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Gestern wurde Sucharit #Bhakdi von einem Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön vom #Vorwurf der #Volksverhetzung #freigesprochen.

Der Richter war nicht der Überzeugung, dass Bhakdi zum Hass gegen Juden aufgestachelt hat, indem er u.a. die Impfkampagne Israels kritisierte.

Eigentlich eine #Selbstverständlichkeit, es sei denn
man wollte
#Bhakdi einseitig eine bestimmte Lesart seiner Aussagen unterstellen.

Die Staatsanwaltschaft tat das, so kam es überhaupt zur Anklage.


Insofern ist
#Bhakdis #Freispruch eine gute Nachricht.

Die Freude über Bhakdis Freispruch darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mehrere Prozesse wegen angeblicher Volksverhetzung (§ 130 StGB) in den letzten Jahren auch zu Verurteilungen geführt haben.

Und Richter sind nicht davor gefeit, sich von einer medialen Hexenjagdstimmung mitreissen zu lassen.


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#Generalstaatsanwalt
#Vorwurf

Wilkening stammt aus #Niedersachsen, anscheinend gibt es keine Juristen aus dem Osten, die für diese Funktion in Frage kommen.

Marlen Block, rechtspolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Landtag, kritisierte die Personalentscheidung.

Es handele sich um eine "Aktion Versorgungsposten" von Justizministerin Hoffmann (CDU) für Mitarbeiter ihres Hauses.


Dies sei "demokratiegefährdend" und schade dem Ansehen einer unabhängigen Justiz, so Bock.

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#AfD
#Deutschland
#Vorwurf

AfD-Politiker Höcke erneut wegen NS-Parolen auf der Anklagebank

Vor dem Landgericht in Halle an der Saale beginnt heute der zweite Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke.

Er muss sich erneut wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ im Dezember 2023 auf einer AfD-Veranstaltung in Gera verantworten.

Dem AfD-Politiker steht noch ein weiterer Prozess bevor.


Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen Höcke wegen Volksverhetzung zugelassen.

Er soll einen Post auf Telegram im Jahr 2022 veröffentlicht haben, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten von vier Einwanderern geht.

via #satellit



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