Friedemann Däblitz
9.76K subscribers
1.96K photos
565 videos
101 files
4.29K links
Download Telegram
Ruprecht Polenz war Mitglied des Bundestages und ist ausweislich seines Twitterprofils immer für das „current thing“.

Derzeit gehypte oberflächliche Eingeständnisse von „Fehlern“ während der Pandemie würdigt er als nachträgliche Besserwisserei.

Meine Antwort:
„Herr Polenz: die Quer“denker“ waren es, die als erstes die Augen auf und das Hirn angestellt haben. Wir sahen, dass es keine echte #Pandemie gab. Nur die Vorstellung einer solchen und die Maßnahmen dagegen. Ein Affentheater. Schlangenöl-PR nach der Methode #Mafia. Viele haben nicht gemerkt dass sie erpresst wurden. Bei Ihnen weiß ich’s nicht.“
X-🔗 @RA_Friede
Leugne ich das Coronavirus und stelle dadurch bedingte Systemerkrankungen als „Verschwörungstheorie" dar?

Nein. Ich stelle Fragen.

Was ich bestreite ist, dass wir auf Bevölkerungsebene ein relevantes Problem hatten. Es gab keine #Pandemie. Das ist meine Auffassung und in Anbetracht dessen, was zur Abwehr dieser vermeintlichen Pandemie alles an #Fehlerchen aufgefahren wurde, halte ich es für wichtig, diese Auffassung auch zu vertreten.

Ceterum censeo narrationem pandemicam esse delendam! X-🔗 @RA_Friede
👆 gerade gesehen:
Ein ausgetrocknetes Flussbett mitten in Berlin. Das mahnt. #Klimawandel #Fehlerchen @AufstandLastGen #Pandemie @RA_Friede
„The current coronavirus disease, Covid-19, has been called a once-in-a-century pandemic. But it may also be a once-in-a-century evidence fiasco.“- John P. A. Ioannidis, heute vor vier Jahren.

Ioannidis warf am 17. März 2020 die Frage auf: „How long, though, should measures like these be continued if the #pandemic churns across the globe unabated? How can policymakers tell if they are doing more good than harm?“ (🔗 zum Artikel)

Das Dokument ist ein Zeitzeugnis über das, was wir eben schon ganz am Anfang der „#Pandemie“ wussten, was der wissenschaftliche Stand war.

Wer das gelesen hatte, konnte sich verantwortlich nicht mehr für "Maßnahmen" aussprechen. Das Vorliegen einer Pandemie war in Frage zu stellen.

Ich hatte das Glück und die Gelegenheit, ihm im letzten Sommer persönlich Danken zu können.

Thank you John Ioannidis for the courage of speaking out! (🔗) @RA_Friede
ZEIT: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde von Julian Reichelt statt (🔗)

Herzlichen Glückwünsch @jreichelt zu dieser grundrechtskonformen Entscheidung, bei der das #Bundesverfassungsgericht seinen Dienst getan hat.

"Die KG Entscheidung ist ein Witz, schaut man sich den weiterhin abrufbaren Tweet mit eindeutigem Zusammenhang zur Entwicklungshilfe “für Afghanistan” an." war im November 2023 meine Einschätzung (https://x.com/dablitz_f/status/1724925514534605231), die das Bundesverfassungsgericht heute etwas wortreicher bestätigte.

Interessant finde ich auch die Ausführung in Randnummer 25: "Von einem vornherein aussichtslosen Rechtsbehelf muss aber nicht Gebrauch gemacht werden".

Mir fallen in diesem Zusammenhang sehr viele Verfahren ein, bei denen trotz von vornherein bestehender und begründeter Aussichtslosigkeit das Bundesverfassungsgericht die Anträge zum Schutz der Grundrechte abschlägig beschieden hat. Es seien noch nicht alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft worden. #Pandemie

Da galten die #Grundrechte auch - "nur eben anders, als vor der Krise". (Zitat Harbarth)

Der Rechtsstaat funktioniert - immer nur selektiv.
#Aufarbeitung

https://www.nwzonline.de/interview/karlsruhe-nwz-interview-mit-stefan-harbarth-mir-ist-um-die-zukunft-des-rechtsstaates-nicht-bange_a_50,8,1385246164.html
(X🔗) @RA_Friede
Sollte eine #Aufarbeitung bei Benennung der Verfehlungen politischer Entscheider stehen bleiben?

ME sollte man den Blick darüber hinaus weiten und suchen, wer die politischen Entscheider beeinflusst und ggf manipuliert hat (zB durch Teilnahme an Planspielen, hübsche Posten, Gefälligkeiten etc.).

Jedenfalls erwägen sollte man auch, dass das Ganze wirklich eine „Plandemie“ und nicht einfach nur unglückliche Verkettung vieler machtgieriger Einzelinteresssen war. Vlt war es das nur - aber das weiß man nicht, wenn man die Frage ausblendet.

Es gibt gut organisierte Kriminalität.

Die sog. Kriminalität der Mächtigen ist „gekennzeichnet durch eine hohe Schadenshöhe bei gleichzeitig geringer Beunruhigung der Bevölkerung, einer arbeitsteiligen Begehungsweise und einer relativen Sanktionsimmunität bei geringer Stigmatisierung angesehen. Durch die oft gegebene Funktionalisierung von hierarchischen Strukturen zur Begehung der kriminellen Handlungen gibt es ein entsprechend breites Feld von Beteiligten. Darüber hinaus bestehe oft auch eine enge Verflochtenheit mit wirtschaftlichen und politischen Prozessen, eine Verfolgung könne damit unkalkulierbare Auswirkungen auf andere Bereiche der Gesellschaft haben“ https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalit%C3%A4t_der_M%C3%A4chtigen

Alles Merkmale, die ich bei der #Pandemie verwirklicht sehe.

Und: die Kriminalität der Mächtigen gedeiht durch Verantwortungsdiffusion im Verborgenen. Deshalb: Spotlight on! (X🔗) @RA_Friede
Christian Drosten lernt: Nochmal wird er nicht die Polizei holen.

„Mehr als drei Stunden lang wurde #Drosten von den Verteidigern befragt. Verschiedene Medien berichten damals … wie #Drosten zu Impftoten befragt … wurde, zur Suizidrate bei Kindern während der #Pandemie, zu angeblichen Zahlungen der #Gates-Stiftung an die #Charité. Glauben Sie wirklich, fragte einer der Verteidiger, dass Sie keine Verantwortung für die Maßnahmen gehabt haben? … Es gehört zu den Besonderheiten … einer Anklage wegen Beleidigung, dass vor Gericht geprüft werden muss, ob die Äußerungen an Tatsachen anknüpfen und somit von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnten. … Wenn jemand #Drosten als Verbrecher bezeichnet oder behauptet, er habe Kinder auf dem Gewissen oder er sei kein Doktor - dann muss das Gericht prüfen, ob es dafür Anhaltspunkte gibt.“

https://x.com/Quo_vadis_BRD/status/1783852873270374509 @RA_Friede
Friedemann Däblitz
👆🏻Es gab keine relevanten "wissenschaftlichen Unsicherheiten", sie wussten es alle, Harbarth wusste es auch und sie werden es wieder tun, wenn wir es uns gefallen lassen. Niemand hat das Recht zu gehorchen! https://haintz-legal.de/blog/detail/offener-brief…
Markus Haintz: „Sie wussten es alle, Harbarth wusste es auch und sie werden es wieder tun, wenn wir es uns gefallen lassen.

Das sehe ich etwas differenzierter (X🔗) @Haintz_MediaLaw Es gab vermutlich Manche, die alles Relevante wussten und in vollem Bewusstsein aus böser Absicht gegen uns handelten.

Es gab vermutlich aber auch Viele, die Relevantes nicht wussten, weil sie die Augen vor dem Offensichtlichen verschlossen oder aus vorhandenem Wissen trotz guter Absicht nicht die richtigen Schlüsse zogen.

Ob die politisch und rechtlich Verantwortlichen aus böser Absicht falsch gehandelt haben, oder aus Mangel am Mut, sich ihres Verstandes ohne Leitung anderer zu bedienen und danach zu handeln, vermag ich in keinem Fall vom Schreibtisch aus zu beurteilen. Das ließe sich allenfalls in einem gedachten fairen Gerichtsverfahren aufklären.

Sie wussten es alle“ ist m.E. genauso weit weg von der Realität wie die Auffassung, dass wir es primär mit einem „gesamtgesellschaftlichen Versagen“ zu tun hatten @jeha2019.

Beide Auffassungen verwischen unterschiedliche Grade an Verantwortlichkeiten und helfen so, das Corona-Unrecht als perfektes Verbrechen zu perpetuieren.

Nur Differenzierung ermöglicht eine sachgerechte Aufarbeitung. Ohne diese Differenzierung werden die Falschen übermäßig und die Richtigen zu wenig belastet. #Corona #Pandemie #Plandemie (X🔗)

Addendum: Eine Antwort auf diese Anmerkung von Markus Haintz gibt es hier: https://x.com/Haintz_MediaLaw/status/1794746565199876219 @RA_Friede
Friedemann Däblitz
Kristina Schröder hat reagiert und die Reaktion auch retweeted: (X🔗). Meine Erwiderung hiezu: ⤵️ @RA_Friede
(2/2 -> 1/2))“Jetzt schreiben Sie: „aber da passierte ja nichts“. Im Artikel Dez. 21 leiten Sie aus einer geringen „Beweglichkeit“ und [vermeintlich] geringer Leistungsfähigkeit bzgl. Aufbau ITS Kapazitäten ab, dass es kein umsetzbar milderes Mittel gab, als alle Ü-60 jährigen Impfen zu lassen (https://welt.de/debatte/kommentare/plus235813322/Corona-Politik-Ja-wir-brauchen-eine-Impfpflicht-aber-nicht-fuer-alle.html). Das ist m.E. kein zulässiger Schluss: Weil der Staat mildere Mittel nicht ergreifen möchte, darf er zum gröberen greifen?!

Zudem: Dass die ITS Kapazitäten tatsächlich nicht ausgelastet waren bzw. wenn punktuell, man auch gar nicht sagen kann, ob das nicht an den Arbeitsaufwand erhöhenden Maßnahmen selbst lag (Indiz dafür zB hier: https://www.bifg.de/media/dl/Reporte/Krankenhausreporte/2021/bifg_BARMER_B_170x210_Krankenhausreport_2021_BF_v01.pdf, S. 11 f);

... dass das Durchschnitssterbealter im Zusammenhang mit Covid-19 bei 83 lag - gemeint wahrscheinlich: Median (vgl. zB für April 2022 auf S. 21 https://rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-04-07.pdf?__blob=publicationFile) - und damit auf demselben bzw. einem höheren Niveau, als vor der „Pandemie“ für die Gesamtbevölkerung (vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung mit den Daten des Statistischen Bundesamtes: https://bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/S30-Medianalter-Gestorbene-ab-1952.html)
wurde hier ja schon anderweitig kommentiert.

Noch nicht Mehrheitsfähig, jedoch: Es gab keine #Pandemie. Es gab eine Maßnahmenpandemie.

Gestehen Sie es Sich doch offen ein: Sie haben sich quasi erpressen lassen. Und waren bereit, diese Erpressung auf Ü60 Jährige, die Wert auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit legten, abzuwälzen.

Vlt. zeigen Sie ja beim nächsten Mal auf Seite der Fundamentalkritiker #Haltung." (X🔗) @RA_Friede
Bastian Barucker auf X🔗:

“Gerichtliche Reaktionen auf die RKI-Protokolle:
Verwaltungsgericht Baden-Württemberg:"Der Beweisantrag Nr. 4 der Antragstellerin, die ungeschwärzten Protokolle der Sitzungen des COVID-19-Krisenstabs des RKI von Januar 2020 bis April 2023 anzufordern und vorzulegen, war als nicht entscheidungserheblich abzulehnen. Für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Vorschriften kommt es nur auf die im Zeitpunkt der Entscheidung des Verordnungsgebers veröffentlichten fachlichen Stellungnahmen des RKI an. Einen ihr unbekannten und nicht erkennbaren behördeninternen vorangegangenen Entscheidungsprozess konnte und musste der Antragsgegner bei Erlass der angefochtenen Vorschriften nicht berücksichtigen." (1)

Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern: "Soweit die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, dass die Rolle des RKI während der Corona-Pandemie insbesondere hinsichtlich einer möglichen politischen Abhängigkeit und auch die vom Institut im Jahr 2020 herausgegebenen Risikobewertungen und Maßnahmeempfehlungen angesichts der Ende März 2024 veröffentlichten und zum Teil noch geschwärzten sog. „RKI-Protokolle“ neu bewertet und vor allem umfassend aufgearbeitet werden müssten, ist dies ohne rechtliche Relevanz für den vorliegenden Fall. Selbst bei Wahrunterstellung von diesbezüglichen Unregelmäßigkeiten gibt es weder aufgrund des Vortrags der Antragstellerin noch im Übrigen Anhaltspunkte dafür, dass der Verordnungsgeber im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung am 31. Oktober 2020 Kenntnis von den „RKI-Protokollen“ hatte und Veranlassung gehabt hätte, die Risikobewertungen und sonstigen Erkenntnisse des RKI in Zweifel zu ziehen. Der Senat hat dementsprechend entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch weder Veranlassung, eine Auswertung der bereits veröffentlichten Protokolle vorzunehmen, noch eine mögliche Veröffentlichung ungeschwärzter Protokolle vor einer Entscheidung des Rechtsstreits abzuwarten." (2)

Quellen:
(1) landesrecht-bw.de/bsbw/document/
(2) landesrecht-mv.de/bsmv/document/…”

Dazu meine Anmerkung:

“ME wird das 👇so weitergehen. Die Gerichte hatten selbst alle Gelegenheit, die Gefahrenprognosen zur #Pandemie auf Herz und Nieren zu prüfen. Schon in Eilverfahren hätten sie jedenfalls auf Plausibilität prüfen müssen. Stattdessen verwiesen sie regelmäßig einerseits auf die gesetzliche Zuständigkeit des RKI zur Überwachung und für Empfehlungen im Zusammenhang mit Infektionsschutz. Zum anderen ließen sie ausnahmslos außer Acht, dass das RKI fachlich der Weisung des BMG unterstellt war und der Missbrauch bereits im Gesetz angelegt ist. DH die Gerichte haben sehenden Auges ihre Augen verschlossen. Sie müssten jetzt zugeben, dass das falsch war. Sie müssten außerdem die Wertungen des BVerfG beispielsweise in der Bundesnotbremse-Entscheidung als falsch entlarven. Es kann sein, dass einzelne Gerichte zB bei Hauptsacheverfahren zur Normkontrolle das jetzt partiell wagen. Das Corona Unrecht im Großen wird auf dem Rechtswege von deutschen Gerichten indes nicht aufgearbeitet werden. #Aufarbeitung #RKIFiles #RKILeak(X🔗) @RA_Friede
Prof. Stefan Kraus: Altersbereinigte Sterberate der Gesamtpopulation 2001-2023.

Mein Kommentar auf X: “Man könnte fast meinen, es hätte sowas wie eine #Pandemie in den letzten 22 Jahren nicht gegeben. Dennoch halten viele Menschen, die es besser wissen müssen, am falschen Narrativ fest. (X🔗)

Weiterer Kommentar für die Bubble: Auch Millionen von Impftoten hat es in Deutschland offenbar nicht gegeben.

Die Methodik, die Prof Stefan Kraus verwendet, ist aus meiner (Laien-)Sicht die beste, um Vergleichbarkeit in einer sich stets ändernden Bevölkerung herzustellen.

Es gab keine Pandemie. Es gab keinen “Impfgenozid”. @RA_Friede