Forwarded from Jessica Hamed
#grundrechte #bundesverfassungsgericht #corona
Benjamin Stibi, mein geschätzter wissenschaftlicher Mitarbeiter, hat in der #Welt seine Erfahrungen mit dem Bundesverfassungsgericht in der Corona-Krise geschildert und dabei das systematisch enttäuschende Verhalten in diesem Zusammenhang des BVerfG auf den Punkt gebracht:
„In der Corona-Krise glänzte das sonst so standhafte Gericht überraschenderweise aber vor allem mit einem: Zurückhaltung, fast schon Teilnahmslosigkeit.
Dass es nach eineinhalb Jahren Corona in Deutschland immer noch keine Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen gibt, liegt nicht an einem Mangel an Klägern. Vielmehr scheint Karlsruhe die Pandemie bewusst aussitzen und eine Entscheidung erst treffen zu wollen, wenn sich die politischen Gemüter abgekühlt haben.
…
Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit gehört es normalerweise nicht zum guten Ton, die Arbeit eines Gerichts öffentlich infrage zu stellen. Allerdings trägt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Verhalten selbst zur Kritik bei. Wo es seine Prioritäten setzt, wurde daran deutlich, dass in der Jahresvorausschau 2021 kein einziges Verfahren gegen Corona-Maßnahmen aufgelistet war, und auch sonst hüllt sich das Gericht in Schweigen darüber, wann es gedenkt, über die zahlreichen Corona-Beschwerden zu entscheiden.
…
Wenn Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth (schon aufgrund seines „Vorlebens“ als Politiker eine umstrittene Personalie) in einem Interview die Corona-Politik der Regierung verteidigt, wirft das bei den Beschwerdeführern nachvollziehbarerweise die Frage auf, wie unvoreingenommen man in Karlsruhe noch an die Beurteilung ihrer Anträge herangeht. Gerade die Beschlüsse zur Bundesnotbremse folgen überwiegend der einseitigen Argumentationslinie der Regierung.
Die Apathie von Deutschlands höchstem Gericht sollte Maßnahmenbefürworter und -gegner gleichermaßen enttäuschen. Denn in einer Zeit, in der die Exekutive von Angst getrieben die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Bundesrepublik erlässt und die Parlamente lange Zeit nicht eingebunden hat, braucht es eine aktive Judikative, um für Rechtssicherheit zu sorgen.
…
Wie passt dieses zögerliche Verhalten also zu dem sonst so standhaften Bundesverfassungsgericht? Die banale Wahrheit ist, dass Karlsruhe grundsätzlich versucht, es allen möglichst recht zu machen und größere Aufreger zu vermeiden.
Dieses Muster deutet sich nun leider auch in der Pandemie an: Die Regierung konnte aufatmen, weil ihre Maßnahmen im Eilverfahren nahezu vollständig aufrechterhalten wurden, und die Kritiker meinten, zwischen den Zeilen lesen zu können, dass die Entscheidung in der Hauptsache differenzierter ausfallen würde. Manchmal braucht es aber keine Kompromisse, sondern Mut.“
https://lnkd.in/dHjacKC?
Benjamin Stibi, mein geschätzter wissenschaftlicher Mitarbeiter, hat in der #Welt seine Erfahrungen mit dem Bundesverfassungsgericht in der Corona-Krise geschildert und dabei das systematisch enttäuschende Verhalten in diesem Zusammenhang des BVerfG auf den Punkt gebracht:
„In der Corona-Krise glänzte das sonst so standhafte Gericht überraschenderweise aber vor allem mit einem: Zurückhaltung, fast schon Teilnahmslosigkeit.
Dass es nach eineinhalb Jahren Corona in Deutschland immer noch keine Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen gibt, liegt nicht an einem Mangel an Klägern. Vielmehr scheint Karlsruhe die Pandemie bewusst aussitzen und eine Entscheidung erst treffen zu wollen, wenn sich die politischen Gemüter abgekühlt haben.
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Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit gehört es normalerweise nicht zum guten Ton, die Arbeit eines Gerichts öffentlich infrage zu stellen. Allerdings trägt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Verhalten selbst zur Kritik bei. Wo es seine Prioritäten setzt, wurde daran deutlich, dass in der Jahresvorausschau 2021 kein einziges Verfahren gegen Corona-Maßnahmen aufgelistet war, und auch sonst hüllt sich das Gericht in Schweigen darüber, wann es gedenkt, über die zahlreichen Corona-Beschwerden zu entscheiden.
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Wenn Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth (schon aufgrund seines „Vorlebens“ als Politiker eine umstrittene Personalie) in einem Interview die Corona-Politik der Regierung verteidigt, wirft das bei den Beschwerdeführern nachvollziehbarerweise die Frage auf, wie unvoreingenommen man in Karlsruhe noch an die Beurteilung ihrer Anträge herangeht. Gerade die Beschlüsse zur Bundesnotbremse folgen überwiegend der einseitigen Argumentationslinie der Regierung.
Die Apathie von Deutschlands höchstem Gericht sollte Maßnahmenbefürworter und -gegner gleichermaßen enttäuschen. Denn in einer Zeit, in der die Exekutive von Angst getrieben die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Bundesrepublik erlässt und die Parlamente lange Zeit nicht eingebunden hat, braucht es eine aktive Judikative, um für Rechtssicherheit zu sorgen.
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Wie passt dieses zögerliche Verhalten also zu dem sonst so standhaften Bundesverfassungsgericht? Die banale Wahrheit ist, dass Karlsruhe grundsätzlich versucht, es allen möglichst recht zu machen und größere Aufreger zu vermeiden.
Dieses Muster deutet sich nun leider auch in der Pandemie an: Die Regierung konnte aufatmen, weil ihre Maßnahmen im Eilverfahren nahezu vollständig aufrechterhalten wurden, und die Kritiker meinten, zwischen den Zeilen lesen zu können, dass die Entscheidung in der Hauptsache differenzierter ausfallen würde. Manchmal braucht es aber keine Kompromisse, sondern Mut.“
https://lnkd.in/dHjacKC?
DIE WELT
Beschwerden gegen Corona-Politik: Warum uns Karlsruhe im Stich lässt - WELT
Ich habe den ersten zulässigen Corona-Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, im März 2020. Seitdem hat es viele Versuche gegeben, die Corona-Politik juristisch anzufechten. Doch Karlsruhe lässt sie ins Leere laufen – mit zum Teil kafkaesken…
#grundrechte #bundesverfassungsgericht #corona
Benjamin Stibi, mein geschätzter wissenschaftlicher Mitarbeiter, hat in der #Welt seine Erfahrungen mit dem Bundesverfassungsgericht in der Corona-Krise geschildert und dabei das systematisch enttäuschende Verhalten in diesem Zusammenhang des BVerfG auf den Punkt gebracht:
„In der Corona-Krise glänzte das sonst so standhafte Gericht überraschenderweise aber vor allem mit einem: Zurückhaltung, fast schon Teilnahmslosigkeit.
Dass es nach eineinhalb Jahren Corona in Deutschland immer noch keine Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen gibt, liegt nicht an einem Mangel an Klägern. Vielmehr scheint Karlsruhe die Pandemie bewusst aussitzen und eine Entscheidung erst treffen zu wollen, wenn sich die politischen Gemüter abgekühlt haben.
…
Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit gehört es normalerweise nicht zum guten Ton, die Arbeit eines Gerichts öffentlich infrage zu stellen. Allerdings trägt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Verhalten selbst zur Kritik bei. Wo es seine Prioritäten setzt, wurde daran deutlich, dass in der Jahresvorausschau 2021 kein einziges Verfahren gegen Corona-Maßnahmen aufgelistet war, und auch sonst hüllt sich das Gericht in Schweigen darüber, wann es gedenkt, über die zahlreichen Corona-Beschwerden zu entscheiden.
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Wenn Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth (schon aufgrund seines „Vorlebens“ als Politiker eine umstrittene Personalie) in einem Interview die Corona-Politik der Regierung verteidigt, wirft das bei den Beschwerdeführern nachvollziehbarerweise die Frage auf, wie unvoreingenommen man in Karlsruhe noch an die Beurteilung ihrer Anträge herangeht. Gerade die Beschlüsse zur Bundesnotbremse folgen überwiegend der einseitigen Argumentationslinie der Regierung.
Die Apathie von Deutschlands höchstem Gericht sollte Maßnahmenbefürworter und -gegner gleichermaßen enttäuschen. Denn in einer Zeit, in der die Exekutive von Angst getrieben die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Bundesrepublik erlässt und die Parlamente lange Zeit nicht eingebunden hat, braucht es eine aktive Judikative, um für Rechtssicherheit zu sorgen.
…
Wie passt dieses zögerliche Verhalten also zu dem sonst so standhaften Bundesverfassungsgericht? Die banale Wahrheit ist, dass Karlsruhe grundsätzlich versucht, es allen möglichst recht zu machen und größere Aufreger zu vermeiden.
Dieses Muster deutet sich nun leider auch in der Pandemie an: Die Regierung konnte aufatmen, weil ihre Maßnahmen im Eilverfahren nahezu vollständig aufrechterhalten wurden, und die Kritiker meinten, zwischen den Zeilen lesen zu können, dass die Entscheidung in der Hauptsache differenzierter ausfallen würde. Manchmal braucht es aber keine Kompromisse, sondern Mut.“
https://lnkd.in/dHjacKC?
Benjamin Stibi, mein geschätzter wissenschaftlicher Mitarbeiter, hat in der #Welt seine Erfahrungen mit dem Bundesverfassungsgericht in der Corona-Krise geschildert und dabei das systematisch enttäuschende Verhalten in diesem Zusammenhang des BVerfG auf den Punkt gebracht:
„In der Corona-Krise glänzte das sonst so standhafte Gericht überraschenderweise aber vor allem mit einem: Zurückhaltung, fast schon Teilnahmslosigkeit.
Dass es nach eineinhalb Jahren Corona in Deutschland immer noch keine Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen gibt, liegt nicht an einem Mangel an Klägern. Vielmehr scheint Karlsruhe die Pandemie bewusst aussitzen und eine Entscheidung erst treffen zu wollen, wenn sich die politischen Gemüter abgekühlt haben.
…
Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit gehört es normalerweise nicht zum guten Ton, die Arbeit eines Gerichts öffentlich infrage zu stellen. Allerdings trägt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Verhalten selbst zur Kritik bei. Wo es seine Prioritäten setzt, wurde daran deutlich, dass in der Jahresvorausschau 2021 kein einziges Verfahren gegen Corona-Maßnahmen aufgelistet war, und auch sonst hüllt sich das Gericht in Schweigen darüber, wann es gedenkt, über die zahlreichen Corona-Beschwerden zu entscheiden.
…
Wenn Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth (schon aufgrund seines „Vorlebens“ als Politiker eine umstrittene Personalie) in einem Interview die Corona-Politik der Regierung verteidigt, wirft das bei den Beschwerdeführern nachvollziehbarerweise die Frage auf, wie unvoreingenommen man in Karlsruhe noch an die Beurteilung ihrer Anträge herangeht. Gerade die Beschlüsse zur Bundesnotbremse folgen überwiegend der einseitigen Argumentationslinie der Regierung.
Die Apathie von Deutschlands höchstem Gericht sollte Maßnahmenbefürworter und -gegner gleichermaßen enttäuschen. Denn in einer Zeit, in der die Exekutive von Angst getrieben die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Bundesrepublik erlässt und die Parlamente lange Zeit nicht eingebunden hat, braucht es eine aktive Judikative, um für Rechtssicherheit zu sorgen.
…
Wie passt dieses zögerliche Verhalten also zu dem sonst so standhaften Bundesverfassungsgericht? Die banale Wahrheit ist, dass Karlsruhe grundsätzlich versucht, es allen möglichst recht zu machen und größere Aufreger zu vermeiden.
Dieses Muster deutet sich nun leider auch in der Pandemie an: Die Regierung konnte aufatmen, weil ihre Maßnahmen im Eilverfahren nahezu vollständig aufrechterhalten wurden, und die Kritiker meinten, zwischen den Zeilen lesen zu können, dass die Entscheidung in der Hauptsache differenzierter ausfallen würde. Manchmal braucht es aber keine Kompromisse, sondern Mut.“
https://lnkd.in/dHjacKC?
DIE WELT
Beschwerden gegen Corona-Politik: Warum uns Karlsruhe im Stich lässt - WELT
Ich habe den ersten zulässigen Corona-Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, im März 2020. Seitdem hat es viele Versuche gegeben, die Corona-Politik juristisch anzufechten. Doch Karlsruhe lässt sie ins Leere laufen – mit zum Teil kafkaesken…
Forwarded from Jessica Hamed
#2G++ #Befangenheitsantrag #BVerfG #2G #Einzelhandel
Zunächst zum weniger Erfreulichem: Wir haben für unsere Mandantin alle Richter*innen des Ersten Senats aufgrund der #2G++ Regelung bei der mdl Verhandlung am Dienstag abgelehnt:
„Hamed erläutert das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin des Weiteren damit, dass diese befürchte, dass sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht gegen Sars-CoV-2 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.
Hamed sagte der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-urteile-sind-alle-richter-in-karlsruhe-befangen-li.201162
Auch die #Welt berichtete:
„Wer sich den 2G- oder 3G-Anforderungen in Geschäften…verweigert, bestraft sich durch den Ausschluss in der Regel selbst. Vor Gericht ist die Interessenlage eine andere.“ Es müsse weiterhin Wege geben, mit Personen zu verhandeln, die weder genesen sind, noch sich impfen oder testen lassen möchten.“ [Präsident des OLG Frankfurt]…
…hat Hamed zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Richter… eingereicht. „Weil der Erste Senat 2G plus plus für rechtmäßig hält, wäre es geradezu grotesk zu glauben, dass die dortigen Richter Zugangsbeschränkungen für weniger relevante Einrichtungen für rechtswidrig halten könnten“….“
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235706864/Corona-2G-plus-plus-Verfassungsgericht-errichtet-hohe-Huerden.html
Der #Öffentlichkeitsgrundsatz ist einer der wichtigsten Verfahrensgrundsätze und in einem Rechtsstaat unabdingbar. Er dient der Transparenz und der Kontrolle der Justiz. Hierdurch soll auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit der Gerichte und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens geschaffen werden.
Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Das Gericht ist das Herzstück des Rechtsstaats, weshalb es höchste Priorität hat, den freien Zugang zu Gericht sicherzustellen. Wer aber Menschen sogar den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung verwehrt, der wird erst recht der Meinung sein, Menschen alternative Fortbewegungsmittel zumuten zu können.
Erfreulich ist aber, dass das OVG #Lüneburg mit einer fundierten Entscheidung, die man fast als Gegentwurf zu den enttäuschenden Bundesnotbremseentscheidungen bezeichnen muss, #2G im Einzelhandel gekippt hat:
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html
Spannend wird sein, ob das OVG #Münster, das bald über dieselbe Frage entscheiden muss, zum gleichen Ergebnis kommt. Falls ja, wäre zu erwarten, dass unabhängig von Gerichtsverfahren alle Bundesländer #2G im Einzelhandel wieder aufheben.
Zunächst zum weniger Erfreulichem: Wir haben für unsere Mandantin alle Richter*innen des Ersten Senats aufgrund der #2G++ Regelung bei der mdl Verhandlung am Dienstag abgelehnt:
„Hamed erläutert das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin des Weiteren damit, dass diese befürchte, dass sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht gegen Sars-CoV-2 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.
Hamed sagte der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-urteile-sind-alle-richter-in-karlsruhe-befangen-li.201162
Auch die #Welt berichtete:
„Wer sich den 2G- oder 3G-Anforderungen in Geschäften…verweigert, bestraft sich durch den Ausschluss in der Regel selbst. Vor Gericht ist die Interessenlage eine andere.“ Es müsse weiterhin Wege geben, mit Personen zu verhandeln, die weder genesen sind, noch sich impfen oder testen lassen möchten.“ [Präsident des OLG Frankfurt]…
…hat Hamed zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Richter… eingereicht. „Weil der Erste Senat 2G plus plus für rechtmäßig hält, wäre es geradezu grotesk zu glauben, dass die dortigen Richter Zugangsbeschränkungen für weniger relevante Einrichtungen für rechtswidrig halten könnten“….“
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235706864/Corona-2G-plus-plus-Verfassungsgericht-errichtet-hohe-Huerden.html
Der #Öffentlichkeitsgrundsatz ist einer der wichtigsten Verfahrensgrundsätze und in einem Rechtsstaat unabdingbar. Er dient der Transparenz und der Kontrolle der Justiz. Hierdurch soll auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit der Gerichte und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens geschaffen werden.
Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Das Gericht ist das Herzstück des Rechtsstaats, weshalb es höchste Priorität hat, den freien Zugang zu Gericht sicherzustellen. Wer aber Menschen sogar den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung verwehrt, der wird erst recht der Meinung sein, Menschen alternative Fortbewegungsmittel zumuten zu können.
Erfreulich ist aber, dass das OVG #Lüneburg mit einer fundierten Entscheidung, die man fast als Gegentwurf zu den enttäuschenden Bundesnotbremseentscheidungen bezeichnen muss, #2G im Einzelhandel gekippt hat:
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html
Spannend wird sein, ob das OVG #Münster, das bald über dieselbe Frage entscheiden muss, zum gleichen Ergebnis kommt. Falls ja, wäre zu erwarten, dass unabhängig von Gerichtsverfahren alle Bundesländer #2G im Einzelhandel wieder aufheben.
Berliner Zeitung
Bundesverfassungsgericht: Sind alle Richter befangen?
Kläger und Anwälte können nur nach Vorlage eines Impfnachweises und eines PCR-Tests vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Das ist ein Problem.
Michael Ballweg an Tim Rhön von der Welt. Recht hat er.