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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Maskenkontrolle auf Versammlungen rechtswidrig

Freitag, 3. November 2023
Amtsgericht Düsseldorf

Heute erging ein Teilfreispruch nach vermeintlich tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Dabei erklärte das Gericht die „Maskenkontrolle“ von Mitarbeitern des Ordnungsamtes während einer Versammlung für rechtswidrig.

Es verblieb eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung gegen den Mandanten.

Warum diese Entscheidung gut für das Versammlungsrecht und im Rahmen einer Aufarbeitung der Maßnahmen auf Versammlungen von Bedeutung ist,

👇👇👇👇👇👇
erkläre ich hier im Video.

Leider ist das Ergebnis für den Mandanten persönlich am Ende nicht vollends zurfriedenstellend.

Immerhin: Ca. 2/3 der Kosten des Verfahrens sind der Staatskasse aufzuerlegen.

Ob hier Rechtsmittel eingelegt werden, wird noch geprüft.

Meine Kanäle:
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Corona-Aufarbeitung
Lauterbach veranlasst weitere Entschwärzung von RKI-Protokollen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht sich für eine parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen aus. Zudem habe er angeordnet, dass die RKI-Protokolle „weitestgehend“ entschwärzt werden, so der SPD-Politiker im Dlf.

Kommentar: der Deutschlandfunk spricht von Corona-#Aufarbeitung? Interessant. Mal wieder ein vielsagendes Bild mit einem roten Punkt und einer Schlüssellochperspektive.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Vollständige Wiedergabe sämtlicher Berichterstattung zur #Aufarbeitung aus Tagesspiegel, BILD, BZ und Berliner Zeitung heute im Print. (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Sollte eine #Aufarbeitung bei Benennung der Verfehlungen politischer Entscheider stehen bleiben?

ME sollte man den Blick darüber hinaus weiten und suchen, wer die politischen Entscheider beeinflusst und ggf manipuliert hat (zB durch Teilnahme an Planspielen, hübsche Posten, Gefälligkeiten etc.).

Jedenfalls erwägen sollte man auch, dass das Ganze wirklich eine „Plandemie“ und nicht einfach nur unglückliche Verkettung vieler machtgieriger Einzelinteresssen war. Vlt war es das nur - aber das weiß man nicht, wenn man die Frage ausblendet.

Es gibt gut organisierte Kriminalität.

Die sog. Kriminalität der Mächtigen ist „gekennzeichnet durch eine hohe Schadenshöhe bei gleichzeitig geringer Beunruhigung der Bevölkerung, einer arbeitsteiligen Begehungsweise und einer relativen Sanktionsimmunität bei geringer Stigmatisierung angesehen. Durch die oft gegebene Funktionalisierung von hierarchischen Strukturen zur Begehung der kriminellen Handlungen gibt es ein entsprechend breites Feld von Beteiligten. Darüber hinaus bestehe oft auch eine enge Verflochtenheit mit wirtschaftlichen und politischen Prozessen, eine Verfolgung könne damit unkalkulierbare Auswirkungen auf andere Bereiche der Gesellschaft haben“ https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalit%C3%A4t_der_M%C3%A4chtigen

Alles Merkmale, die ich bei der #Pandemie verwirklicht sehe.

Und: die Kriminalität der Mächtigen gedeiht durch Verantwortungsdiffusion im Verborgenen. Deshalb: Spotlight on! (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Bastian Barucker in der Berliner Zeitung:

“Damals, als Versammlungen im Freien mit wirkungslosen Masken durchgeführt werden mussten und anfänglich sogar gänzlich verboten waren und als Menschen mit dem Grundgesetz in der Hand das Stehen auf offener Straße verboten wurde, wäre der Augenblick gewesen, aufzustehen oder anderweitig aktiv zu werden!”

So ist es! Es gab zu wenig mutige Menschen. Vor allem aber fehlten sie an den entscheidenden Stellen. #Aufarbeitung #RKIFiles #RKIProtokolle

https://t.co/UujnPWU0MT
(X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Unbedingte Leseempfehlung: Lauterbach wollte 1G für Gastronomie und Handel (@berlinerzeitung).

Anmerkung: Was hier unzweifelhaft erkennbar wird, ist eine kriminelle Energie, die sich nach Art und Umfang mit Nichts vergleichen lässt, was heutzutage sonst so strafrechtlich verfolgt wird. Formell war aber alles irgendwie demokratisch legitimiert. Verfassungsrechtlich drang keine Beanstandung durch.

Es dürfte deshalb sehr sehr unwahrscheinlich sein, dass sich irgendjemand für das Unrecht im Großen strafrechtlich verantworten muss.

Zweifelhaft ist bereits, ob wegen der Verantwortungsdiffusion über die demokratischen und (formal) rechtsstaatlichen Institutionen überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt.

Evtl gem. § 7 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 3 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Mindestmaß 3 bzw 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Ob und wer sich hiernach strafbar gemacht hat, wäre aber erst aufwändig zu prüfen. Dass das von kompetenter Stelle in einem fairen Strafprozess geschieht, ist in Deutschland quasi ausgeschlossen. Anderswo ist es - zurückhaltend ausgedrückt - auch nicht wahrscheinlich.

Mein Schluss lautet daher:

Das Corona-Unrecht ist das perfekte Verbrechen.

Dank an @Aufdecker für Ihre erfolgreichen Mühen um #Aufarbeitung! (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
GGI auf X: "#Aufarbeitung versus #Vergeltung:

Im Rahmen unseres Events zu den #RKIFiles wurde in der Fragerunde nach der ersten Podiumsdiskussion die nachvollziehbare Kränkung einiger Anwesender ersichtlich. Nach Jahren der Spaltung, Demütigung und Ausgrenzung, die von politischer Seite aktiv betrieben wurden, können die Emotionen vieler Opfer nicht überraschen.

Nachdem zu Beginn des Events betont worden war, dass die Veranstalter auf Dialog setzen, kam in der ersten Publikumsrunde die Forderung zur Sprache, dass es umfangreiche rechtliche Konsequenzen für die Verursacher des Pandemie-Desasters geben müsse.

Einen zentralen Hintergrund für diese Forderung bildet die Wahrnehmung, dass im Pandemie-Debakel mit rechtsstaatlichen und demokratiepolitischen Tabubrüchen nicht nur Überforderung, sondern auch finanzielle Interessen und Machtansprüche eine zentrale Rolle spielten. Hinzu kommt der Gedanke, dass es für Mächtige und Machtlose nicht zwei auseinanderklaffende Maßstäbe geben dürfe, nach denen rechtliche Konsequenzen nur für zweitere existieren.

In der zweiten Podiumsdiskussion wurde allerdings auch sehr nachdrücklich für Versöhnung und Zurückhaltung plädiert. Die Statements der ehemalige Klubobfrau und Bundessprecherin der Grünen in Österreich, Madeleine Petrovic, waren von einer Zukunftsorientierung gekennzeichnet: Es gehe vor allem darum, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Zur hierfür notwendigen Verantwortungsübernahme gehöre allerdings schon, dass zentrale Weichensteller des desaströsen Pandemie-Managements nicht einfach in ihren Positionen verbleiben.

Der Rechtsanwalt Markus Haintz trat explizit für eine „Amnestie“ ein. Hierfür wurden auch pragmatische Überlegungen ins Treffen geführt: Die Anzahl der Mitläufer sei so groß, dass eine rechtliche Verfolgung aller gar nicht umsetzbar wäre und die Gesellschaft zum Stillstand brächte.

Für eine #Aufarbeitung müsse man auch viele Ärzte, Juristen, Unternehmer, Journalisten etc. gewinnen, die zumindest geschwiegen, sich gebeugt und mitgespielt hätten. Dies werde nicht gelingen, wenn man all diesen Personen vermittle, dass man ihnen nicht verzeihen wolle. Wer den Wunsch nach Bestrafung ins Zentrum stelle, müsse mit umso erbitterterem Widerstand rechnen, der eine gesellschaftliche Heilung verhindere.

Dieser Ansatz bedeutet nicht die Etablierung unterschiedlicher Maßstäbe, sondern stellt für alle in Rechnung, dass das Ausmaß der Propaganda und des Konformitätsdrucks enorm war. Es muss nicht jeder Mensch, der nicht zum Heldentum fähig ist, im Gefängnis landen. So große Gefängnisse gibt es auch gar nicht.

Es sei außerdem erwähnt, dass sich jemand, der eine Amnestie aussprechen will, in einer Macht-Position befinden muss. So gesehen, ist die Verwendung des Begriffs vielleicht noch etwas hochtrabend und es stellt sich die Frage, wie man überhaupt realistisch dort hin kommen kann.

Weitestgehend einig war man sich darin, dass Versöhnung ein aufeinander Zugehen von beiden Seiten erfordere. Das Fortführen der Strategie, Kritikern mit Diffamierung, Verachtung und Verweigerung des Dialogs zu begegnen, verhindere die Auflösung der Spaltung, Entschuldigungen seien wünschenswert und hilfreich. Als unverzichtbar wurde eine ehrliche und transparente inhaltlich orientierte #AufarbeitungJetzt angesehen, die Lerneffekte für die Zukunft ermöglicht. Diese Lerneffekte sind wohl für die meisten Kritiker das wichtigste Ziel."
Forwarded from Friedemann Däblitz
Bastian Barucker auf X🔗:

“Gerichtliche Reaktionen auf die RKI-Protokolle:
Verwaltungsgericht Baden-Württemberg:"Der Beweisantrag Nr. 4 der Antragstellerin, die ungeschwärzten Protokolle der Sitzungen des COVID-19-Krisenstabs des RKI von Januar 2020 bis April 2023 anzufordern und vorzulegen, war als nicht entscheidungserheblich abzulehnen. Für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Vorschriften kommt es nur auf die im Zeitpunkt der Entscheidung des Verordnungsgebers veröffentlichten fachlichen Stellungnahmen des RKI an. Einen ihr unbekannten und nicht erkennbaren behördeninternen vorangegangenen Entscheidungsprozess konnte und musste der Antragsgegner bei Erlass der angefochtenen Vorschriften nicht berücksichtigen." (1)

Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern: "Soweit die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, dass die Rolle des RKI während der Corona-Pandemie insbesondere hinsichtlich einer möglichen politischen Abhängigkeit und auch die vom Institut im Jahr 2020 herausgegebenen Risikobewertungen und Maßnahmeempfehlungen angesichts der Ende März 2024 veröffentlichten und zum Teil noch geschwärzten sog. „RKI-Protokolle“ neu bewertet und vor allem umfassend aufgearbeitet werden müssten, ist dies ohne rechtliche Relevanz für den vorliegenden Fall. Selbst bei Wahrunterstellung von diesbezüglichen Unregelmäßigkeiten gibt es weder aufgrund des Vortrags der Antragstellerin noch im Übrigen Anhaltspunkte dafür, dass der Verordnungsgeber im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung am 31. Oktober 2020 Kenntnis von den „RKI-Protokollen“ hatte und Veranlassung gehabt hätte, die Risikobewertungen und sonstigen Erkenntnisse des RKI in Zweifel zu ziehen. Der Senat hat dementsprechend entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch weder Veranlassung, eine Auswertung der bereits veröffentlichten Protokolle vorzunehmen, noch eine mögliche Veröffentlichung ungeschwärzter Protokolle vor einer Entscheidung des Rechtsstreits abzuwarten." (2)

Quellen:
(1) landesrecht-bw.de/bsbw/document/
(2) landesrecht-mv.de/bsmv/document/…”

Dazu meine Anmerkung:

“ME wird das 👇so weitergehen. Die Gerichte hatten selbst alle Gelegenheit, die Gefahrenprognosen zur #Pandemie auf Herz und Nieren zu prüfen. Schon in Eilverfahren hätten sie jedenfalls auf Plausibilität prüfen müssen. Stattdessen verwiesen sie regelmäßig einerseits auf die gesetzliche Zuständigkeit des RKI zur Überwachung und für Empfehlungen im Zusammenhang mit Infektionsschutz. Zum anderen ließen sie ausnahmslos außer Acht, dass das RKI fachlich der Weisung des BMG unterstellt war und der Missbrauch bereits im Gesetz angelegt ist. DH die Gerichte haben sehenden Auges ihre Augen verschlossen. Sie müssten jetzt zugeben, dass das falsch war. Sie müssten außerdem die Wertungen des BVerfG beispielsweise in der Bundesnotbremse-Entscheidung als falsch entlarven. Es kann sein, dass einzelne Gerichte zB bei Hauptsacheverfahren zur Normkontrolle das jetzt partiell wagen. Das Corona Unrecht im Großen wird auf dem Rechtswege von deutschen Gerichten indes nicht aufgearbeitet werden. #Aufarbeitung #RKIFiles #RKILeak(X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Bei Kontrafunk Aktuell äußere ich mich zur #Compact-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, zu meiner Strafanzeige in Sachen #RKILeaks und allgemein zur juristischen #Aufarbeitung der sog. Pandemie. Die Sendung wurde gestern Nachmittag aufgezeichnet.

Zum Gespräch: https://kontrafunk.radio//de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-15-august-2024

Anmerkung in eigener Sache: Am Anfang der Sendung macht Benjamin Gollme Werbung für die Zeitung „Junge Freiheit“. Als ich noch Jung war, hatte ich mir sagen lassen, das wäre eine rechtsradikale Zeitung. Heute denke ich, dass ich jedem Sender, der eine Leseempfehlung für eine Zeitung abgibt, ein Interview geben kann, solange diese Zeitung nicht rechtskräftig durch Nancy Faeser verboten wurde. (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Lesenswerte Pressemitteilung des VG Osnabrück zur Vorlage an das #Bundesverfassungsgericht:

„Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. (…) Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.

https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html

Meine Einordnung:

Das VG baut dem BVerfG (und vlt auch sich selbst) eine goldene Brücke. Man kann nun in den Augen der interessierten Öffentlichkeit so tun, als sei man „verarscht“ worden.

Indes: Die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung war immer schon in Frage zu stellen❗️

Die Gerichte schrieben - so auch das Bundesverfassungsgericht - ständig:

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung [des RKI, Anm. des Verfassers], die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Dabei war mit der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministers über das RKI die Missbrauchsgefahr bereits im Gesetz angelegt.

Hierzu schrieb ich in meinem Diskussionspapier „Lehren aus der Pandemie“ am 30. März 2024:

§ 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes definiert das Robert Koch Institut als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Die Zuordnung zum Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums bringt die Befugnis des Ministers mit sich, das Verwaltungshandeln der beaufsichtigten Behörde zu lenken. Er ist es, der das „zweckmäßige Verwaltungshandeln“ bestimmen darf. Worauf sich die Zweckmäßigkeit zu beziehen hat, ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Behörde.

Im Falle des RKI sind dies epidemiologische Untersuchungen einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information – auch – der Öffentlichkeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 4 BGA-NachfG).

Die Zweckmäßigen epidemiologischen Untersuchungen, die zweckmäßige Erkennung und die zweckmäßige Bewertung von Risiken, darf also (wenn er will) der Gesundheitsminister im Wege der Fachaufsicht (z.B. durch Weisungen) bestimmen. So ergibt sich das aus dem Gesetz.

Das Problem dabei: Das kann der Bundesminister doch gar nicht einschätzen. Gerade hieraus ergibt sich die Daseinsberechtigung des Instituts. Untersuchungen und Risikobewertung – das sind Aufgaben, die unvoreingenommen und redlich um Wissenschaftlichkeit bemüht ausgeübt werden müssen. Die Zuordnung des RKI zum Gesundheitsminister mit seinen Einflussmöglichkeiten steht dem entgegen.

Dies ist ein gesetzlicher Konstruktionsfehler, der auch von kritischen Stimmen aus dem „Wissenschaftsbetrieb“ so benannt wird.

Im diesem Konstruktionsfehler ist die Missbrauchsgefahr bereits angelegt.
“ (🔗️️-> zum Diskussionspapier)

Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass das Pandemie-Narrativ zerstört werden muss. (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Überwiegend neutral berichtet hier die LTO über die gestrige Schuldigsprechung meines Mandanten CJ Hopkins.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kammergericht-2ors1424-strafbar-hakenkreuz-corona-maske

Allerdings schreibt Max Kolter: „Däblitz argumentierte in seinem Plädoyer, dass jedenfalls diese Ausnahmen greifen müssten. Hopkins' Posts dienten der Aufklärung vor den Gefahren neuer Formen des Totalitarismus und seien zudem von der Kunstfreiheit gedeckt. Dem folgten abenteuerliche Ausführungen dazu, dass die Bundesregierung durch die Corona-Maßnahmen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe. Auch Hopkins selbst geriet in seinem Schlussstatement kräftig ins Schwurbeln und vertiefte die Vergleiche der Corona-Verordnungen mit der NS-Notverordnung.“

Sachlich wäre gewesen, herauszustellen, dass ich allgemeinkundige Anhaltspunkte für #Verbrechengegendiemenschlichkeit durch die Coronamaßnahmen benannt habe. Mein Plädoyer-Skript lässt sich hier nachlesen: https://x.com/dablitz_f/status/1840778595775418704

Meine Überlegungen zu “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” während der “Pandemie” habe ich hier bereits etwas ausführlicher dargetan:
https://x.com/dablitz_f/status/1818379111032561898

Ob sich hiernach Akteure wirklich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht haben, lasse ich offen. Indes halte ich eine ernsthafte Diskussion über diese Frage nicht nur für legitim sondern auch für geboten. Die Antwort auf diese Frage wird jedoch nicht am Anfang, sondern erst am Ende einer tiefgreifenden #Aufarbeitung stehen können. (X🔗) @RA_Friede