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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Forwarded from Friedemann Däblitz
Sollte eine #Aufarbeitung bei Benennung der Verfehlungen politischer Entscheider stehen bleiben?

ME sollte man den Blick darüber hinaus weiten und suchen, wer die politischen Entscheider beeinflusst und ggf manipuliert hat (zB durch Teilnahme an Planspielen, hübsche Posten, Gefälligkeiten etc.).

Jedenfalls erwägen sollte man auch, dass das Ganze wirklich eine „Plandemie“ und nicht einfach nur unglückliche Verkettung vieler machtgieriger Einzelinteresssen war. Vlt war es das nur - aber das weiß man nicht, wenn man die Frage ausblendet.

Es gibt gut organisierte Kriminalität.

Die sog. Kriminalität der Mächtigen ist „gekennzeichnet durch eine hohe Schadenshöhe bei gleichzeitig geringer Beunruhigung der Bevölkerung, einer arbeitsteiligen Begehungsweise und einer relativen Sanktionsimmunität bei geringer Stigmatisierung angesehen. Durch die oft gegebene Funktionalisierung von hierarchischen Strukturen zur Begehung der kriminellen Handlungen gibt es ein entsprechend breites Feld von Beteiligten. Darüber hinaus bestehe oft auch eine enge Verflochtenheit mit wirtschaftlichen und politischen Prozessen, eine Verfolgung könne damit unkalkulierbare Auswirkungen auf andere Bereiche der Gesellschaft haben“ https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalit%C3%A4t_der_M%C3%A4chtigen

Alles Merkmale, die ich bei der #Pandemie verwirklicht sehe.

Und: die Kriminalität der Mächtigen gedeiht durch Verantwortungsdiffusion im Verborgenen. Deshalb: Spotlight on! (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Bastian Barucker auf X🔗:

“Gerichtliche Reaktionen auf die RKI-Protokolle:
Verwaltungsgericht Baden-Württemberg:"Der Beweisantrag Nr. 4 der Antragstellerin, die ungeschwärzten Protokolle der Sitzungen des COVID-19-Krisenstabs des RKI von Januar 2020 bis April 2023 anzufordern und vorzulegen, war als nicht entscheidungserheblich abzulehnen. Für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Vorschriften kommt es nur auf die im Zeitpunkt der Entscheidung des Verordnungsgebers veröffentlichten fachlichen Stellungnahmen des RKI an. Einen ihr unbekannten und nicht erkennbaren behördeninternen vorangegangenen Entscheidungsprozess konnte und musste der Antragsgegner bei Erlass der angefochtenen Vorschriften nicht berücksichtigen." (1)

Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern: "Soweit die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, dass die Rolle des RKI während der Corona-Pandemie insbesondere hinsichtlich einer möglichen politischen Abhängigkeit und auch die vom Institut im Jahr 2020 herausgegebenen Risikobewertungen und Maßnahmeempfehlungen angesichts der Ende März 2024 veröffentlichten und zum Teil noch geschwärzten sog. „RKI-Protokolle“ neu bewertet und vor allem umfassend aufgearbeitet werden müssten, ist dies ohne rechtliche Relevanz für den vorliegenden Fall. Selbst bei Wahrunterstellung von diesbezüglichen Unregelmäßigkeiten gibt es weder aufgrund des Vortrags der Antragstellerin noch im Übrigen Anhaltspunkte dafür, dass der Verordnungsgeber im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung am 31. Oktober 2020 Kenntnis von den „RKI-Protokollen“ hatte und Veranlassung gehabt hätte, die Risikobewertungen und sonstigen Erkenntnisse des RKI in Zweifel zu ziehen. Der Senat hat dementsprechend entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch weder Veranlassung, eine Auswertung der bereits veröffentlichten Protokolle vorzunehmen, noch eine mögliche Veröffentlichung ungeschwärzter Protokolle vor einer Entscheidung des Rechtsstreits abzuwarten." (2)

Quellen:
(1) landesrecht-bw.de/bsbw/document/
(2) landesrecht-mv.de/bsmv/document/…”

Dazu meine Anmerkung:

“ME wird das 👇so weitergehen. Die Gerichte hatten selbst alle Gelegenheit, die Gefahrenprognosen zur #Pandemie auf Herz und Nieren zu prüfen. Schon in Eilverfahren hätten sie jedenfalls auf Plausibilität prüfen müssen. Stattdessen verwiesen sie regelmäßig einerseits auf die gesetzliche Zuständigkeit des RKI zur Überwachung und für Empfehlungen im Zusammenhang mit Infektionsschutz. Zum anderen ließen sie ausnahmslos außer Acht, dass das RKI fachlich der Weisung des BMG unterstellt war und der Missbrauch bereits im Gesetz angelegt ist. DH die Gerichte haben sehenden Auges ihre Augen verschlossen. Sie müssten jetzt zugeben, dass das falsch war. Sie müssten außerdem die Wertungen des BVerfG beispielsweise in der Bundesnotbremse-Entscheidung als falsch entlarven. Es kann sein, dass einzelne Gerichte zB bei Hauptsacheverfahren zur Normkontrolle das jetzt partiell wagen. Das Corona Unrecht im Großen wird auf dem Rechtswege von deutschen Gerichten indes nicht aufgearbeitet werden. #Aufarbeitung #RKIFiles #RKILeak(X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
„Als Vorsitzende des #Ethikrat stand sie während der #Pandemie aufseiten der Macht, anstatt sich gleichermaßen auch für Minderheiten und Schwächere einzusetzen, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre. Doch sie befand sich damit in bester Gesellschaft, denn auch etwa die Maßnahmenliebhaber Mai Thi #Nguyen-Kim als Wissenschaftsjournalistin des ZDF und Christian #Drosten als Chefvirologe an der #Charité sind bereits mit dem #Bundesverdienstkreuz für ihre Öffentlichkeitsarbeit belohnt worden.“

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/alena-buyx-bundesverdienstkreuz-fuer-die-corona-expertin-die-keine-war-li.2259407 (X🔗) @RA_Friede