Forwarded from J
#sachsen #2G #neueeskalationsstufe #bahnfahrt3G #bahnfahrtnurfürgeimpfte
Heute tritt in Sachsen eine neue #Coronaverordnung in Kraft. Das Besondere: es gilt ab einer Inzidenz von 35 #3G sowie #Kontakterfassung in nahezu jedem öffentlich zugänglichen Innenraum. Darunter auch ( § 7 Abs. 1 Nr. 8):
„die Teilnahme an touristischen #Bahn- und #Busfahrten, auch im Gelegenheits- und
Linienverkehr.“
Damit wird der Zugang zum #ÖPNV massiv erschwert. Denn bei jeder privaten Bahn/Busfahrt ist für #Ungeimpfte ein #test vorzuweisen. Das ist ein neuer #Tiefpunkt in der staatlicherseits angeordneten #Schikane Ungeimpfter.
Bei Eintritt der „Überlastungsstufe“ gilt überall dort, wo #3G galt, sogar #2G - mithin werden sodann Ungeimpfte von der nicht beruflichen Nutzung des ÖPNV gänzlich abgeschnitten.
Wohl denenen, die auf ein Kfz (#Klimawandel) zurückgreifen können. Mal wieder eine zutiefst #klassistische Regelung, die letztlich nichts anders als eine #Impfpflicht ist. Nur will das Kind niemand beim Namen nennen.
Nachdem ua #Tschentscher das „Argument“ bemüht, dass die Inzidenz bei Ungeimpften höher sei als bei #Geimpften dazu ein Wort:
Natürlich ist die #Inzdenz dort höher, denn gesunde Ungeimpfte müssen sich allenthalb testen lassen, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu dürfen, etwa um in die Schule oder ins Fitnessstudio zu gehen, während Geimpfte so gut wie keiner Testpflicht unterliegen.
Dh es ist davon auszugehen, dass sich gesunde Geimpfte äußerst selten testen lassen. Ob sie in Wahrheit - wofür durchaus einiges spricht - für die steigenden Infektionszahlen bei Ungeimpften verantwortlich sind, scheint die politischen Entscheidungsträger*innen nicht zu interessieren. Denn sie haben sich darauf festgelegt, dass die Impfung die einzige Lösung ist. Eine kritische, sehr lesenswerte Betrachtung dazu #NZZ vor wenigen Tagen:
„Die Pharmabranche sieht sich trotz allem mit der unangenehmen Frage konfrontiert, ob sie im Kampf gegen die Pandemie eine Waffe anpries, deren Wirksamkeit limitiert oder die gar kontraproduktiv ist. Wie sich zunehmend herausstellt, sind es nämlich nicht nur Personen ohne Impfschutz, die, frisch infiziert, andere anstecken, sondern auch solche, die das Pech haben, geimpft zu sein und dennoch zu erkranken.
Ein solches Szenario war der Weltöffentlichkeit noch vor wenigen Monaten nicht in Aussicht gestellt worden. Es hiess vielmehr, dass Geimpfte entscheidend dazu beitragen würden, eine stärkere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dass die Impfung in erster Linie gegen schwere Krankheitsverläufe bzw. gegen den Tod schützen würde…
…weisen darauf hin, dass viele Geimpfte schon jetzt nicht mehr über genügend Antikörper verfügten, damit ein ausreichender Impfschutz gewährleistet sei.“
https://lnkd.in/g_jYZBJp
#whatsnext?
https://lnkd.in/gG3adMNW
Heute tritt in Sachsen eine neue #Coronaverordnung in Kraft. Das Besondere: es gilt ab einer Inzidenz von 35 #3G sowie #Kontakterfassung in nahezu jedem öffentlich zugänglichen Innenraum. Darunter auch ( § 7 Abs. 1 Nr. 8):
„die Teilnahme an touristischen #Bahn- und #Busfahrten, auch im Gelegenheits- und
Linienverkehr.“
Damit wird der Zugang zum #ÖPNV massiv erschwert. Denn bei jeder privaten Bahn/Busfahrt ist für #Ungeimpfte ein #test vorzuweisen. Das ist ein neuer #Tiefpunkt in der staatlicherseits angeordneten #Schikane Ungeimpfter.
Bei Eintritt der „Überlastungsstufe“ gilt überall dort, wo #3G galt, sogar #2G - mithin werden sodann Ungeimpfte von der nicht beruflichen Nutzung des ÖPNV gänzlich abgeschnitten.
Wohl denenen, die auf ein Kfz (#Klimawandel) zurückgreifen können. Mal wieder eine zutiefst #klassistische Regelung, die letztlich nichts anders als eine #Impfpflicht ist. Nur will das Kind niemand beim Namen nennen.
Nachdem ua #Tschentscher das „Argument“ bemüht, dass die Inzidenz bei Ungeimpften höher sei als bei #Geimpften dazu ein Wort:
Natürlich ist die #Inzdenz dort höher, denn gesunde Ungeimpfte müssen sich allenthalb testen lassen, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu dürfen, etwa um in die Schule oder ins Fitnessstudio zu gehen, während Geimpfte so gut wie keiner Testpflicht unterliegen.
Dh es ist davon auszugehen, dass sich gesunde Geimpfte äußerst selten testen lassen. Ob sie in Wahrheit - wofür durchaus einiges spricht - für die steigenden Infektionszahlen bei Ungeimpften verantwortlich sind, scheint die politischen Entscheidungsträger*innen nicht zu interessieren. Denn sie haben sich darauf festgelegt, dass die Impfung die einzige Lösung ist. Eine kritische, sehr lesenswerte Betrachtung dazu #NZZ vor wenigen Tagen:
„Die Pharmabranche sieht sich trotz allem mit der unangenehmen Frage konfrontiert, ob sie im Kampf gegen die Pandemie eine Waffe anpries, deren Wirksamkeit limitiert oder die gar kontraproduktiv ist. Wie sich zunehmend herausstellt, sind es nämlich nicht nur Personen ohne Impfschutz, die, frisch infiziert, andere anstecken, sondern auch solche, die das Pech haben, geimpft zu sein und dennoch zu erkranken.
Ein solches Szenario war der Weltöffentlichkeit noch vor wenigen Monaten nicht in Aussicht gestellt worden. Es hiess vielmehr, dass Geimpfte entscheidend dazu beitragen würden, eine stärkere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dass die Impfung in erster Linie gegen schwere Krankheitsverläufe bzw. gegen den Tod schützen würde…
…weisen darauf hin, dass viele Geimpfte schon jetzt nicht mehr über genügend Antikörper verfügten, damit ein ausreichender Impfschutz gewährleistet sei.“
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#impfpflicht #rlp #sozialeungerechtigkeit #studierende #uni #barrierefreiebildung
Eines der Länder, die den #Impfdruck am höchsten geschraubt haben, ist Rheinland-Pfalz.
Sie machen mit bei dem Stopp der #Lohnfortzahlung für quarantänisierte #Ungeimpfte und haben jetzt mit der Weigerung, Studierenden die #Tests zu bezahlen, die sie benötigen, um an #Lehrveranstaltungen (#3G) teilzunehmen, einen weiteren #Tiefpunkt in Sachen #freie #Impfentscheidung erreicht.
Damit kann man sagen, dass für #Studierende faktisch eine #Impfpflicht besteht.
Der Merkurist schreibt:
„Eigentlich wollte Maxim Laborenz an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Physik studieren. Doch nun befürchtet er, dass ihm das teuer zu stehen kommen kann. Denn alle, die weder geimpft noch genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, wenn sie eine Veranstaltung besuchen. „Wenn ich jeden Tag mindestens eine Präsenzveranstaltung besuchen würde, wäre ich jeden Tag testpflichtig, also würden mich entweder jede Woche fünf Schnelltests oder zwei PCR-Tests erwarten, da Schnelltests für 24 Stunden und PCR-Tests für drei Tage gültig sind“, so Laborenz.
Für einen Corona-Schnelltest zahlt der Bund momentan zwischen 10 und 20 Euro, für PCR-Tests fallen etwa 45 Euro an…. „Völlig unbezahlbar für mich…so Laborenz….
„Danach müssen Nicht-Geimpfte ihre Testkosten selbst tragen, sofern sie nicht eine Bestätigung haben, dass eine Impfung nicht möglich ist“, teilt Pauline Kopf von der Pressestelle des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) mit. Wer also keine medizinischen Gründe vorlegen kann, muss dann, anders als etwa in Bayern, die geforderten Tests selbst zahlen…
An der JGU sei ein zentral organisierter Sicherheitsdienst für die Kontrollen zuständig, ist von Seiten der Universität zu erfahren….
Bei Verstößen gegen die 3G-Regel, das heißt, wenn Teilnehmende kein entsprechendes Zertifikat vorweisen können, nutzt die Johannes Gutenberg-Universität Mainz alle Möglichkeiten des Hausrechts“, so Giegerich….
Unterdessen wirbt die Universität weiter für Impfungen. In einem Schreiben des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an die Studierenden heißt es etwa: „Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass die Gefahren einer Erkrankung, die in Ihrer Generation im Vergleich zu unserer statistisch geringer sein mögen […] um ein Vielfaches größer sind als die mit einer Impfung verbundenen minimalen Restrisiken“, so der Dekan Prof. Dr. Roland Euler. Wer sich impfen lasse, schütze dabei sowohl seine eigene Gesundheit als auch die seiner Mitmenschen. „Denken Sie außerdem daran, welch lästiger Aufwand Ihnen erspart bleibt, wenn Sie als Geimpfte von den Testpflichten befreit sind.“
https://lnkd.in/dQm3MQVy
Im Übrigen ist es nicht die Aufgabe der #Uni, individuelle medizinische Abwägungen vorzunehmen.
Sollten die Tests nicht bezahlt werden, darf es mE keinen #Präsenzunterricht geben.
Eines der Länder, die den #Impfdruck am höchsten geschraubt haben, ist Rheinland-Pfalz.
Sie machen mit bei dem Stopp der #Lohnfortzahlung für quarantänisierte #Ungeimpfte und haben jetzt mit der Weigerung, Studierenden die #Tests zu bezahlen, die sie benötigen, um an #Lehrveranstaltungen (#3G) teilzunehmen, einen weiteren #Tiefpunkt in Sachen #freie #Impfentscheidung erreicht.
Damit kann man sagen, dass für #Studierende faktisch eine #Impfpflicht besteht.
Der Merkurist schreibt:
„Eigentlich wollte Maxim Laborenz an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Physik studieren. Doch nun befürchtet er, dass ihm das teuer zu stehen kommen kann. Denn alle, die weder geimpft noch genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, wenn sie eine Veranstaltung besuchen. „Wenn ich jeden Tag mindestens eine Präsenzveranstaltung besuchen würde, wäre ich jeden Tag testpflichtig, also würden mich entweder jede Woche fünf Schnelltests oder zwei PCR-Tests erwarten, da Schnelltests für 24 Stunden und PCR-Tests für drei Tage gültig sind“, so Laborenz.
Für einen Corona-Schnelltest zahlt der Bund momentan zwischen 10 und 20 Euro, für PCR-Tests fallen etwa 45 Euro an…. „Völlig unbezahlbar für mich…so Laborenz….
„Danach müssen Nicht-Geimpfte ihre Testkosten selbst tragen, sofern sie nicht eine Bestätigung haben, dass eine Impfung nicht möglich ist“, teilt Pauline Kopf von der Pressestelle des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) mit. Wer also keine medizinischen Gründe vorlegen kann, muss dann, anders als etwa in Bayern, die geforderten Tests selbst zahlen…
An der JGU sei ein zentral organisierter Sicherheitsdienst für die Kontrollen zuständig, ist von Seiten der Universität zu erfahren….
Bei Verstößen gegen die 3G-Regel, das heißt, wenn Teilnehmende kein entsprechendes Zertifikat vorweisen können, nutzt die Johannes Gutenberg-Universität Mainz alle Möglichkeiten des Hausrechts“, so Giegerich….
Unterdessen wirbt die Universität weiter für Impfungen. In einem Schreiben des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an die Studierenden heißt es etwa: „Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass die Gefahren einer Erkrankung, die in Ihrer Generation im Vergleich zu unserer statistisch geringer sein mögen […] um ein Vielfaches größer sind als die mit einer Impfung verbundenen minimalen Restrisiken“, so der Dekan Prof. Dr. Roland Euler. Wer sich impfen lasse, schütze dabei sowohl seine eigene Gesundheit als auch die seiner Mitmenschen. „Denken Sie außerdem daran, welch lästiger Aufwand Ihnen erspart bleibt, wenn Sie als Geimpfte von den Testpflichten befreit sind.“
https://lnkd.in/dQm3MQVy
Im Übrigen ist es nicht die Aufgabe der #Uni, individuelle medizinische Abwägungen vorzunehmen.
Sollten die Tests nicht bezahlt werden, darf es mE keinen #Präsenzunterricht geben.
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#Impfdruck #rechtswidrig #Drosten #Lauterbach
Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM):
„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“
Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:
„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…
Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.
[…]
Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf
Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet.
Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden.
Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:
„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“
https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/
Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei.
So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).
Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.
Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM):
„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“
Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:
„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…
Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.
[…]
Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf
Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet.
Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden.
Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:
„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“
https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/
Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei.
So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).
Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.
Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.