Friedemann Däblitz
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Friedemann Däblitz
Stefan Huster hat mit ad hominem kommentiert. Seine Antwort wurde mir unter „wahrscheinlich Spam“ angezeigt. (X🔗) @RA_Friede
Inhaltlich kommt nun das Argument „Blödsinn“ (X🔗)

Wer ihn nicht kennt: Lehrstuhlinhaber an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie.

Zudem Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Evaluation der Pandemiemaßnahmen

In Kürze wird ein Büchlein zur „Aufarbeitung“ von ihM erscheinen. @RA_Friede
‼️JULIAN ASSANGE IST FREI!

Welch unfassbare Freude!!

Warum jetzt - warum so?
Eine ähnliche Vermutung hat Markus Haintz schon frühzeitig aufgestellt:
➡️ Julian Assange durfte nicht im Gefängnis sterben. 🚨Gefahr der Heroisierung Assanges.
➡️ Julian Assange durfte nicht durch Trump / Kennedy freigelassen werden. 🚨Gefahr der Heroisierung Kennedys/ Trumps.
➡️ Julian Assange durfte nicht für unschuldig befunden werden. 🚨Gefahr, dass zukünftige Kriegsverbrechen benannt werden und echter Journalismus erstarkt.

Julian Assange musste sich schuldig bekennen, „Verteidigungs“-Informationen illegal beschafft & veröffentlicht zu haben.
Im Gegenzug darf er nach jahrelanger Haft und Folter todkrank nach Australien ausreisen.

Es bleibt dabei:
> Julian Assange ist ein Held!
> Kriegsverbrechen sind Verbrechen!
> Verbrechen sollen gesühnt statt kriminalisiert werden!

#FreedAssange #JulianAssange

@eticamedia 🕊
Forwarded from TheRealTom (tm)
https://www.sueddeutsche.de/politik/julian-assange-frei-wikileaks-deal-justiz-usa-grossbritannien-marianen-bangkok-lux.SPYPrrq4b4DFzqTTjtrbwX

Die permanent moralisierende transatlantische grüne Mischpoke, welche auf ihren Reisen die halbe Welt belehrt über Menschenrechte, hat keinen müden Finger gehoben für die Freilassung von Julian Assange.

Ihr seid auf dem Marsch durch die Institutionen direkt in den Enddarm der USA so heruntergekommen, daß es einen nur noch anwidert.

https://x.com/tomdabassman/status/1805844702916157526?t=st28U_2yy-DrcWL4ZP_AUg&s=19
es wird hochskaliert. @RA_Friede
Verfassungsgerichtshof Thüringen stellt Verfassungswidrigkeit diskriminierender Ausgangsbeschränkungen für einen engen Zeitraum fest:

„Auch, weil „der Bundesgesetzgeber zu diesem Zeitpunkt die gesetzgeberische Entscheidung getroffen hatte, dass #Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein sollten“, hätte ein „besonders enger Rechtfertigungsmaßstab“ gegolten, den die Staatsregierung nicht erfüllt hatte. Der Beitrag solcher Ausgangssperren zur Pandemiebekämpfung wäre damals zu gering gewesen, um die Schwere der Grundrechtsbeeinträchtigung gegenüber den Ungeimpften und -genesenen aufzuwiegen.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte zuvor einen sogenannten Normenkontrollantrag gegen die entsprechende Landesverordnung gestellt – mit diesem Instrument können Fraktionen des Landtages Landesgesetze richterlich prüfen lassen. Der Freistaat Thüringen hatte die Ausgangssperren in einer eigenen Verordnung verlängert, nachdem diese auf Bundesebene bereits gekippt waren.“

Nichts Grundsätzliches

https://apollo-news.net/verfassungsgericht-thueringen-corona-ausgangssperren-waren-verfassungswidrig/ (X🔗) @RA_Friede
Friedemann Däblitz
Verfassungsgerichtshof Thüringen stellt Verfassungswidrigkeit diskriminierender Ausgangsbeschränkungen für einen engen Zeitraum fest: „Auch, weil „der Bundesgesetzgeber zu diesem Zeitpunkt die gesetzgeberische Entscheidung getroffen hatte, dass #Ausgangsbeschränkungen…
„Der Rechtsstaat: Ministerpräsidenten nehmen Dir auf dem Verordnungswege Deine Grundrechte weg und geben sie Dir dann nach Lust und Laune wieder zurück. Einige Jahre später entscheiden Gerichte, wenn überhaupt, dass das Unrecht war. Aber hey, ich bin ja kein Jurist. Das muss so.“

So ist es.

Auswirkungen hätte das Urteil allenfalls noch für etwaige nicht rechtskräftig abgeschlossene Bußgeldverfahren.

https://x.com/LibertyHannes/status/1805958112240656536 @RA_Friede
„Was gilt das Grundgesetz in Krisenzeiten eigentlich wirklich? Wie leicht können Grundrechte mit ziemlich dürftiger Begründung ausgesetzt werden?

Doch diese Fragen stellt irgendwie niemand, womit zur Debatte um eine etwaige Corona-Aufarbeitung eigentlich auch alles gesagt wäre.“

Das stimmt so nicht. Menschen, die bis heute offensichtlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden, stellten GENAU diese Fragen von Anfang an.

Das war zu einer Zeit, da war es noch lange hin bis man Sie oder Tim Röhn bei der WELT von der Leine lies, Frau Schneider.

https://www.welt.de/debatte/plus252211072/Corona-Aufarbeitung-Olaf-Scholz-und-die-ausgelagerte-Verantwortung-fuer-das-was-drueber-war.html

t.me/Rosenbusch
Friedemann Däblitz
„Was gilt das Grundgesetz in Krisenzeiten eigentlich wirklich? Wie leicht können Grundrechte mit ziemlich dürftiger Begründung ausgesetzt werden? Doch diese Fragen stellt irgendwie niemand, womit zur Debatte um eine etwaige Corona-Aufarbeitung eigentlich…
Ich stimme Henning Rosenbusch hier 💯 Prozent zu. Bei Elke Bodderas hab ich vorhin ähnlich kommentiert:

„-> Schöner Artikel.
Dazu passt nur nicht das Ausblenden all derer, die schon im Frühjahr 2020 diese Frage aufgeworfen haben: „Was gilt das Grundgesetz in Krisenzeiten eigentlich wirklich? Wie leicht können Grundrechte mit ziemlich dürftiger Begründung ausgesetzt werden?"
Es ist unzutreffend, dass diese Fragen "irgendwie niemand stellt". Sie wurden von Anfang an gestellt. Das wissen Sie auch @a_nnaschneider, oder ging das an Ihnen vorbei? Dann sollten Sie mehr die neue Medien verfolgen. (…)“

Meine Antwort an Anna Schneider:

„Sie haben sogar dieses einzig schwache Zitat aus Ihrem ansonsten hervorragenden Artikel hier reposted.(…)

Die Brandmauer zwischen Alternativmedien und Mainstreammedien halte ich für Gift in einer heilen Gesellschaft. Aber genau das ist die Funktion, die Sie ausfüllen. Wie bewusst ist das?“ (X🔗) @RA_Friede
Nicht vergessen - Florian Warweg auf X: "Können wir diesen Kerl (#Assange) nicht einfach mit einer Drohne töten?"

So der wertewestliche Vorschlag von HillaryClinton in ihrer Amtszeit als US-Außenministerin (2010) in Reaktion auf die damaligen Veröffentlichungen von wikileaks ...

Wie wir heute wissen, entwickelte der 🇺🇸Auslandsgeheimdienst CIA später tatsächlich konkrete Pläne um #JulianAssange zu kidnappen und zu töten (…)“ (X🔗) @RA_Friede
In der Welt gibt es eine uneingeschränkt empfehlenswerte Buchbesprechung zu Christian Drosten.

Ich wollte diese gerade - verbunden mit einer #Beleidigung an @c_drosten - teilen.

Von letzterem habe ich #Abstand genommen.

https://www.welt.de/kultur/plus252213760/Corona-Aufarbeitung-Der-unpolitische-Dr-Drosten.html (X🔗) @RA_Friede
Friedemann Däblitz
OLG Köln: Bund schuldet noch mehr Millarden für Masken „Ende März 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet und allen Unternehmern garantiert, für jede FFP2-Maske 4,50 Euro zu bezahlen. (…) Die Bedingung…
WELT zur Maskenaffäre: Prozessbetrug, Treuwidrigkeit

"Rechne man sämtliche Kosten in Sachen Maskenbeschaffung zusammen, komme man auf rund acht Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hat Deutschland für die militärische Unterstützung der Ukraine rund 5,4 Milliarden bereitgestellt

Am 22.6. habe ich übrigens noch ironisch bemängelt, dass die Milliarden für die Masken(prozesse) nicht in Munition fließen. (https://t.me/RA_Friede/6393)
Am 27.6. bringt die Welt den gleichen Vergleich also ganz unironisch..

Erfreulich sind folgende Sätze:

Immer wieder haben die Richter auf Widersprüche hingewiesen, die „unlösbar“ „unauflöslich“ und „unaufgelöst“ seien. Angeprangert werden mehrmals Rechtsmissbrauch und – an 14 Stellen – Treuwidrigkeit.

Wird es hier neben dem thematisierten Prozessbetrug auch strafrechtliche Verfolgung wegen Untreue geben?

Wird die weisungsabhängige Staatsanwaltschaft es der alten und neuen Regierung mal so richtig zeigen?

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252229130/Coronamasken-Beschaffung-Prozessbetrug-Acht-Milliarden-Euro-Schaden-Lauterbachs-Ministerium-unter-Druck.html (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
SZ: München scheitert mit Verbot:
Gericht erlaubt umstrittene Pro-Palästina-Parole bei Demo

Die Stadt wollte den Spruch „From the river to the sea“ bei einer Kundgebung unterbinden – und scheitert. Wie der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung begründet.

Kommentar: Korrekte Entscheidung. München, die versammlungsfeindlichste Stadt Deutschlands hat mal wieder vor Gericht verloren. Gut so. Die Pressemitteilung des VGH findet ihr hier.
Friedemann Däblitz
SZ: München scheitert mit Verbot: Gericht erlaubt umstrittene Pro-Palästina-Parole bei Demo Die Stadt wollte den Spruch „From the river to the sea“ bei einer Kundgebung unterbinden – und scheitert. Wie der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung begründet.…
👆Der BayVGH kann, wenn er will, differenziert Recht sprechen. So verlangt es seine Bindung an Recht und Gesetz auch. (Nur will er nicht immer.)

Problematisch bleibt jedoch, dass die Frage der Strafbarkeit der Parole „from the river to the sea“ völlig offen und unvorhersehbar bleibt.

Das hängt sicherlich auch vom Kontext der Verwendung, vor allem aber von der Rezeption in den Behörden und Gerichten ab.
Ein rechtsstaatlich untragbarer Zustand, der vom Gebrauch der Meinungsfreiheit abschreckt.

Der VGH schreibt:
ob die Verwendung der Parole einen Straftatbestand erfülle, hänge von den Umständen des Einzelfalls und insbeson- dere davon ab, ob ein erkennbarer Bezug zur Hamas oder anderen verbotenen Vereinigungen vorliege

Ferner: „Der BayVGH weist jedoch darauf hin, dass mit der Entscheidung keine Legalisierungswirkung betreffend die Parole einhergehe. Den Strafverfolgungsbehörden bleibe es unbenommen, im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten als solches zu verfolgen.“ (X🔗)
@RA_Friede
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Media is too big
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"Der Oberste Gerichtshof hat heute ein beunruhigendes Urteil gefällt, das darauf hindeutet, dass die Regierung die freie Meinungsäußerung über Social-Media-Plattformen zensieren kann. Aber es gibt noch Hoffnung. Das vollständige Gespräch mit @ DrJBhattacharya erscheint am Freitag." @ NicoleShanahan @ RobertKennedyJr (Übersetzung von Annika Hoberg)


Siehe auch:
"Oberster US-Gerichtshof erlaubt Internet-Zensur TKP
Schwerer Rückschlag für Anti-Zensur-Bürgerrechtler: Der Supreme Court urteile für die Biden-Administration, in der Frage, ob die Regierung gemeinsam mit Big Tech Meinungen zensieren darf."