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Weil die #Regierung das #Geld ausgibt,
als gäbe es kein Morgen,
werden jetzt die #Steuern erhöht.
Der erste Schritt ist getan, #unbemerkt von der #Öffentlichkeit.
Ab 1. Januar steigt die #Erbschaftsteuer bei #Immobilien um locker 500 Prozent.
Hier mehr ▶️▶️
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Weil die #Regierung das #Geld ausgibt,
als gäbe es kein Morgen,
werden jetzt die #Steuern erhöht.
Der erste Schritt ist getan, #unbemerkt von der #Öffentlichkeit.
Ab 1. Januar steigt die #Erbschaftsteuer bei #Immobilien um locker 500 Prozent.
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FOCUS online
Die FOCUS-Kolumne von Jan Fleischhauer: Erste Steuererhöhung am 1. Januar - nur wissen Sie noch nichts davon
Weil die Regierung das Geld ausgibt, als gäbe es kein Morgen, werden jetzt die Steuern erhöht. Der erste Schritt ist getan, unbemerkt von der Öffentlichkeit. Ab 1. Januar steigt die Erbschaftsteuer bei Immobilien um locker 500 Prozent.
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. Weil die #Regierung das #Geld ausgibt, als gäbe es kein Morgen, werden jetzt die #Steuern erhöht. Der erste Schritt ist getan, #unbemerkt von der #Öffentlichkeit. Ab 1. Januar steigt die #Erbschaftsteuer bei #Immobilien um locker 500 Prozent. Hier…
In eigener Sache
- diesen Post 👆,
der auf einen #Focus Artikel des Journalisten #JanFleischhauer
hinweist, müssen wir korrigieren,
nachdem uns ein Steuerfachmann kontaktiert und
informiert hat, das Einiges falsch dargestellt wurde.
Die #Erbschaftssteuer für #Immobilien steigt für
Verwandte 1. und 2. Grades NICHT ab 01.01.23 um 500 Prozent.
Für das Vererben von #Einfamilienhäusern
auch mit #Grundstücken.
an ganz nahe Verwandte gibt es
sehr hohe Freibeträge .
Die thematisierte hohe #Steigerung der
#Erbschaftssteuer wirkt sich
erst für #Erben aus,
die mehrere voll vermietete #Mehrfamilienhäuser
erben.
In diesem Fall erhöht sich ab 01.01.23 die
#Erbschaftssteuer um 10-30 %,
was bei der Höhe der #Mieteinkünfte
dann auch zu verschmerzen ist.
Wer vor Veröffentlichung bei
Fachleuten gegencheckt ist klar im Vorteil..
#Sorry
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- diesen Post 👆,
der auf einen #Focus Artikel des Journalisten #JanFleischhauer
hinweist, müssen wir korrigieren,
nachdem uns ein Steuerfachmann kontaktiert und
informiert hat, das Einiges falsch dargestellt wurde.
Die #Erbschaftssteuer für #Immobilien steigt für
Verwandte 1. und 2. Grades NICHT ab 01.01.23 um 500 Prozent.
Für das Vererben von #Einfamilienhäusern
auch mit #Grundstücken.
an ganz nahe Verwandte gibt es
sehr hohe Freibeträge .
Die thematisierte hohe #Steigerung der
#Erbschaftssteuer wirkt sich
erst für #Erben aus,
die mehrere voll vermietete #Mehrfamilienhäuser
erben.
In diesem Fall erhöht sich ab 01.01.23 die
#Erbschaftssteuer um 10-30 %,
was bei der Höhe der #Mieteinkünfte
dann auch zu verschmerzen ist.
Wer vor Veröffentlichung bei
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#Sorry
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