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Kostenfrei Verfassungsbeschwerde einreichen

Jeder Gegner/Kritiker des Corona-Regimes kann, sobald die umstrittene 3. Änderung des Infektionsschutzgesetzes sog. Gesetzeskraft erlangt haben sollte, dagegen kostenfrei Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen!

RA Friedemann Däblitz spricht einen sehr wichtigen Punkt an!

1. Man braucht dazu keinen Rechtsanwalt.

2. Man hat 1 Jahr dazu Zeit (§ 93 Abs. 3 BVerfGG), doch so lange sollte man natürlich bei der Brisanz nicht warten.

3. Es ist hier nicht erst ein Instanzenweg zu durchlaufen, das wäre nicht zumutbar, was aber auch darzustellen ist (ist leicht machbar): "Das #Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde." (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG).

4. Das Verfahren ist kostenfrei.

5. Wenn das Tausende Menschen individuell für sich oder auch für ihre minderjährigen Kinder machen sollten, wird das den "moralischen Druck" auf das BVerfG ganz gewaltig erhöhen.

Das BVerfG schreibt selbst:

"Sonderfall Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Mit der sogenannten Rechtssatzverfassungsbeschwerde können ausnahmsweise auch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen unmittelbar angegriffen werden. In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften jedoch des Vollzuges durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die die betroffene Person zunächst den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde in solchen Fällen daher erst nach der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts zulässig.

Die Rechtsnorm muss die beschwerdeführende Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Eine eigene und gegenwärtige Betroffenheit liegt regelmäßig vor, wenn die beschwerdeführende Person durch die Rechtsnorm mit einiger Wahrscheinlichkeit in ihren Grundrechten berührt wird. Unmittelbar ist die Rechtsbeeinträchtigung, wenn kein Vollzugsakt notwendig ist.

In Ausnahmefällen kann sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten, die noch vollzogen werden muss, z.B. wenn ein Rechtsweg nicht existiert oder wenn das Durchschreiten des Rechtsweges unzumutbar wäre. Im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht ist dies regelmäßig der Fall, denn es kann von keiner Person verlangt werden, zunächst eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu begehen, um die Verfassungswidrigkeit der Norm im fachgerichtlichen Verfahren geltend machen zu können."

Das ist jedenfalls allemal sinnvoller, als zum hundertsten Mal irgendeine Petition zu unterzeichnen, oder bittstellerisch bei Abgeordneten auf deren Einsicht zu hoffen.

Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde des BVerfG:

https://is.gd/5BYYa8 #PDF

(RBK)
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Die Anwälte für Aufklärung demonstrieren wieder vor dem Bundesverfassungsgericht, so lange, bis Präsident Harbarth zurücktritt.

Rechtsanwalt Dirk #Sattelmaier, 1. Vorsitzender der #AnwältefürAufklärung, kündigt auf einem #Spaziergang in #Karlsruhe, #KA3101 an, dass die Anwälte für Aufklärung in Kürze erneut vor dem #Bundesverfassungsgericht demonstrieren werden, solange bis Präsident #Harbarth zurücktritt.

Geschnitten und optimiert für Twitter, #RausausderBlase

https://twitter.com/haintz_markus/status/1488533531877941253?s=20&t=v2c8PTi9RFg2QgK8KLJr6w
Forwarded from Friedemann Däblitz
Vor mehr als einem Jahr hat Karl Lauterbach eingeräumt, dass #Maskenpflicht im Freien „Schwachsinn“ ist. Vor einem Jahr wurde mein Mandant Wolfgang Greulich für die im Video dokumentierte „Straftat“ vom 17.11.2020 zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Kurz vor der Tat wurde im RKI-Krisenstab erörtert, dass FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung durch ungeschulte Personen keinen Mehrwert haben, wie wir dank #RKIFiles wissen. Dann musste das für Alltagsmasken ja wohl erst Recht gelten, wie man auch außerhalb des RKI wissen konnte. Die Masken waren ein Zeichen der Unterwerfung unter die Staatsgewalt.

Diese Meinung musste man zwar nicht teilen. Das Schlimme aber war: Man durfte diese Meinung nicht einmal auf einer #Versammlung im Freien demonstrieren. Es herrschte in Deutschland eine Mentalität von Befehl und Gehorsam. Mein Mandant musste für die Ausübung seiner #Grundrechte teuer bezahlen. Nachdem der Sachverständige Gerhard Scheuch in erster Instanz noch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen davon überzeugen konnte, dass Masken im Freien nutzlos sind, hat das Landgericht München II dieses Urteil aufgehoben, weil ein Virologe die Masken im Freien nützlich fand. Eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung zur Übertragungsmöglichkeit im Freien wollte und konnte dieser indes nicht einmal näherungsweise angeben.

Wichtiger: Auch die Versammlungsbehörde konnte ihre Gefahrenprognose nicht auf irgendeine Evidenz, sondern nur auf bloße Vermutungen stützen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bräuchte es für Auflagen zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit aber immer eine unmittelbare Gefahr. Hieran haben wir in der beim #Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2385/23 aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die vom Bayerischen Obersten Landesgericht als unbegründet verworfene Revision erneut erinnert.

https://x.com/dablitz_f/status/1772729360769806657?s=20 @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
ZEIT: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde von Julian Reichelt statt (🔗)

Herzlichen Glückwünsch @jreichelt zu dieser grundrechtskonformen Entscheidung, bei der das #Bundesverfassungsgericht seinen Dienst getan hat.

"Die KG Entscheidung ist ein Witz, schaut man sich den weiterhin abrufbaren Tweet mit eindeutigem Zusammenhang zur Entwicklungshilfe “für Afghanistan” an." war im November 2023 meine Einschätzung (https://x.com/dablitz_f/status/1724925514534605231), die das Bundesverfassungsgericht heute etwas wortreicher bestätigte.

Interessant finde ich auch die Ausführung in Randnummer 25: "Von einem vornherein aussichtslosen Rechtsbehelf muss aber nicht Gebrauch gemacht werden".

Mir fallen in diesem Zusammenhang sehr viele Verfahren ein, bei denen trotz von vornherein bestehender und begründeter Aussichtslosigkeit das Bundesverfassungsgericht die Anträge zum Schutz der Grundrechte abschlägig beschieden hat. Es seien noch nicht alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft worden. #Pandemie

Da galten die #Grundrechte auch - "nur eben anders, als vor der Krise". (Zitat Harbarth)

Der Rechtsstaat funktioniert - immer nur selektiv.
#Aufarbeitung

https://www.nwzonline.de/interview/karlsruhe-nwz-interview-mit-stefan-harbarth-mir-ist-um-die-zukunft-des-rechtsstaates-nicht-bange_a_50,8,1385246164.html
(X🔗) @RA_Friede