Rechtswissenschaftlerin plädiert im Fall einer Triage für Bevorzugung geimpfter Patienten
Nach Ansicht der Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle sollte bei einer möglichen Triage-Situation in Kliniken während der Pandemie der Corona-Impfstatus eines Patienten berücksichtigt werden. Gegenüber dem "Spiegel" sagte Hörnle, dass sich eine Priorisierung unter Voraussetzung gleicher Erfolgsaussichten einer Behandlung darauf stützen ließe, "dass eine entscheidungsfähige, volljährige Person wesentlich oder gar ausschließlich durch eigenes Verhalten ihre Notlage verursacht hat".
Die laut Hörnle vorherrschende Meinung in der Debatte um die Triage, "dass das Vorverhalten von Patienten bei Behandlungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen sei", gelte lediglich für "Normallagen", so die Rechtswissenschaftlerin. Nicht gelte sie "für den tragischen Extremfall, in welchem nicht mehr alle Patientinnen und Patienten versorgt werden können, die eine intensivmedizinische Versorgung benötigen". So bleibe es "legitim und rational, darauf zu verweisen, dass die Präferenz, Impfrisiken zu entgehen, es zwangsläufig mit sich bringt, das Restrisiko einer Erkrankung hinzunehmen".
👉🏻 Gilt dies dann für Übergewichtige und Raucher genauso, die auf Grund ihrer Lebensgewohnheiten "das Restrisiko einer Erkrankung hinnehmen" und versorgt werden müssen❓
https://www.n-tv.de/panorama/Juristin-Bei-Triage-Impfstatus-beruecksichtigen-article23019013.html
#Triage #Geimpfte #Hörnle
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Nach Ansicht der Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle sollte bei einer möglichen Triage-Situation in Kliniken während der Pandemie der Corona-Impfstatus eines Patienten berücksichtigt werden. Gegenüber dem "Spiegel" sagte Hörnle, dass sich eine Priorisierung unter Voraussetzung gleicher Erfolgsaussichten einer Behandlung darauf stützen ließe, "dass eine entscheidungsfähige, volljährige Person wesentlich oder gar ausschließlich durch eigenes Verhalten ihre Notlage verursacht hat".
Die laut Hörnle vorherrschende Meinung in der Debatte um die Triage, "dass das Vorverhalten von Patienten bei Behandlungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen sei", gelte lediglich für "Normallagen", so die Rechtswissenschaftlerin. Nicht gelte sie "für den tragischen Extremfall, in welchem nicht mehr alle Patientinnen und Patienten versorgt werden können, die eine intensivmedizinische Versorgung benötigen". So bleibe es "legitim und rational, darauf zu verweisen, dass die Präferenz, Impfrisiken zu entgehen, es zwangsläufig mit sich bringt, das Restrisiko einer Erkrankung hinzunehmen".
👉🏻 Gilt dies dann für Übergewichtige und Raucher genauso, die auf Grund ihrer Lebensgewohnheiten "das Restrisiko einer Erkrankung hinnehmen" und versorgt werden müssen❓
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Überlastung der Kliniken droht: Juristin: Bei Triage Impfstatus berücksichtigen
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