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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Forwarded from Friedemann Däblitz
Homburg: “Leak: Interne RKI-Emails

Am 23.02.2020 sieht Schaade (RKI) keine Pandemie, aber schon einen Tag später fordert Rottmann-Großner (BMG) Lockdowns und Ausgangssperren. Die politische Inszenierung beginnt.

Hintergrund: Das mit dem #RKILeak bereitgestellte Zusatzmaterial enthält nicht nur die Protokolle, sondern auch Emails, Powerpoints usw. Alles ist seit dem Tag unserer Pressekonferenz öffentlich.

Major a. D. Heiko Rottmann-Großner gilt als Schlüsselfigur der Coronakrise. Er war damals Unterabteilungsleiter im BMG, damit Vorgesetzter von @mikrowie und zugleich rechte Hand des Abteilungsleiters General Holtherm.

Rottmann-Großner (formale Qualifikation: Bachelor VWL) hat an internationalen Pandemie-Planspielen teilgenommen, zusammen mit Wieler auch am Planspiel um eine Pandemie nach Biowaffeneinsatz im Umfeld der Münchner Sicherheitskonferenz (Februar 2019). Kernempfehlung des Planspiels war eine engere internationale Kooperation. Die Früchte konnte man schon 2020 besichtigen.”

https://x.com/shomburg/status/1817443821304631581?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Bastian Barucker auf X🔗:

“Gerichtliche Reaktionen auf die RKI-Protokolle:
Verwaltungsgericht Baden-Württemberg:"Der Beweisantrag Nr. 4 der Antragstellerin, die ungeschwärzten Protokolle der Sitzungen des COVID-19-Krisenstabs des RKI von Januar 2020 bis April 2023 anzufordern und vorzulegen, war als nicht entscheidungserheblich abzulehnen. Für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Vorschriften kommt es nur auf die im Zeitpunkt der Entscheidung des Verordnungsgebers veröffentlichten fachlichen Stellungnahmen des RKI an. Einen ihr unbekannten und nicht erkennbaren behördeninternen vorangegangenen Entscheidungsprozess konnte und musste der Antragsgegner bei Erlass der angefochtenen Vorschriften nicht berücksichtigen." (1)

Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern: "Soweit die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, dass die Rolle des RKI während der Corona-Pandemie insbesondere hinsichtlich einer möglichen politischen Abhängigkeit und auch die vom Institut im Jahr 2020 herausgegebenen Risikobewertungen und Maßnahmeempfehlungen angesichts der Ende März 2024 veröffentlichten und zum Teil noch geschwärzten sog. „RKI-Protokolle“ neu bewertet und vor allem umfassend aufgearbeitet werden müssten, ist dies ohne rechtliche Relevanz für den vorliegenden Fall. Selbst bei Wahrunterstellung von diesbezüglichen Unregelmäßigkeiten gibt es weder aufgrund des Vortrags der Antragstellerin noch im Übrigen Anhaltspunkte dafür, dass der Verordnungsgeber im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung am 31. Oktober 2020 Kenntnis von den „RKI-Protokollen“ hatte und Veranlassung gehabt hätte, die Risikobewertungen und sonstigen Erkenntnisse des RKI in Zweifel zu ziehen. Der Senat hat dementsprechend entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch weder Veranlassung, eine Auswertung der bereits veröffentlichten Protokolle vorzunehmen, noch eine mögliche Veröffentlichung ungeschwärzter Protokolle vor einer Entscheidung des Rechtsstreits abzuwarten." (2)

Quellen:
(1) landesrecht-bw.de/bsbw/document/
(2) landesrecht-mv.de/bsmv/document/…”

Dazu meine Anmerkung:

“ME wird das 👇so weitergehen. Die Gerichte hatten selbst alle Gelegenheit, die Gefahrenprognosen zur #Pandemie auf Herz und Nieren zu prüfen. Schon in Eilverfahren hätten sie jedenfalls auf Plausibilität prüfen müssen. Stattdessen verwiesen sie regelmäßig einerseits auf die gesetzliche Zuständigkeit des RKI zur Überwachung und für Empfehlungen im Zusammenhang mit Infektionsschutz. Zum anderen ließen sie ausnahmslos außer Acht, dass das RKI fachlich der Weisung des BMG unterstellt war und der Missbrauch bereits im Gesetz angelegt ist. DH die Gerichte haben sehenden Auges ihre Augen verschlossen. Sie müssten jetzt zugeben, dass das falsch war. Sie müssten außerdem die Wertungen des BVerfG beispielsweise in der Bundesnotbremse-Entscheidung als falsch entlarven. Es kann sein, dass einzelne Gerichte zB bei Hauptsacheverfahren zur Normkontrolle das jetzt partiell wagen. Das Corona Unrecht im Großen wird auf dem Rechtswege von deutschen Gerichten indes nicht aufgearbeitet werden. #Aufarbeitung #RKIFiles #RKILeak(X🔗) @RA_Friede