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Drosten-Vorgänger kritisiert geplante Novellierung des IfSG

Der ehemalige Leiter des Instituts für Virologie der Charité, Prof. Dr. Detlev H. Krüger, sowie der ehemalige Leiter des Globalen Influenza- und Pandemie - Vorbereitungsprogrammes der WHO Genf, Prof. Dr. Klaus Stöhr, beklagen in einem offenen Brief die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für antipandemische Schutzmaßnahmen allein auf die 7-Tage-Inzidenz.

Ihrer Meinung nach sollte die Bewertungsgrundlage "nicht die Inzidenz der Infektionen sein, sondern vielmehr die Häufigkeit der Erkrankungen und ihrer jeweiligen Schwere, also insgesamt die Krankheitslast. Die Krankheitslast berücksichtigt unter anderem Hospitalisierungen, krankheitsbedingten Arbeitsausfall, Behinderung und verlorene Lebensjahre."

Kritische Stimmen wurden in Berlin bisher immer ignoriert. Es ist daher zu befürchten, dass auch dieser offene Brief nicht zu einem Umdenken der Regierung anregen wird.

https://2020news.de/drosten-vorgaenger-wendet-sich-gegen-die-regierung/

#IfSG #Novellierung #Inzidenz

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Verabschiedung der Gesetzesreform zum IfSG erst nächste Woche

"Ursprünglich sollte die Gesetzesreform im beschleunigten Verfahren noch in der laufenden Woche beschlossen werden. Für das beschleunigte Verfahren benötigt die Bundesregierung allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die nach derzeitigem Stand wohl nicht zu erreichen ist. Deshalb soll der Entwurf am 17.4.2021 in erster Lesung im Bundestag beraten und in der kommenden Woche verabschiedet werden, nachdem der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet wurde, der aber nach derzeitiger Lesart nicht zustimmen muss."

Um den Druck auf die Abgeordneten zu erhöhen, hat sich auch der Marburger Bund zum Gesetzentwurf geäussert, wobei das folgende Zitat wie eine Blaupause wirkt und hinlänglich bekannt sein dürfte: „Wenn wir jetzt nicht sofort auf die Bremse treten, dann läuft die Entwicklung endgültig aus dem Ruder und die Ärzte müssen entscheiden, welche Patienten sie noch aufnehmen und welche nicht.“ Dies könne niemand wollen, so die Verbandsvorsitzende Susanne Johna.

Die 7-Tage-Inzidenz hat nun noch etwas Zeit, um auch in der aller letzten Gemeinde den gefährlichen Grenzwert von 100 zu überschreiten, damit Merkel dann nächste Woche zufrieden nach der erfolgreichen Entmachtung der Länder "den Hebel umlegen" und das ganze Volk in den harten Lockdown schicken kann.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/marburger-bund-fordert-schnelleres-inkrafttreten-der-bundesweiten-notbremse-a3492395.html

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/bundeseinheitliche-corona-notbremse-vom-kabinett-beschlossen_204_540916.html

#Notbremse #Überlastung #IfSG

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Gute Nachricht für Hunde: Die Notdurft darf vermutlich auch nachts verrichtet werden

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, war aber offenbar im bisherigen Entwurf nicht vorgesehen: Gassigehen während der Ausgangssperre. Im Ernst? Business Insider schreibt, dass man darüber nachdenke, diesen Passus als Ausnahme mit in das neue Gesetz aufzunehmen.

Wie hatte man sich denn das bisher im Kabinett vorgestellt - sollte der Hund nachts aufs WC gehen? 🤔🙈

Aktuell wären laut Entwurf nur wenige Ausnahmen möglich: Dazu zählen medizinische Notfälle, der Weg von und zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung pflegebedürftiger Personen, die Versorgung von Tieren und ähnlich gewichtige Gründe wie - die Wahrnehmung eines Impftermins❗️

"Über das Wochenende soll es dann weitere Gespräche geben, insbesondere mit dem Kanzleramt. Spätestens am Donnerstag in einer Woche soll die Gesetzesänderung dann endgültig im Bundestag beschlossen werden. Für Freitag ist eine Sondersitzung des Bundesrats geplant. Läuft alles glatt, dürfte die Bundes-„Notbremse“ in betroffenen Landkreisen spätestens am Montag, den 26. April, in Kraft treten. In den Regionen, die eine Inzidenz unter 100 haben, sind weiterhin die Länder für die Regelungen zuständig."

https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/mehr-ausnahmen-geplant-regierungskoalition-im-bundestag-will-merkels-ausgangssperren-aufweichen/

#IfSG #Ausgangssperre #Hunde

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BILD: "Es ist die Pflicht der Volksvertreter, die Kanzlerin zu stoppen, wenn sie zu weit geht."

Heute fand die erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Neuregelung für das Infektionsschutzgesetz statt. Die BILD richtete einen eindringlichen Appell an die Volksvertreter und die Opposition lehnte den Entwurf ab. Während allerdings die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel von einer „Notstandsgesetzgebung durch die Hintertür“ sprach, ging den Grünen der Entwurf nicht weit genug. Sie fordern die Notbremse schon bei einer Inzidenz von 35, statt wie jetzt geplant, bei einem Wert von 100.

Der Bundestag soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung am Mittwoch beschließen. Vermutlich am nächsten Freitag wird sich der Bundesrat damit befassen, so dass das Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten kann.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/opposition-lehnt-gesetzentwurf-fuer-infektionsschutzgesetz-ab-gruene-fordern-inzidenz-35-a3493959.html

#IfSG #Bundestag #Lesung

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Bundesregierung auf dünnem Eis

FDP-Chef Lindner kündigte heute in der ersten Lesung bereits einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht für den Fall an, dass die geplanten Regelungen zur Ausgangssperre im neuen IfSG Bestand haben sollten.

Nun äussern auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in ihrer Analyse erhebliche Bedenken an den vorgesehenen Massnahmen ab einer Inzidenz von 100. Dort heißt es: „Die Ausgangsbeschränkung in der Nacht ist kritisch zu bewerten. Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein.“

Nächste Woche werden wir sehen, ob Angela Merkel sich von diesen Aussagen beeindrucken lässt oder ihre Agenda durchpeitscht und abwartet, wann und wie eine mögliche Klage vor Gericht entschieden wird.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/wissenschaftliche-dienste-des-bundestag-verfassungskonformitaet-von-ausgangssperren-zweifelhaft/

#IfSG #Ausgangssperre #Verfassung

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Schönheitskorrekturen am neuen Infektionsschutzgesetz

Was bei der WELT hinter der Bezahlschranke versteckt ist, kann man hier nachlesen: Die Abmilderungen im Entwurf sind marginal und somit kaum der Rede wert. So soll die Ausgangssperre erst um 22 Uhr beginnen und man soll bis Mitternacht spazieren gehen können. Auch wird wohl die Passage gestrichen, nach der die Bundesregierung in Zukunft per Verordnung bei Corona ohne Zustimmung des Bundestages durchregieren dürfte. Dafür sollen Schulen schon ab einer Inzidenz von 165 (statt 200) geschlossen werden.

Die wesentlichen Punkte, nämlich die Orientierung allein an der Inzidenz und die Anordnung genereller Ausgangssperren, wurden nicht verändert. Somit bleiben auch die verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, und jeder aufrichtige Abgeordnete, der tatsächlich seinem Gewissen verpflichtet ist, muss, auch wenn er noch immer von der schlimmsten Pandemie aller Zeiten überzeugt ist, schon deshalb am Mittwoch seine Zustimmung verweigern.

Grundrechte sind unveräusserlich‼️

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/cdu-und-spd-einig-bundeslockdown-nochmal-verschaerft-schule-inzidenz-ausgangssperre/

#IfSG #Ausgangssperre #Merkel

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Heute ist der Bundesrat dran

Das 4. Bevölkerungsschutzgesetz wird heute in der Länderkammer beraten. Dafür wurde eigens eine Sondersitzung anberaumt. Schliesslich kann es Merkel kaum erwarten, endlich die Notbremse zu ziehen und damit die Menschen nachts einzusperren und vielerorts die Geschäfte wieder zu schliessen.

Ab 11 Uhr gibt es diverse Redebeiträge, und im Anschluss wird abgestimmt, ob das Gesetz direkt durchgewunken oder in den Vermittlungsausschuss delegiert wird. Dafür bräuchte es jedoch eine Mehrheit von 35 der 69 Stimmen. "Käme diese nicht zustande oder würde ein Vermittlungsverfahren gar nicht beantragt, wäre das Gesetz automatisch gebilligt und könnte dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten."

Im Dashboard des RKI kann man sich informieren, wie die aktuelle Inzidenz im eigenen Landkreis aussieht. Liegt sie drei Tage lang über 150, schliessen die Geschäfte, ab 100 gilt künftig die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.

Diese und weitere Regelungen des neuen Gesetzes sind zunächst auf Ende Juni befristet, aber wer glaubt schon daran, dass sie nicht verlängert werden.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1003/1003-pk.html

#IfSG #Bundesrat #Notbremse

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Nur eine Formalie: Steinmeier hat unterschrieben

Es sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt: In Windeseile hat auch der Bundespräsident Steinmeier das Infektionsschutzgesetz unterschrieben. Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Nun gilt es abzuwarten, ob und wie die Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

https://www.deutschlandfunk.de/coronavirus-steinmeier-unterzeichnet-infektionsschutzgesetz.1939.de.html?drn:news_id=1251239

#Steinmeier #IfSG #Bundespräsident

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Verfassungsbeschwerde eingelegt

Wie bereits angekündigt, hat der renommierte deutsche Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern gestern Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Argumentation und den genauen Wortlaut der 51-seitigen Beschwerde findet Ihr hier:

https://www.achgut.com/artikel/unsere_verfassungsbeschwerde_gegen_das_infektionsschutzgesetz

#Notbremse #Verfassungsbeschwerde #IfSG

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„Wir dürfen da rein und das würden wir auch machen“

Wer die BPK in Berlin schaut, erinnert sich vielleicht noch an die Frage von Boris Reitschuster, wie es denn jetzt im Zuge des neuen IfSG mit der Unverletzlichkeit der Wohnung aussehe und ob die Polizei nun auch Skatrunden daheim auflösen wird. Von Verhältnismässigkeit und Ermessensspielraum war da die Rede.

In Soest ist man offenbar schon etwas weiter und überlegt, ob und wie man solche Kontrollen daheim durchführen kann. "Nachfragen will die Polizei nicht mehr: Sie sieht keinen Klärungsbedarf. „Was die Bundesregierung vorgibt, ist für uns maßgeblich“, gibt Maike Wolf als Sprecherin der Kreispolizeibehörde in Soest eine klare Richtung vor.

Die Polizei habe jetzt das Recht, auch in Privathaushalten Kontrollen durchzuführen. „Wir dürfen da rein und das würden wir auch machen“, lässt sie keinen Zweifel an den geltenden Rechtsgrundlagen und der Umsetzung."

Schöne neue Welt.

https://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/corona-verbote-polizei-kontrolliert-jetzt-auch-im-privaten-raum-notbremse-oeffnet-tueren-90476163.html

#Grundrechte #Wohnung #IfSG

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