Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Dirk Sattelmaier)
Prof. Martin Schwab bei der Kundgebung in MG-Reydt am 4. Juli 2021
Sein Thema:
„Corona-Leugner“ und das Grundgesetz
Zum Gegenstand seiner Analyse machte er vor allem den entsprechenden Bericht des Verfassungsschutzes.
Es war sehr erhellend, analytisch, z.T. humorvoll und informativ.
Eine geniale Analyse, die dem Verfassungsschutz den Spiegel vorgehalten hat.
Danke Martin 🙏🏻
@RASattelmaier
🟩🟦🟥🟧 dieBasis NRW aktiv 🟩🟦🟥🟧
https://youtu.be/D2oGijcxCJo
#partei #grundrechte #grundrechteschützen #meinungsfreiheit #freiheit #freiheitsrechte #menschenrechte #verantwortung #deinestimmezählt #deinemeinungzählt #selbstbestimmung #dubistdiebasis #selbstdenker
Sein Thema:
„Corona-Leugner“ und das Grundgesetz
Zum Gegenstand seiner Analyse machte er vor allem den entsprechenden Bericht des Verfassungsschutzes.
Es war sehr erhellend, analytisch, z.T. humorvoll und informativ.
Eine geniale Analyse, die dem Verfassungsschutz den Spiegel vorgehalten hat.
Danke Martin 🙏🏻
@RASattelmaier
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https://youtu.be/D2oGijcxCJo
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Prof. Martin Schwab, MG DEMO Kundgebung am 04.07.2021
Professor Martin Schwab
Rechtswissenschaftler, Universität Bielefeld
Kandidat der Landesliste NRW (4)
bei der Kundgebung zum 24. MG DEMO Sonntagsspaziergang am 04.07.2021 auf dem Marktplatz in Mönchengladbach-Rheydt
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Rechtswissenschaftler, Universität Bielefeld
Kandidat der Landesliste NRW (4)
bei der Kundgebung zum 24. MG DEMO Sonntagsspaziergang am 04.07.2021 auf dem Marktplatz in Mönchengladbach-Rheydt
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
💥Eilmeldung: Wir haben heute die Allgemeinverfügung bezüglich pauschal verbotener Spaziergänge in Landsberg am Lech gekippt (Verwaltungsgericht München)💥 #LL2401
Wir gehen davon aus, dass die Gegenseite Beschwerde einlegt. Wir haben bereits einen Befangenheitsantrag gegen den zehnten Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbereitet.
Dieser hat letzte Woche in München den ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts München (bezüglich der dortigen Allgemeinverfügung) aufgehoben.
Dies obwohl die Stadt München sich nicht mit der Begründung des Beschlusses auseinandergesetzt hat. Dies ist ein klarer Verstoß gegen Verwaltungsprozessrecht.
PS: Wie schon im letzten Winter werde ich so lange Prozesse vor dem Verwaltungsgerichtshof München führen, bis sich dieser wieder „outet“. Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshof München folgt einer politischen Ideologie, nicht dem Recht.
https://twitter.com/haintz_markus/status/1485639011221835781?s=21
Wir gehen davon aus, dass die Gegenseite Beschwerde einlegt. Wir haben bereits einen Befangenheitsantrag gegen den zehnten Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbereitet.
Dieser hat letzte Woche in München den ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts München (bezüglich der dortigen Allgemeinverfügung) aufgehoben.
Dies obwohl die Stadt München sich nicht mit der Begründung des Beschlusses auseinandergesetzt hat. Dies ist ein klarer Verstoß gegen Verwaltungsprozessrecht.
PS: Wie schon im letzten Winter werde ich so lange Prozesse vor dem Verwaltungsgerichtshof München führen, bis sich dieser wieder „outet“. Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshof München folgt einer politischen Ideologie, nicht dem Recht.
https://twitter.com/haintz_markus/status/1485639011221835781?s=21
Twitter
Markus Haintz
EIL: Wir haben heute die #Allgemeinverfügung bezgl. pauschal verbotener #Spaziergänge in #Landsberg am Lech gekippt (VG München) #LL2401 #CovidRegime #Spaziergang #Spaziergaenger #Spazierengehen #FriedenFreiheitSelbstbestimmung #Montagsspaziergang #Freiheit
Wichtige Entscheidung zum Thema #Bargeld, #Freiheit, #CBDC:
9 Jahre juristischer Kampf für den Erhalt des im Gesetz unmissverständlich normierten Rechts, Rundfunkbeiträge mit Banknoten = „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ zu entrichten, gingen nun für Norbert Häring, vertreten durch RA Carlos A. Gebauer, vor dem Bundesverfassungsgericht zu Ende:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Unfehlbarkeit die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung ohne Begründung abgelehnt.
Sehr lesenswerter Bericht auf der Website von Norbert Häring mit zwei unterschiedlichen Ausblicken: Gebauer geht davon aus, dass Bürger absehbar in paralegale Varianten ausweichen. Häring hat dieses Vertrauen nicht und betont, dass wir uns schon aktiv gegen die überwachungsfreundliche Zwangsdigitalisierung des Bezahlens und aller möglichen anderen Lebensbereiche, wie Mobilität und Gesundheit, wehren müssen.
https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/gebauer-prozessbericht/ (X🔗) @RA_Friede
9 Jahre juristischer Kampf für den Erhalt des im Gesetz unmissverständlich normierten Rechts, Rundfunkbeiträge mit Banknoten = „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ zu entrichten, gingen nun für Norbert Häring, vertreten durch RA Carlos A. Gebauer, vor dem Bundesverfassungsgericht zu Ende:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Unfehlbarkeit die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung ohne Begründung abgelehnt.
Sehr lesenswerter Bericht auf der Website von Norbert Häring mit zwei unterschiedlichen Ausblicken: Gebauer geht davon aus, dass Bürger absehbar in paralegale Varianten ausweichen. Häring hat dieses Vertrauen nicht und betont, dass wir uns schon aktiv gegen die überwachungsfreundliche Zwangsdigitalisierung des Bezahlens und aller möglichen anderen Lebensbereiche, wie Mobilität und Gesundheit, wehren müssen.
https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/gebauer-prozessbericht/ (X🔗) @RA_Friede
norberthaering.de
Bargeldklage: Ein Instanzenmarathon ins geldrechtliche Abseits – Geld und mehr