dieBasis hat Einspruch gegen das Wahlergebnis in Neubrandenburg eingelegt
Die Wahl für die Stadtvertretung fand in zwei Etappen am 9. Juni und 14. Juli statt.
Das verstößt gegen die Prinzipien der Chancengleichheit, heißt es in dem Einspruch. (siehe auch unsere Pressemitteilung v. 31.05.2024)
Während die Wahlbeteiligung am 9. Juni bei mehr als 60 Prozent lag, gaben am 14. Juli weniger als 40 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Dadurch ist der Nachwahlbereich mit lediglich neun Ratsherren und -frauen in der Stadtvertretung präsent. Quelle NDR
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dieBasis vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die zeitversetzte Wahl in einem Wahlbereich in Neubrandenburg eine Missachtung demokratischer Verfahrensgrundsätze ist. Alleine die deutlich geringere Wahlbeteiligung führte nun zu einer erheblichen Unterrepräsentanz des betroffenen Wahlbereichs in der Stadtvertretung.
#diebasis #neubrandenburg #wahlpanne #kommunalwahl
Die Wahl für die Stadtvertretung fand in zwei Etappen am 9. Juni und 14. Juli statt.
Das verstößt gegen die Prinzipien der Chancengleichheit, heißt es in dem Einspruch. (siehe auch unsere Pressemitteilung v. 31.05.2024)
Während die Wahlbeteiligung am 9. Juni bei mehr als 60 Prozent lag, gaben am 14. Juli weniger als 40 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Dadurch ist der Nachwahlbereich mit lediglich neun Ratsherren und -frauen in der Stadtvertretung präsent. Quelle NDR
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dieBasis vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die zeitversetzte Wahl in einem Wahlbereich in Neubrandenburg eine Missachtung demokratischer Verfahrensgrundsätze ist. Alleine die deutlich geringere Wahlbeteiligung führte nun zu einer erheblichen Unterrepräsentanz des betroffenen Wahlbereichs in der Stadtvertretung.
#diebasis #neubrandenburg #wahlpanne #kommunalwahl