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Hohe Provisionen aus den Maskendeals sind keine Bestechung!

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist der Auffassung, dass die CSU-Politiker Nüßlein und Sauter die „Millionenzuwendungen“ aus Steuergeldern für die Maskendeals behalten dürfen, da diese keine Bestechung darstellen.
660.000 bzw. 1,2 Mio Euro aus Provisionen waren wegen laufender Untersuchungen eingefroren worden und müssen nun freigegeben werden.

Es wird im Urteil darauf hingewiesen, dass es sich um eine Gesetzeslücke handelt. Ob sie jemals geschlossen wird, werden wir sehen.

„Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“ so die allgemeine Definition von Transparency International!

Wie der BGH zu seiner Auffassung kommt, ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar und lässt den Bürger mit dem Gefühl einer weiteren Aushöhlung unserer Rechtstaatlichkeit zurück.

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#diebasisbayern #Korruption #Maskendeals
Verschwendung pur?
Die enormen Kosten vergangener Projekte der Bundesregierung fallen uns jetzt schmerzhaft auf die Füße. Sei es der überteuerte Einkauf von Impfstoffen oder Masken – die Verschwendung ist offensichtlich.

Wo bleibt der Kontrollmechanismus?
Der Steuerzahler verlangt eine lückenlose Aufklärung, vergleichbar mit der Kontrolle in jedem Wirtschaftsunternehmen. Denn genau das sollte die Aufgabe der Bundesregierung sein: das Notwendige so kostengünstig wie möglich zu beschaffen.

Stattdessen Lügen über Lügen?!
Noch schwerwiegender ist jedoch die Tatsache, dass die Bevölkerung belogen wurde. Aus den Protokollen des RKI geht hervor, dass unsere Politiker eine klare Mitnahme-Mentalität an den Tag legten.

dieBasis fordert die Politikerhaftung!
Politiker verwalten ausschließlich das Geld der Steuerzahler. Sie sind verpflichtet, verantwortungsvoll mit diesen Mitteln umzugehen. Tun sie das nicht, dann sollten sie persönlich mit ihrem Besitz haften

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