisch ist der bloße Verweis daher nicht möglich.
Anmerkung 3: Das OVG NRW hat zur Einstufung als „Verdachtsfall“ auch betont, dass der Grundsatz der #Staatsfreiheit im Verdachtsfallverfahren gar nicht gelte (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 89 ff.). Abermals zeigt sich also, dass der von den Antragstellern angedachte „Gleichlauf“ nicht greift und vielmehr elementare Unterschiede gegeben sind.
Anmerkung 4: Auf S. 2 stellen die Antragsteller darauf ab, dass das BVerfG für ein Verbot eine „aktiv kämpferische“ Haltung verlange. Dabei übersehen Sie, dass BfV und Gerichte das für den „Verdachtsfall“ gerade nicht verlangen (siehe zuletzt OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 46) . Auch hier zeigt sich also, dass der Schluss vom Verdachtsfall auf Verbotsvoraussetzungen irrig ist.
Anmerkung 5: Auf S. 3 findet sich die (bloße) Behauptung, dass viele Aussagen von Politikern äußerungsrechtliche Straftatbestände verwirklichen sollen. Eine dem folgende, massenhafte Strafverfolgung ist indes (zumindest mir) nicht bekannt.
Anmerkung 6: Auf S. 4 findet sich eine interessante Passage: In #Potsdam sei über Remigration „auch von deutschen Staatsbürgern“ gesprochen worden. Mein Kanzleipartner @RABrennecke geht seit geraumer Zeit gegen die unwahre Behauptung vor, dort habe man über die Ausweisung von Deutschen gesprochen – siehe zuletzt hier: hoecker.eu/news/correctiv… oder hier: hoecker.eu/news/nächstes-….
Anmerkung 7: Die Antragsteller beziehen sich sodann überwiegend auf Presseberichte und wenige eingeleitete Strafverfahren, die m.E. allesamt nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Hier gilt für die Betroffenen die #Unschuldsvermutung – trotzdem soll so „das planvolle und entschlossene Vorgehen“ (der Gesamtpartei?) belegt werden. Das überzeugt mich nicht.
Anmerkung 8: Der Antrag ist (trotz einleitender rechtlicher Worte) „politisch“ geschrieben. Mag nun die Frage über die Einleitung noch „politisch“ sein, ist das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unstreitig juristisch geprägt. Und juristische Subsumtionen, Ableitungen o.ä. sind im Antrag m.E. nicht erkennbar.
Letztlich dürfte das #Bundesverfassungsgericht auf Basis dieses Entwurfs (falls er überhaupt den Bundestag passieren sollte) kurz und schmerzlos nach § 45 BVerfGG vorgehen und das Verfahren ohne mündliche Verhandlung als nicht hinreichend begründet zurückweisen.
Und zuletzt:
Anmerkung 9: Große Teile des Entwurfs befassen sich mit dem hier (verfassungsblog.de/strikte-staats…) angesprochenen Problem der strikten #Staatsfreiheit. @till_holterhus schreibt dazu (a.a.O.
Anmerkung 1: Schon auf S. 2 findet sich ein m.E. folgenschwerer dogmatischer (und logischer) Fehler. Da das @BfV_Bund die AfD als #Verdachtsfall eingestuft habe, lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig sei. Der Verdachtsfall des BVerfSchG und das Verbot des Art. 21 Abs. 2 GG haben jedoch (offenkundig) völlig andere Tatbestandsvoraussetzungen – und ein Verdacht kann sich im Übrigen bewahrheiten oder nicht. Die (ohnehin nicht rechtskräftigen) Entscheidungen aus Köln und Münster haben daher für ein Verfahren in #Karlsruhe m.E. noch nicht einmal eine Indizwirkung.
Anmerkung 2: Das OVG NRW hat zur Einstufung als „Verdachtsfall“ u.a. auf zwei damalige („zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung noch aktuelle“) Bundesvorstandsmitglieder abgestellt, die nunmehr nicht mehr dieses Amt innehaben (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 103). Auch faktisch ist der bloße Verweis daher nicht möglich.
Anmerkung 3: Das OVG NRW hat zur Einstufung als „Verdachtsfall“ auch betont, dass der Grundsatz der #Staatsfreiheit im Verdachtsfallverfahren gar nicht gelte (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 89 ff.). Abermals zeigt sich also, dass der von den Antragstellern angedachte „Gleichlauf“ nicht greift und vielmehr elementare Unterschiede gegeben sind.
Anmerkung 4: Auf S. 2 stellen die Antragsteller darauf ab, dass das BVerfG für ein Verbot eine „aktiv kämpferische“ Haltung verlange. Dabei übersehen Sie, dass BfV und Gerichte das für den „Verdachtsfall“ gerade nicht verlangen (siehe zuletzt OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 46) . Auch hier zeigt sich also, dass der Schluss vom Verdachtsfall auf Verbotsvoraussetzungen irrig ist.
Anmerkung 5: Auf S. 3 findet sich die (bloße) Behauptung, dass viele Aussagen von Politikern äußerungsrechtliche Straftatbestände verwirklichen sollen. Eine dem folgende, massenhafte Strafverfolgung ist indes (zumindest mir) nicht bekannt.
Anmerkung 6: Auf S. 4 findet sich eine interessante Passage: In #Potsdam sei über Remigration „auch von deutschen Staatsbürgern“ gesprochen worden. Mein Kanzleipartner @RABrennecke geht seit geraumer Zeit gegen die unwahre Behauptung vor, dort habe man über die Ausweisung von Deutschen gesprochen – siehe zuletzt hier: hoecker.eu/news/correctiv… oder hier: hoecker.eu/news/nächstes-….
Anmerkung 7: Die Antragsteller beziehen sich sodann überwiegend auf Presseberichte und wenige eingeleitete Strafverfahren, die m.E. allesamt nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Hier gilt für die Betroffenen die #Unschuldsvermutung – trotzdem soll so „das planvolle und entschlossene Vorgehen“ (der Gesamtpartei?) belegt werden. Das überzeugt mich nicht.
Anmerkung 8: Der Antrag ist (trotz einleitender rechtlicher Worte) „politisch“ geschrieben. Mag nun die Frage über die Einleitung noch „politisch“ sein, ist das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unstreitig juristisch geprägt. Und juristische Subsumtionen, Ableitungen o.ä. sind im Antrag m.E. nicht erkennbar.
Letztlich dürfte das #Bundesverfassungsgericht auf Basis dieses Entwurfs (falls er überhaupt den Bundestag passieren sollte) kurz und schmerzlos nach § 45 BVerfGG vorgehen und das Verfahren ohne mündliche Verhandlung als nicht hinreichend begründet zurückweisen.
Und zuletzt:
Anmerkung 9: Große Teile des Entwurfs befassen sich mit dem hier (verfassungsblog.de/strikte-staats…) angesprochenen Problem der strikten #Staatsfreiheit. @till_holterhus schreibt dazu (a.a.O.
Verfassungsblog
AfD-Verbot und strikte Staatsfreiheit: Zu den verfassungsprozessualen Herausforderungen eines Parteiverbotsantrags durch den Deutschen…
Nach den jüngsten Ereignissen um die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags nimmt die Debatte um ein Verbot der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) erneut Fahrt auf. Dass die Antragstellung nun unter Umständen allein durch den Bundestag erfolgen…