Forwarded from J
#Impfpflicht #2G #zdfmorgenmagazin #Infektionsschutz #sozialeungerechtigkeit #testfüralleoderniemanden
Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:
"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."
https://lnkd.in/dyrnGyAr
Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:
"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....
Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...
Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.
D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."
https://lnkd.in/dEU993W4
Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:
"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."
https://lnkd.in/dyrnGyAr
Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:
"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....
Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...
Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.
D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."
https://lnkd.in/dEU993W4
lnkd.in
LinkedIn
This link will take you to a page that’s not on LinkedIn
Forwarded from J
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
SWR Aktuell
Keine Einigung zu Selbsttests an Hochschule in Bingen
Ein Student der TH Bingen klagt gegen die 3G-Regeln an Hochschulen in RLP. Sein Vorschlag, sich selbst auf Corona zu testen, wurde vom Land abgelehnt.
Forwarded from J
#Impfdruck #rechtswidrig #Drosten #Lauterbach
Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM):
„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“
Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:
„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…
Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.
[…]
Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf
Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet.
Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden.
Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:
„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“
https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/
Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei.
So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).
Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.
Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM):
„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“
Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:
„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…
Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.
[…]
Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf
Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet.
Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden.
Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:
„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“
https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/
Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei.
So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).
Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.
Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.