(2/2) Hier Auszüge aus dem Artikel:
„Schwerin. Erst nach Intervention durch die Spitzen der Landesärztekammer und des Hausärzteverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern eine Schadensersatzforderung an einen impfenden Arzt zurückgenommen. Fast drei Jahre nach einer Impfung gegen Covid-19 in einem Impfzentrum sollte der Schweriner Arzt für eine von ihm verabreichte Impfung wegen einer gesundheitlichen Schädigung des Geimpften zahlen.
[...]
Zum Einzelfall: Das Schreiben vom 17. Januar 2024 stellte eine Forderung in Höhe von 1.343,44 Euro gegen den impfenden Arzt auf. Diese Summe hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern zuvor an den Geimpften gezahlt [...] Was den Arzt neben der Forderung und dem Prinzip noch stärker aufgebracht haben dürfte, war der Satz, den die Behörde unter die aufgelistete Summe setzte: "Weitere Kosten infolge von Spätschäden können nicht ausgeschlossen werden." Verjährungsfrist: 30 Jahre.
Das LAGuS bestätigte gegenüber der Ärzte Zeitung, dass die Ansprüche inzwischen nicht weiter verfolgt werden. [...] "Unter Berücksichtigung der ganz besonderen Gesamtumstände in der Pandemie inklusive Impfkampagne hat das LAGuS seinen vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum vollständig genutzt und die Forderungen zurückgenommen", teilte die Behörde auf Anfrage mit.
Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls
Einen pauschalen Schutz von Ärzten vor solchen Forderungen sprach das LAGuS trotz der zurückgenommenen Forderung aber nicht aus. "Unter Würdigung aller Umstände ist es möglich, den Impfarzt in dieser ganz besonderen gesellschaftlichen Situation in gewissem Sinne als Verwaltungshelfer zu betrachten, der im behördlichen Auftrag öffentliche Aufgaben erfüllt. Unter dieser Bedingung kann eine Amtshaftung angenommen werden", hieß es weiter.
Damit sind nicht alle impfenden Ärzte aus dem Schneider. Auf die Frage, ob die rechtliche Grundlage für das Schreiben nicht schon überholt sei, antwortete die Behörde: "Es gibt hierzu keine eindeutige Rechtslage. Es sind immer die Umstände des Einzelfalls zu betrachten."
[...]
Nach LAGuS -Angaben war der Arzt aus Schwerin der einzige, dem eine solche Forderung ins Haus gestellt wurde. Dennoch hatte der Fall unter Ärzten im Nordosten für Aufsehen und zur sofortigen Intervention von Ärztekammer und Hausärzteverband gesorgt.
Die Rede war von einem "Skandal", der die Impfmotivation vieler Ärzte sicherlich merklich gedämpft hätte. Der Hausärzteverband hat sich laut LAGuS inzwischen für die schnelle Lösung bei der Behörde bedankt. (di)“
https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Erst-nach-Intervention-von-Aerztekammer-und-Hausaerzteverband-muss-Arzt-nicht-fuer-Impfschaden-zahlen-446647.html #Haftung #Schäden #Impfschaden #Corona Quelle: https://t.me/WaldgangAlbdruck t.me/impfkritischKanal Wir möchten Euch mit Dokumenten und Medien informieren rund ums Thema #Impfen. Diskussionen in der Gruppe: t.me/impfkritisch ❌ Wir halten es wie Voltaire:
"Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen."
Denken aber müsst ihr selber. Die Redaktion Bunte Nachrichtenagentur Deutschland.
b-n-d.net die Alternative Nachrichtenagentur. Wir bringen dunkle Sachen ins Licht t.me/bunte_nachrichtenagentur
Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit
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„Schwerin. Erst nach Intervention durch die Spitzen der Landesärztekammer und des Hausärzteverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern eine Schadensersatzforderung an einen impfenden Arzt zurückgenommen. Fast drei Jahre nach einer Impfung gegen Covid-19 in einem Impfzentrum sollte der Schweriner Arzt für eine von ihm verabreichte Impfung wegen einer gesundheitlichen Schädigung des Geimpften zahlen.
[...]
Zum Einzelfall: Das Schreiben vom 17. Januar 2024 stellte eine Forderung in Höhe von 1.343,44 Euro gegen den impfenden Arzt auf. Diese Summe hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern zuvor an den Geimpften gezahlt [...] Was den Arzt neben der Forderung und dem Prinzip noch stärker aufgebracht haben dürfte, war der Satz, den die Behörde unter die aufgelistete Summe setzte: "Weitere Kosten infolge von Spätschäden können nicht ausgeschlossen werden." Verjährungsfrist: 30 Jahre.
Das LAGuS bestätigte gegenüber der Ärzte Zeitung, dass die Ansprüche inzwischen nicht weiter verfolgt werden. [...] "Unter Berücksichtigung der ganz besonderen Gesamtumstände in der Pandemie inklusive Impfkampagne hat das LAGuS seinen vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum vollständig genutzt und die Forderungen zurückgenommen", teilte die Behörde auf Anfrage mit.
Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls
Einen pauschalen Schutz von Ärzten vor solchen Forderungen sprach das LAGuS trotz der zurückgenommenen Forderung aber nicht aus. "Unter Würdigung aller Umstände ist es möglich, den Impfarzt in dieser ganz besonderen gesellschaftlichen Situation in gewissem Sinne als Verwaltungshelfer zu betrachten, der im behördlichen Auftrag öffentliche Aufgaben erfüllt. Unter dieser Bedingung kann eine Amtshaftung angenommen werden", hieß es weiter.
Damit sind nicht alle impfenden Ärzte aus dem Schneider. Auf die Frage, ob die rechtliche Grundlage für das Schreiben nicht schon überholt sei, antwortete die Behörde: "Es gibt hierzu keine eindeutige Rechtslage. Es sind immer die Umstände des Einzelfalls zu betrachten."
[...]
Nach LAGuS -Angaben war der Arzt aus Schwerin der einzige, dem eine solche Forderung ins Haus gestellt wurde. Dennoch hatte der Fall unter Ärzten im Nordosten für Aufsehen und zur sofortigen Intervention von Ärztekammer und Hausärzteverband gesorgt.
Die Rede war von einem "Skandal", der die Impfmotivation vieler Ärzte sicherlich merklich gedämpft hätte. Der Hausärzteverband hat sich laut LAGuS inzwischen für die schnelle Lösung bei der Behörde bedankt. (di)“
https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Erst-nach-Intervention-von-Aerztekammer-und-Hausaerzteverband-muss-Arzt-nicht-fuer-Impfschaden-zahlen-446647.html #Haftung #Schäden #Impfschaden #Corona Quelle: https://t.me/WaldgangAlbdruck t.me/impfkritischKanal Wir möchten Euch mit Dokumenten und Medien informieren rund ums Thema #Impfen. Diskussionen in der Gruppe: t.me/impfkritisch ❌ Wir halten es wie Voltaire:
"Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen."
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AerzteZeitung.de
Erst nach Intervention von Ärztekammer und Hausärzteverband muss Arzt nicht für Impfschaden zahlen
Ein Einzelfall aus Schwerin hat Ärzte und Verbände im Nordosten aufgeschreckt. Der betroffene Arzt muss nicht zahlen - das ist aber keine pauschale Entwarnung.
Kommune haftet für Beschädigung durch Astbruch am Auto! 🌳🚗 #Haftung #Verkehrsrecht #mingersregelt — Mingers. Rechtsanwälte
https://youtu.be/HDS5wSM22Zs 0:19
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