DIE VERBRECHEN DER MERKEL-MÄNNER. Massenhaft und systemisch wird seit 2015 Mördern, Totschlägern, Vergewaltigern durch das Merkel-Regime im ehemaligen Deutschland Schutz vor Strafverfolgung in der Heimat gewährt. BILD, 21.6.2018: “Az: 5877xxx: 40 Menschen getötet
Nach der Anhörung des Asylbewerbers Baba M. aus Ghana sendet das Referat 534 der Regionalstelle Düsseldorf am 6. Dezember 2016 folgende Mail an das Sicherheitsreferat des Bundesamtes in Nürnberg: 'Der o.?a. Antragsteller gab bei der Anhörung an, über 40 Menschen in Ghana getötet zu haben. Die Akte befindet sich noch in meinem Arbeitskorb.'
Az: 6726XXX: misshandelt, gefoltert
Beim Entscheider des BAMF erscheint im Januar 2017 ein Asylbewerber aus Eritrea (Nordost-Afrika). Dort berichtet er, 'als Gefängniswärter in Eritrea gearbeitet zu haben'. Dabei sei er, notiert der BAMF-Angestellte, 'gezwungen worden, Leute zu misshandeln/zu foltern'. Die Frage, ob 'möglicherweise eine Straftat im Raum steht', leitet der BAMF-Mitarbeiter an sein Sicherheitsreferat weiter. [...]
Az: 6192xxx: Schwere Körperverletzung
Das Referat 642 informiert die Abteilung für Sicherheit in Nürnberg am 23. Dezember 2016 über einen Asylbewerber aus Pakistan, der in seiner Heimat wegen Straftaten gesucht werde. 'Er gab an, schwere Körperverletzungen begangen zu haben. Während der Anhörung wurde der Antragsteller zunehmend aggressiver und beschwerte sich wie folgt: Ihr Tochterficker habt die Grenzen aufgemacht und die Leute reingelassen.'
Az: 6848xxx: Mord aus niedrigen Beweggründen
Am 13. Januar 2017 teilt ein Entscheider des Referats 530 der Außenstelle Dortmund unter der Betreffzeile 'Vortrag Mörder, Bangladesch' der BAMF-Zentrale mit: 'Guten Tag nach Nürnberg, der Antragsteller zu 684xxx trug als Fluchtgrund vor, dass er wegen Mord gesucht wird, den er auch in der Anhörung bestätigt. Der Tatbestand würde auch hier in Deutschland als Mord (aus niedrigen Beweggründen) verhandelt werden. Die HKL zu Bangladesch ergeben, dass bei drohender Inhaftierung Flüchtlingshilfe zu gewähren ist. Wie soll verfahren werden?'
Az: 6712xxx: Drogenhandel
Über einen algerischen Asylbewerber berichtet eine Entscheiderin aus Ingelheim: 'Aus dem Anhörungsprotokoll des Herrn B., geboren 1980, geht hervor, dass dieser in Algerien Drogen (Kokain und Haschisch) geschmuggelt und verkauft hat und deswegen in Algerien verfolgt werde. Dem Antragsteller wäre subsidiärer Schutz zu gewähren. Die Akte wird bis zur Ihrer Rückmeldung nicht entschieden.'
Az: 6928xxx: Vergewaltigung
Über einen Asylbewerber schreibt die Außenstelle Augsburg dem Sicherheitsreferat am 2. Dezember 2016: 'Der Antragsteller fühlt sich sexuell zu Männern und Frauen hingezogen. In Pakistan wurde von dem Antragsteller ein Mann vergewaltigt. Nähere Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte dem Anhörungsprotokoll.'
Az: 6304XXX: Mehrfacher Mord
Ende 2016 erscheint ein Asylbewerber aus Bangladesch in der Asylstelle in Bochum zur Anhörung. Anschließend meldet der BAMF-Angestellte an das Sicherheitsreferat: 'Der Antragsteller aus Bangladesch hat glaubhaft dargestellt, dass er ein mehrfacher Mörder ist. Der Antragsteller ist zu 85 Jahren Haft verurteilt.' Das Urteil habe der Asylbewerber 'in schlechter Kopie' mit sich geführt.”
#MERKELMAENNER #MERKELMANN #MERKELTERROR #BAMF #HOCHVERRAT #MERKELREGIME #MERKELN #WARONPEOPLE #GERMONEY #ASYL #ASYLINDUSTRIE #ASYLHELFER #REFUGEESWELCOME #BUNTLAND
Nach der Anhörung des Asylbewerbers Baba M. aus Ghana sendet das Referat 534 der Regionalstelle Düsseldorf am 6. Dezember 2016 folgende Mail an das Sicherheitsreferat des Bundesamtes in Nürnberg: 'Der o.?a. Antragsteller gab bei der Anhörung an, über 40 Menschen in Ghana getötet zu haben. Die Akte befindet sich noch in meinem Arbeitskorb.'
Az: 6726XXX: misshandelt, gefoltert
Beim Entscheider des BAMF erscheint im Januar 2017 ein Asylbewerber aus Eritrea (Nordost-Afrika). Dort berichtet er, 'als Gefängniswärter in Eritrea gearbeitet zu haben'. Dabei sei er, notiert der BAMF-Angestellte, 'gezwungen worden, Leute zu misshandeln/zu foltern'. Die Frage, ob 'möglicherweise eine Straftat im Raum steht', leitet der BAMF-Mitarbeiter an sein Sicherheitsreferat weiter. [...]
Az: 6192xxx: Schwere Körperverletzung
Das Referat 642 informiert die Abteilung für Sicherheit in Nürnberg am 23. Dezember 2016 über einen Asylbewerber aus Pakistan, der in seiner Heimat wegen Straftaten gesucht werde. 'Er gab an, schwere Körperverletzungen begangen zu haben. Während der Anhörung wurde der Antragsteller zunehmend aggressiver und beschwerte sich wie folgt: Ihr Tochterficker habt die Grenzen aufgemacht und die Leute reingelassen.'
Az: 6848xxx: Mord aus niedrigen Beweggründen
Am 13. Januar 2017 teilt ein Entscheider des Referats 530 der Außenstelle Dortmund unter der Betreffzeile 'Vortrag Mörder, Bangladesch' der BAMF-Zentrale mit: 'Guten Tag nach Nürnberg, der Antragsteller zu 684xxx trug als Fluchtgrund vor, dass er wegen Mord gesucht wird, den er auch in der Anhörung bestätigt. Der Tatbestand würde auch hier in Deutschland als Mord (aus niedrigen Beweggründen) verhandelt werden. Die HKL zu Bangladesch ergeben, dass bei drohender Inhaftierung Flüchtlingshilfe zu gewähren ist. Wie soll verfahren werden?'
Az: 6712xxx: Drogenhandel
Über einen algerischen Asylbewerber berichtet eine Entscheiderin aus Ingelheim: 'Aus dem Anhörungsprotokoll des Herrn B., geboren 1980, geht hervor, dass dieser in Algerien Drogen (Kokain und Haschisch) geschmuggelt und verkauft hat und deswegen in Algerien verfolgt werde. Dem Antragsteller wäre subsidiärer Schutz zu gewähren. Die Akte wird bis zur Ihrer Rückmeldung nicht entschieden.'
Az: 6928xxx: Vergewaltigung
Über einen Asylbewerber schreibt die Außenstelle Augsburg dem Sicherheitsreferat am 2. Dezember 2016: 'Der Antragsteller fühlt sich sexuell zu Männern und Frauen hingezogen. In Pakistan wurde von dem Antragsteller ein Mann vergewaltigt. Nähere Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte dem Anhörungsprotokoll.'
Az: 6304XXX: Mehrfacher Mord
Ende 2016 erscheint ein Asylbewerber aus Bangladesch in der Asylstelle in Bochum zur Anhörung. Anschließend meldet der BAMF-Angestellte an das Sicherheitsreferat: 'Der Antragsteller aus Bangladesch hat glaubhaft dargestellt, dass er ein mehrfacher Mörder ist. Der Antragsteller ist zu 85 Jahren Haft verurteilt.' Das Urteil habe der Asylbewerber 'in schlechter Kopie' mit sich geführt.”
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IRRSINN IST STRAFBAR (IN ÖSTERREICH) 🇦🇹 Südkurier, 25.1.2019: "Im Prozess gegen eine Gruppe von Staatsverweigerern ist in Österreich die Präsidentin des 'Staatenbunds Österreich' zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Graz gegen die 42-Jährige erging am Freitag unter anderem wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung. Damit wurden laut Landgericht erstmals seit 1945 in Österreich Angeklagte wegen eines Hochverrats-Delikts verurteilt [...] Ein 71 Jahre alter pensionierter Polizist muss für zehn Jahre hinter Gitter [...] Die Chefin des 'Staatenbunds' wollte mit selbst geschriebenen Haftbefehlen das Bundesheer dazu bringen, Regierungsmitglieder zu verhaften. Anschließend wollte sie selbst eine Regierung bilden und Staatsoberhaupt werden [...] In die Umsturzpläne wollte die Organisation auch Russland einbeziehen. Die Präsidentin hatte in einem Brief Präsident Wladimir Putin gebeten, in Österreich einzumarschieren und ihr dann die Macht zu übergeben [...] 'Dass bestimmte Dinge irrsinnig wirken, ist strafrechtlich irrelevant', meinte eine Sprecherin des Gerichts. Die Angeklagten, meist Arbeitslose und Rentner, seien alle für schuldfähig befunden worden." #️⃣
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https://www.suedkurier.de/ueberregional/panorama/Die-erste-Hochverrats-Verurteilung-seit-1945-in-OEsterreich-Eine-42-jaehrige-Frau-kommt-fuer-14-Jahre-hinter-Gitter;art409965,10030090
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https://www.suedkurier.de/ueberregional/panorama/Die-erste-Hochverrats-Verurteilung-seit-1945-in-OEsterreich-Eine-42-jaehrige-Frau-kommt-fuer-14-Jahre-hinter-Gitter;art409965,10030090
SÜDKURIER Online
Gericht: Die erste Hochverrats-Verurteilung seit 1945 in Österreich: Eine 42-jährige Frau kommt für 14 Jahre hinter Gitter
Sie planten die Machtübernahme und schrieben einen Brief an Russlands Präsidenten Wladimir Putin, er möge in Österreich einmarschieren. Das Landgericht Graz quittierte das Agieren der Staatsverweigerer mit drastischen Strafen.