Das Familiengericht in Weimer fasste kürzlich einen Beschluss, mit dem zwei Schulen ab sofort untersagt wurde, Maskenpflicht, überspannte Abstandsregelungen und Zwangstests an Kindern zu vollstrecken.
Diese Maßnahmen, so das Gericht, stellen eine massive Gefährdung und Schädigung des Kindeswohls dar.
Die Landesregierung Thüringen reagiert mit Missachtung des Gerichtes und die Presse behauptet, diese Entscheidung beruhe auf "fragwürdigen Minderheitsmeinungen".
Dem widerspricht der vorliegendende Beschluss bereits durch die Tatsache, dass der Vorsitzende die Gutachten, auf deren Ergebnissen sich seine Entscheidung stützt, in den Beschluss hineingearbeitet wurden und die entsprechende, sehr hohe Fachkompetenz der Gutachter unzweifelhaft sein dürfte.
Diese Erkenntnis ist jedoch nicht neu, wurden im Deutschen Bundestag doch bereits 2020 ausdrücklich diese menschenverachtenden Umstände ausführlich durch Fachleute kritisiert.
Allein die Tatsache, dass die Parteien diese Warnungen damals wie heute ignorieren, Unrecht gegen Kinder und die daraus resultierenden Schäden an Kindern, sagt alles über die charakterlose Gedankenwelt dieser Menschen aus und führt uns zu der unweigerlichen Feststellung, dass Vertrauen und Mitmachen uns nicht zu solidarischen und guten Menschen macht, sondern zu Monstern.
#20IV21 #EveryLifeMatters #WeAreNotAfraid #dieBasis #Freiheit #Grundrechte #Ichmachdanichtmit
https://youtu.be/QEdZ6hyMp0c
t.me/davidclaudiosiber
@Anwaelte_fuer_Aufklaerung
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