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Peter Schinder, Rechtsanwalt
Das #Bundesverfassungsgericht hat erfreulicherweise seine ständige Rechtsprechung in Bezug auf die #Meinungsfreiheit bestätigt und so ein klares Zeichen gegen die Verengung des Meinungsdiskurses der #SPD / #GRÜNE / #FDP-Regierung gesetzt, die von der Co-Regierung (aka Opposition) von #CDU und #CSU voll mitgetragen wird.

Wie hier bereits ausführlich berichtet, haben Alexander Unzicker und ich Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die demokratiefeindlichen "Umtriebe" des Bundesinnenmisinteriums und des Bundesamtes für Verfassungsschutzes eingereicht, nach denen bereits die Verbreitung wahrer historischer Tatsachen "tatsächliche Angriffe auf die Demokratie", "Singen von Putins Lied", "Beteilgung an russischer Desinformation und Propaganda" sein sollen und auf "AfD-Nähe" hinweisen.

Die Klageschrift ist u. a. bei den NachDenkSeiten, siehe unten im Kommentar, verlinkt.

Nach zweimaliger Verlängerung der Klageerwiderungsfrist um insgesamt zehn Wochen hat das BfV auf unsere Klage erwidert. Die Argumente sind freilich fast dieselben wie von dort bereits vorprozessual vorgebracht.

Unsere Replik auf die Erwiderung findet Ihr hier in diesem Post.

Wem #Demokratie, #Rechtsstaat und die diese konstituierende Meinungsfreiheit (so das BVerfG) am Herzen liegen, der möge uns bitte bei dieser Klage unterstützen und unser Anliegen bekannt machen, breit streuen. Herzlichen Dank!

Overton, NachDenkSeiten, Telepolis und Inforsperber haben darüber berichtet, die #Mainstream-#Medien schweigen - was nicht wirklich überraschen kann.


https://www.nachdenkseiten.de/?p=105790
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