In der #Expertenanhörung am Donnerstag im #Haushaltsausschuss im Landtag #Brandenburg, zwecks Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation im Land Brandenburg, hatte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. #Schachtschneider dargestellt, dass auch 172 Tote mit dem #Coronavirus nicht die Voraussetzung erfüllen, von einer außergewöhnlichen #Notsituation zu sprechen. Denn im Vergleich zur Einwohnerzahl Brandenburgs sei diese Zahl keine Krisenrechtfertigung, um einen solch hohen Betrag von 1,6 Milliarden Euro, zusätzlich zum Nachtragshaushalt, welcher bereits zwei Milliarden umfasste, als Kredit aufzunehmen und damit ein weiteres #Sondervermögen zu begründen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der #AfDFraktion im Landtag Brandenburg, Dennis Hohloch, äußert sich dazu folgedermaßen: „Die Landesregierung will ein Sondervermögen mit dem Titel ‚Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern‘ anlegen. Dies klingt zwar gut, birgt jedoch Gefahren. Ist dieses Sondervermögen nämlich erst einmal gebildet, hat der Landtag kaum noch ein Mitspracherecht bei der Verwendung dieser Gelder. Die Landesregierung kann dann frei entscheiden, wie das Geld verteilt wird. Hier wird eine Beschneidung der Oppositionsrechte wieder mehr als deutlich. Als größte #Oppositionspartei hält die #AfDFraktionBrandenburg es für dringend notwendig, die parlamentarische Kontrolle über den Haushalt aufrechtzuerhalten und der Regierung nicht durch die Instrumentalisierung der sogenannten #Coronakrise über billige Sonderwege Unsummen ungeprüft in die Hände zu geben. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die Summe in den nächsten dreißig Jahren mit einer Tilgung von 3,3% pro Jahr zurückgezahlt werden muss. Es ist sehr fraglich, wie realistisch das ist! In diesem langen Zeitraum wird es wieder Krisen geben, in denen man dann wiederum neue Kredite wird aufnehmen müssen, um die Folgen zu bekämpfen. Hier wird erneut ein finanzielles Fass ohne Boden gezimmert."
Der parlamentarische Geschäftsführer der #AfDFraktion im Landtag Brandenburg, Dennis Hohloch, äußert sich dazu folgedermaßen: „Die Landesregierung will ein Sondervermögen mit dem Titel ‚Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern‘ anlegen. Dies klingt zwar gut, birgt jedoch Gefahren. Ist dieses Sondervermögen nämlich erst einmal gebildet, hat der Landtag kaum noch ein Mitspracherecht bei der Verwendung dieser Gelder. Die Landesregierung kann dann frei entscheiden, wie das Geld verteilt wird. Hier wird eine Beschneidung der Oppositionsrechte wieder mehr als deutlich. Als größte #Oppositionspartei hält die #AfDFraktionBrandenburg es für dringend notwendig, die parlamentarische Kontrolle über den Haushalt aufrechtzuerhalten und der Regierung nicht durch die Instrumentalisierung der sogenannten #Coronakrise über billige Sonderwege Unsummen ungeprüft in die Hände zu geben. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die Summe in den nächsten dreißig Jahren mit einer Tilgung von 3,3% pro Jahr zurückgezahlt werden muss. Es ist sehr fraglich, wie realistisch das ist! In diesem langen Zeitraum wird es wieder Krisen geben, in denen man dann wiederum neue Kredite wird aufnehmen müssen, um die Folgen zu bekämpfen. Hier wird erneut ein finanzielles Fass ohne Boden gezimmert."
Nach Niedersachsen, Saarland und Bayern, wurde nun auch in Baden-Württemberg die 2G-Regel im #Einzelhandel gekippt. Das OVG Lüneburg führte dazu aus, dass die Maßnahme „zur weiteren Eindämmung des #Coronavirus nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen #Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar“ ist. Es ist höchste Zeit für ein bundesweites #2G-Aus! https://www.welt.de/wirtschaft/article236476155/2G-Ende-im-Handel-in-Baden-Wuerttemberg-Forderung-nach-bundesweitem-Aus.html
DIE WELT
„Keine Grundlage und erkennbar Unsinn“ – Handel fordert bundesweites 2G-Aus
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die 2G-Regel für die Geschäfte im Südwesten gekippt. Zwar ist das Bundesland erneut ein Sonderfall. Der Handelsverband Deutschland nimmt ihn trotzdem zum Anlass für die Forderung nach einer bundesweiten 2G…