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Forwarded from Martin Lejeune
Über die Gefahr, in eine totalitäre Gesellschaft zu rutschen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Jörg Bücking, M.A., Professor für Staats- und Verfassungsrecht, über das Verbot des #Querdenken Protestcamps in #Berlin. Gibt es einen #Paradigmenwechsel am #Bundesverfassungsgericht?

https://youtu.be/qnNHun83iGk
Forwarded from Jessica Hamed
#grundrechte #bundesverfassungsgericht #corona

Benjamin Stibi, mein geschätzter wissenschaftlicher Mitarbeiter, hat in der #Welt seine Erfahrungen mit dem Bundesverfassungsgericht in der Corona-Krise geschildert und dabei das systematisch enttäuschende Verhalten in diesem Zusammenhang des BVerfG auf den Punkt gebracht:

„In der Corona-Krise glänzte das sonst so standhafte Gericht überraschenderweise aber vor allem mit einem: Zurückhaltung, fast schon Teilnahmslosigkeit.

Dass es nach eineinhalb Jahren Corona in Deutschland immer noch keine Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen gibt, liegt nicht an einem Mangel an Klägern. Vielmehr scheint Karlsruhe die Pandemie bewusst aussitzen und eine Entscheidung erst treffen zu wollen, wenn sich die politischen Gemüter abgekühlt haben.



Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit gehört es normalerweise nicht zum guten Ton, die Arbeit eines Gerichts öffentlich infrage zu stellen. Allerdings trägt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Verhalten selbst zur Kritik bei. Wo es seine Prioritäten setzt, wurde daran deutlich, dass in der Jahresvorausschau 2021 kein einziges Verfahren gegen Corona-Maßnahmen aufgelistet war, und auch sonst hüllt sich das Gericht in Schweigen darüber, wann es gedenkt, über die zahlreichen Corona-Beschwerden zu entscheiden.



Wenn Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth (schon aufgrund seines „Vorlebens“ als Politiker eine umstrittene Personalie) in einem Interview die Corona-Politik der Regierung verteidigt, wirft das bei den Beschwerdeführern nachvollziehbarerweise die Frage auf, wie unvoreingenommen man in Karlsruhe noch an die Beurteilung ihrer Anträge herangeht. Gerade die Beschlüsse zur Bundesnotbremse folgen überwiegend der einseitigen Argumentationslinie der Regierung.

Die Apathie von Deutschlands höchstem Gericht sollte Maßnahmenbefürworter und -gegner gleichermaßen enttäuschen. Denn in einer Zeit, in der die Exekutive von Angst getrieben die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Bundesrepublik erlässt und die Parlamente lange Zeit nicht eingebunden hat, braucht es eine aktive Judikative, um für Rechtssicherheit zu sorgen.


Wie passt dieses zögerliche Verhalten also zu dem sonst so standhaften Bundesverfassungsgericht? Die banale Wahrheit ist, dass Karlsruhe grundsätzlich versucht, es allen möglichst recht zu machen und größere Aufreger zu vermeiden.

Dieses Muster deutet sich nun leider auch in der Pandemie an: Die Regierung konnte aufatmen, weil ihre Maßnahmen im Eilverfahren nahezu vollständig aufrechterhalten wurden, und die Kritiker meinten, zwischen den Zeilen lesen zu können, dass die Entscheidung in der Hauptsache differenzierter ausfallen würde. Manchmal braucht es aber keine Kompromisse, sondern Mut.“

https://lnkd.in/dHjacKC?
#grundrechte #bundesverfassungsgericht #corona

Benjamin Stibi, mein geschätzter wissenschaftlicher Mitarbeiter, hat in der #Welt seine Erfahrungen mit dem Bundesverfassungsgericht in der Corona-Krise geschildert und dabei das systematisch enttäuschende Verhalten in diesem Zusammenhang des BVerfG auf den Punkt gebracht:

„In der Corona-Krise glänzte das sonst so standhafte Gericht überraschenderweise aber vor allem mit einem: Zurückhaltung, fast schon Teilnahmslosigkeit.

Dass es nach eineinhalb Jahren Corona in Deutschland immer noch keine Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen gibt, liegt nicht an einem Mangel an Klägern. Vielmehr scheint Karlsruhe die Pandemie bewusst aussitzen und eine Entscheidung erst treffen zu wollen, wenn sich die politischen Gemüter abgekühlt haben.



Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit gehört es normalerweise nicht zum guten Ton, die Arbeit eines Gerichts öffentlich infrage zu stellen. Allerdings trägt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Verhalten selbst zur Kritik bei. Wo es seine Prioritäten setzt, wurde daran deutlich, dass in der Jahresvorausschau 2021 kein einziges Verfahren gegen Corona-Maßnahmen aufgelistet war, und auch sonst hüllt sich das Gericht in Schweigen darüber, wann es gedenkt, über die zahlreichen Corona-Beschwerden zu entscheiden.



Wenn Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth (schon aufgrund seines „Vorlebens“ als Politiker eine umstrittene Personalie) in einem Interview die Corona-Politik der Regierung verteidigt, wirft das bei den Beschwerdeführern nachvollziehbarerweise die Frage auf, wie unvoreingenommen man in Karlsruhe noch an die Beurteilung ihrer Anträge herangeht. Gerade die Beschlüsse zur Bundesnotbremse folgen überwiegend der einseitigen Argumentationslinie der Regierung.

Die Apathie von Deutschlands höchstem Gericht sollte Maßnahmenbefürworter und -gegner gleichermaßen enttäuschen. Denn in einer Zeit, in der die Exekutive von Angst getrieben die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Bundesrepublik erlässt und die Parlamente lange Zeit nicht eingebunden hat, braucht es eine aktive Judikative, um für Rechtssicherheit zu sorgen.


Wie passt dieses zögerliche Verhalten also zu dem sonst so standhaften Bundesverfassungsgericht? Die banale Wahrheit ist, dass Karlsruhe grundsätzlich versucht, es allen möglichst recht zu machen und größere Aufreger zu vermeiden.

Dieses Muster deutet sich nun leider auch in der Pandemie an: Die Regierung konnte aufatmen, weil ihre Maßnahmen im Eilverfahren nahezu vollständig aufrechterhalten wurden, und die Kritiker meinten, zwischen den Zeilen lesen zu können, dass die Entscheidung in der Hauptsache differenzierter ausfallen würde. Manchmal braucht es aber keine Kompromisse, sondern Mut.“

https://lnkd.in/dHjacKC?
Forwarded from Jessica Hamed
#Bundesverfassungsgericht #Bundesnotbremse #Einschätzungsprärogative #Impfpflicht 

Auf JuWiss hat Benjamin Stibi gestern die  veröffentlichten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur #Bundesnotbremse kommentiert:

„Sie zeigen, dass aus Karlsruhe keine Korrektur der Corona-Politik zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht gesteht Regierung und Parlament einstimmig einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zu. Selbst intensivste Grundrechtseingriffe hält es zum Schutz von Gesundheit und Leben für gerechtfertigt. Ein neuer Lockdown wird damit umso wahrscheinlicher. Rechtsschutz dagegen ist aussichtlos.

Die Entscheidungen zur Bundesnotbremse sind auch ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich in den letzten eineinhalb Jahre um den Rechtsstaat bemüht gemacht haben. Die vielen Kläger*innen, die den beschwerlichen Rechtsweg immer wieder auf sich genommen haben, obwohl man sie schon früh hat spüren lassen, dass die Erfolgschancen gegen Null gehen und sie von großen Teilen der Gesellschaft dafür verachtet werden würden. Die immer wieder darauf gehofft haben, dass die „Hüter der Verfassung“ endlich ihre „Kollateralschäden“ (von Depressionen hin zu Existenzverlusten) ernst nehmen würden. Dass es das Bundesverfassungsgericht kein einziges Mal in der Pandemie geschafft hat, der Angst-getriebenen Corona-Politik Einhalt zu gebieten und erneut unkritisch die Regierungslinie übernommen hat, bedeutet ein historisches Versagen. Man kann es nicht anders ausdrücken: Das Virus hat den Rechtsstaat infiziert."

https://www.juwiss.de/104-2021/

Eine schonungslose und leider zutreffende Analyse. In a nutshell: grenzenlose Einschätzungsprärogative.

„Ein neuer #Lockdown wird damit umso wahrscheinlicher. #Rechtsschutz dagegen ist aussichtlos.“

Damit hat Benjamin Recht. 

Zugespitzt kann man sagen, die Grenze ist erst überschritten, wenn die Regierung vertritt, dass die Erde eine Scheibe ist. Sprich: Alles, was nicht offensichtlich unvertretbar ist, ist damit von der Einschätzungsprärogative gedeckt. 

D.h. Es ist damit zu rechnen, dass mindestens alle bis April 2021 anhängig gemachten Hauptsachverfahren mit dieser „Begründung“ verloren werden, sofern es keine rein formellen Fehler gab. 

Die Entscheidungen des #BverfG sind schlicht ein #Persilschein für eine hemmungs- und grenzenlose Corona-Politik. Das wissen und wollten die Richter*innen mE auch.

So wundert es nicht, dass bereits gestern die Ministerpräsident*innen dankbar den Ball aufgenommen und direkt strengere Maßnahmen beschlossen haben.

Sogar eine allgemeine #Impfpflicht soll es nach dem Willen der #Ampel offenbar geben, ferner wünscht die SPD eine Verkürzung der Gültigkeit des Impfstatus auf sechs Monate. 

Eine #Impfpflicht für eine Impfung die aufgrund ihrer kurzen Wirksamkeit lediglich sechs Monate anerkannt wird und die zu keiner #Herdenimmunität führt. Bei #Lanz hat Lars Klingenbeil verkündet,  dass eine solche sicher Anfang 2022 komme.

Damit ist die letzte rote Linie gefallen.
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Die Anwälte für Aufklärung demonstrieren wieder vor dem Bundesverfassungsgericht, so lange, bis Präsident Harbarth zurücktritt.

Rechtsanwalt Dirk #Sattelmaier, 1. Vorsitzender der #AnwältefürAufklärung, kündigt auf einem #Spaziergang in #Karlsruhe, #KA3101 an, dass die Anwälte für Aufklärung in Kürze erneut vor dem #Bundesverfassungsgericht demonstrieren werden, solange bis Präsident #Harbarth zurücktritt.

Geschnitten und optimiert für Twitter, #RausausderBlase

https://twitter.com/haintz_markus/status/1488533531877941253?s=20&t=v2c8PTi9RFg2QgK8KLJr6w
Manipulation mit Bildern zur Vorbereitung der neuen Klima-Agenda. #KlimaLockdown, vom #Bundesverfassungsgericht bereits vorbereitet.

https://twitter.com/turbodus/status/1527167147390156801?s=21&t=-AaZXlnsd6I-Oaskg9MdKw
Das Bundesverfassungsgericht hält ab jetzt den Schnabel
04. 03. 2023 | Das Bundesverfassungsgericht hat sich ein neues Adler-Logo gegeben. Es war wohl nicht mehr zeitgemäß, wie der alte Adler das Maul aufriss und dazwischenschrie. Der neue Adler hält brav den Schnabel. Norbert Haering

Kommentar:
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Eine konsequente bildliche Fortführung der Rechtsprechung des #Bundesverfassungsgericht´s der letzten Jahre. Wer nichts zu sagen hat, der soll den Schnabel halten. Darf man das als Anwalt noch sagen? Twitter🔗
⭕️⭕️⭕️ Drei wichtige Themen: Gasnotstand, Impfschaden und Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal

⭕️⭕️ Multipolar: »Realer Gasnotstand oder geschürte Panik?«

»Im Juni 2022 rief Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus, die seither unverändert in Kraft ist. Wie Multipolar-Recherchen beim Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber jedoch zeigen, kam es seither zu keinerlei Einbruch bei der Gasversorgung. Gleichzeitig werden unter hohen Kosten LNG-Terminals gebaut, deren Notwendigkeit fraglich ist und für deren Planung das Ministerium bei den Zahlen getrickst hat und den Haushaltsausschuss des Bundestages in die Irre führte. Soll ein behaupteter Notstand die umstrittene Umstellung auf LNG rechtfertigen?«

https://multipolar-magazin.de/artikel/gasnotstand-oder-panik

⭕️⭕️ Zeit Online: »Niemand will für ihren Impfschaden zahlen«

»Trotz Zweifeln ließ sich die Krankenschwester Milena Schmitz früh gegen Corona impfen. Sie erlitt zwei Schlaganfälle, erhielt aber keine Entschädigung. Nun klagt sie.

Behörde bestätigt ihren Impfschaden – zahlt aber keine Entschädigung

Ihr Verdacht wurde im Oktober 2022 amtlich bestätigt. In einem Bescheid vom hessischen Amt für Versorgung und Soziales steht: "Es wird festgestellt, dass Sie infolge einer COVID-19-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von #AstraZeneca einen Impfschaden erlitten haben." Beide Schlaganfälle, die Lungenembolie und eine psychische Störung mit Ängsten seien auf die Impfung zurückzuführen, schreibt das Amt.«

https://archive.ph/Shvgv (Archivlink wegen Bezahlschranke)

⭕️⭕️ Tagesschau: »Steueraffäre um Warburg-Bank | Koalition lehnt U-Ausschuss zu Cum-Ex-Skandal ab«

»Damit dürfte es bei der Parlamentsabstimmung am Mittwoch keine Mehrheit geben. Es wäre das erste Mal in der Geschichte des Bundestags, dass dieser einen Antrag der Opposition auf einen Untersuchungsausschuss ablehnt.

Die Union kündigte umgehend eine Verfassungsklage in Karlsruhe an.«

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/u-ausschuss-warburg-100.html

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FreeWiki | Eine andere Perspektive

🚩 Seite »Impfschaden«: https://www.freewiki.eu/de/index.php?title=Impfschaden

🚩 Seite »Olaf Scholz«: https://www.freewiki.eu/de/index.php?title=Olaf_Scholz
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Bitte gerne auch an Menschen außerhalb der Telegram-Blase weiterleiten. Danke. ❤️
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#Bundesverfassungsgericht #CumExSkandal #Gasnotstand #Impfschaden #LNG #OlafSchloz
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Rechtsanwältin Jessica Hamed auf Twitter:
Das #Bundesverfassungsgericht wird - und wurde auch von mir lange Zeit - gemeinhin überschätzt.

Dem Gericht fällt als „Hüter der Verfassung“ eine herausgehobene Rolle zu und der Gedanke, dass im Zweifel der berühmte Gang nach Karlsruhe den Rechtsstaat wieder ins Gleichgewicht bringt, ist beruhigend. Der vertiefte Blick in die Entscheidungen des Gerichts in den Jahrzehnten zeigt indes, dass die hohen Erwartungen an die politisch ausgewählten Richter:innen nicht gerechtfertigt sind.

Es gibt eine Reihe offensichtlich falscher Entscheidungen, die exemplarisch zeigen, dass das Gericht vor allem den vermeintlichen, nicht selten moralisch aufgeladenen und mithin ideologisierten Zeitgeist abbildet - oder manches mal auch einfach darin verharrt, wie @Richter_Mueller heute schmerzhaft erlebte.

Zu nennen wäre zB das Urteil über die angebliche Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer, das Cannabisurteil und das Inzestverbot. All diese Entscheidungen kann man letztlich nur als strafrechtlichen Schutz von gesellschaftlichen Tabus bewerten. Aber auch der Beschluss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht war eine Fehlentscheidung.

Neben diesen inhaltlich hochproblematischen Entscheidungen fällt das Gericht zudem schon immer damit auf, dass es die formalen Hürden an die Zulässigkeit des Antrags immer weiter nach oben verschiebt. Ich will sogar sagen, bis ins Willkürliche hinein.

Das entlastet den Anwalt insoweit, dass allgemein bekannt ist, dass alle Höchstgerichte an angefochtene Entscheidungen „dran gehen“, wenn sie es wollen und es lassen, wenn sie es nicht wollen.

Als Anwältin kann man damit letztlich nur versuchen, so wenig wie möglich formale „Angriffsfläche“ zu bieten, um eine Ablehnung nicht unnötig leicht zu machen und ansonsten hoffen, dass das jeweilige Höchstgericht Interesse daran hat, sich mit dem Thema zu befassen.

Wer sich all das bewusst macht, kann nicht mehr enttäuscht werden.
Das #Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15. September 2023, veröffentlicht am heutigen Tage, eine Verfassungsbeschwerde gegen die künftige Mitwirkung Deutschlands an den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag der WHO nicht zur Entscheidung angenommen.


Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag
Pressemitteilung Nr. 83/2023 vom 27. September 2023 / Beschluss vom 15. September 2023 - 2 BvR 1082/23

Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

1. Sie richtet sich nicht gegen einen tauglichen Beschwerdegegenstand.

a) Die Mitwirkung der Bundesregierung an dem Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags auf der internationalen Ebene eignet sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie noch keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag; derartige Rechtswirkungen werden vielmehr erst durch ein Zustimmungsgesetz bewirkt. Zwar können Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen schon vor ihrem Inkrafttreten vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Die zu überprüfende Norm muss jedoch bereits erlassen – wenn auch nicht notwendigerweise schon in Kraft getreten – sein. Dies setzt voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, es also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf.

b) Ausgehend hiervon ist die angegriffene zukünftige Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an dem (erst zukünftig) geplanten Abschluss eines Pandemieabkommens und der zeitgleich geplanten Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 kein tauglicher Beschwerdegegenstand der Verfassungsbeschwerde. Denn sie löst keine innerstaatlichen Rechtswirkungen aus, die geeignet wären, die Beschwerdeführerin in ihren (Grund)Rechten zu verletzen. Da die Verhandlungen auf der internationalen Ebene noch andauern, liegt folglich schon kein Zustimmungsgesetz vor, welches Gegenstand einer abschließenden Befassung von Bundestag und Bundesrat gewesen ist.

2. Im Übrigen genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den gesetzlichen Substantiierungsanforderungen.

Die Begründung der Verfassungsbeschwerde lässt eine mögliche Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten inhaltlich nachvollziehbar nicht erkennen. Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung der Verfassungsidentität und ihres Wahlrechts infolge einer beabsichtigten Hoheitsrechtsübertragung rügt, setzt sie sich nicht detailliert mit den einzelnen Artikeln der Entwurfstexte hinsichtlich möglicher konkreter innerstaatlicher Rechtswirkungen auseinander und zeigt insbesondere nicht auf, dass die derzeitigen Entwurfstexte auf eine mit den Vorgaben des Grundgesetzes unvereinbare Hoheitsrechtsübertragung an die WHO abzielen.! Bundesverfassungsgericht
Forwarded from Friedemann Däblitz
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede