Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Stefan Homburg auf X:
Das RKI wusste immer, dass Corona keine besondere Gefahr bedeutet:
1. Bis Februar 2020 sagten sie das auch ganz offen.
2. Nach der Order „hochzuskalieren” im März 2020 propagierten sie Lockdowns, Ausgangssperren und Impfzwang. Intern schrieben sie dasselbe wie wir.
Ohne die Fakes des @ rki_de wäre keine Maßnahme rechtlich haltbar gewesen. Die über 2.500 Seiten der geheimen #RKIFiles sind vielsagend:
• modRNA schützt nicht vor Tod
• Hauptrisiko von Covid ist das Alter (83 Jahre Median)
• Corona nicht schlimmer als Influenza
@ mikrowie kämpfte jahrelang um die Geheimhaltung der RKI-Protokolle, weil diese den Betrug dokumentieren: Millionen Menschen wurden schwer geschädigt, verletzt oder gar getötet, weil die Politik
eine „Pandemie” anordnete und das RKI, wie schon 80 Jahre zuvor, Folgsamkeit über medizinisches Ethos stellte.
Link: https://bastian-barucker.de/RKIProtokolleganz.pdf
Das RKI wusste immer, dass Corona keine besondere Gefahr bedeutet:
1. Bis Februar 2020 sagten sie das auch ganz offen.
2. Nach der Order „hochzuskalieren” im März 2020 propagierten sie Lockdowns, Ausgangssperren und Impfzwang. Intern schrieben sie dasselbe wie wir.
Ohne die Fakes des @ rki_de wäre keine Maßnahme rechtlich haltbar gewesen. Die über 2.500 Seiten der geheimen #RKIFiles sind vielsagend:
• modRNA schützt nicht vor Tod
• Hauptrisiko von Covid ist das Alter (83 Jahre Median)
• Corona nicht schlimmer als Influenza
@ mikrowie kämpfte jahrelang um die Geheimhaltung der RKI-Protokolle, weil diese den Betrug dokumentieren: Millionen Menschen wurden schwer geschädigt, verletzt oder gar getötet, weil die Politik
eine „Pandemie” anordnete und das RKI, wie schon 80 Jahre zuvor, Folgsamkeit über medizinisches Ethos stellte.
Link: https://bastian-barucker.de/RKIProtokolleganz.pdf
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Stefan Homburg auf X: Hier noch einmal das Zitat aus Wielers „Brandrede” vom 18.11.2021, also nach knapp zwei Jahren Erfahrung mit dem Virus. Seine Jagd auf Ungeimpfte steht in klarem Gegensatz zu den RKI-Protokollen. Link (ZDF)
Kommentar: Herr Wieler und viele andere sollten sich schon mal nach einem guten Strafverteidiger umschauen. Während die Täter des #CovidRegime´s sich vor Gericht 2020-2023 noch mit "das RKI sagt" rausreden konnten, geht dies nach den #RKIFiles / #RKIProtololle´n nicht mehr. #RichtigErinnern
Kommentar: Herr Wieler und viele andere sollten sich schon mal nach einem guten Strafverteidiger umschauen. Während die Täter des #CovidRegime´s sich vor Gericht 2020-2023 noch mit "das RKI sagt" rausreden konnten, geht dies nach den #RKIFiles / #RKIProtololle´n nicht mehr. #RichtigErinnern
Forwarded from Friedemann Däblitz
Bastian Barucker in der Berliner Zeitung:
“Damals, als Versammlungen im Freien mit wirkungslosen Masken durchgeführt werden mussten und anfänglich sogar gänzlich verboten waren und als Menschen mit dem Grundgesetz in der Hand das Stehen auf offener Straße verboten wurde, wäre der Augenblick gewesen, aufzustehen oder anderweitig aktiv zu werden!”
So ist es! Es gab zu wenig mutige Menschen. Vor allem aber fehlten sie an den entscheidenden Stellen. #Aufarbeitung #RKIFiles #RKIProtokolle
https://t.co/UujnPWU0MT
(X🔗) @RA_Friede
“Damals, als Versammlungen im Freien mit wirkungslosen Masken durchgeführt werden mussten und anfänglich sogar gänzlich verboten waren und als Menschen mit dem Grundgesetz in der Hand das Stehen auf offener Straße verboten wurde, wäre der Augenblick gewesen, aufzustehen oder anderweitig aktiv zu werden!”
So ist es! Es gab zu wenig mutige Menschen. Vor allem aber fehlten sie an den entscheidenden Stellen. #Aufarbeitung #RKIFiles #RKIProtokolle
https://t.co/UujnPWU0MT
(X🔗) @RA_Friede
Berliner Zeitung
Corona-Aufarbeitung: Rehabilitiert die Maßnahmenkritiker!
Unser Autor findet, zu einer ernsthaften Aufarbeitung gehört das offene Gespräch mit den Maßnahmenkritikern der ersten Stunde.
Forwarded from Friedemann Däblitz
UPDATE #RKIFiles - Vom RKI wollte ich wissen, was die Schwärzungen der Protokolle kosteten, wieviel Aufwand das gemacht hat.
Nach Androhung einer Untätigkeitsklage bei Ablauf des 3. Mai hat das RKI meinen Antrag am vergangenen Freitag abgelehnt.
Sowohl Kosten, als auch Stundenzahl der abgerechneten Arbeit müssten geheim bleiben. Raue LLP sei mit der Offenlegung nicht einverstanden. Mangels Einwilligung der Kanzlei stünden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie das anwaltliche Berufsgeheimnis der Auskunft entgegen.
Das RKI schiebt m.E. die fehlende Einwilligung der Anwaltskanzlei vor, um die Kosten der Intransparenz zu verschleiern. Das RKI sieht seine Hände gebunden, weil die Anwälte auf Geheimhaltung bestehen.
Dabei hätte das RKI selbst es in der Hand, die Anwälte von der Pflicht zur Verschwiegenheit zu entbinden. Dann könnte es sich allerdings nicht mehr auf deren fehlende Einwilligung berufen und müsste Auskunft erteilen (ich vereinfache hier etwas).
Die Rechtsprechung, die das RKI bei seiner Ablehnung referiert, habe ich geprüft. Tatsächlich hatte in einem parallel gelagerten Fall zum #Dieselgate das Verwaltungsgericht Berlin einem Antrag auf Bezifferung von Anwaltskosten der Bundesregierung zunächst stattgegeben.
Das OVG hat diese Entscheidung aber aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde blieb beim Bundesverwaltungsgericht erfolglos.
Ob das OVG inhaltlich richtig entschieden hat, hat das Bundesverwaltungsgericht damit nicht beantwortet.
Man könnte diese Frage wohl noch einmal bis ganz oben durchfechten. Spannend wäre es, denn die Argumente der Bundesregierung und des OVG „pro Intransparenz“ halte ich für alles andere als Stichhaltig.
Beim VG Berlin und beim OVG Berlin-Brandenburg würde man meiner Einschätzung nach jedoch zunächst scheitern. Deshalb mache ich aus eigener Kraft hier nicht weiter. (X🔗 mit Screenshots des Bescheides) @RA_Friede
Nach Androhung einer Untätigkeitsklage bei Ablauf des 3. Mai hat das RKI meinen Antrag am vergangenen Freitag abgelehnt.
Sowohl Kosten, als auch Stundenzahl der abgerechneten Arbeit müssten geheim bleiben. Raue LLP sei mit der Offenlegung nicht einverstanden. Mangels Einwilligung der Kanzlei stünden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie das anwaltliche Berufsgeheimnis der Auskunft entgegen.
Das RKI schiebt m.E. die fehlende Einwilligung der Anwaltskanzlei vor, um die Kosten der Intransparenz zu verschleiern. Das RKI sieht seine Hände gebunden, weil die Anwälte auf Geheimhaltung bestehen.
Dabei hätte das RKI selbst es in der Hand, die Anwälte von der Pflicht zur Verschwiegenheit zu entbinden. Dann könnte es sich allerdings nicht mehr auf deren fehlende Einwilligung berufen und müsste Auskunft erteilen (ich vereinfache hier etwas).
Die Rechtsprechung, die das RKI bei seiner Ablehnung referiert, habe ich geprüft. Tatsächlich hatte in einem parallel gelagerten Fall zum #Dieselgate das Verwaltungsgericht Berlin einem Antrag auf Bezifferung von Anwaltskosten der Bundesregierung zunächst stattgegeben.
Das OVG hat diese Entscheidung aber aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde blieb beim Bundesverwaltungsgericht erfolglos.
Ob das OVG inhaltlich richtig entschieden hat, hat das Bundesverwaltungsgericht damit nicht beantwortet.
Man könnte diese Frage wohl noch einmal bis ganz oben durchfechten. Spannend wäre es, denn die Argumente der Bundesregierung und des OVG „pro Intransparenz“ halte ich für alles andere als Stichhaltig.
Beim VG Berlin und beim OVG Berlin-Brandenburg würde man meiner Einschätzung nach jedoch zunächst scheitern. Deshalb mache ich aus eigener Kraft hier nicht weiter. (X🔗 mit Screenshots des Bescheides) @RA_Friede
X (formerly Twitter)
Friedemann Däblitz (@dablitz_f) on X
UPDATE #RKIFiles - Vom RKI wollte ich wissen, was die Schwärzungen der Protokolle kosteten, wieviel Aufwand das gemacht hat (vgl https://t.co/XEs5v9R6ry).
Nach Androhung einer Untätigkeitsklage bei Ablauf des 3. Mai hat das RKI meinen Antrag am vergangenen…
Nach Androhung einer Untätigkeitsklage bei Ablauf des 3. Mai hat das RKI meinen Antrag am vergangenen…
Forwarded from Liste Madeleine Petrovic
🔥🔥Livestream zur Pressekonferenz - JETZT: 🔥🔥
https://youtube.com/watch?v=TxKkHFxoBjg
#RKIFiles
u.a. mit Markus Haintz und Andreas Sönnichsen
Die vom deutschen Onlinemagazin „MULTIPOLAR“ freigeklagten #RKIProtokolle haben in fast allen deutschsprachigen Medien, auch dem Mainstream, großen Niederschlag gefunden, mit ein wenig zeitlicher Verzögerung auch im ORF.
Wie der ZiB2-Beitrag vom 25. März aber gestaltet und vor allem wie er von Armin Wolf anmoderiert wurde, war tendenziös, manipulativ und keineswegs objektiv. Deshalb bringen die EMUs – ein Netzwerk aus überparteilich organisierten Menschen - Beschwerde bei der KommAustria ein.
https://youtube.com/watch?v=TxKkHFxoBjg
#RKIFiles
u.a. mit Markus Haintz und Andreas Sönnichsen
Die vom deutschen Onlinemagazin „MULTIPOLAR“ freigeklagten #RKIProtokolle haben in fast allen deutschsprachigen Medien, auch dem Mainstream, großen Niederschlag gefunden, mit ein wenig zeitlicher Verzögerung auch im ORF.
Wie der ZiB2-Beitrag vom 25. März aber gestaltet und vor allem wie er von Armin Wolf anmoderiert wurde, war tendenziös, manipulativ und keineswegs objektiv. Deshalb bringen die EMUs – ein Netzwerk aus überparteilich organisierten Menschen - Beschwerde bei der KommAustria ein.
YouTube
EMUs-Beschwerde gegen die ORF Berichterstattung zu den RKI Protokollen
Die vom deutschen Onlinemagazin „MULTIPOLAR“ freigeklagten RKI Protokolle haben in fast allen deutschsprachigen Medien, auch dem Mainstream, großen Niederschlag gefunden, mit ein wenig zeitlicher Verzögerung auch im ORF. Wie der ZiB2-Beitrag vom 25. März…
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
GGI auf X: "#Aufarbeitung versus #Vergeltung:
Im Rahmen unseres Events zu den #RKIFiles wurde in der Fragerunde nach der ersten Podiumsdiskussion die nachvollziehbare Kränkung einiger Anwesender ersichtlich. Nach Jahren der Spaltung, Demütigung und Ausgrenzung, die von politischer Seite aktiv betrieben wurden, können die Emotionen vieler Opfer nicht überraschen.
Nachdem zu Beginn des Events betont worden war, dass die Veranstalter auf Dialog setzen, kam in der ersten Publikumsrunde die Forderung zur Sprache, dass es umfangreiche rechtliche Konsequenzen für die Verursacher des Pandemie-Desasters geben müsse.
Einen zentralen Hintergrund für diese Forderung bildet die Wahrnehmung, dass im Pandemie-Debakel mit rechtsstaatlichen und demokratiepolitischen Tabubrüchen nicht nur Überforderung, sondern auch finanzielle Interessen und Machtansprüche eine zentrale Rolle spielten. Hinzu kommt der Gedanke, dass es für Mächtige und Machtlose nicht zwei auseinanderklaffende Maßstäbe geben dürfe, nach denen rechtliche Konsequenzen nur für zweitere existieren.
In der zweiten Podiumsdiskussion wurde allerdings auch sehr nachdrücklich für Versöhnung und Zurückhaltung plädiert. Die Statements der ehemalige Klubobfrau und Bundessprecherin der Grünen in Österreich, Madeleine Petrovic, waren von einer Zukunftsorientierung gekennzeichnet: Es gehe vor allem darum, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Zur hierfür notwendigen Verantwortungsübernahme gehöre allerdings schon, dass zentrale Weichensteller des desaströsen Pandemie-Managements nicht einfach in ihren Positionen verbleiben.
Der Rechtsanwalt Markus Haintz trat explizit für eine „Amnestie“ ein. Hierfür wurden auch pragmatische Überlegungen ins Treffen geführt: Die Anzahl der Mitläufer sei so groß, dass eine rechtliche Verfolgung aller gar nicht umsetzbar wäre und die Gesellschaft zum Stillstand brächte.
Für eine #Aufarbeitung müsse man auch viele Ärzte, Juristen, Unternehmer, Journalisten etc. gewinnen, die zumindest geschwiegen, sich gebeugt und mitgespielt hätten. Dies werde nicht gelingen, wenn man all diesen Personen vermittle, dass man ihnen nicht verzeihen wolle. Wer den Wunsch nach Bestrafung ins Zentrum stelle, müsse mit umso erbitterterem Widerstand rechnen, der eine gesellschaftliche Heilung verhindere.
Dieser Ansatz bedeutet nicht die Etablierung unterschiedlicher Maßstäbe, sondern stellt für alle in Rechnung, dass das Ausmaß der Propaganda und des Konformitätsdrucks enorm war. Es muss nicht jeder Mensch, der nicht zum Heldentum fähig ist, im Gefängnis landen. So große Gefängnisse gibt es auch gar nicht.
Es sei außerdem erwähnt, dass sich jemand, der eine Amnestie aussprechen will, in einer Macht-Position befinden muss. So gesehen, ist die Verwendung des Begriffs vielleicht noch etwas hochtrabend und es stellt sich die Frage, wie man überhaupt realistisch dort hin kommen kann.
Weitestgehend einig war man sich darin, dass Versöhnung ein aufeinander Zugehen von beiden Seiten erfordere. Das Fortführen der Strategie, Kritikern mit Diffamierung, Verachtung und Verweigerung des Dialogs zu begegnen, verhindere die Auflösung der Spaltung, Entschuldigungen seien wünschenswert und hilfreich. Als unverzichtbar wurde eine ehrliche und transparente inhaltlich orientierte #AufarbeitungJetzt angesehen, die Lerneffekte für die Zukunft ermöglicht. Diese Lerneffekte sind wohl für die meisten Kritiker das wichtigste Ziel."
Im Rahmen unseres Events zu den #RKIFiles wurde in der Fragerunde nach der ersten Podiumsdiskussion die nachvollziehbare Kränkung einiger Anwesender ersichtlich. Nach Jahren der Spaltung, Demütigung und Ausgrenzung, die von politischer Seite aktiv betrieben wurden, können die Emotionen vieler Opfer nicht überraschen.
Nachdem zu Beginn des Events betont worden war, dass die Veranstalter auf Dialog setzen, kam in der ersten Publikumsrunde die Forderung zur Sprache, dass es umfangreiche rechtliche Konsequenzen für die Verursacher des Pandemie-Desasters geben müsse.
Einen zentralen Hintergrund für diese Forderung bildet die Wahrnehmung, dass im Pandemie-Debakel mit rechtsstaatlichen und demokratiepolitischen Tabubrüchen nicht nur Überforderung, sondern auch finanzielle Interessen und Machtansprüche eine zentrale Rolle spielten. Hinzu kommt der Gedanke, dass es für Mächtige und Machtlose nicht zwei auseinanderklaffende Maßstäbe geben dürfe, nach denen rechtliche Konsequenzen nur für zweitere existieren.
In der zweiten Podiumsdiskussion wurde allerdings auch sehr nachdrücklich für Versöhnung und Zurückhaltung plädiert. Die Statements der ehemalige Klubobfrau und Bundessprecherin der Grünen in Österreich, Madeleine Petrovic, waren von einer Zukunftsorientierung gekennzeichnet: Es gehe vor allem darum, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Zur hierfür notwendigen Verantwortungsübernahme gehöre allerdings schon, dass zentrale Weichensteller des desaströsen Pandemie-Managements nicht einfach in ihren Positionen verbleiben.
Der Rechtsanwalt Markus Haintz trat explizit für eine „Amnestie“ ein. Hierfür wurden auch pragmatische Überlegungen ins Treffen geführt: Die Anzahl der Mitläufer sei so groß, dass eine rechtliche Verfolgung aller gar nicht umsetzbar wäre und die Gesellschaft zum Stillstand brächte.
Für eine #Aufarbeitung müsse man auch viele Ärzte, Juristen, Unternehmer, Journalisten etc. gewinnen, die zumindest geschwiegen, sich gebeugt und mitgespielt hätten. Dies werde nicht gelingen, wenn man all diesen Personen vermittle, dass man ihnen nicht verzeihen wolle. Wer den Wunsch nach Bestrafung ins Zentrum stelle, müsse mit umso erbitterterem Widerstand rechnen, der eine gesellschaftliche Heilung verhindere.
Dieser Ansatz bedeutet nicht die Etablierung unterschiedlicher Maßstäbe, sondern stellt für alle in Rechnung, dass das Ausmaß der Propaganda und des Konformitätsdrucks enorm war. Es muss nicht jeder Mensch, der nicht zum Heldentum fähig ist, im Gefängnis landen. So große Gefängnisse gibt es auch gar nicht.
Es sei außerdem erwähnt, dass sich jemand, der eine Amnestie aussprechen will, in einer Macht-Position befinden muss. So gesehen, ist die Verwendung des Begriffs vielleicht noch etwas hochtrabend und es stellt sich die Frage, wie man überhaupt realistisch dort hin kommen kann.
Weitestgehend einig war man sich darin, dass Versöhnung ein aufeinander Zugehen von beiden Seiten erfordere. Das Fortführen der Strategie, Kritikern mit Diffamierung, Verachtung und Verweigerung des Dialogs zu begegnen, verhindere die Auflösung der Spaltung, Entschuldigungen seien wünschenswert und hilfreich. Als unverzichtbar wurde eine ehrliche und transparente inhaltlich orientierte #AufarbeitungJetzt angesehen, die Lerneffekte für die Zukunft ermöglicht. Diese Lerneffekte sind wohl für die meisten Kritiker das wichtigste Ziel."
X (formerly Twitter)
GGI - Grüne für Grundrechte & Informationsfreiheit (@GGIund2G) on X
#Aufarbeitung versus #Vergeltung:
Im Rahmen unseres Events zu den #RKIFiles wurde in der Fragerunde nach der ersten Podiumsdiskussion die nachvollziehbare Kränkung einiger Anwesender ersichtlich. Nach Jahren der Spaltung, Demütigung und Ausgrenzung, die…
Im Rahmen unseres Events zu den #RKIFiles wurde in der Fragerunde nach der ersten Podiumsdiskussion die nachvollziehbare Kränkung einiger Anwesender ersichtlich. Nach Jahren der Spaltung, Demütigung und Ausgrenzung, die…
Forwarded from Friedemann Däblitz
Die „Einzelüberwachung“ [einzelner Menschen durch den Verfassungsschutz] ist eingeführt worden, um sogenannte „Delegetimierer“ noch effektiver überwachen zu können:
https://cicero.podigee.io/116-neue-episode
- @MathiasBrodkorb im Interview bei @cicero_online - sehr zu empfehlen.
Diese Änderung erfolgte im Jahre 2021.
#Aufarbeitung #RKIFiles #RKIProtokolle #Verfassungsschutz (X🔗) @RA_Friede
https://cicero.podigee.io/116-neue-episode
- @MathiasBrodkorb im Interview bei @cicero_online - sehr zu empfehlen.
Diese Änderung erfolgte im Jahre 2021.
#Aufarbeitung #RKIFiles #RKIProtokolle #Verfassungsschutz (X🔗) @RA_Friede
Cicero Podcasts
Mathias Brodkorb im Interview mit Alexander Marguier – „Haldenwang beansprucht, der Volkspädagoge der Nation zu sein“
Vom Bundesverfassungsschutz ist in den vergangenen Jahren und Monaten ziemlich viel die Rede gewesen. Wahrscheinlich sogar mehr, als es dieser Behörde recht sein dürfte. Richtig los ging es im Herbst 2018. Damals war noch Hans-Georg Maaßen Chef des deutschen…
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Prof. Dr. Dr. Olaf Gierhake auf X:
"Durch die weiteren „Entschwärzungen“ der #RKIFiles und die verschiedenen diesbezüglichen Veröffentlichungen (u.a. von Herrn @SHomburg) hat sich ein Abgrund aufgetan, der klar zu belegen (im Sinne von: beweisen) scheint, dass Jens Spahn und Karl Lauterbach politische Schwerverbrecher sind, die nicht in den Bundestag, sondern auf die strafrechtliche Anklagebank gehören.
Geschieht diese Anklage nicht jetzt, dann eben spätestens nach der nächsten Bundestagswahl. Mord verjährt bekanntlich nicht.
Und nach dem, was man heute weiss, ist eine solche Anklage nicht so abwegig, wie viele vielleicht meinen könnten, die sich mit den unerhörten Details dessen, was da monate- und jahrelang an grundgesetzwidrigen Machenschaften ausweislich der in mehreren Stufen, nach massiven juristischen Rückzugsgefechten der Regierung freigeklagten Protokolle passiert ist, noch nicht im Detail beschäftigt haben. Das Selberlesen lohnt sich, aus zweiter Hand glaubt man es nicht, dass sowas in Deutschland möglich war - und ist. Und dass diese Personen nicht längst in Untersuchungshaft sitzen, sondern immer noch in für die Gesellschaft wichtigen öffentlichen Ämtern sind.
Die drangsalierenden Massnahmen, die viele Menschen in Deutschland ihre wirtschaftliche Existenz, ihre Gesundheit und in vielen Fällen auch ihr Leben gekostet haben, basierten NICHT auf „der Wissenschaft“, sondern wurden GEGEN den Rat u.a. des RKI auf politischer Ebene, unter entscheidender Beteiligung der genannten strafrechtlich Anzuklagenden, den Bürgern letztlich grundlos auferlegt.
Das RKI hat nicht etwa die wissenschaftliche Grundlage für politische Entscheidungen vorbereitet, sondern sich opportunistisch der politischen Weisungsbefungnis von Jens Spahn und später - in noch krasserem Umfang - von Herrn Lauterbach gefügt, die ihr persönliches Machtsüppchen auf dem Rücken der Bevölkerung gekocht haben.
Dass das mit grossem Tamtam auch in anderen Ländern so passiert ist, ändert daran nichts. Im Gegenteil: bei den gerade stattfindenden Ermittlungen in den USA zeigt sich, dass auch Leute wie Fauci sich ihrer Verantwortungsübernahme nicht werden entziehen können. DORT findet nämlich gerade durch öfentliche Befragungen eine Aufarbeitung statt, wie sie in Deutschland durch die grosse Phalanx der politischen Mittäter von Herrn Spahn und Herrn Lauterbach (noch) verhindert wird.
Die Aufarbeitung ist aber, so weit geht mein Vertrauen in das von den Regierungsparteien faktisch temporär seit Jahren ausser Kraft gesetzte Grundgesetz noch, nur eine Frage der Zeit.
Dies, weil ohne eine heute stattfindende seriöse Aufarbeitung (einschliesslich der strafrechtlichen Verfolgung der beiden Herren) die AfD und das Bündnis Sarah Wagenknecht dann im nächsten Herbst jeweils einzeln oder zur Not auch gemeinsam DANN SICHER die notwendigen 25% der Bundestagssitze stellen werden, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der seinen Namen verdient. Also einen Untersuchungsausschuss, der dann nicht nur mit Mittätern besetzt sein wird.
Die Zeit läuft. Und da die Regierung es bis nächstes Jahr nicht hinbringen wird, das Grundgesetz komplett und offiziell ausser Kraft zu setzen (was zweifellos die von vielen dort favorisierte „Lösung“ wäre), läuft die Zeit FÜR die Bürger, die Freiheit und die Gerechtigkeit."
"Durch die weiteren „Entschwärzungen“ der #RKIFiles und die verschiedenen diesbezüglichen Veröffentlichungen (u.a. von Herrn @SHomburg) hat sich ein Abgrund aufgetan, der klar zu belegen (im Sinne von: beweisen) scheint, dass Jens Spahn und Karl Lauterbach politische Schwerverbrecher sind, die nicht in den Bundestag, sondern auf die strafrechtliche Anklagebank gehören.
Geschieht diese Anklage nicht jetzt, dann eben spätestens nach der nächsten Bundestagswahl. Mord verjährt bekanntlich nicht.
Und nach dem, was man heute weiss, ist eine solche Anklage nicht so abwegig, wie viele vielleicht meinen könnten, die sich mit den unerhörten Details dessen, was da monate- und jahrelang an grundgesetzwidrigen Machenschaften ausweislich der in mehreren Stufen, nach massiven juristischen Rückzugsgefechten der Regierung freigeklagten Protokolle passiert ist, noch nicht im Detail beschäftigt haben. Das Selberlesen lohnt sich, aus zweiter Hand glaubt man es nicht, dass sowas in Deutschland möglich war - und ist. Und dass diese Personen nicht längst in Untersuchungshaft sitzen, sondern immer noch in für die Gesellschaft wichtigen öffentlichen Ämtern sind.
Die drangsalierenden Massnahmen, die viele Menschen in Deutschland ihre wirtschaftliche Existenz, ihre Gesundheit und in vielen Fällen auch ihr Leben gekostet haben, basierten NICHT auf „der Wissenschaft“, sondern wurden GEGEN den Rat u.a. des RKI auf politischer Ebene, unter entscheidender Beteiligung der genannten strafrechtlich Anzuklagenden, den Bürgern letztlich grundlos auferlegt.
Das RKI hat nicht etwa die wissenschaftliche Grundlage für politische Entscheidungen vorbereitet, sondern sich opportunistisch der politischen Weisungsbefungnis von Jens Spahn und später - in noch krasserem Umfang - von Herrn Lauterbach gefügt, die ihr persönliches Machtsüppchen auf dem Rücken der Bevölkerung gekocht haben.
Dass das mit grossem Tamtam auch in anderen Ländern so passiert ist, ändert daran nichts. Im Gegenteil: bei den gerade stattfindenden Ermittlungen in den USA zeigt sich, dass auch Leute wie Fauci sich ihrer Verantwortungsübernahme nicht werden entziehen können. DORT findet nämlich gerade durch öfentliche Befragungen eine Aufarbeitung statt, wie sie in Deutschland durch die grosse Phalanx der politischen Mittäter von Herrn Spahn und Herrn Lauterbach (noch) verhindert wird.
Die Aufarbeitung ist aber, so weit geht mein Vertrauen in das von den Regierungsparteien faktisch temporär seit Jahren ausser Kraft gesetzte Grundgesetz noch, nur eine Frage der Zeit.
Dies, weil ohne eine heute stattfindende seriöse Aufarbeitung (einschliesslich der strafrechtlichen Verfolgung der beiden Herren) die AfD und das Bündnis Sarah Wagenknecht dann im nächsten Herbst jeweils einzeln oder zur Not auch gemeinsam DANN SICHER die notwendigen 25% der Bundestagssitze stellen werden, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der seinen Namen verdient. Also einen Untersuchungsausschuss, der dann nicht nur mit Mittätern besetzt sein wird.
Die Zeit läuft. Und da die Regierung es bis nächstes Jahr nicht hinbringen wird, das Grundgesetz komplett und offiziell ausser Kraft zu setzen (was zweifellos die von vielen dort favorisierte „Lösung“ wäre), läuft die Zeit FÜR die Bürger, die Freiheit und die Gerechtigkeit."
Forwarded from ET VIDEO & CONTENT (Eli)
🟥 LIVE | TOM LAUSEN über #PEIFiles & Lockdown-Tricks | #INTERVIEW
Nicht nur die #RKIFiles, sondern jetzt auch das PAUL-EHRLICH-INSTITUT! Brisante Dokumente zeigen, wie unsere Behörden versagt haben und ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. TOM LAUSEN berichtet von Lockdown-Trickserei und anderen Unstimmigkeiten in den #PEIFiles.
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Nicht nur die #RKIFiles, sondern jetzt auch das PAUL-EHRLICH-INSTITUT! Brisante Dokumente zeigen, wie unsere Behörden versagt haben und ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. TOM LAUSEN berichtet von Lockdown-Trickserei und anderen Unstimmigkeiten in den #PEIFiles.
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Forwarded from Friedemann Däblitz
Waren die Coronamaßnahmen #VerbrechengegendieMenschlichkeit? (1/2 -> 2) (X🔗)
Die Frage nach der #Strafbarkeit der Beteiligten an den staatlichen Coronamaßnahmen wegen #Verbrechen gegen die #Menschlichkeit zu stellen erscheint zunächst sehr ungewöhnlich. Denn nicht die übliche Frage nach der Strafbarkeit wegen Verletzung eines Gesetzes wird aufgeworfen, sondern umgekehrt wegen des Erlasses eines solchen (bzw. einer Verordnung) oder der Umsetzung der darin getroffenen Regelungen.
Unter dem Gesichtspunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann theoretisch sogar legislatives Unrecht strafrechtlich relevant sein, welches von den nationalen Gerichten geprüft und für verfassungskonform befunden wurde. Dies scheint insbesondere mit Blick auf die missliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „zu Corona“ eine beachtliche Überlegung.
In Deutschland kann man sich grundsätzlich sowohl gem. § 7 VStGB nach nationalem Recht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig machen, als auch nach internationalem Recht gem. Art. 7 IStGH-Statut (Römisches Statut).
aa) Strafbarkeit nach deutschem Recht (§ 7 VStGB)
Eine Strafbarkeit nach nationalem Recht wegen Erlasses, dem Vollzug oder der Duldung der Coronaverordnungen scheitert m.E. jedoch bereits am Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung.
Denn die Coronamaßnahmen in Deutschland wurden nach den Wertungen des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen bereits für verfassungskonform erklärt. Eine strafrechtliche Ahndung verfassungskonformer Maßnahmen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist deshalb hierzulande nicht denkbar.
bb) Strafbarkeit nach internationalem Recht (Art. 7 IStGH)
Anders könnte die Bewertung aber nach dem Straftatbestand des Art. 7 IStGH ausfallen. Denn der Internationale Strafgerichtshof ist an den Grundsatz der „Einheit der deutschen Rechtsordnung“ naturgemäß nicht gebunden.
Das Vorliegen von #VerbrechengegendieMenschlichkeit würde insofern zunächst den Nachweis einer sog. „Gesamttat“ bedingen. Also den Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung.
Taugliches sog. „Tatobjekt“ wäre eine größere Gruppe von Menschen, die über gemeinsame Unterscheidungsmerkmale verfügen, und die auf Grund dieser Unterscheidungsmerkmale „angegriffen“ werden (Zivilbevölkerung).
Als unterscheidbare Gruppe kommen m.E. die „Ungeimpften“ (bzw. „nicht vollständig Geimpften“ nach jeweils geltender Definition) in Betracht. Selbst Maßnahmen, denen unterschiedslos Geimpfte und Ungeimpfte unterworfen wurden, könnten m.E. als „Angriff“ gegen „Ungeimpfte“ zu werten sein, wenn sich herausstellt, dass diese Maßnahmen in ihrer Gesamtheit bloß darauf abzielten, die Bevölkerung durch negative „Anreize“ zur Impfung zu bringen.
Die #RKIFiles und #RKILeaks belegen jedenfalls, dass die Coronamaßnahmen keine fachliche, sondern eine politische Grundlage hatten. Sie wurden m.E. willkürlich flächendeckend über einen langen Zeitraum verordnet und könnten insofern als „Angriff“ auf eine Zivilbevölkerung gesehen werden.
Ein „Angriff“ kann dabei jede Misshandlung der Zivilbevölkerung sein. Auch die massive oder systematische Ausübung von Druck auf eine Bevölkerung, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, kann einen solchen Angriff konstituieren (vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 23)
Dieser Angriff müsste „ausgedehnt“ oder „systematisch“ sein, was bei den flächendeckenden Coronamaßnahmen über einen langen Zeitraum m.E. beides der Fall ist.
Zusätzlich zu dieser „Gesamttat“ müsste der jeweils Tatverdächtige allerdings noch eine der in Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut benannten Einzeltaten verwirklicht haben.
Täter eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit können dabei alle Personen sein, die in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik des Staates oder der Organisation handeln. (MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 42)
Erfasst sind also nicht nur Politiker. Auch andere Protagonisten könnten sich wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht haben. @RA_Friede
Die Frage nach der #Strafbarkeit der Beteiligten an den staatlichen Coronamaßnahmen wegen #Verbrechen gegen die #Menschlichkeit zu stellen erscheint zunächst sehr ungewöhnlich. Denn nicht die übliche Frage nach der Strafbarkeit wegen Verletzung eines Gesetzes wird aufgeworfen, sondern umgekehrt wegen des Erlasses eines solchen (bzw. einer Verordnung) oder der Umsetzung der darin getroffenen Regelungen.
Unter dem Gesichtspunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann theoretisch sogar legislatives Unrecht strafrechtlich relevant sein, welches von den nationalen Gerichten geprüft und für verfassungskonform befunden wurde. Dies scheint insbesondere mit Blick auf die missliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „zu Corona“ eine beachtliche Überlegung.
In Deutschland kann man sich grundsätzlich sowohl gem. § 7 VStGB nach nationalem Recht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig machen, als auch nach internationalem Recht gem. Art. 7 IStGH-Statut (Römisches Statut).
aa) Strafbarkeit nach deutschem Recht (§ 7 VStGB)
Eine Strafbarkeit nach nationalem Recht wegen Erlasses, dem Vollzug oder der Duldung der Coronaverordnungen scheitert m.E. jedoch bereits am Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung.
Denn die Coronamaßnahmen in Deutschland wurden nach den Wertungen des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen bereits für verfassungskonform erklärt. Eine strafrechtliche Ahndung verfassungskonformer Maßnahmen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist deshalb hierzulande nicht denkbar.
bb) Strafbarkeit nach internationalem Recht (Art. 7 IStGH)
Anders könnte die Bewertung aber nach dem Straftatbestand des Art. 7 IStGH ausfallen. Denn der Internationale Strafgerichtshof ist an den Grundsatz der „Einheit der deutschen Rechtsordnung“ naturgemäß nicht gebunden.
Das Vorliegen von #VerbrechengegendieMenschlichkeit würde insofern zunächst den Nachweis einer sog. „Gesamttat“ bedingen. Also den Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung.
Taugliches sog. „Tatobjekt“ wäre eine größere Gruppe von Menschen, die über gemeinsame Unterscheidungsmerkmale verfügen, und die auf Grund dieser Unterscheidungsmerkmale „angegriffen“ werden (Zivilbevölkerung).
Als unterscheidbare Gruppe kommen m.E. die „Ungeimpften“ (bzw. „nicht vollständig Geimpften“ nach jeweils geltender Definition) in Betracht. Selbst Maßnahmen, denen unterschiedslos Geimpfte und Ungeimpfte unterworfen wurden, könnten m.E. als „Angriff“ gegen „Ungeimpfte“ zu werten sein, wenn sich herausstellt, dass diese Maßnahmen in ihrer Gesamtheit bloß darauf abzielten, die Bevölkerung durch negative „Anreize“ zur Impfung zu bringen.
Die #RKIFiles und #RKILeaks belegen jedenfalls, dass die Coronamaßnahmen keine fachliche, sondern eine politische Grundlage hatten. Sie wurden m.E. willkürlich flächendeckend über einen langen Zeitraum verordnet und könnten insofern als „Angriff“ auf eine Zivilbevölkerung gesehen werden.
Ein „Angriff“ kann dabei jede Misshandlung der Zivilbevölkerung sein. Auch die massive oder systematische Ausübung von Druck auf eine Bevölkerung, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, kann einen solchen Angriff konstituieren (vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 23)
Dieser Angriff müsste „ausgedehnt“ oder „systematisch“ sein, was bei den flächendeckenden Coronamaßnahmen über einen langen Zeitraum m.E. beides der Fall ist.
Zusätzlich zu dieser „Gesamttat“ müsste der jeweils Tatverdächtige allerdings noch eine der in Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut benannten Einzeltaten verwirklicht haben.
Täter eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit können dabei alle Personen sein, die in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik des Staates oder der Organisation handeln. (MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 42)
Erfasst sind also nicht nur Politiker. Auch andere Protagonisten könnten sich wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht haben. @RA_Friede
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Friedemann Däblitz
Waren die Coronamaßnahmen #VerbrechengegendieMenschlichkeit? (2/2 -> 1) (X🔗)
Als zusätzlich erforderliche „Einzeltat“ iSv Art. 7 IStGH- Statut in Betracht zu ziehen ist m.E. hier die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe aus politischen Gründen im Zusammenhang…
Als zusätzlich erforderliche „Einzeltat“ iSv Art. 7 IStGH- Statut in Betracht zu ziehen ist m.E. hier die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe aus politischen Gründen im Zusammenhang…
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Offener Brief an Wolfgang Kubicki
Der Bundestagsvizepräsident fordert den Rücktritt von Gesundheitsminister Lauterbach. Kubickis Analyse zu den #RKIFiles zeigt aber auch eine Naivität, welche die Exzesse der Corona-Maßnahme-Krise erst ermöglicht hat.
Von Rechtsanwalt Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZ.media
Der Bundestagsvizepräsident fordert den Rücktritt von Gesundheitsminister Lauterbach. Kubickis Analyse zu den #RKIFiles zeigt aber auch eine Naivität, welche die Exzesse der Corona-Maßnahme-Krise erst ermöglicht hat.
Von Rechtsanwalt Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZ.media
Haintz.Media
Offener Brief an Wolfgang Kubicki
Der Bundestagsvizepräsident fordert den Rücktritt von Gesundheitsminister Lauterbach. Kubickis Analyse zu den #RKIFiles zeigt aber auch eine Naivität, welche die Exzesse der Corona-Maßnahme-Krise erst ermöglicht hat.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
RKI erwog, Bürger in Lager zu stecken (TKP)
Mein Kommentar:
Es ist so einfach, einen totalitären Staat zu errichten
Mediale Angstpropaganda, ein paar gekaufte Experten, feige Juristen, Ärzte, Politiker, Journalisten und Bürger. Schon wird beim RKI erwogen, (gesunde) Menschen mit nichtssagenden positiven Tests in Lager zu stecken. Aus juristischen Gründen spare ich mir weitere Kommentare hierzu. #RKIProtokolle #RKILeaks #RKIFiles
Mein Kommentar:
Es ist so einfach, einen totalitären Staat zu errichten
Mediale Angstpropaganda, ein paar gekaufte Experten, feige Juristen, Ärzte, Politiker, Journalisten und Bürger. Schon wird beim RKI erwogen, (gesunde) Menschen mit nichtssagenden positiven Tests in Lager zu stecken. Aus juristischen Gründen spare ich mir weitere Kommentare hierzu. #RKIProtokolle #RKILeaks #RKIFiles
tkp.at
RKI-Leak vom 26.10.2020: Internierung für Gesunde mit positiven PCR-Test angedacht
Konzentration in Lagern für positiv Getestete war ein Thema, das auch bei uns immer wieder auftauchte. Lager gab es unter anderem in Australien, Neuseeland […]
Forwarded from Friedemann Däblitz
Bastian Barucker auf X🔗:
“Gerichtliche Reaktionen auf die RKI-Protokolle:
Verwaltungsgericht Baden-Württemberg:"Der Beweisantrag Nr. 4 der Antragstellerin, die ungeschwärzten Protokolle der Sitzungen des COVID-19-Krisenstabs des RKI von Januar 2020 bis April 2023 anzufordern und vorzulegen, war als nicht entscheidungserheblich abzulehnen. Für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Vorschriften kommt es nur auf die im Zeitpunkt der Entscheidung des Verordnungsgebers veröffentlichten fachlichen Stellungnahmen des RKI an. Einen ihr unbekannten und nicht erkennbaren behördeninternen vorangegangenen Entscheidungsprozess konnte und musste der Antragsgegner bei Erlass der angefochtenen Vorschriften nicht berücksichtigen." (1)
Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern: "Soweit die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, dass die Rolle des RKI während der Corona-Pandemie insbesondere hinsichtlich einer möglichen politischen Abhängigkeit und auch die vom Institut im Jahr 2020 herausgegebenen Risikobewertungen und Maßnahmeempfehlungen angesichts der Ende März 2024 veröffentlichten und zum Teil noch geschwärzten sog. „RKI-Protokolle“ neu bewertet und vor allem umfassend aufgearbeitet werden müssten, ist dies ohne rechtliche Relevanz für den vorliegenden Fall. Selbst bei Wahrunterstellung von diesbezüglichen Unregelmäßigkeiten gibt es weder aufgrund des Vortrags der Antragstellerin noch im Übrigen Anhaltspunkte dafür, dass der Verordnungsgeber im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung am 31. Oktober 2020 Kenntnis von den „RKI-Protokollen“ hatte und Veranlassung gehabt hätte, die Risikobewertungen und sonstigen Erkenntnisse des RKI in Zweifel zu ziehen. Der Senat hat dementsprechend entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch weder Veranlassung, eine Auswertung der bereits veröffentlichten Protokolle vorzunehmen, noch eine mögliche Veröffentlichung ungeschwärzter Protokolle vor einer Entscheidung des Rechtsstreits abzuwarten." (2)
Quellen:
(1) landesrecht-bw.de/bsbw/document/…
(2) landesrecht-mv.de/bsmv/document/…”
Dazu meine Anmerkung:
“ME wird das 👇so weitergehen. Die Gerichte hatten selbst alle Gelegenheit, die Gefahrenprognosen zur #Pandemie auf Herz und Nieren zu prüfen. Schon in Eilverfahren hätten sie jedenfalls auf Plausibilität prüfen müssen. Stattdessen verwiesen sie regelmäßig einerseits auf die gesetzliche Zuständigkeit des RKI zur Überwachung und für Empfehlungen im Zusammenhang mit Infektionsschutz. Zum anderen ließen sie ausnahmslos außer Acht, dass das RKI fachlich der Weisung des BMG unterstellt war und der Missbrauch bereits im Gesetz angelegt ist. DH die Gerichte haben sehenden Auges ihre Augen verschlossen. Sie müssten jetzt zugeben, dass das falsch war. Sie müssten außerdem die Wertungen des BVerfG beispielsweise in der Bundesnotbremse-Entscheidung als falsch entlarven. Es kann sein, dass einzelne Gerichte zB bei Hauptsacheverfahren zur Normkontrolle das jetzt partiell wagen. Das Corona Unrecht im Großen wird auf dem Rechtswege von deutschen Gerichten indes nicht aufgearbeitet werden. #Aufarbeitung #RKIFiles #RKILeak” (X🔗) @RA_Friede
“Gerichtliche Reaktionen auf die RKI-Protokolle:
Verwaltungsgericht Baden-Württemberg:"Der Beweisantrag Nr. 4 der Antragstellerin, die ungeschwärzten Protokolle der Sitzungen des COVID-19-Krisenstabs des RKI von Januar 2020 bis April 2023 anzufordern und vorzulegen, war als nicht entscheidungserheblich abzulehnen. Für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Vorschriften kommt es nur auf die im Zeitpunkt der Entscheidung des Verordnungsgebers veröffentlichten fachlichen Stellungnahmen des RKI an. Einen ihr unbekannten und nicht erkennbaren behördeninternen vorangegangenen Entscheidungsprozess konnte und musste der Antragsgegner bei Erlass der angefochtenen Vorschriften nicht berücksichtigen." (1)
Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern: "Soweit die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, dass die Rolle des RKI während der Corona-Pandemie insbesondere hinsichtlich einer möglichen politischen Abhängigkeit und auch die vom Institut im Jahr 2020 herausgegebenen Risikobewertungen und Maßnahmeempfehlungen angesichts der Ende März 2024 veröffentlichten und zum Teil noch geschwärzten sog. „RKI-Protokolle“ neu bewertet und vor allem umfassend aufgearbeitet werden müssten, ist dies ohne rechtliche Relevanz für den vorliegenden Fall. Selbst bei Wahrunterstellung von diesbezüglichen Unregelmäßigkeiten gibt es weder aufgrund des Vortrags der Antragstellerin noch im Übrigen Anhaltspunkte dafür, dass der Verordnungsgeber im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung am 31. Oktober 2020 Kenntnis von den „RKI-Protokollen“ hatte und Veranlassung gehabt hätte, die Risikobewertungen und sonstigen Erkenntnisse des RKI in Zweifel zu ziehen. Der Senat hat dementsprechend entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch weder Veranlassung, eine Auswertung der bereits veröffentlichten Protokolle vorzunehmen, noch eine mögliche Veröffentlichung ungeschwärzter Protokolle vor einer Entscheidung des Rechtsstreits abzuwarten." (2)
Quellen:
(1) landesrecht-bw.de/bsbw/document/…
(2) landesrecht-mv.de/bsmv/document/…”
Dazu meine Anmerkung:
“ME wird das 👇so weitergehen. Die Gerichte hatten selbst alle Gelegenheit, die Gefahrenprognosen zur #Pandemie auf Herz und Nieren zu prüfen. Schon in Eilverfahren hätten sie jedenfalls auf Plausibilität prüfen müssen. Stattdessen verwiesen sie regelmäßig einerseits auf die gesetzliche Zuständigkeit des RKI zur Überwachung und für Empfehlungen im Zusammenhang mit Infektionsschutz. Zum anderen ließen sie ausnahmslos außer Acht, dass das RKI fachlich der Weisung des BMG unterstellt war und der Missbrauch bereits im Gesetz angelegt ist. DH die Gerichte haben sehenden Auges ihre Augen verschlossen. Sie müssten jetzt zugeben, dass das falsch war. Sie müssten außerdem die Wertungen des BVerfG beispielsweise in der Bundesnotbremse-Entscheidung als falsch entlarven. Es kann sein, dass einzelne Gerichte zB bei Hauptsacheverfahren zur Normkontrolle das jetzt partiell wagen. Das Corona Unrecht im Großen wird auf dem Rechtswege von deutschen Gerichten indes nicht aufgearbeitet werden. #Aufarbeitung #RKIFiles #RKILeak” (X🔗) @RA_Friede
landesrecht-bw.de
Landesrecht BW
Recherche juristischer Informationen
Forwarded from Bastian_Barucker (bastian barucker)
Mein neuer Artikel in der Berliner Zeitung:
Ausgangspunkt für eine Aufarbeitung ist die Klärung der Gefährlichkeit von Corona. Doch Daten über Atemwegserkrankungen, Sterblichkeit und Krankenhausbelegung zeigen kein hohes Gesundheitsrisiko. Die #RKIFiles offenbaren einen polit. angeordneten Testwahn.
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/rki-files-zu-corona-gefaehrlichkeit-wie-jens-spahn-die-pandemie-herbeigetestet-hat-li.2245449
Ausgangspunkt für eine Aufarbeitung ist die Klärung der Gefährlichkeit von Corona. Doch Daten über Atemwegserkrankungen, Sterblichkeit und Krankenhausbelegung zeigen kein hohes Gesundheitsrisiko. Die #RKIFiles offenbaren einen polit. angeordneten Testwahn.
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/rki-files-zu-corona-gefaehrlichkeit-wie-jens-spahn-die-pandemie-herbeigetestet-hat-li.2245449
Berliner Zeitung
RKI-Files zu Corona-Gefährlichkeit: Wie Jens Spahn die Pandemie herbeigetestet hat
Die RKI-Files offenbaren: Die politische Einflussnahme auf die Einschätzung der Gefährdungslage war enorm. Das zeigt sich besonders im Umgang mit Inzidenzwerten und Massentests.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Laut Tom Lausen legt das VG Osnabrück die Frage der Verfassungswidrigkeit der Einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweispflicht dem Bundesverfassungsgericht für den Zeitraum ab 7.11.2022 zur Prüfung vor.
Anmerkung: das wäre eine neuerliche Chance des Bundesverfassungsgerichts, sich von der eigenen verfassungswidrigen Rechtsprechung der „Pandemie“ zu distanzieren - nun im Lichte der #RKIFiles und #RKILeaks
https://t.me/TomLausen/650 (X🔗) @RA_Friede
Anmerkung: das wäre eine neuerliche Chance des Bundesverfassungsgerichts, sich von der eigenen verfassungswidrigen Rechtsprechung der „Pandemie“ zu distanzieren - nun im Lichte der #RKIFiles und #RKILeaks
https://t.me/TomLausen/650 (X🔗) @RA_Friede
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Tom Lausen DatenAnalyst offiziell