Friedemann Däblitz
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Forwarded from J
#bverfg #befangenheit #abendessenmitderkanzlerin

Nicht unkommentiert bleiben kann die bemerkenswerte Entscheidung des BVerfG in Bezug auf das Ablehnungsgesuch der AfD im Hinblick auf das jährliche Abendessen im Kanzleramt, das das BVerfG als „gute Tradition“ bezeichnet.

Das BVerfG erläuterte in einer auffallend wortreichen Pressemitteilung, weshalb der Befangenheitsantrag, der sich letztlich gegen alle BVerfG-Richter*innen, die beim Abendessen zugegen waren richtete, bereits unzulässig sei. Er sei, so die Richter*innen, nämlich „offensichtlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der angelehnten Richterinnen und Richter zu begründen.“

https://lnkd.in/dgb8Y77

Was wäre passiert, wenn der Antrag zumindest als zulässig bewertet worden wäre? Dann hätten diejenigen Richter*innen, die nicht abgelehnt worden waren, darüber in der Sache entscheiden müssen. Das wären also die Richter*innen, die der Einladung ins Kanzleramt nicht gefolgt waren - ob überhaupt noch jemand „übrig“ geblieben wäre, ist für mich nicht ersichtlich. In der PM des BVerfG vom 1.7.. ist von einer „Delegation“ die Rede.

https://lnkd.in/dSEjn7f

Jedenfalls der zuständige zweite Senat ist wohl „komplett“ angereist,

https://lnkd.in/dFVPerX

und damit von der Entscheidung in der Sache ausgeschlossen.

Falls alle Richter*innen des BVerfG beim Abendessen mit der Kanzlerin gewesen wären, hätte am BVerfG niemand mehr über die Sache in der Begründetheit entscheiden können.

Über die Zulässigkeit hingegen, dürfen abglehnte Richter*innen stets selbst entscheiden. Warum? Weil es da regelmäßig um offensichtliche Formfragen handelt.

Offensichtlich unbegründet war die Ablehnung aber evident nicht, wie sowohl FAZ als auch Tagesspiegel vor einigen Tagen darlegten:

„Klar aber ist, dass sie, intransparent, wie sie sind, eine gewisse Skepsis verdienen. Vielleicht sogar irgendwann einmal eine „Besorgnis“, namentlich die der Befangenheit. Die AfD hat in dem demnächst terminierten Verfahren schon einen Antrag eingereicht. Er wird das Gericht auf die Probe stellen.“

https://lnkd.in/dfYwi7Y

Die FAZ schlägt folgenden Vergleich vor:

„Nehmen wir an, der Senat eines Oberlandesgerichts würde von einem Verfahrensbeteiligten kurz vor einer mündlichen Verhandlung zum Essen eingeladen – und ließe es sich auch schmecken. Das hätte mehr als ein „Geschmäckle“.“

https://lnkd.in/dFVPerX

Ich bin auf dem Beschluss gespannt, die PM des BVerfG ist jedenfalls alles andere als überzeugend. Offensichtlich sieht anders aus.
Forwarded from Jessica Hamed
#Bundesverfassungsgericht #Bundesnotbremse #Einschätzungsprärogative #Impfpflicht 

Auf JuWiss hat Benjamin Stibi gestern die  veröffentlichten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur #Bundesnotbremse kommentiert:

„Sie zeigen, dass aus Karlsruhe keine Korrektur der Corona-Politik zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht gesteht Regierung und Parlament einstimmig einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zu. Selbst intensivste Grundrechtseingriffe hält es zum Schutz von Gesundheit und Leben für gerechtfertigt. Ein neuer Lockdown wird damit umso wahrscheinlicher. Rechtsschutz dagegen ist aussichtlos.

Die Entscheidungen zur Bundesnotbremse sind auch ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich in den letzten eineinhalb Jahre um den Rechtsstaat bemüht gemacht haben. Die vielen Kläger*innen, die den beschwerlichen Rechtsweg immer wieder auf sich genommen haben, obwohl man sie schon früh hat spüren lassen, dass die Erfolgschancen gegen Null gehen und sie von großen Teilen der Gesellschaft dafür verachtet werden würden. Die immer wieder darauf gehofft haben, dass die „Hüter der Verfassung“ endlich ihre „Kollateralschäden“ (von Depressionen hin zu Existenzverlusten) ernst nehmen würden. Dass es das Bundesverfassungsgericht kein einziges Mal in der Pandemie geschafft hat, der Angst-getriebenen Corona-Politik Einhalt zu gebieten und erneut unkritisch die Regierungslinie übernommen hat, bedeutet ein historisches Versagen. Man kann es nicht anders ausdrücken: Das Virus hat den Rechtsstaat infiziert."

https://www.juwiss.de/104-2021/

Eine schonungslose und leider zutreffende Analyse. In a nutshell: grenzenlose Einschätzungsprärogative.

„Ein neuer #Lockdown wird damit umso wahrscheinlicher. #Rechtsschutz dagegen ist aussichtlos.“

Damit hat Benjamin Recht. 

Zugespitzt kann man sagen, die Grenze ist erst überschritten, wenn die Regierung vertritt, dass die Erde eine Scheibe ist. Sprich: Alles, was nicht offensichtlich unvertretbar ist, ist damit von der Einschätzungsprärogative gedeckt. 

D.h. Es ist damit zu rechnen, dass mindestens alle bis April 2021 anhängig gemachten Hauptsachverfahren mit dieser „Begründung“ verloren werden, sofern es keine rein formellen Fehler gab. 

Die Entscheidungen des #BverfG sind schlicht ein #Persilschein für eine hemmungs- und grenzenlose Corona-Politik. Das wissen und wollten die Richter*innen mE auch.

So wundert es nicht, dass bereits gestern die Ministerpräsident*innen dankbar den Ball aufgenommen und direkt strengere Maßnahmen beschlossen haben.

Sogar eine allgemeine #Impfpflicht soll es nach dem Willen der #Ampel offenbar geben, ferner wünscht die SPD eine Verkürzung der Gültigkeit des Impfstatus auf sechs Monate. 

Eine #Impfpflicht für eine Impfung die aufgrund ihrer kurzen Wirksamkeit lediglich sechs Monate anerkannt wird und die zu keiner #Herdenimmunität führt. Bei #Lanz hat Lars Klingenbeil verkündet,  dass eine solche sicher Anfang 2022 komme.

Damit ist die letzte rote Linie gefallen.
Forwarded from J
#2G++ #Befangenheitsantrag #BVerfG #2G #Einzelhandel 

Zunächst zum weniger Erfreulichem: Wir haben für unsere Mandantin alle Richter*innen des Ersten Senats aufgrund der #2G++ Regelung bei der mdl Verhandlung am Dienstag abgelehnt:

„Hamed erläutert das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin des Weiteren damit, dass diese befürchte, dass sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht gegen Sars-CoV-2 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.

Hamed sagte der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-urteile-sind-alle-richter-in-karlsruhe-befangen-li.201162

Auch die #Welt berichtete:

„Wer sich den 2G- oder 3G-Anforderungen in Geschäften…verweigert, bestraft sich durch den Ausschluss in der Regel selbst. Vor Gericht ist die Interessenlage eine andere.“ Es müsse weiterhin Wege geben, mit Personen zu verhandeln, die weder genesen sind, noch sich impfen oder testen lassen möchten.“ [Präsident des OLG Frankfurt]…

…hat Hamed zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Richter… eingereicht. „Weil der Erste Senat 2G plus plus für rechtmäßig hält, wäre es geradezu grotesk zu glauben, dass die dortigen Richter Zugangsbeschränkungen für weniger relevante Einrichtungen für rechtswidrig halten könnten“….“

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235706864/Corona-2G-plus-plus-Verfassungsgericht-errichtet-hohe-Huerden.html

Der #Öffentlichkeitsgrundsatz ist einer der wichtigsten Verfahrensgrundsätze und in einem Rechtsstaat unabdingbar. Er dient der Transparenz und der Kontrolle der Justiz. Hierdurch soll auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit der Gerichte und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens geschaffen werden. 

Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Das Gericht ist das Herzstück des Rechtsstaats, weshalb es höchste Priorität hat, den freien Zugang zu Gericht sicherzustellen. Wer aber Menschen sogar den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung verwehrt, der wird erst recht der Meinung sein, Menschen alternative Fortbewegungsmittel zumuten zu können. 

Erfreulich ist aber, dass das OVG #Lüneburg mit einer fundierten Entscheidung, die man fast als Gegentwurf zu den enttäuschenden Bundesnotbremseentscheidungen bezeichnen muss, #2G im Einzelhandel gekippt hat:

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html

Spannend wird sein, ob das OVG #Münster, das bald über dieselbe Frage entscheiden muss, zum gleichen Ergebnis kommt. Falls ja, wäre zu erwarten, dass unabhängig von Gerichtsverfahren alle Bundesländer #2G im Einzelhandel wieder aufheben.