Angeklagter im Fall der mordeten Cottbuser Rentnerin Gerda Krüger erneut vor Gericht
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Am 23. August 2022 beginnt in Halle der Prozess gegen Ahmed A. wegen eines schweren sexuellen Übergriffs und Körperverletzung. Laut Anklage soll der Syrer eine Prostituierte bedrängt, geschlagen und mit einem Messer bedroht haben, ehe sie flüchten konnte.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - und es bleibt zu hoffen, dass sich das Urteil nicht in die bisherige Serie von Justizpossen einreiht, die schier unglaublich wirken.
Denn Ahmed A., der 2015 als Minderjähriger in Begleitung eines Bruders nach Deutschland gekommen sein soll, ist ebenfalls verdächtigt, im Jahr 2016 die Cottbuser Rentnerin Gerda Krüger in ihrer Wohnung ermordet zu haben.
Die Tat ist bis heute ungesühnt. Ein erster Prozess vor dem Landgericht Cottbus endete nach mehr als zweieinhalb Jahren im Mai 2020 mit einem Freispruch.
Weil der Syrer im selben Mehrfamilienhaus wie Gerda Krüger lebte, hätte nicht ausgeschlossen werden können, dass seine DNA-Spuren auf anderen Wegen an den Tatort gekommen wären. Ein eigens eingeholtes Gutachten hatte diese Möglichkeit allerdings als „unwahrscheinlich“ eingestuft.
Nachdem die Staatsanwaltschaft in Revision ging, hob der Bundesgerichtshof das Urteil der Cottbuser Richter im Mai 2022 auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an die Jugendstrafkammer des Landgerichtes Neuruppin.
Das Cottbuser Urteil lasse „eine umfassende Gewichtung der vorhandenen Beweise vermissen“, schrieb das BGH in seiner Begründung.
So habe das Cottbuser Landgericht Spuren an der Hose des Opfers „überhaupt keinen Beweiswert beigemessen“, obwohl ein Sachverständiger darauf hingewiesen habe, dass diese nur vom Angeklagten oder von dessen „männlichen Verwandten“ aus „derselben väterlichen Linie“ stammen können.
Auch ein DNA-Merkmalsgemisch von zwei Personen am Oberarm von Gerda Krüger wäre mit einer Wahrscheinlichkeit von 257 Trilliarden dem Opfer und dem Syrer zuzuordnen.
Mit der schriftlichen Begründung des BGH sind nun erstmals auch Details der Tat öffentlich geworden. Demzufolge hätte der Täter der damals 82-jährigen mehrere Rippen gebrochen, wodurch die Herzaußenwand verletzt worden sei.
„Die Rippenbrüche können durch ein Knien oder Sitzen des Täters auf ihrem Brustkorb entstanden sein“, so die Richter am BGH. Zudem sei ihr anschließend noch eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt worden.
Abgesehen hatte es der Täter offenbar auf Geld. Aus der Brieftasche der ermordeten Rentner nahm er 80 Euro mit.
Das passt zu einem anderen Fall. Wegen schweren Raub wurde Ahmed A. bereits verurteilt. Vor zwei Jahren, nur neun Tage nach dem Freispruch im Mordprozess, hatte der Syrer ein Ladengeschäft in Cottbus überfallen.
Mit einem Messer bewaffnet bedrohte er der Verkäuferin, stieß sie zu Boden und raubte 110 Euro aus der Ladenkasse. Nach seiner Festnahme am darauffolgenden Tag leistete er „heftigen Widerstand“ und griff die Beamten während seiner erkennungsdienstlichen Behandlung an.
Das Landgericht Cottbus verurteilte ihn wegen schweren Raubes, Körperverletzung, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zur Ableistung von 200 Sozialstunden.
Weil das Gericht die geringe Summe, die Ahmed A. erbeutete hatte und dass er die Verkäuferin mit dem Messer nicht verletzte, zu seinen Gunsten wertete, blieb er auf weiterhin auf freiem Fuß.
Dass verurteilte Gewalttäter wie Ahmed A. überhaupt in unserem Land aufhalten und immer neue Straftaten begehen können, ist nicht nur eine Folge der vergangenen Regierung unter Angela Merkel, sondern auch der aktuellen Landesregierung.
Zwar hatte Brandenburgs Innenminister Stübgen (CDU) Ende 2020 angekündigt, mit einer "Task Force Abschiebung“den Druck auf abgelehnte und straffällig gewordene Asylbewerber zu erhöhen. Daraus geworden ist jedoch nicht viel.
👉 Fortsetzung
#ST #Di2308 #Halle
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Am 23. August 2022 beginnt in Halle der Prozess gegen Ahmed A. wegen eines schweren sexuellen Übergriffs und Körperverletzung. Laut Anklage soll der Syrer eine Prostituierte bedrängt, geschlagen und mit einem Messer bedroht haben, ehe sie flüchten konnte.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - und es bleibt zu hoffen, dass sich das Urteil nicht in die bisherige Serie von Justizpossen einreiht, die schier unglaublich wirken.
Denn Ahmed A., der 2015 als Minderjähriger in Begleitung eines Bruders nach Deutschland gekommen sein soll, ist ebenfalls verdächtigt, im Jahr 2016 die Cottbuser Rentnerin Gerda Krüger in ihrer Wohnung ermordet zu haben.
Die Tat ist bis heute ungesühnt. Ein erster Prozess vor dem Landgericht Cottbus endete nach mehr als zweieinhalb Jahren im Mai 2020 mit einem Freispruch.
Weil der Syrer im selben Mehrfamilienhaus wie Gerda Krüger lebte, hätte nicht ausgeschlossen werden können, dass seine DNA-Spuren auf anderen Wegen an den Tatort gekommen wären. Ein eigens eingeholtes Gutachten hatte diese Möglichkeit allerdings als „unwahrscheinlich“ eingestuft.
Nachdem die Staatsanwaltschaft in Revision ging, hob der Bundesgerichtshof das Urteil der Cottbuser Richter im Mai 2022 auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an die Jugendstrafkammer des Landgerichtes Neuruppin.
Das Cottbuser Urteil lasse „eine umfassende Gewichtung der vorhandenen Beweise vermissen“, schrieb das BGH in seiner Begründung.
So habe das Cottbuser Landgericht Spuren an der Hose des Opfers „überhaupt keinen Beweiswert beigemessen“, obwohl ein Sachverständiger darauf hingewiesen habe, dass diese nur vom Angeklagten oder von dessen „männlichen Verwandten“ aus „derselben väterlichen Linie“ stammen können.
Auch ein DNA-Merkmalsgemisch von zwei Personen am Oberarm von Gerda Krüger wäre mit einer Wahrscheinlichkeit von 257 Trilliarden dem Opfer und dem Syrer zuzuordnen.
Mit der schriftlichen Begründung des BGH sind nun erstmals auch Details der Tat öffentlich geworden. Demzufolge hätte der Täter der damals 82-jährigen mehrere Rippen gebrochen, wodurch die Herzaußenwand verletzt worden sei.
„Die Rippenbrüche können durch ein Knien oder Sitzen des Täters auf ihrem Brustkorb entstanden sein“, so die Richter am BGH. Zudem sei ihr anschließend noch eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt worden.
Abgesehen hatte es der Täter offenbar auf Geld. Aus der Brieftasche der ermordeten Rentner nahm er 80 Euro mit.
Das passt zu einem anderen Fall. Wegen schweren Raub wurde Ahmed A. bereits verurteilt. Vor zwei Jahren, nur neun Tage nach dem Freispruch im Mordprozess, hatte der Syrer ein Ladengeschäft in Cottbus überfallen.
Mit einem Messer bewaffnet bedrohte er der Verkäuferin, stieß sie zu Boden und raubte 110 Euro aus der Ladenkasse. Nach seiner Festnahme am darauffolgenden Tag leistete er „heftigen Widerstand“ und griff die Beamten während seiner erkennungsdienstlichen Behandlung an.
Das Landgericht Cottbus verurteilte ihn wegen schweren Raubes, Körperverletzung, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zur Ableistung von 200 Sozialstunden.
Weil das Gericht die geringe Summe, die Ahmed A. erbeutete hatte und dass er die Verkäuferin mit dem Messer nicht verletzte, zu seinen Gunsten wertete, blieb er auf weiterhin auf freiem Fuß.
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Prozessbeobachter gesucht - Infokanal Unterstützer vor Gericht
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Obwohl mehr als 4500 Asylbewerber in Brandenburg als vollziehbar ausreisepflichtig gelten, sind 2021 lediglich 177 abgeschoben worden - ganze 17 mehr als im Jahr 2020 zuvor.
Stattdessen beschäftigt sich Brandenburgs Innenminister mit Personalpolitik.…
Obwohl mehr als 4500 Asylbewerber in Brandenburg als vollziehbar ausreisepflichtig gelten, sind 2021 lediglich 177 abgeschoben worden - ganze 17 mehr als im Jahr 2020 zuvor.
Stattdessen beschäftigt sich Brandenburgs Innenminister mit Personalpolitik.…
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Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte lädt
am 17. September 2022 von 10:00 bis 19:00 Uhr
in den Volkspark, Schleifweg 8 06114 Halle (Saale)
zu seinem ersten Symposium ein. Das Symposium umfasst mehrere Vorträge die sich an juristisches Fachpublikum und die interessierte Öffentlichkeit adressieren, mit der Möglichkeit nach jedem Vortrag Fragen zu stellen, sowie eine Podiumsdiskussion der Referenten am Abend.
Alles weitere auf https://netzwerkkrista.de/symposium
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⚖️ Am Donnerstag den 24.11.2022 ist die öffentliche Gerichtsverhandlung des Ofw Oberauer wegen Missbrauchs von Titeln.
🥀 Ihm wird vorgeworfen, seinen Titel als Bundeswehrsoldat am 08.01.2022 missbraucht zu haben, als er auf dem Kameradschaftstreffen in Magdeburg war.
🚶♂️Er hat sich dort selbst ein Bild des Sparziergangs gemacht.
„Es ist Zeit, daß jetzt etwas getan wird. Derjenige allerdings, der etwas zu tun wagt, muß sich bewußt sein, daß er wohl als Verräter in die deutsche Geschichte eingehen wird. Unterläßt er jedoch die Tat, dann wäre er ein Verräter vor seinem eigenen Gewissen.“
🪖 — Claus Schenk Graf von Stauffenberg
⚖️ Amtsgericht Magdeburg
Breiter Weg 203-206
39104 Madgeburg
📆 Gerichtsverhandlung:
24.11.2022
🕐 13:00 Uhr
Saal 2
#ST #Do2411 #Magdeburg
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🏛 Amtsgericht Gardelegen in Sachsen-Anhalt will den Prozess ⚔️ gegen einen 🪖 Soldaten starten wegen mutmaßliche Gehorsamsverweigerung bei der Corona 💉 Spritze
Wann und wo findet es statt?
Am 28.08.2023
Um 09:00 Uhr
Im Amtsgericht Gardelegen
Saal: 1.06
Bahnhofstr. 29
39638 Gardelegen
Prozessbeobachter 👀 sind willkommen, so wie auch Unterstützung des Kameraden. 🫡
📲 Hier ist der Kontakt der Soldaten für das 📜 Grundgesetz:
➡️ @Fernmelder_Ackerschnacker ⬅️
🪖 Alle Dokumente sind zu finden unter:
https://t.me/SoldatenGrundgesetz
#ST #Mo2808 #Gardelegen
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Vortragstour mit Dr. Gunter Frank
Wer diesen Vortrag gehört hat, ist für den Weg der Versöhnung und der Wahrhaftigkeit gut gewappnet.
Corona – Die Krise ist erst dann vorbei, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen!
👉 Zu den Events
#BW
👉 @BadenWuerttembergInfoChat
#Mi0410 #Kornwestheim
#Do0510 #SchwäbischGmünd
#Do1210 #VillingenSchwenningen
#Do2610 #Offenburg
#Mo0611 #Karlsruhe
#Di0711 #Mannheim
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#Di2811 #Sinsheim
#BY 👉 @BayernInfoChat
#Mo1610 #Schweinfurt
#Mi0612 #Aschaffenburg
#Mo1112 #Augsburg
#Di1212 #München
#Mi1312 #Regensburg
#Do1412 #Passau
#RP 👉 @RheinlandPfalzInfoChat
#Di1710 #Koblenz
#Mi2510 #BadDürkheim
#Di2111 #Mainz
#Mi2211 #Kaiserslautern
#SL 👉 @SaarlandInfoChat
#Mi1810 #Saarbrücken
#HE 👉 @HessenInfoChat
#Do1910 #Frankfurt
#Di0512 #Darmstadt
#ST 👉 @SachsenanhaltInfoChat
#Mo1311 #Magdeburg
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Matthias Guericke ist Gründungsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) und einer der Organisatoren des diesjährigen KRiStA-Symposiums, das am 21.10.2023 in Halle (Saale) stattfindet. Achim, Vorstandsmitglied der Initiative 1bis19, hat sich mit ihm unterhalten.
https://1bis19.de/gesellschaft/?p=4555
#ST #Sa2110 #Halle
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📆 🏛 Gerichtsverhandlung ⚔️ eines standhaften 🪖 Soldaten weil er die mRNA-Spritze nicht nahm.
▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️
Landesgericht Stendal in Sachsen-Anhalt
12.12.2023 um 09:00Uhr
Am Dom 19
39576 Hansestadt Stendal
Saal 108
▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️▪️
Der Soldat 🪖 hofft auf Prozessbeobachter 👀
Mal sehen wie peinlich 🫣 hier die Staatsanwaltschaft wieder urteilt und fordert. Bestimmt wieder keine Ahnung von Bundeswehr-Vorschriften 📖 aber dafür der Obrigkeit hörig.
Wir wünschen den Soldaten das beste Ergebnis, weil er in Recht ist ‼️
📲 Hier ist der Kontakt von den Soldaten für das 📜 Grundgesetz:
➡️ @Fernmelder_Ackerschnacker ⬅️
🪖 Alle Dokumente sind zu finden unter:
https://t.me/SoldatenGrundgesetz
Folgt uns: @FreiesST
#ST #Di1212 #Stendal
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Landesgericht Stendal in Sachsen-Anhalt
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Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Sommerfest in Stößen. Wer den freien Tag nutzen möchte, sollte nach Gera fahren. Jetzt erst Recht! Das Verwaltungsgericht Halle hat die Untersagung des "Sommerfestes der Pressefreiheit", das eigentlich auf Rittergut…