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🗓 21.03.2024
EuGH hat geurteilt -
Fingerabdruckpflicht ist angezählt
Der EuGH hat die Verordnung zur Fingerabdruckpflicht aus verfahrensrechtlichen Gründen für ungültig erklärt.
Das ist ein Erfolg.
Aber Digitalcourage e.V. hätte sich gewünscht, dass das Gericht die Fingerabdruckpflicht kippt, weil sie nicht vereinbar mit unseren EU-Grundrechten ist.
──────────────
Seit Jahren bekam Digitalcourage e.V. fast täglich Anrufe & Zuschriften von Menschen, die nicht wie Tatverdächtige behandelt werden wollen, wenn sie einen neuen Personalausweis wollen.
Seit 2021 müssen dafür zwei Fingerabdrücke eingescannt und auf dem Ausweis gespeichert werden.
Dagegen hat Digitalcourage e.V. daher damals Klage eingereicht.
Nun ist das Urteil vom Europäischen Gerichtshof gekommen.
Zusammenfassung des Urteils:
Die EU-Verordnung zur Fingerabdruckpflicht ist nicht im korrekten Verfahren beschlossen worden und ist deshalb ungültig.
Ein Erfolg für Digitalcourage!
Allerdings bleibt die Speicherpflicht trotzdem in Kraft bis Ende 2026.
Das bedeutet: alle, die einen Personalausweis beantragen, müssen zur Zeit weiterhin ihre Fingerabdrücke abgeben.
Doch die Uhr tickt für die Speicherpflicht:
Wenn bis Ende 2026 keine neue Verordnung beschlossen wurde, entfällt die Fingerabdruckpflicht. Und das wird diesmal schwieriger, denn mit dem korrekten Gesetzgebungsverfahren reicht ein einziger EU-Staat, um die Verordnung abzulehnen.
Das heißt: Das Thema ist zurück auf der politischen Agenda!
👉 Das ganze Urteil ist hier auf der Website des EuGH zulesen
Quellen:
Julia Witte | Quelle
Bild:Markus HamidCC-BY 4.0
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Digitalcourage e.V.
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#Hintergrundwissen
#EU #EuGH #Biometrie
#Datenschutz #Sicherheit
#Anonymität #Hinweise
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EuGH hat geurteilt -
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Der EuGH hat die Verordnung zur Fingerabdruckpflicht aus verfahrensrechtlichen Gründen für ungültig erklärt.
Das ist ein Erfolg.
Aber Digitalcourage e.V. hätte sich gewünscht, dass das Gericht die Fingerabdruckpflicht kippt, weil sie nicht vereinbar mit unseren EU-Grundrechten ist.
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Seit 2021 müssen dafür zwei Fingerabdrücke eingescannt und auf dem Ausweis gespeichert werden.
Dagegen hat Digitalcourage e.V. daher damals Klage eingereicht.
Nun ist das Urteil vom Europäischen Gerichtshof gekommen.
Zusammenfassung des Urteils:
Die EU-Verordnung zur Fingerabdruckpflicht ist nicht im korrekten Verfahren beschlossen worden und ist deshalb ungültig.
Ein Erfolg für Digitalcourage!
Allerdings bleibt die Speicherpflicht trotzdem in Kraft bis Ende 2026.
Das bedeutet: alle, die einen Personalausweis beantragen, müssen zur Zeit weiterhin ihre Fingerabdrücke abgeben.
Doch die Uhr tickt für die Speicherpflicht:
Wenn bis Ende 2026 keine neue Verordnung beschlossen wurde, entfällt die Fingerabdruckpflicht. Und das wird diesmal schwieriger, denn mit dem korrekten Gesetzgebungsverfahren reicht ein einziger EU-Staat, um die Verordnung abzulehnen.
Das heißt: Das Thema ist zurück auf der politischen Agenda!
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