Antifa & Aufklärung von Remstal Rebell
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Ross und Reiter nennen. Warheit statt Lückenmedien

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zeit.de/politik/2024-0

Betrachtet man dieser Tage die Berichterstattung über das vermeintliche #Geheimtreffen, so zeigt sich völlig abseits einer unerträglichen Instrumentalisierung dieses eigentlich wenig bedeutsamen Ereignisses zu politischen, medialen und die #Öffentlichkeit aufstachelnden, polarisierenden und aufwiegelnden Zwecken ein in der jüngeren Geschichte bisher kaum dagewesenes mediales Überschreiten geltender Regelungen und Grenzen. Als #Journalist bin ich einigermaßen schockiert - wenngleich nicht mehr unbedingt überrascht -, darüber, wie dreist, schamlos und ungeniert Publizistische Grundsätze über den Haufen geworfen werden.

Es beginnt mit der mittlerweile nicht mehr nur für die öffentlich-rechtlichen, sondern auch die privaten Sender geltenden #Missachtung des Prinzips der grundsätzlich wahrhaftigen Darstellung nach Ziffer 2 Pressekodex. Hierzu gehört es einerseits, dass gelieferte Informationen insbesondere dann nochmals auf ihre #Plausibilität, Konsistenz und Ursprung eigenständig überprüft werden müssen, die von einem einzelnen Recherchezentrum stammen. Die #Quellenkritik ist gerade dann angezeigt, wenn man mit Darstellungen versorgt wird, die von einer in der Vergangenheit immer wieder durch #Abhängigkeit zu Parteien und von Fördergeldern einzelner Behörden, Organisationen und Institutionen aufgefallen sind - und darüber hinaus wiederholt in juristische Streitigkeiten wegen der Qualität, #Echtheit und Authentizität ihrer Arbeit vor Gericht standen.

#Correctiv also ungefragt, unkritisch und Distanzlos zu eine seriösen und glaubhaften Investigativjournalisten zu erklären, deren dargebotenes Material bei ein wenig gesundem #Menschenverstand und für Medienschaffende eigentlich notwendigen #Skepsis bereits hätte aufhorchen lassen müssen, ist nicht nur fahrlässig und naiv, sondern scheint der mittlerweile etablierten #Methode "Solidarität gegen das Böse" zu entsprechen. Und spätestens, als sich Teilnehmer der Veranstaltung eindeutig von den vorgebrachten Inhalten der dokumentierten Gespräche distanziert und ihnen widersprochen haben, stand Aussage gegen Aussage. Das Prinzip der #Unschuldsvermutung gilt auch dann. Man hätte also eindrücklich deren #Gegendarstellung nachliefern und diese ebenso ausführlich, gleichwertig und transparent abbilden müssen. Denn nur dann kann #Fairness hergestellt werden, die zu einem elementaren Wert von #Demokratie und anspruchsvollen Journalismus gehört.

Es liegt aber möglicherweise auch ein Verstoß gegen Ziffer 1 #Pressekodex vor. Denn in einer bisher für mich kaum gekannten rhetorischen #Eskalation, einer Zuspitzung, einer Übertreibung, einer #Nazifizierung von Sprache wurde plötzlich aus einer anfangs noch als #Remigration bezeichneten Idee der Rückführung von Personen, denen in Deutschland #Asyl rechtskräftig verweigert wurde oder die keinen Anspruch mehr auf Aufenthalt haben, eine im Indikativ formulierte und in mehreren Medien wiederholte Aussage, man habe sich auf eine "#Deportation von Millionen Bürgern" verständigt. Dass hier mit weit über die im Zuge einer #Berichterstattung zulässigen Kommentierung hinausgehender Subjektivierung, Bewertung und Interpretation ein Sachgehalt unterstellt wurde, der mit der Ursprungsformulierung nichts mehr zu tun hat, widerspricht jedem Anspruch an #Sorgfalt.

In einer nahezu verleumderischen und den Ruf der an diesem Treffen Beteiligten bewusst massiv diskreditierenden Weise eine emotional, moralisch und politisch aufgeladene #Konklusion als tatsächlich stattgefundene Absprache darzustellen, verstößt nicht nur gegen die #Würde und Integrität der dort Anwesenden. Viel eher wird mit der Betitelung einer "#Wannsee-Konferenz" zudem explizit eine Parallele zur Geschichte gezogen, welche suggeriert, man habe sich in der Manier der damaligen Massenmörder auf eine erneute Rassifizierung in diesem Land vorbereitet.
epochtimes.de/politik/elon-m

Wer in diesen Tagen an den Himmel blickt, sieht dunkle Wolken am #Horizont auftauchen. Es sind die ersten Vorboten einer neuen Epoche des Unrechts, die sich dort bemerkbar machen. Denn mittlerweile ist auch international in die #Medien vorgedrungen, dass in der Bundesrepublik nicht mehr nur das sanktioniert werden kann, was mehr oder weniger deutlich unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegt, sondern auch das Darstellen von Tatsachen - wie es die #AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser mit der Kriminalstatistik getan hat, um dafür in zweiter Instanz verurteilt zu werden. Eine #Demokratie verliert an ihrem Glanz, wenn Wahrheit durch das Mittel der Repression aus der Wahrnehmung der Masse durch Tyrannei, Drangsal und Demagogie zu verdrängen versucht wird. Und es bleibt nicht bei dieser Form der Gängelung, bei der man den Eindruck hat, dass die Gewalten in Deutschland durch die #Regierung dafür missbraucht werden, unliebsame Gegner aus der kritischen Opposition mundtot zu machen. Man denke beispielsweise an das Informationsmonopol der #Leitmedien, welche sich zu einem journalistischen Kartell vereint haben - und nur noch die Wirklichkeit präsentieren, die den #Grünen genehm ist. Da bleiben ganz selbstverständlich jegliche Meldungen außen vor, die über Angriffe auf Funktionsträger der Alternative für Deutschland berichten. Da werden Zahlen manipuliert, um den Fakt zu verschleiern, dass es eben nicht Personen der linken Parteien sind, die am häufigsten in ihrer körperlichen #Unversehrtheit beschnitten werden.

Es werden #Skandale nach und nach aus der Schublade gezogen, um im Wahlkampf weitere Stellschrauben gegen die Blauen anziehen zu können. Und natürlich vergisst man beim Inszenieren von Affären nicht nur beiläufig die in unserem System eigentlich verbindliche #Unschuldsvermutung. Dass man mittlerweile mit dem Besuch der Kavallerie rechnen muss, wenn man sich über #Habeck oder Lang belustigt, gehört ebenfalls zur Realität. Und selbst Jugendliche sind nicht mehr davor gefeit, mit einer Gefährderansprache rechnen zu müssen, wenn sie eine anrüchige Symbolik in den Sozialen Medien verwenden. Man muss im Zweifel um seinen Arbeitsplatz fürchten, wenn man sein Kreuz auf dem #Stimmzettel an der falschen Stelle macht. Man erfährt im eigenen Freundeskreis und unter Kollegen Segregation, wenn man seinen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf freie Rede nutzt. Die #Kirchen wollen uns eintrichtern, dass es gegen den Willen Gottes sei, mit Björn Höcke oder Tino Chrupalla zu sympathisieren. An der maroden Wirtschaft hierzulande ist natürlich nicht etwa die ideologische Transformation mit einer völlig sinnfreien #Energiewende von fanatischen Ökologisten schuld, sondern es ist der schlechte Ruf und die sinkende Standortattraktivität, welche unsere Nation verkraften muss, weil in unseren Gefilden nicht Messer, sondern #Rechtsextreme ihr Unwesen treiben. Und während sich gerade Bürger der ehemaligen DDR an die Zeiten des Honecker-Regimes erinnern, schwadroniert manch ein Prominenter in der Öffentlichkeit ich geschichtsrevisionistisch über #Parallelen zwischen 1933 und heute.

Vom Bundespräsidenten bis zu den Bischöfen wird die #Spaltung in unseren Breiten vorangetrieben. So wird ein überaus metaphorisches Bild des Rattenfängers benutzt, um diejenigen verächtlich zu machen, die sich von der #Programmatik der AfD überzeugen lassen. Oder man verweist auf die Unvereinbarkeit der Standpunkte der Partei mit der Bibel - obwohl auch dort die geflügelte Begrifflichkeit der Nächstenliebe abgestuft und relativiert wird. Schließlich ist das Engagement für #Remigration kein Ausdruck von Inhumanität, sondern von Regelhaftigkeit und Fairness. Diese sind wiederum für unsere Obrigkeit uninteressant. Denn sie ist beschäftigt mit dem Umsichschlagen in der Not. Ein im Untergang befindliches Establishment, das im Angesicht des drohenden Machtverlusts sämtliche Register zu ziehen bereit ist, um zumindest noch mit Hängen und Würgen bis im Herbst 2025 ihre Vision einer pluralistischen #Plangesellschaft zu verwirklichen.
Ich habe mir mal den Antragsentwurf angeguckt, der im #Bundestag kursiert und der ein #Verbotsverfahren gegen die @AfD einleiten soll. Bekanntermaßen vertrete ich die #AfD in den verwaltungsgerichtlichen (!) Verfahren gegen den #Verfassungsschutz. Und dabei habe ich tausende Seiten an Unterlagen durchgelesen. Nachfolgend daher (nicht abschließend) “my two cents“ zum achtseitigen Entwurf (zumindest dem, der mir vorliegt) – wobei ich bewusst versuchen möchte, objektiv die dortigen Argumentationsansätze mit den mir bekannten Fakten abzugleichen:

Anmerkung 1: Schon auf S. 2 findet sich ein m.E. folgenschwerer dogmatischer (und logischer) Fehler. Da das @BfV_Bund die AfD als #Verdachtsfall eingestuft habe, lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig sei. Der Verdachtsfall des BVerfSchG und das Verbot des Art. 21 Abs. 2 GG haben jedoch (offenkundig) völlig andere Tatbestandsvoraussetzungen – und ein Verdacht kann sich im Übrigen bewahrheiten oder nicht. Die (ohnehin nicht rechtskräftigen) Entscheidungen aus Köln und Münster haben daher für ein Verfahren in #Karlsruhe m.E. noch nicht einmal eine Indizwirkung.

Anmerkung 2: Das OVG NRW hat zur Einstufung als „Verdachtsfall“ u.a. auf zwei damalige („zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung noch aktuelle“) Bundesvorstandsmitglieder abgestellt, die nunmehr nicht mehr dieses Amt innehaben (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 103). Auch faktisch ist der bloße Verweis daher nicht möglich.

Anmerkung 3: Das OVG NRW hat zur Einstufung als „Verdachtsfall“ auch betont, dass der Grundsatz der #Staatsfreiheit im Verdachtsfallverfahren gar nicht gelte (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 89 ff.). Abermals zeigt sich also, dass der von den Antragstellern angedachte „Gleichlauf“ nicht greift und vielmehr elementare Unterschiede gegeben sind.

Anmerkung 4: Auf S. 2 stellen die Antragsteller darauf ab, dass das BVerfG für ein Verbot eine „aktiv kämpferische“ Haltung verlange. Dabei übersehen Sie, dass BfV und Gerichte das für den „Verdachtsfall“ gerade nicht verlangen (siehe zuletzt OVG NRW, Urt. v. 13.05.2024, Az.: 5 A 1218/22, S. 46) . Auch hier zeigt sich also, dass der Schluss vom Verdachtsfall auf Verbotsvoraussetzungen irrig ist.

Anmerkung 5: Auf S. 3 findet sich die (bloße) Behauptung, dass viele Aussagen von Politikern äußerungsrechtliche Straftatbestände verwirklichen sollen. Eine dem folgende, massenhafte Strafverfolgung ist indes (zumindest mir) nicht bekannt.

Anmerkung 6: Auf S. 4 findet sich eine interessante Passage: In #Potsdam sei über Remigration „auch von deutschen Staatsbürgern“ gesprochen worden. Mein Kanzleipartner @RABrennecke geht seit geraumer Zeit gegen die unwahre Behauptung vor, dort habe man über die Ausweisung von Deutschen gesprochen – siehe zuletzt hier: hoecker.eu/news/correctiv… oder hier: hoecker.eu/news/nächstes-….

Anmerkung 7: Die Antragsteller beziehen sich sodann überwiegend auf Presseberichte und wenige eingeleitete Strafverfahren, die m.E. allesamt nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Hier gilt für die Betroffenen die #Unschuldsvermutung – trotzdem soll so „das planvolle und entschlossene Vorgehen“ (der Gesamtpartei?) belegt werden. Das überzeugt mich nicht.

Anmerkung 8: Der Antrag ist (trotz einleitender rechtlicher Worte) „politisch“ geschrieben. Mag nun die Frage über die Einleitung noch „politisch“ sein, ist das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unstreitig juristisch geprägt. Und juristische Subsumtionen, Ableitungen o.ä. sind im Antrag m.E. nicht erkennbar.

Letztlich dürfte das #Bundesverfassungsgericht auf Basis dieses Entwurfs (falls er überhaupt den Bundestag passieren sollte) kurz und schmerzlos nach § 45 BVerfGG vorgehen und das Verfahren ohne mündliche Verhandlung als nicht hinreichend begründet zurückweisen.

Und zuletzt:

Anmerkung 9: Große Teile des Entwurfs befassen sich mit dem hier (verfassungsblog.de/strikte-staats…) angesprochenen Problem der strikten #Staatsfreiheit. @till_holterhus schreibt dazu (a.a.O.