BITTEL TV - EINFACH ANDERS
101K subscribers
10.3K photos
6.94K videos
295 files
19.7K links
LIVE Streaming auf
https://dlive.tv/bitteltv

Willst du meine Arbeit unterstützen?
Auf www.bittel.tv findest du alle Infos.

Vielen Dank
Download Telegram
Sternenhimmel bewundern: 500 Euro!

Die "Bundesnotbremse" und die damit einhergehende Ausgangssperre führt zu Regelungen, die völlig absurd sind. Ab 22 Uhr darf bekanntlich niemand ohne triftigen Grund draussen angetroffen werden. "Allgemeine Ausnahmen gelten lediglich für den Aufenthalt zwecks „allein ausgeübter körperlicher Bewegung“ – außerhalb von Sportanlagen – im Freien bis 24 Uhr. Ein sportlicher (!) Spaziergang ist also grundsätzlich bis Mitternacht möglich, jedoch nicht in Begleitung."

Wer mit seinem Auto im Stau steht oder wessen Zug Verspätung hat, kann daher mit Bussgeld belegt werden, da es sich hierbei nicht um triftige Gründe handelt. Es gilt allenfalls ein Ermessensspielraum, wenn man kontrolliert wird.

Noch irrsinniger wird es für Auto-Reisende, deren Start- und Zielort Inzidenzen unter 100 aufweisen. Sie dürfen zwar Gebiete mit Inzidenz 100 oder höher durchqueren, aber "nachts neben der Landstraße anzuhalten und den Sternenhimmel zu bewundern, könnte teuer werden."

Ob das Verrichten der Notdurft einen triftigen Grund darstellt, wird im Artikel nicht erwähnt ... 🙈

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/adac-ueber-notbremse-lockdown-bahn-verspaetungen-und-stau-kein-triftiger-grund-a3503697.html

#Bundesnotbremse #Ausgangssperre #Bussgeld

👉🏻 Mehr aktuelle Infos? Abonniere
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Bundeslockdown für immer

Nach aktuellem Stand endet das Gesetz zur "Bundes-Notbremse" am 30. Juni. Doch im Grunde ist es schon so gut wie beschlossen, dass die „epidemische Lage von Nationaler Tragweite“ um drei Monate verlängert wird. Unionspolitiker sprechen sogar schon von einem Lockdown bis Ende dieses Jahres.

Schuld ist (derzeit) die böse indische Mutante. Auch wenn verschiedene Forscher diese Variante für nicht gefährlicher als andere halten - Lockdown muss sein! Inzidenz bald unter 50? Egal, dann muss ein neuer Wert her! Impfquote steht bei rund 40 Prozent? Egal, schliesslich gibt es ein nicht "unerhebliches Restrisiko".

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/corona-ausnahmezustand-verlaengerung-bundeslockdown/

#Ausnahmezustand #Bundesnotbremse #Mutante

👉🏻 Mehr aktuelle Infos? Abonniere
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Und was meint Ihr?

Das RND und DPA melden, dass die Inzidenz in Deutschland wieder leicht ansteigt, was Lt. Herrn Wieler an den Öffnungsschritten liegen soll.

Momentan scheint es, als würde Angela Merkel dem Druck nachgeben und die Bundes-Notbremse nicht über Ende Juni hinaus verlängern. Allerdings glaubt offenbar eine Mehrheit der Bevölkerung, die Pandemie wäre noch lange nicht zu Ende.

Seht Ihr das auch so?

https://www.rnd.de/gesundheit/rki-zahlen-heute-sieben-tage-inzidenz-steigt-auf-36-8-4917-corona-neuinfektionen-6D6HTXCHPLGOI3RNT264XKDO7A.html

#Inzidenz #Pandemie #Bundesnotbremse

👉🏻 Mehr aktuelle Infos? Abonniere
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Kehrtwende bei Merkel - Bundes-Notbremse soll nun doch bleiben

Die Staatsmedien beweisen einmal mehr ihre Untertänigkeit in der Berichterstattung. Noch vor drei Tagen zitiert DPA, verbreitet in allen Mainstream-Medien, Merkels Aussage zur Bundes-Notbremse: „Sie kann auslaufen jetzt.“

Heute Nachmittag nun eine neue Meldung von DPA und als aufmerksamer Leser reibt man sich verwundert die Augen: "Trotz sinkender Corona-Zahlen: Merkel will Verlängerung der „epidemischen Lage“".

Reflexartig sucht man im Artikel nach der Frage, wie es denn wohl zu der Kehrtwende von "Mutti" gekommen sein mag. Aber diese Frage gibt es nicht. Mit keiner Silbe wird erwähnt, dass die Bundeskanzlerin noch drei Tage zuvor mit einer gegenteiligen Meinung zitiert wurde.

Offenbar ist DPA diese Kehrtwende völlig egal. Es bestätigt sich einmal mehr: Grosse Teile der Massenmedien sind tatsächlich nur noch Sprachrohr der Regierung, die brav wiederholen, was man ihnen von "oben" vorgibt. Selbst offensichtliche Widersprüche werden nicht einmal erwähnt, wenn sie das Handeln der Regierung betreffen. Das ist erbärmlich.

https://www.rnd.de/politik/corona-angela-merkel-will-verlaengerung-der-epidemischen-lage-IO2JL6J5QOZVAINS7YMRAVVYTA.html

Hier die Meldung vom 1. Juni:
https://www.merkur.de/politik/verlaengerung-der-bundes-notbremse-zr-90783863.html

#Bundesnotbremse #MSM #Merkel

👉🏻 Mehr aktuelle Infos? Abonniere
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
"Die meisten Gerichte sind mit der aktuellen Rechtslage überfordert"

Das Bundesverfassungsgericht steht vor einer Entscheidung über die Bundesnotbremse. Das höchste Gericht muss dem Grundgesetz zu seiner Geltung verhelfen.

"Der Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe kommt eine zentrale Bedeutung zu, weil die meisten Gerichte mit der aktuellen Rechtslage überfordert sind: Gesetze und Verordnungen werden in rasch wechselnder Folge geändert. Vorschriften sind detailreich, unklar oder widersprüchlich. Es gibt große lokale und regionale Unterschiede bei Maßnahmen. Die Beweisführung ist schwierig: Soeben hat ein Strafgericht in Bayern die körperliche Untersuchung einer Beschuldigten angeordnet, die sich auf eine ärztlich ausgestellte Maskenbefreiung berief.

Für die Gerichte ist unklar, wen sie als Experten heranziehen sollen und welches Gutachten höher zu bewerten ist: Ist die im „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ ausdrücklich erwähnte Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Maß aller Dinge, und müssen WHO-Vorgaben auch dann befolgt werden, wenn sie der nationalen Politik widersprechen? So hatte Deutschland Lockdowns verhängt, obwohl diese Maßnahme in den Pandemie-Plänen der WHO ausdrücklich als nicht bevorzugtes Mittel eingestuft wurde. Doch welchen Stellenwert hat die WHO überhaupt für die Rechtsprechung? Was wiegt schwerer: Eine WHO-Vorgabe oder eine des Robert-Koch-Instituts (RKI)? Was hat mehr Gewicht: Ein Virologen-Gutachten von Drosten, Streek oder Stöhr? Kann sich ein Gericht auf Ausführungen von Karl Lauterbach berufen oder ist es an die Vorgaben des Ethikrats oder der Ständigen Impfkommission gebunden? Wer sticht wen: „Weltärztepräsident“ Montgomery den Kassenärzte-Chef Gassen, und werden beide von Ärztekammer-Präsident Reinhardt übertrumpft?"

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/leitartikel-bverfg-li.191252

#Bundesnotbremse #Karlsruhe #Grundgesetz

👉🏻 Mehr aktuelle Infos? Abonniere
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Was ist das für ein Kasperle-Theater in Deutschland?

Mit Spannung schaut die deutsche Regierung auf die Entscheide des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit Beschwerden über die sogenannte Bundesnotbremse. Worum es geht, wird in diesem Video erklärt:

https://youtu.be/J9WQiJFM0UY

Die Urteile könnten von grosser Bedeutung sein für die nächsten Monate. Warum? Kaum wurde die epidemische Lage von nationaler Tragweite für beendet erklärt, gibt es erste Stimmen, die diese epidemische Lage von nationaler Tragweite erneut beschließen und damit den Weg für eine bundesweite Notbremse wieder möglich machen wollen!

Grünen-Chefin Annalena Baerbock hatte am Vorabend angekündigt, dass die Ampelkoalition Anfang der Woche die Maßnahmen der Länder überprüfen wolle und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag weiter beraten werde. Sie könne sich vorstellen, dass die Ministerpräsidentenkonferenz schon vor dem 9. Dezember einberufen wird.

👉🏻 Gut möglich also, dass die "Bundesnotbremse" schon sehr bald wieder gezogen wird. Damit würden sich die Beschlüsse der Ampel zu den Corona-Massnahmen als Nebelkerzen erweisen, um die Zwangsmassnahmen trotz medienwirksamer Abschaffung nur Tage später genauso weiterführen zu können wie bisher.

https://www.n-tv.de/panorama/Gruenen-Gesundheitsminister-schlaegt-Alarm-article22963276.html

#Bundesnotbremse #Epidemischutzgesetz #Deutschland

👉🏻 Mehr aktuelle Infos? Abonniere
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Verfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die Bundesnotbremse zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien als Bestandteile des staatlichen Schutzkonzepts gegen die Corona-Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.

Die Bundesnotbremse habe dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems gedient.

👉🏻 Das BVerfG ist also komplett auf Linie. Grünes Licht für neue Massnahmen, die schon am heutigen Nachmittag beraten werden sollen.

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/verfassungsgericht-bundesnotbremse-war-rechtmaessig/

#BVerfG #Bundesnotbremse #Verfassungsbeschwerde

👉🏻 Mehr aktuelle Infos? Abonniere
@BITTELTV - EINFACH ANDERS