dieBasis bewegt (offiziell)
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PRESSEMITTEILUNG

Verwaltungsgericht soll Wahl für die Stadtvertretung
Neubrandenburg komplett verschieben

Neubrandenburg/Berlin, 30. Mai 2024. Da rund 1.500 fehlerhafte Stimmzettel an Briefwähler verschickt worden sind, soll die Wahl zur Stadtvertretung im davon betroffenen Wahlbereich 1 von Neubrandenburg mindestens vier Wochen nach dem eigentlichen Wahltermin am 9. Juni nachgeholt werden. Auf diesen Stimmzetteln fehlt der Kandidat der Basisdemokratischen Partei (kurz: dieBasis), während ein FDP-Kandidat in zwei Listen auftaucht bzw. auch als Kandidat der Partei dieBasis. Der Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte (KV MSE), hat nach Bekanntwerden der Wahlpanne beschlossen, die Entscheidung des Innenministeriums zu der Stimmzettel-Panne in Neubrandenburg durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Man sehe demokratische Grundsätze nicht ausreichend beachtet.

„Es ist unfair, wenn nur ein Wahlbereich später wählt und die Wähler dann taktisch anders entscheiden können, als wenn alle in Neubrandenburg gleichzeitig wählen.“, positioniert sich der vom Stimmzettel im Wahlbereich 1 getilgte dieBasis-Kandidat Ralph Henning. [...]

Sven Lingreen, der Bundesvorsitzende der Partei dieBasis, sicherte die Unterstützung der Mitglieder in Mecklenburg-Vorpommern bei der juristischen Bewertung der Situation bereits zu. [...]

hier weiterlesen: 👉 https://diebasis-partei.de/2024/05/verwaltungsgericht-soll-wahl-fuer-die-stadtvertretung-neubrandenburg-komplett-verschieben/ 👈

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dieBasis wird zwar vor dem Verwaltungsgericht in Greifswald eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Wahlen zur Stadtvertretung von Neubrandenburg zum Zweck der Chancengleichheit komplett zu verschieben, signalisiert aber Gesprächsbereitschaft, um mit dem Innenministerium und der Stadtwahlleiterin eine sinnvolle Lösung zu finden. Demokratie sei ein Prozess, nicht ein „Basta“…

s.a. Meldung der dpa

#diebasis #neubrandenburg #kommunalwahl #wahl #chancengleichheit #verwaltungsgericht
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dieBasis prüft Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht - Wahlen müssen gleich sein!

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat den Eilantrag der Partei dieBasis abgelehnt. Nun wird geprüft, ob beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt wird.

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dieBasis wirkt!

❗️Europawahl am 09. Juni 2024❗️Liste 26

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t.me/dieBasisBewegt

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dieBasis hat Einspruch gegen das Wahlergebnis in Neubrandenburg eingelegt

Die Wahl für die Stadtvertretung fand in zwei Etappen am 9. Juni und 14. Juli statt.

Das verstößt gegen die Prinzipien der Chancengleichheit, heißt es in dem Einspruch. (siehe auch unsere Pressemitteilung v. 31.05.2024)

Während die Wahlbeteiligung am 9. Juni bei mehr als 60 Prozent lag, gaben am 14. Juli weniger als 40 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Dadurch ist der Nachwahlbereich mit lediglich neun Ratsherren und -frauen in der Stadtvertretung präsent. Quelle NDR

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dieBasis vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die zeitversetzte Wahl in einem Wahlbereich in Neubrandenburg eine Missachtung demokratischer Verfahrensgrundsätze ist. Alleine die deutlich geringere Wahlbeteiligung führte nun zu einer erheblichen Unterrepräsentanz des betroffenen Wahlbereichs in der Stadtvertretung.

#diebasis #neubrandenburg #wahlpanne #kommunalwahl