Ohne Impfung kein Geld?
Laut BA-Chef Scheele könnte sich die Einführung einer Impfpflicht auch auf den Arbeitsmarkt auswirken. Arbeitgeber hätten dann das Recht, ungeimpfte Bewerber abzulehnen. "So wie aktuell der 3G-Status am Arbeitsplatz abgefragt werden muss, bekommen Arbeitgeber dann das Recht, den 2G-Status zu prüfen. Diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht."
Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, sieht in diesem Fall auch Konsequenzen für den Arbeitsmarkt:
"Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt." Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfpflicht-arbeitnehmer-scheele-100.html
#Scheele #Impfpflicht #Arbeitslosengeld
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"Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt." Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.
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