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In erster Instanz hatte das #Amtsgericht Rotenburg im Juni 2023 geurteilt, dass Kaiser die Angaben in ihrem Tweet aus dem Kontext gerissen habe. Von einem objektiven Betrachter werde der Beitrag als #volksverhetzend empfunden. Die abgrenzbare Gruppe der #Afghanen werde in ihrer #Menschenwürde verletzt

In einem Beitrag erläuterte Kaiser ihre Bedenken bezüglich unkontrollierter #Zuwanderung und betonte die potenziellen Risiken von #Vergewaltigungen durch „kulturfremde Massen“. Außerdem hing sie einen Zeitungsartikel an, demzufolge Afghanen überproportional häufig an #Sexualverbrechen beteiligt sind.

Quelle ➡️➡️



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