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📚 Fiqh zum Fasten (As-Siyām) - Nr. 2

Was bricht das Fasten?

Es gibt zwei verschiedene Arten, welche das Fasten brechen. Bei der ersten Art muss der ungültige Tag nachgefastet werden. Bei der zweiten Art muss der Tag nachgefastet werden und eine weitere Sühne (Kaffarah) wird fällig.

Die erste Art 👇🏻

1. Wer absichtlich isst oder trinkt
2. eine Injektion, die einen ernährt
3. Kuhl in die Augen reiben, bis es in den Hals gelangt
4. etwas, dass in den Bauch eingeführt wird, egal durch welchen Eingang (nasal, oral..)
5. absichtliches sich Übergeben
6. Selbstbefriedigung
7. „Kuschelein“ mit der Frau, bei denen bspw. Lusttropfen austreten (dies ist die Ansicht in Zād Al-Mustaqni, es gibt in diesem Bereich eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten)
8. Blutschröpfung

Falls durch eine dieser Handlungen das Fasten absichtlich gebrochen wird, so muss dieser Tag nachgeholt werden. Sollte die Person es aber vergessen haben, gezwungen worden sein oder es ausversehen gemacht haben, so ist das Fasten weiter gültig.

Weitere Dinge, die das Fasten ungültig machen:
- die Niyyāh fassen sein Fasten zu brechen, auch wenn man es nicht tut
- Schleim, welcher schon in den Mund gelangt ist herunterschlucken
- wenn man sich die Zähne putzt, Essen kostet oder Kaugummi kaut und der Geschmack bis in den Hals kommt, ist das Fasten auch gebrochen und der Tag muss nachgeholt werden.

Die zweite Art 👇🏻

Die einzige Handlung, welche eine Kaffarah erfordert, ist der Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner.

Was ist die Kaffarah?

Wenn zwei Personen gewollt Geschlechtsverkehr haben, so müssten sie Sklaven freikaufen. Da es dies heute nicht gibt wäre die Alternative zwei Monate am Stück zu fasten. Wer dies nicht schafft muss 60 bedürftige Menschen speisen. Ist die Person dazu nicht im Stande, so fällt die Kaffarah weg.

Zweifel darin, ob Fajr eingetreten ist

Wer daran zweifelt, ob die Morgendämmerung eingetreten ist und er hat gegessen, so ist die Regelung, dass sein Fasten gültig ist, denn die Gewissheit (Yaqin) ist, dass es noch Nacht ist.

Zweifel darin, ob Maghrib eingetreten ist

Wer daran zweifelt, ob Maghrib (Iftar) ist, muss nachfasten, wenn er sein Fasten zu früh gebrochen hat. Denn der Yaqin ist, dass es noch Tag ist.

📗 [Entnommen aus dem Frühjahrseminar 2022 zum hanbalitischen Fiqh-Buch: „Zād Al-Mustaqniʿ“, Kapitel: „Buch über das Fasten (As-Siyām)“ von Schaykh und Faqīh Abū An-Najā Mūsā Ibn Aḥmad Al-Ḥajjāwī Al-Maqdisī Aṣ-Ṣāliḥī (895 - 968 n. H.) (möge Allah ihm barmherzig sein), übersetzt und zusammengestellt von Abu Suleyman Al-Kurdi.]

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