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Forwarded from Grundrechte Osnabrück (lokale Beiträge) (Igor Stravinski)
Pressemitteilung Grundrechte Osnabrück (GROS)


Entscheidung der Stadt Osnabrück Grundrechte Osnabrück Versammlungen auf dem Nikolaiort zu versagen war rechtswidrig

Das OVG Lüneburg kippt im Eilfahren die Entscheidung der Stadt Osnabrück, der Bürgerrechtsbewegung GROS den Nikolaiort als Versammlungsort zu untersagen. Das OVG erklärt, „die Anordnung der sofortigen Vollziehung des von der Antragsgegnerin gegenüber dem Antragsteller ausgesprochenen Verbots vom 1. Juli 2025 erweist sich als rechtswidrig“.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig: „Seit heute besteht wieder eine Chance, dass das Grundgesetz auch in Osnabrück wieder Anwendung findet. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich und dem VG Osnabrück eine Schmach vor dem Bundesverfassungsgericht erspart.“

Eine Entwarnung für die Versammlungsfreiheit in Osnabrück kann trotzdem nicht gegeben werden, weil das OVG Auflagen erlassen hat, die z.B. die Lautstärke auf „70 DB einen Meter vor dem Lautsprecher“ beschränkt. Des Weiteren fordert es den Einsatz und die Verplombung eines „Limiters“. Diese Beschränkungen dürften sich in der Praxis als so realitätsfern erweisen, dass eine zweckmäßige akustische Reichweite der Kundgebung schon deswegen infrage steht, weil aus einem Meter Entfernung 70 DB auch schon ohne einen Lautsprecher durch laute Gespräche erreicht werden können. Damit ist im Ergebnis der Einsatz eines derartig beschränkten Lautsprechers an einem belebten Ort wie dem Nikolaiort offensichtlich widersinnig, weil die Versammlung aufgrund des Grundlärms des Platzes durch Gespräche und Geschäftigkeit nicht mehr die Kennzeichen einer solchen trägt, oder sogar in der Umgebungslautstärke in Gänze untergeht.

Grundrechte Osnabrück hatte schon zum untersagten Juni-Termin der Demonstration am Nikolaiort ein Kooperationsgespräch eingefordert, das die Stadt Osnabrück in Gänze verhindert hat. Das Kooperationsgespräch am 3. Juli war seines Namens nicht würdig. Nun haben 2 Gerichte in 4 Entscheidungen unter Beweis gestellt, dass unsere Gesellschaft ein Chaos erwarten wird, wenn Menschen aufhören vernünftig miteinander im Gespräch zu bleiben. Denn geregelt ist wider weit über 100 Seiten Schriftsätzen nichts, weil es schlichtweg bisher kein echtes Kooperationsgespräch gab. Das OVG vollzieht lediglich eine Notbremsung, weil jede andere Entscheidung die Versammlungsfreiheit fundamental in Frage gestellt hätte. Die richtige Richtung wurde jedoch noch nicht eingeschlagen. Für die Versammlungsfreiheit in Osnabrück haben wir daher heute lediglich das Schlimmste verhindern können. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Über die genaue Ausgestaltung der nächsten Veranstaltung muss daher erst ein zielführendes Kooperationsgespräch mit der Stadt geführt werden, damit Versammlungen am Nikolaiort nicht zu einer Farce verkommen. Auch zeigt sich rückblickend, dass Falschbehauptungen in Gerichtsakten derart unhinterfragt als wahr angenommen werden, dass zukünftige Kooperationsgespräche mit der Stadt Osnabrück notwendigerweise bis auf Weiteres aufgezeichnet werden müssen.

Es gibt daher nur Verlierer, unsere Gesellschaft, die offenbar keine freie Debatte mehr ertragen kann, die Stadt Osnabrück, die als Friedensstadt planvoll Diskursverhinderung betreibt und Plätze blockiert, Kooperation und Gespräche verweigert und die Justiz, die richtungslos mit unklarem Ausgang in Schlangenlinien über die Verfassungsnormen der Versammlungsfreiheit driftet, ohne in der Sache lebensnahe und sinnvolle Klärung zu schaffen. Wir leben in gefährlichen Zeiten. „Wehret den Anfängen“ ist tatsächlich jetzt.

Das Verfahren wird in der Hauptsache weitergeführt. Die Versammlung am 12.7. am Nikolaiort können und wollen wir unter derartig widrigen, widersinnigen und völlig unbesprochenen Bedingungen nicht durchführen.


Lemförde, Bad Iburg, dem 11.7.2025

Peter zur Linde

Dr. Ruth Brökeland


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