Forwarded from Der Waldgang
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 20.06.2024 auf Twitter/X:
"Thema heute: „25Jähriger schwer verletzt nach modRNA BioNTech -Impfungen - Verhandlung heute vor dem Landgericht Passau“
Wir haben heute, den 20.06.2024, den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Passau wahrgenommen.
Es ging um einen jungen Mann, der gerne früher Motorrad fuhr, Ausflüge machte und zu Hause fleißig gerne zur Hand ging.
Seit seinen drei Impfungen mit BioNTech kann der Kläger nichts mehr wie früher. Er fällt laufend in seinem Betrieb als Arbeitskraft aus und die Krankschreibungen häufen sich. Er kann selbstständig auch kein Auto mehr fahren und muss vom Vater gebracht werden. Jede Arbeit erschöpft unglaublich und führt zu weiteren Liegezeiten. Es bestehen multiple Schäden, die dazu führten, dass der Kläger heute nicht im Verhandlungstermin aus gesundheitlichen Gründen teilnehmen konnte.
Im Termin wurde die Krankengeschichte kursorisch über einen Überblick in die Krankenversicherungsakte noch einmal vergegenwärtigt. Die Frau Vorsitzende legte vor allen eben darauf Wert zu wissen, welche Vorerkrankungen es bei dem 25-jährigen gab.
Wir erklärten, dass er sich schon einmal den Zeh gebrochen habe und ansonsten auch schon eine Erkältung mal hatte.
Die Gegenseite warf ein, dass auch Bluthochdruck vor den Impfung bestanden habe, was wir verneint haben. Das kam erst nach der Impfung.
Der Kläger wurde mit Comirnaty geimpft . Seine Chargen waren ACB4447 und ACB9148.
In der Umgebung von Passau haben es Impfgeschädigte besonders schwer, da dort viele Ärzte überhaupt nicht die Neigung haben, ein Zusammenhang zur Impfung sehen zu wollen. Hier scheint eine Ergebnis - offene Analyse nicht gewünscht zu sein, da apriori und ungeprüft ausgeschlossen wird, dass die Impfung damit etwas zu tun hat. Mit dieser Einstellung von Ärzten haben Geschädigte laufend zu kämpfen, so dass auch die Suche nach Ärzten, die bereit sind, sich der Angelegenheit anzunehmen, schwer zu finden sind.
Im Termin wurde streitig verhandelt. Den Termin zur Verkündung einer Entscheidung hatte das Landgericht Passau auf den 18. Juli 2024 bestimmt.
Als Anhang fügen wir eine typische Erläuterung eines Impfgeschädigten bei, die ich gleichlaufend hunderte Male bereits analog von unseren Mandanten gehört habe. Er passt gut zum Termin heute, damit die Nichtbetroffenen mal eine Idee vom Leid bekommen. Es gibt nur wenig Geschädigte, die sich in die Öffentlichkeit trauen. Deshalb herzlichen Dank für den öffentlichen Beitrag.
Das liegt daran begründet, dass die öffentliche Berichterstattung in der Mainstream-Presse, die ersten Geschädigten, die vor Gerichten klagten, im Nachgang zu den mündlichen Verhandlungen regelrecht öffentlich zur Schau gestellt haben und mit sog. Experten der Pharmalobby ins Lächerliche zogen. Geschädigte haben keine Lobby bei der öffentlichen Berichterstattung, da diese sich ausschließlich auf die Förderung der Pharmaindustrie staatskonform ausgerichtet ist. So wundert es auch nicht, dass erhebliche Mängel der Herstellung und Entwicklung, DNA, Verunreinigung, die Verwendung von SV40 Gensequenzen bei der Produktion von BioNTech in der öffentlichen Berichterstattung nicht vorkommt. Die Änderung des genehmigten Produktionsprozesses (process2) wird auch vertuscht.
Dort wird nach wie vor trotz der frei geklagten RKI Files, trotz der inzwischen zu Tage getretenen offenkundigen gesundheitlichen Schäden infolge der Impfung, trotz der Rücknahme der Duldungspflicht bei der Bundeswehr für die modRNA Impfstoffe weiterhin die Werbetrommel gerührt.
#Klage #Landgericht #Passau #Impfschaden #Impfung #Impfschäden"
https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1803891869199278326
"Thema heute: „25Jähriger schwer verletzt nach modRNA BioNTech -Impfungen - Verhandlung heute vor dem Landgericht Passau“
Wir haben heute, den 20.06.2024, den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Passau wahrgenommen.
Es ging um einen jungen Mann, der gerne früher Motorrad fuhr, Ausflüge machte und zu Hause fleißig gerne zur Hand ging.
Seit seinen drei Impfungen mit BioNTech kann der Kläger nichts mehr wie früher. Er fällt laufend in seinem Betrieb als Arbeitskraft aus und die Krankschreibungen häufen sich. Er kann selbstständig auch kein Auto mehr fahren und muss vom Vater gebracht werden. Jede Arbeit erschöpft unglaublich und führt zu weiteren Liegezeiten. Es bestehen multiple Schäden, die dazu führten, dass der Kläger heute nicht im Verhandlungstermin aus gesundheitlichen Gründen teilnehmen konnte.
Im Termin wurde die Krankengeschichte kursorisch über einen Überblick in die Krankenversicherungsakte noch einmal vergegenwärtigt. Die Frau Vorsitzende legte vor allen eben darauf Wert zu wissen, welche Vorerkrankungen es bei dem 25-jährigen gab.
Wir erklärten, dass er sich schon einmal den Zeh gebrochen habe und ansonsten auch schon eine Erkältung mal hatte.
Die Gegenseite warf ein, dass auch Bluthochdruck vor den Impfung bestanden habe, was wir verneint haben. Das kam erst nach der Impfung.
Der Kläger wurde mit Comirnaty geimpft . Seine Chargen waren ACB4447 und ACB9148.
In der Umgebung von Passau haben es Impfgeschädigte besonders schwer, da dort viele Ärzte überhaupt nicht die Neigung haben, ein Zusammenhang zur Impfung sehen zu wollen. Hier scheint eine Ergebnis - offene Analyse nicht gewünscht zu sein, da apriori und ungeprüft ausgeschlossen wird, dass die Impfung damit etwas zu tun hat. Mit dieser Einstellung von Ärzten haben Geschädigte laufend zu kämpfen, so dass auch die Suche nach Ärzten, die bereit sind, sich der Angelegenheit anzunehmen, schwer zu finden sind.
Im Termin wurde streitig verhandelt. Den Termin zur Verkündung einer Entscheidung hatte das Landgericht Passau auf den 18. Juli 2024 bestimmt.
Als Anhang fügen wir eine typische Erläuterung eines Impfgeschädigten bei, die ich gleichlaufend hunderte Male bereits analog von unseren Mandanten gehört habe. Er passt gut zum Termin heute, damit die Nichtbetroffenen mal eine Idee vom Leid bekommen. Es gibt nur wenig Geschädigte, die sich in die Öffentlichkeit trauen. Deshalb herzlichen Dank für den öffentlichen Beitrag.
Das liegt daran begründet, dass die öffentliche Berichterstattung in der Mainstream-Presse, die ersten Geschädigten, die vor Gerichten klagten, im Nachgang zu den mündlichen Verhandlungen regelrecht öffentlich zur Schau gestellt haben und mit sog. Experten der Pharmalobby ins Lächerliche zogen. Geschädigte haben keine Lobby bei der öffentlichen Berichterstattung, da diese sich ausschließlich auf die Förderung der Pharmaindustrie staatskonform ausgerichtet ist. So wundert es auch nicht, dass erhebliche Mängel der Herstellung und Entwicklung, DNA, Verunreinigung, die Verwendung von SV40 Gensequenzen bei der Produktion von BioNTech in der öffentlichen Berichterstattung nicht vorkommt. Die Änderung des genehmigten Produktionsprozesses (process2) wird auch vertuscht.
Dort wird nach wie vor trotz der frei geklagten RKI Files, trotz der inzwischen zu Tage getretenen offenkundigen gesundheitlichen Schäden infolge der Impfung, trotz der Rücknahme der Duldungspflicht bei der Bundeswehr für die modRNA Impfstoffe weiterhin die Werbetrommel gerührt.
#Klage #Landgericht #Passau #Impfschaden #Impfung #Impfschäden"
https://x.com/AnwaltUlbrich/status/1803891869199278326
Forwarded from Der Waldgang
(2/2)
„[…] 10. der Schutzzweck der Norm dabe verkannt worden ist. § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG dient dem Schutz des Impherstellers vor überbordender Inanspruchnahme.
Wenn nun aber der Impfhersteller durch einen Dritten freigestellt wurde ist es schier undenkbar, dass der Hersteller damit wirtschaftlich belastet wird. Also ist der Schutzbereich der Norm gar nicht tangiert.
11. der jeweiligen Klagepartei nicht möglich ist, die bedingte oder unbedingte Zulassung anzugreifen sei es unerlässlich, dass deshalb nach den "Erkenntnissen der Medizinischen Wissenschaft" das Landgericht Bonn die bedingte und unbedingte Zulassung selbst zu prüfen habe und falls sie dies nicht könnten dann wie beantragt nach Art. 267 AEUV ein Vorlage zum EuGH zu verflogen habe.
12. die Zulassungsbehörden niemals nach dem Sinn und Zweck der Normen der Gefärdungshaftung Teil der medizinischen Wissenschaft sein können, weil diese ja gerade den Gegenstand der Überprüfung bilden sollen.
Darin fügt sich das Argument, dass gem. § 2 Abs. 4 AMG gerade erst die reguläre Zulassung den Anwendungsbereich der Gefährdungshaftung eröffne und deshalb keinesfalls als Argument für die Vernichtung des Anspruchs der Gefährdungshaftung herhalten könne.
Die Mandantin im ersten Verfahren beobachtete die Richter bei meinen Ausführungen und flüsterte mir zu, dass die Frau Vorsitzende mit den Augen gerollt habe, um klarzumachen, wie sie das alles langweile und nerve.
Ich habe mir darauf hin in den Verfahren 2., 3. und 4. erspart, insoweit erneut zu der Thematik vorzutragen.
Zum Abschluss machte sich dann eine Klägerin, die der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht unterlag, dennoch dafür stark und erklärte der Kammer: "Was sie da veranstalten kann nicht richtig sein".
Als Anwalt der Geschädigten habe ich pflichtgemäß im Gerichtssaal auf Mäßigung zu drängen, damit es nicht komplett ausartet. Sicher nahmen mir das heute 2 der 4 Klageparteien krumm, da ihnen überhaupt nicht nach Mäßigung zumute war. Gerne hätten sie den Richtern gerne einmal ihren persönlichen Marsch geblasen. Da es außer für ein Ordnungsgeld für nichts gut ist, kam es nicht dazu. Vor dem Gerichtssaal gab es dann aber deutliche Worte mir gegenüber, was sie gerne den Richtern gesagt hätten, was ich hier nicht wiederhole.
Ich kann es nur als Organ der Rechtspflege immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen und davor waren, dass die derzeitige Nummer der Justiz:
1. Täterschutz vor Opferschutz
2. Keine Unterstützung durch Ärzte in der Behandlung führt zur Abweisung der Klage, weshalb Lauterbach vorher organisiert, dass es keine Unterstützung durch Ärzte gibt.
3. Die Behörden haben immer Recht und es ist Aufgabe der Justiz die Gewinne der Impfhersteller abzusichern.
kein gutes Ende nehmen wird.
Das sind die Punkte, die bei den Geschädigten hängen bleiben und dazu führen, dass sich gegen das BMG und die Justiz eine geballte Ladung Zorn der Bevölkerung aufbaut und aufstaut.
Das ist für nichts gut und ich kann nur an die weiteren Organ der Rechtspflege in der Richterschaft appellieren, alsbald Vernunft und Rechtschaffenheit einkehren zu lassen und Opferschutz wieder vor Täterschutz zu stellen.
Nur am Rande sei erwähnt, dass für die wesentlichen Anspruchsgrundlagen, die wir vortragen, das Nutzen - Risiko - Verhältnis überhaupt keine Rolle spielt. Das gilt für die unzutreffenden Fach - und Gebrauchsinformationen ebenso wie für alle deliktischen Anspruchsgrundlagen.
Die Termine zur Verkündung einer Entscheidung sind für November vorgesehen.
#Landgericht #Bonn #Klage #Schadenersatz #Impfung #Impfschaden #Abweisung #NutzenRisikoVerhältnis #positiv“
https://x.com/anwaltulbrich/status/1837166712044806343?s=46
„[…] 10. der Schutzzweck der Norm dabe verkannt worden ist. § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG dient dem Schutz des Impherstellers vor überbordender Inanspruchnahme.
Wenn nun aber der Impfhersteller durch einen Dritten freigestellt wurde ist es schier undenkbar, dass der Hersteller damit wirtschaftlich belastet wird. Also ist der Schutzbereich der Norm gar nicht tangiert.
11. der jeweiligen Klagepartei nicht möglich ist, die bedingte oder unbedingte Zulassung anzugreifen sei es unerlässlich, dass deshalb nach den "Erkenntnissen der Medizinischen Wissenschaft" das Landgericht Bonn die bedingte und unbedingte Zulassung selbst zu prüfen habe und falls sie dies nicht könnten dann wie beantragt nach Art. 267 AEUV ein Vorlage zum EuGH zu verflogen habe.
12. die Zulassungsbehörden niemals nach dem Sinn und Zweck der Normen der Gefärdungshaftung Teil der medizinischen Wissenschaft sein können, weil diese ja gerade den Gegenstand der Überprüfung bilden sollen.
Darin fügt sich das Argument, dass gem. § 2 Abs. 4 AMG gerade erst die reguläre Zulassung den Anwendungsbereich der Gefährdungshaftung eröffne und deshalb keinesfalls als Argument für die Vernichtung des Anspruchs der Gefährdungshaftung herhalten könne.
Die Mandantin im ersten Verfahren beobachtete die Richter bei meinen Ausführungen und flüsterte mir zu, dass die Frau Vorsitzende mit den Augen gerollt habe, um klarzumachen, wie sie das alles langweile und nerve.
Ich habe mir darauf hin in den Verfahren 2., 3. und 4. erspart, insoweit erneut zu der Thematik vorzutragen.
Zum Abschluss machte sich dann eine Klägerin, die der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht unterlag, dennoch dafür stark und erklärte der Kammer: "Was sie da veranstalten kann nicht richtig sein".
Als Anwalt der Geschädigten habe ich pflichtgemäß im Gerichtssaal auf Mäßigung zu drängen, damit es nicht komplett ausartet. Sicher nahmen mir das heute 2 der 4 Klageparteien krumm, da ihnen überhaupt nicht nach Mäßigung zumute war. Gerne hätten sie den Richtern gerne einmal ihren persönlichen Marsch geblasen. Da es außer für ein Ordnungsgeld für nichts gut ist, kam es nicht dazu. Vor dem Gerichtssaal gab es dann aber deutliche Worte mir gegenüber, was sie gerne den Richtern gesagt hätten, was ich hier nicht wiederhole.
Ich kann es nur als Organ der Rechtspflege immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen und davor waren, dass die derzeitige Nummer der Justiz:
1. Täterschutz vor Opferschutz
2. Keine Unterstützung durch Ärzte in der Behandlung führt zur Abweisung der Klage, weshalb Lauterbach vorher organisiert, dass es keine Unterstützung durch Ärzte gibt.
3. Die Behörden haben immer Recht und es ist Aufgabe der Justiz die Gewinne der Impfhersteller abzusichern.
kein gutes Ende nehmen wird.
Das sind die Punkte, die bei den Geschädigten hängen bleiben und dazu führen, dass sich gegen das BMG und die Justiz eine geballte Ladung Zorn der Bevölkerung aufbaut und aufstaut.
Das ist für nichts gut und ich kann nur an die weiteren Organ der Rechtspflege in der Richterschaft appellieren, alsbald Vernunft und Rechtschaffenheit einkehren zu lassen und Opferschutz wieder vor Täterschutz zu stellen.
Nur am Rande sei erwähnt, dass für die wesentlichen Anspruchsgrundlagen, die wir vortragen, das Nutzen - Risiko - Verhältnis überhaupt keine Rolle spielt. Das gilt für die unzutreffenden Fach - und Gebrauchsinformationen ebenso wie für alle deliktischen Anspruchsgrundlagen.
Die Termine zur Verkündung einer Entscheidung sind für November vorgesehen.
#Landgericht #Bonn #Klage #Schadenersatz #Impfung #Impfschaden #Abweisung #NutzenRisikoVerhältnis #positiv“
https://x.com/anwaltulbrich/status/1837166712044806343?s=46