Friedemann Däblitz
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Forwarded from J
#sachsen #2G #neueeskalationsstufe #bahnfahrt3G #bahnfahrtnurfürgeimpfte

Heute tritt in Sachsen eine neue #Coronaverordnung in Kraft. Das Besondere: es gilt ab einer Inzidenz von 35 #3G sowie #Kontakterfassung in nahezu jedem öffentlich zugänglichen Innenraum. Darunter auch ( § 7 Abs. 1 Nr. 8):

„die Teilnahme an touristischen #Bahn- und #Busfahrten, auch im Gelegenheits- und
Linienverkehr.“

Damit wird der Zugang zum #ÖPNV massiv erschwert. Denn bei jeder privaten Bahn/Busfahrt ist für #Ungeimpfte ein #test vorzuweisen. Das ist ein neuer #Tiefpunkt in der staatlicherseits angeordneten #Schikane Ungeimpfter.

Bei Eintritt der „Überlastungsstufe“ gilt überall dort, wo #3G galt, sogar #2G - mithin werden sodann Ungeimpfte von der nicht beruflichen Nutzung des ÖPNV gänzlich abgeschnitten.

Wohl denenen, die auf ein Kfz (#Klimawandel) zurückgreifen können. Mal wieder eine zutiefst #klassistische Regelung, die letztlich nichts anders als eine #Impfpflicht ist. Nur will das Kind niemand beim Namen nennen.

Nachdem ua #Tschentscher das „Argument“ bemüht, dass die Inzidenz bei Ungeimpften höher sei als bei #Geimpften dazu ein Wort:

Natürlich ist die #Inzdenz dort höher, denn gesunde Ungeimpfte müssen sich allenthalb testen lassen, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu dürfen, etwa um in die Schule oder ins Fitnessstudio zu gehen, während Geimpfte so gut wie keiner Testpflicht unterliegen.

Dh es ist davon auszugehen, dass sich gesunde Geimpfte äußerst selten testen lassen. Ob sie in Wahrheit - wofür durchaus einiges spricht - für die steigenden Infektionszahlen bei Ungeimpften verantwortlich sind, scheint die politischen Entscheidungsträger*innen nicht zu interessieren. Denn sie haben sich darauf festgelegt, dass die Impfung die einzige Lösung ist. Eine kritische, sehr lesenswerte Betrachtung dazu #NZZ vor wenigen Tagen:

„Die Pharmabranche sieht sich trotz allem mit der unangenehmen Frage konfrontiert, ob sie im Kampf gegen die Pandemie eine Waffe anpries, deren Wirksamkeit limitiert oder die gar kontraproduktiv ist. Wie sich zunehmend herausstellt, sind es nämlich nicht nur Personen ohne Impfschutz, die, frisch infiziert, andere anstecken, sondern auch solche, die das Pech haben, geimpft zu sein und dennoch zu erkranken.

Ein solches Szenario war der Weltöffentlichkeit noch vor wenigen Monaten nicht in Aussicht gestellt worden. Es hiess vielmehr, dass Geimpfte entscheidend dazu beitragen würden, eine stärkere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dass die Impfung in erster Linie gegen schwere Krankheitsverläufe bzw. gegen den Tod schützen würde…

…weisen darauf hin, dass viele Geimpfte schon jetzt nicht mehr über genügend Antikörper verfügten, damit ein ausreichender Impfschutz gewährleistet sei.“

https://lnkd.in/g_jYZBJp

#whatsnext?

https://lnkd.in/gG3adMNW
Heute soll der Tag der Deutschen Einheit sein. Vielen Dank an alle Beteiligten dafür, denn sonst hätte ich den größten Teil meines bisherigen Lebens in einer Diktatur verbracht.

Mich verbindet heute allerdings wesentlich mehr mit der „Straße des ersten August“, die ein Zeichen dafür ist, dass die, die 2020 in Berlin waren, aus der Geschichte gelernt haben.

Treffender Kommentar:
https://t.me/ayawasgeht/982
Forwarded from J
#Impfpflicht #2G #zdfmorgenmagazin #Infektionsschutz #sozialeungerechtigkeit #testfüralleoderniemanden

Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:

"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."

https://lnkd.in/dyrnGyAr

Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:

"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....

Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...

Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.

D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."

https://lnkd.in/dEU993W4
Forwarded from J
#2G++ #Befangenheitsantrag #BVerfG #2G #Einzelhandel 

Zunächst zum weniger Erfreulichem: Wir haben für unsere Mandantin alle Richter*innen des Ersten Senats aufgrund der #2G++ Regelung bei der mdl Verhandlung am Dienstag abgelehnt:

„Hamed erläutert das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin des Weiteren damit, dass diese befürchte, dass sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht gegen Sars-CoV-2 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.

Hamed sagte der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-urteile-sind-alle-richter-in-karlsruhe-befangen-li.201162

Auch die #Welt berichtete:

„Wer sich den 2G- oder 3G-Anforderungen in Geschäften…verweigert, bestraft sich durch den Ausschluss in der Regel selbst. Vor Gericht ist die Interessenlage eine andere.“ Es müsse weiterhin Wege geben, mit Personen zu verhandeln, die weder genesen sind, noch sich impfen oder testen lassen möchten.“ [Präsident des OLG Frankfurt]…

…hat Hamed zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Richter… eingereicht. „Weil der Erste Senat 2G plus plus für rechtmäßig hält, wäre es geradezu grotesk zu glauben, dass die dortigen Richter Zugangsbeschränkungen für weniger relevante Einrichtungen für rechtswidrig halten könnten“….“

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235706864/Corona-2G-plus-plus-Verfassungsgericht-errichtet-hohe-Huerden.html

Der #Öffentlichkeitsgrundsatz ist einer der wichtigsten Verfahrensgrundsätze und in einem Rechtsstaat unabdingbar. Er dient der Transparenz und der Kontrolle der Justiz. Hierdurch soll auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit der Gerichte und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens geschaffen werden. 

Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Das Gericht ist das Herzstück des Rechtsstaats, weshalb es höchste Priorität hat, den freien Zugang zu Gericht sicherzustellen. Wer aber Menschen sogar den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung verwehrt, der wird erst recht der Meinung sein, Menschen alternative Fortbewegungsmittel zumuten zu können. 

Erfreulich ist aber, dass das OVG #Lüneburg mit einer fundierten Entscheidung, die man fast als Gegentwurf zu den enttäuschenden Bundesnotbremseentscheidungen bezeichnen muss, #2G im Einzelhandel gekippt hat:

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html

Spannend wird sein, ob das OVG #Münster, das bald über dieselbe Frage entscheiden muss, zum gleichen Ergebnis kommt. Falls ja, wäre zu erwarten, dass unabhängig von Gerichtsverfahren alle Bundesländer #2G im Einzelhandel wieder aufheben.
Re: Ronai Chaker 🔗

„Biopolitik? Ich bin 2020-2022 auf die Straße gegangen, um mich gegen eine so zu nennende "#Biopolitik" zu stellen.

Diskriminierung nach biologischen Merkmalen lehne ich als #Menschenverachtend generell ab.

Wir hatten mit #3G/#2G-Regelungen und der sektoralen #Impfpflicht bereits eine Biopolitik. Wir haben sie bei der #Bundeswehr immernoch. Die Mehrheit hat es nicht gestört.

Eine Bitte an die @AfD: Machen Sie Ihre Positionierung zu diesem Thema öffentlich. Machen Sie auch den Positionsfindungsprozess hierzu öffentlich.

Wer eine Coronaaufarbeitung heuchelt - hintenrum aber "Biopolitik" fördert, wäre für mich unwählbar.

Das geht sicherlich nicht nur mir so, sondern dem Großteil der Menschen, die für Freiheit und Selbstbestimmung während der "Pandemie" auf die Straße gegangen sind. @Martin_Sichert

🔗X-Link @RA_Friede
Statsanwaltschaft Neuruppin: Volksverhetzungsverdacht wegen Ausgrenzung von Grünen

Anmerkung: Aber #2G war rechtlich nicht zu beanstanden! Von #Volksverhetzung gegenüber #Ungeimpften will ja schon keiner Reden, das wäre schließlich #Hass & #Hetze und könnte - unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit - das Staatswohl gefährden
X-Link 🔗 @RA_Friede
Die detaillierte Analyse der #RKIFIles im Cicero kommt mit Blick auf #Masken, #Impfkampagne und #2G zu folgendem Fazit:

1) Den Verantwortlichen war von Beginn an bewusst, dass es keine begründbare wissenschaftliche #Evidenz für eine generelle #Maskenpflicht in der Bevölkerung gibt.

2) Die Einführung der FFP2-Maskenpflicht erfolgte sehenden Auges nicht aus epidemiologisch evidenzbasierten Gründen. Sämtliche Argumente gegen die FFP2-Maske im öffentlichen Raum waren den Verantwortlichen positiv bekannt. Folglich kann die Einführung nur #sachwidrige Motive gehabt haben.

3) Den Verantwortlichen war bereits vor der breit einsetzenden #Impfkampagne bekannt, dass die Impfung keine sterile Immunität herbeiführen kann. Sie bestanden aus diesem Grund in ihrer eigenen Logik auf eine Maskenpflicht auch bei Geimpften. Die später eingeführte 2G-Regel hatte somit zu keinem Zeitpunkt eine ernsthafte wissenschaftliche Grundlage.

4) Die weitere Erkenntnisse verbergenden Schwärzungen indizieren die Korrektheit der vorgenannten Annahmen 1-3 und legen das Motiv einer weiteren #Verdunklung nahe.

https://cicero.de/kultur/rki-protokolle-corona-nichtevidenz-masken (X🔗)@RA_Friede
Die Grünen in Bonn distanzieren sich von #Streeck.

Guten Tag, Grüne*innen,

Eine "Verfolgung" sogar im Sinne von Verbrechen gegen die #Menschlichkeit gem. Art. 7 IStGH-Statut kann bei Entziehung oder wesentlicher Einschränkung grundlegender Menschenrechte angenommen werden (vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 109)

Eine Verfolgung der „Ungeimpften“ könnte hier m.E. durchaus im Ausschluss von der Teilnahme am sozialen Leben zu erblicken sein. Diese gab es ja mit #2G.

Es braucht hierfür keine historischen Vergleiche, aber wenn diese, wie @hendrikstreeck ihn einwandfrei angestellt hat, einen öffentlichen Debattenbeitrag zu dem leisten, was erörtert werden muss, dann ist das sehr zu begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen (X🔗) @RA_Friede