🦠🦠
Vor kurzem hat selbst Karl #Lauterbach
zugegeben, dass die #Impfung zu schweren
bleibenden #Schäden führen kann,
was ihm nach eigener Aussage sogar die
ganze Zeit über bewusst gewesen war und
das, obwohl er die Impfung lange gerne als „nebenwirkungsfrei“ darstellte und
die #Impfschäden herunterspielte.
Es stellt sich daher vielmehr die Frage:
Wie haben sich Lauterbach & Co. strafbar gemacht?
Am Ende wird das nur ein – vermutlich langwieriger – #Prozess klären können.
Und das auch erst, wenn die #Staatsanwaltschaften
ihre Pflicht zur Verfolgung des #Corona #Unrechts wahrnehmen, was sie von Amts wegen
und aufgrund von Anzeigen längst
könnten und müssten, aber aus politischen Gründen derzeit nicht tun, denn #Staatsanwälte sind in #Deutschland weisungsgebunden.
Aus dem deutschen #Strafgesetzbuch
kommt hier u.a.
eine Untersuchung von #Mord und #Totschlag (§§ 211, 212) oder fahrlässiger #Tötung (§ 222) in Betracht.
Zusätzlich noch die Prüfung der
Körperverletzungsdelikte wie schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229).
Begangen im #Amt, also kommt noch § 340 StGB hinzu.
Für § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) genügt es, dass der Tod durch die #Körperverletzung
(Verabreichung einer Spritze mit mRNA-Impfstoff) wenigstens fahrlässig herbeigeführt wurde.
Natürlich sei auch nicht die #Freiheitsberaubung durch Lockdowns (§ 239 StGB), die millionenfache #Nötigung und #Drohung (§ 240 StGB) vergessen, die volksverhetzerische #Verunglimpfung der #Ungeimpften (§ 130 StGB) sowie die #Veruntreuung von #Milliarden für nutzlose Masken und Impfstoffe,
die jetzt auf Halde liegen.
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Vor kurzem hat selbst Karl #Lauterbach
zugegeben, dass die #Impfung zu schweren
bleibenden #Schäden führen kann,
was ihm nach eigener Aussage sogar die
ganze Zeit über bewusst gewesen war und
das, obwohl er die Impfung lange gerne als „nebenwirkungsfrei“ darstellte und
die #Impfschäden herunterspielte.
Es stellt sich daher vielmehr die Frage:
Wie haben sich Lauterbach & Co. strafbar gemacht?
Am Ende wird das nur ein – vermutlich langwieriger – #Prozess klären können.
Und das auch erst, wenn die #Staatsanwaltschaften
ihre Pflicht zur Verfolgung des #Corona #Unrechts wahrnehmen, was sie von Amts wegen
und aufgrund von Anzeigen längst
könnten und müssten, aber aus politischen Gründen derzeit nicht tun, denn #Staatsanwälte sind in #Deutschland weisungsgebunden.
Aus dem deutschen #Strafgesetzbuch
kommt hier u.a.
eine Untersuchung von #Mord und #Totschlag (§§ 211, 212) oder fahrlässiger #Tötung (§ 222) in Betracht.
Zusätzlich noch die Prüfung der
Körperverletzungsdelikte wie schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229).
Begangen im #Amt, also kommt noch § 340 StGB hinzu.
Für § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) genügt es, dass der Tod durch die #Körperverletzung
(Verabreichung einer Spritze mit mRNA-Impfstoff) wenigstens fahrlässig herbeigeführt wurde.
Natürlich sei auch nicht die #Freiheitsberaubung durch Lockdowns (§ 239 StGB), die millionenfache #Nötigung und #Drohung (§ 240 StGB) vergessen, die volksverhetzerische #Verunglimpfung der #Ungeimpften (§ 130 StGB) sowie die #Veruntreuung von #Milliarden für nutzlose Masken und Impfstoffe,
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Freischwebende Intelligenz
Tatort: Gesundheitsministerium
Was bedeutet eigentlich Corona-Unrecht? Eine strafrechtliche Beurteilung von Karl Lauterbach.
#RKI
#Strafanzeige
#AfD Fraktion im Bundestag stellt #Strafanzeige gegen die aktuelle und letzte #Bundesregierung wegen #Nötigung, #Freiheitsberaubung, #Körperverletzung etc. als Folge der RKI-Protokolle.
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#Strafanzeige
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