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Das umfassende Verbot der Androhung und Anwendung militärischer Gewalt zwischen den Staaten war Resultat der traumatischen Erfahrungen im Zweiten Weltkrieg. Die in den Artikeln 1 und 2 der UN-Charta verankerten Grundprinzipien des Völkerrechts sind seither für die Mitgliedsstaaten der UN verbindlich.

Sowohl Präambel als auch die Art.1 und 26 des deutschen Grundgesetzes (GG) haben das Friedensgebot zum Gegenstand. In Art. 25 GG wurden die allgemeinen Regeln des Völkerrechts, und hier insbesondere das Gewaltverbot und die Pflicht zur friedlichen Zusammenarbeit, in der deutschen Rechtsordnung unmittelbar verankert.

„In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen”, ist die zentrale Aussage zur Friedenswahrung in der Präambel des Grundgesetzes. Das Friedensgebot ist damit zum Staatsziel erhoben.

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dieBasis steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes und spricht sich ausdrücklich gegen jede Form von Gewalt aus.

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