Eine #Impfung schützt weder vor einer #Ansteckung noch vor einer Übertragung des #Corona-Virus. Trotz dessen hat das #Bundesverfassungsgericht die einrichtungsbezogene #Impfpflicht heute abgenickt. Zwar liege darin ein #Eingriff in die #Berufsfreiheit und das Recht auf körperliche #Unversehrtheit. Die #Grundrechtseingriffe seien jedoch zum Schutz vulnerabler Gruppen gerechtfertigt. Das Reinigungs- und Küchenpersonal könne ja den Arbeitsplatz wechseln, bemerkte das #BVerfG. Das #Pflegepersonal und die Ärzte aber nicht! Ein Schlag ins Gesicht aller ungeimpften #Pflegekräfte vom sog. „#Verfassungshüter“! https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr264921-verfassungsbeschwerde-einrichtungsbezogene-impfpflicht-verfassungskonform-verfassungswdirg-coronavirus-covid19/
Legal Tribune Online
Einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungskonform
Die Nachweispflicht einer Impfung gegen das Coronavirus für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verstößt nicht gegen die Verfassung.