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„Zwei Seiten derselben Medaille“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat Städte und Landkreise zu einem konsequenten Vorgehen gegenüber Protesten gegen Corona-Maßnahmen in Form von unangemeldeten Versammlungen und sogenannten „Spaziergängen“ aufgefordert.

Er betont zwar, dass nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eine nicht angezeigte Versammlung nicht per se verboten und vor allem nicht einfach aufgelöst werden kann, aber:

Die Behörden könnten auch hier klare Vorgaben machen: „Die betroffene Stadt kann zum Beispiel anordnen, dass auf einem bestimmten Platz oder auf bestimmten Straßen nicht demonstriert werden oder dass nur eine begrenzte Zahl von Menschen teilnehmen darf oder dass Abstände eingehalten werden und Masken getragen werden müssen“, sagte Herrmann der „Augsburger Allgemeinen“.

„Eine Demonstration ist kein Spaziergang“, betonte er. Der Umgang mit unangemeldeten Versammlungen sei ein komplexes juristisches Feld.

Es handle sich um „zwei Seiten derselben Medaille“: Der rechtliche Rahmen einer Versammlung müsse respektiert werden – von der Polizei im Hinblick auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und von den Teilnehmern im Hinblick auf die Vorschriften, die für die jeweilige Versammlung gelten.

👉🏻 Das klingt nach ziemlicher Ratlosigkeit, wie man mit den Spaziergängern umgehen soll.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bayerns-innenminister-fordert-konsequentes-vorgehen-gegen-corona-spaziergaenge-a3678650.html

#Herrmann #Spaziergänge

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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
💥Eilmeldung: Wir haben heute die Allgemeinverfügung bezüglich pauschal verbotener Spaziergänge in Landsberg am Lech gekippt (Verwaltungsgericht München)💥 #LL2401

Wir gehen davon aus, dass die Gegenseite Beschwerde einlegt. Wir haben bereits einen Befangenheitsantrag gegen den zehnten Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbereitet.

Dieser hat letzte Woche in München den ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts München (bezüglich der dortigen Allgemeinverfügung) aufgehoben.

Dies obwohl die Stadt München sich nicht mit der Begründung des Beschlusses auseinandergesetzt hat. Dies ist ein klarer Verstoß gegen Verwaltungsprozessrecht.

PS: Wie schon im letzten Winter werde ich so lange Prozesse vor dem Verwaltungsgerichtshof München führen, bis sich dieser wieder „outet“. Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshof München folgt einer politischen Ideologie, nicht dem Recht.

https://twitter.com/haintz_markus/status/1485639011221835781?s=21
Forwarded from Christa Ddorf
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Ist Spazierengehen noch erlaubt? | @Dr. Christoph Berndt
#Spaziergänge sind die Konsequenz der starken Einschränkung des Versammlungsrechts. Für viele Bürger sind sie der letzte Ausweg, um den immer größeren Unmut in der Öffentlichkeit zu zeigen. Ein wichtiges Signal an die Politik.

Quelle
💙 @AfDFraktionBB
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Das Polizeiaufgebot in München war heute riesig. Da am Mittwoch keine (Montag)#spaziergänge in der Umgebung stattfinden, kann sich die Polizei komplett auf München konzentrieren...

#Spaziergänger scheinen die größte Gefahr für Stadt und Staat zu sein, das sagt eigentlich alles.

#Muc0902 Die #Polizeistadt #München zeigt sich wieder von ihrer hässlichsten Seite.

#MuenchenStehtAuf gegen das #CovidRegime! #Spaziergaenger beim #Spazierengehen in #Muenchen0902.

#Drostenluegt und Deutschland geht #spazieren.