Friedemann Däblitz
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Forwarded from Jessica Hamed
#Eilantrag #Hochschule #abgelehnt #RLP 

Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“

Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht? 

In der AZ heißt es:

„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“

Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips

„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“

Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“

Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed: 

„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“

https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717

Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach. 

https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende
Friedemann Däblitz
👆 Diese Chronologie von @paul_schreyer ist wirklich hervorragend! Ich verstehe bis heute nicht, wie man bei all dem noch an „Zufall“ glauben kann. Aber das tun Viele.. Es ist zutreffend, was Multipolar hier herausarbeitet: Die Entscheidung vom 17. März,…
Nach #Multipolar: Geht die Risikobewertung des RKI zum 17.3.2020 von „mäßig“ auf „hoch“ auf Weisung eines hohen Militär zurück?

General #Holtherm würde passen: Er äußerte in einem Interview am 30.12.2020: „Dass mir im Rahmen der Fachaufsicht das RKI als nachgeordnete Behörde zugeordnet ist, hat Herr Prof. Wieler richtig dargestellt.“

Fachaufsicht heißt, der Bundeswehrgeneral konnte Herrn Wieler Weisungen erteilen.

Generalstabsarzt Holtherm hatte seine mit Pandemiebeginn und Beförderung einhergehende Funktion Leitung der Abteilung 6 (Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit und Nachhaltigkeit) im BMG weiter als Soldat ausgefüllt und er trug auch weiterhin täglich Uniform.

Die Wertschätzung und der Respekt ihm und der Uniform gegenüber war hoch - sagt er.

Hoch war dann auch die Gefahrenlage zum 17.03.2020 laut Einschätzung des ihm unterstellten #RKI.

Sollte meine Spekulation - eine solche ist es - ins Schwarze treffen, ist der in den Multipolar vorliegenden Protokollen des RKI Krisenstabes geschwärzte “externe Akteur” kein Wissenschaftler, sondern ein Experte in der Disziplin von Befehl und Gehorsam.

Im Kontext sagte Holtherm:

“Dass mir im Rahmen der Fachaufsicht das RKI als nachgeordnete Behörde zugeordnet ist, hat Herr Prof. Wieler richtig dargestellt. Wir pflegen eine sehr kollegiale Zusammenarbeit, haben mehrfach wöchentlich ein Lage-Update und unsere Stäbe sind aufeinander abgestimmt. Wir können somit gemeinsam die notwendige Koordinierung von ministerieller Ebene zur Fachebene sicherstellen und von dort weiter in die Fläche, in den öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder und in die Gesundheitsämter der Städte und Kommunen”

Warum diese #Aufarbeitung auch aktuell und mit Blick auf die Zukunft sehr wichtig ist, wird durch die heute veröffentlichte Besetzung des neuen ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“ durch Karl Lauterbach deutlich:

Generalstabsarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm, Sanitätsakademie der Bundeswehr, wird dort als “ständiger Gast” geführt
.

Quellen:

https://t.me/rosenbusch/20276

https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-1

https://wehrmed.de/fuehrung-organisation/eine-enorm-fordernde-aufgabe.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/expertinnenrat-gesundheit-und-resilienz-2264106

(X🔗) @RA_Friede
Milena Preradovic auf X treffend:

“Für alle, die jetzt jubeln, weil das #ZDF immerhin die #RKIFiles erwähnt hat. Vor genau 4 Jahren löschte das Zweite Dr. Wolfgang @wodarg , um...ja genau...dem #RKI zu folgen. Selbst dem Investigativ-Magazin @ZDFfrontal war Gehorsam wichtiger als Recherche. Das war euer Sündenfall, @ZDF, euer #GroundZero des Journalismus. Mit dem Löschen von Wodarg habt ihr den Rubikon unwiderruflich überschritten...😎
#Corona #FeigenblattWährendLänderspielGiltNicht(X🔗) @RA_Friede
Lehren aus der Pandemie Diskussionspapier_RA_Däblitz.pdf
167 KB
Ganz Deutschland wartet auf die entschwärzten #RKI-Protokolle.

Damit das Thema solange nicht in Vergessenheit gerät, habe ich ein Diskussionspapier erstellt:

„Vier Lehren aus der „Pandemie“, für die es keine „Entschwärzung“ der #RKIFiles braucht“.

Damit die #Aufarbeitung nicht allein den politisch Verantwortlichen überlassen bleibt. (X🔗) @RA_Friede
Sollte das @rki_de überhaupt eine Daseinsberechtigung haben, besteht diese in der wissenschaftlich basierten Beratung von Politik und Öffentlichkeit.

Jede Möglichkeit der Regierung und Dritter, auf die Wertungen und Entscheidungen des #RKI Einfluss zu nehmen, steht hierzu in unauflösbarem Widerspruch.

Das RKI darf deshalb nicht länger dem Geschäftsbereich des BMG zugeordnet bleiben.

Was meinen Sie, @mikrowie, jetzt, da Sie aus dem Betrieb raus sind? Wenn Sie heute noch einen Like geben, können Sie hinterher sagen, es habe sich nur um einen #Aprilscherz gehandelt. ;)

👉 zum Artikel (X🔗) @RA_Friede
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
Friedemann Däblitz
Auf der Demobühne bei Querdenken am 3.8.24 in Berlin wird die Arbeit um die RKIFiles und weitere Krisenstabsprotokolle lobend erwähnt. 2 Akteuere haben sich unmittelbar davon distanziert.
Es ist eine Kakofonie. Gerade der sog. “Aufdecker”, der gestern von Ludwig lobend für seine Arbeit erwähnt wird und deshalb das Bedürfnis nach Distanzierung hegt, hatte mich zuletzt für meine - wie er sagt - haltlosen Angriffe - bezichtigt, ich würde mich wie ein Troll und VS-Mitarbeiter verhalten, Spaltung betreiben, weil ich kritische Fragen an das Team des #RKILeaks um Aya Velázquez öffentlich gestellt habe.
https://x.com/aufdecker/status/1816879078365950003?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q

Schlaue, integere Menschen würden sich mit Inhalten beschäftigen, nur Dummköpfe mit Personen.
https://x.com/aufdecker/status/1817085084643512510?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q

Nur - genau die hat Ludwig gestern doch in Bezug genommen - Inhalte!

Diese verkommene Verhalten - mal Inhaltliche Arbeit in den Fokus rücken und selbst sachliche Kritiker ausgrenzen, mal ohne Sachargumente auf Personen zeigen, führt zur Verwirrung.

Das ist der Stand der Coronakritischen APO nach mehr als 4 Jahren.

Mein Vorschlag: Kritik und auch Spekulationen werden wohlwollend aufgenommen und ausschließlich sachlich entkräftet, nichts wird persönlich genommen.

Denn irgendwie muss man ja mit der Erkenntnis umgehen, dass es eine kontrollierte Opposition und Unterwanderung gibt.

Zugleich belegt aber nicht jede Verfehlung gleich eine feindliche Agententätigkeit.

Nachtrag: Nachdem ich diesen Post geteilt und sowohl den Aufdecker als auch Aya Velázquez darin getaggt habe, haben mich beide nun geblockt.

Wer mag, kann aus dieser Heckenschützenmentalität seine Schlüsse ziehen. Persönliche Unreife reicht mir als Erklärung allerdings völlig aus. (X🔗) @RA_Friede
Friedemann Däblitz
Strafanzeige_RKI.pdf
Update zum Gegenstand meiner Strafanzeige gegen die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des RKI

Nun gibt es Zweifel, ob das Protokoll, das zuletzt vor der Herausgabe im Rechtswege von der stellvertretenden Leiterin der Rechtsabteilung des @rki_de geändert wurde, nicht doch schon zu einem früheren Zeitpunkt geändert worden ist:

In Ihrem Bericht am 9.8.24 schrieben @SHomburg und @paul_schreyer:
„In den nicht dargestellten Metadaten dieser Datei fällt auf, dass sie zuletzt am 3. Januar 2023 bearbeitet wurde, also knapp drei Jahre nach ihrer Erstellung, und zwar von Bettina Hanke.“ (…)

<In dem Archiv> „befindet sich eine frühere Version des Protokolls vom 25. März 2020, die sich auffällig von der durch Frau Hanke bearbeiteten unterscheidet. Die frühere Version wurde von Ute Rexroth, der RKI-Fachgruppenleiterin für infektionsepidemiologisches Krisenmanagement und regelmäßigen Protokollführerin, erstellt und letztmalig von RKI-Mitarbeiterin Nadine Litzba gespeichert, und zwar am 25. März 2020, also dem Sitzungstag.“

Es lag also nahe, dass Frau Hanke die Dateien rechtswidrig und möglicherweise strafbar geändert hat. https://t.me/RA_Friede/6583

Der Verdacht besteht auch weiterhin.

Heute drückt sich Multipolar allerdings vorsichtiger aus:

„Offen bleibt, wann die in einer Entwurfsversion des Protokolls vom 25. März 2020 noch vorhandene, in der freigeklagten Version aber gelöschte Passage zur zweifelhaften Wirksamkeit des Lockdowns („gewagt, Causalität herzustellen – wir sind ja generell am Ende der Grippesaison“) vom RKI entfernt wurde, worüber Multipolar bereits berichtete. Es ist unklar, ob diese Löschung bereits unmittelbar nach der Sitzung im Rahmen einer regulären Straffung der Entwurfsversion erfolgte oder später. Eine entsprechende Nachfrage ans RKI blieb bislang unbeantwortet.“

https://multipolar-magazin.de/meldungen/0084 (X🔗) @RA_Friede