Urteil: Altenpflegerin verliert Lohnanspruch wegen fehlender Corona-Impfung
Eine Klägerin aus Nordrhein-Westfalen, die während der Corona-Pandemie von einem Altenheimbetreiber wegen fehlenden Impfschutzes monatelang freigestellt worden war, ist vor dem höchsten Arbeitsgericht in Erfurt gescheitert. Ihr stehen weder Gehaltsnachzahlungen in Höhe von rund 6000 Euro noch knapp 13 gestrichene Urlaubstage zu. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Dazu kommt: Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Das Tätigkeitsverbot war vom 16. März bis Ende 2022 im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben. Karlsruhe hatte entschieden, dass der Schutz sogenannter schutzbedürftiger Gruppen verfassungsrechtlich schwerer wiegt als der Eingriff in die Grundrechte der Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitsbereich.
#Corona #Pandemie #Impfpflicht
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Eine Klägerin aus Nordrhein-Westfalen, die während der Corona-Pandemie von einem Altenheimbetreiber wegen fehlenden Impfschutzes monatelang freigestellt worden war, ist vor dem höchsten Arbeitsgericht in Erfurt gescheitert. Ihr stehen weder Gehaltsnachzahlungen in Höhe von rund 6000 Euro noch knapp 13 gestrichene Urlaubstage zu. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Dazu kommt: Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Das Tätigkeitsverbot war vom 16. März bis Ende 2022 im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben. Karlsruhe hatte entschieden, dass der Schutz sogenannter schutzbedürftiger Gruppen verfassungsrechtlich schwerer wiegt als der Eingriff in die Grundrechte der Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitsbereich.
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