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Erster Lockdown in Spanien verfassungswidrig - Rückerstattung aller Bußgelder
Der durch den königlichen Erlass vom 14. März 2020 in Spanien ausgerufene Lockdown ermächtigte die staatlichen Sicherheitskräfte sowie regionale und lokale Polizeikräfte, Bürgern Bußgelder aufzuerlegen, die sich nicht an den Hausarrest hielten. Im vergangenen Juli erklärte das Verfassungsgericht in Madrid diese Maßnahme für verfassungswidrig.
Laut dem Ministerium für Regionalpolitik hat die Regierung in Spanien nun die Einrichtung einer Task Force angeordnet, um alle Bußgelder, die den Bürgern während des 1. Lockdowns auferlegt wurden, zurückzuerstatten und die Akten, die sich noch in Bearbeitung befinden zu löschen.
Nach Angaben des Innenministeriums handelt es sich in ganz Spanien um 1.142.127 Bußgeldverfahren während des 1. Lockdowns zwischen dem 14. März bis zum 21. Juni 2020.
Über die Rechtmäßigkeit des zweiten Lockdown vom 26. Oktober bis Mai 2021 muss noch entschieden werden. Hier könnten ggfs. weitere 220.296 Bußgeldverfahren von einer Aufhebung betroffen sein.
Wir freuen uns über diese Entwicklung in unserem europäischen Nachbarland und werten das als ein Zeichen funktionierender Rechtsstaatlichkeit.
Quelle: El Gobierno ordena devolver todas las multas del primer estado de alarma por el coronavirus al ser declarado inconstitucional | España (elmundo.es)
#diebasis #spanien #lockdown #rechtsstaat #wirsindviele #freiheit #machtbegrenzung
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Erster Lockdown in Spanien verfassungswidrig - Rückerstattung aller Bußgelder
Der durch den königlichen Erlass vom 14. März 2020 in Spanien ausgerufene Lockdown ermächtigte die staatlichen Sicherheitskräfte sowie regionale und lokale Polizeikräfte, Bürgern Bußgelder aufzuerlegen, die sich nicht an den Hausarrest hielten. Im vergangenen Juli erklärte das Verfassungsgericht in Madrid diese Maßnahme für verfassungswidrig.
Laut dem Ministerium für Regionalpolitik hat die Regierung in Spanien nun die Einrichtung einer Task Force angeordnet, um alle Bußgelder, die den Bürgern während des 1. Lockdowns auferlegt wurden, zurückzuerstatten und die Akten, die sich noch in Bearbeitung befinden zu löschen.
Nach Angaben des Innenministeriums handelt es sich in ganz Spanien um 1.142.127 Bußgeldverfahren während des 1. Lockdowns zwischen dem 14. März bis zum 21. Juni 2020.
Über die Rechtmäßigkeit des zweiten Lockdown vom 26. Oktober bis Mai 2021 muss noch entschieden werden. Hier könnten ggfs. weitere 220.296 Bußgeldverfahren von einer Aufhebung betroffen sein.
Wir freuen uns über diese Entwicklung in unserem europäischen Nachbarland und werten das als ein Zeichen funktionierender Rechtsstaatlichkeit.
Quelle: El Gobierno ordena devolver todas las multas del primer estado de alarma por el coronavirus al ser declarado inconstitucional | España (elmundo.es)
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