Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht überall im Freistaat Sachsen umsetzbar
Nach Ansicht von Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) wird die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht flächendeckend umsetzbar sein. Sie sieht die Versorgungssicherheit im Vordergrund. Sollte diese in einer Einrichtung gefährdet sein, „dann kann dort keinerlei Betretungsverbot erfolgen“, zitiert sie die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ). Hintergrund sei, dass es in Sachsen Einrichtungen gebe, bei denen das Personal eine sehr niedrige Impfquote habe - zum Teil unter 60 Prozent.
Es würden Regelungen getroffen, um die Versorgung in den Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sicherzustellen.
https://www.rnd.de/politik/sachsens-gesundheitsministerin-umsetzung-der-einrichtungsimpfpflicht-nicht-ueberall-moeglich-OYGC4ZU7ZKTNPW25SHYCE4AVZM.html
#Sachsen #Impfpflicht #Köpping
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Nach Ansicht von Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) wird die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht flächendeckend umsetzbar sein. Sie sieht die Versorgungssicherheit im Vordergrund. Sollte diese in einer Einrichtung gefährdet sein, „dann kann dort keinerlei Betretungsverbot erfolgen“, zitiert sie die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ). Hintergrund sei, dass es in Sachsen Einrichtungen gebe, bei denen das Personal eine sehr niedrige Impfquote habe - zum Teil unter 60 Prozent.
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Sachsens Gesundheitsministerin: Umsetzung der Einrichtungsimpfpflicht nicht überall möglich
Laut Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) kann die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht überall im Freistaat umgesetzt werden. Grund dafür sind die oftmals zu niedrigen Impfquoten in Pflegeeinrichtungen. Bei Gefährdung der Versorgungssicherheit…