LUTZiges - Pegida-Unterstützer
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Ungeschminkt - Ungeschönt - Unabhängig
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Interessanter Ansatz!

„Art. 4 GG schützt nicht nur die Religionsfreiheit der Muslime, sondern auch die negative Religionsfreiheit der Nicht-Muslime. Grundsätzlich muss es niemand dulden, gegen seinen Willen mit religiösen Bekundungen zwangsbehelligt zu werden. Betroffen sind jedenfalls auch das Grundrecht aus Art. 2 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und natürlich immissionschutzrechtliche Vorschriften.. Dass diese Rechte betroffen sind, wenn man gezwungen wird, in seiner Wohnung den Muezzinruf zu hören, ist klar. Ob sie auch verletzt sind, ist noch einmal eine andere Frage. Aber dafür lassen sich meiner Meinung nach sehr gute Gründe vortragen.“

Für die ganz schlauen Linksgrünen, die nun auf das Geläut der Kirchen hinweisen: Im Gegensatz zum Muezzindings handelt es sich beim Läuten nicht um ein Religionsbekenntnis, sondern um eine Zeitangabe und bei Sonderläuten um Datums/Terminangaben laut Läutverordnung, daher hat das nichts mit Religionsfreiheit zu tun!

#wirschaffendas #muezzin #terrorismus #integration #migration

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/ich-rate-gegen-den-muezzinruf-zu-klagen/