HAINTZ.media
75.4K subscribers
12.7K photos
8.65K videos
860 files
28.9K links
Dein Recht auf Meinungsfreiheit. Mehr auf www.HAINTZ.media
Download Telegram
Interview mit Freiheitsrechtler Markus Hainzt - Berlin - Demowochenende - Update

👇👇👇👇👇👇👇👇👇

https://youtu.be/rlAI7rI62Ug

#update #haintz #demo

@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Szeneanwalt #Haintz 😂😂😂
#Jun #Haintz #NightMareKeks - Zur Kenntnis, inklusive unserer Stellungnahme

Haintz vor Gericht. #HaintzIstKeinWixxer, aber Meinungsfreiheit gilt für Kritiker - You Tube Anwalt Jun

Über diese Klage wurde jetzt verhandelt: https://youtu.be/8R00Z2riBtQ
Kollege Haintz hatte wegen verschiedener Äußerungen /1 auf Twitter durch den User Nightmarekeks Schmerzensgeld eingeklagt. Das Gericht äußerte sich zu der Frage, was es davon hielt und war erstaunlich nah an unserer Einschätzung aus dem früheren Video.

Antwort meines Kanzleikollegen:
Sehr geehrter Herr Kollege Jun,
ich habe Ihr neues Video auf youtube gesehen.
Nachdem ich die Verhandlung, die Sie dort thematisieren, wahrgenommen habe, wollte ich Sie hiermit klarstellend darauf hinweisen, dass das LG ganz klar zwischen den Unterlassungsansprüchen und etwaigen Geldentschädigungsansprüchen differenziert hat, sodass Ihre Ausführungen, wonach die Abmahnung unberechtigt gewesen sei und trotzdem deren Kosten zu tragen seien, nicht ganz korrekt sind.

Die Unterlassungsansprüche waren zwar nicht mehr streitgegenständlich, da strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben wurden. Das Gericht hielt diese Unterlassungsansprüche aber für begründet und hat daher den Vergleichsvorschlag an diesen Abmahnkosten orientiert zuzüglich einer kleinen Geldentschädigung für die verbreiteten hashtags.
Twitter: Markus Haintz

Anmerkung: Kollege Jun hat den Prozess nicht selbst geführt und wurde nur vom Gegneranwalt informiert.
Ich brauche in den nächsten 2 Stunden Unterstützung auf Twitter! #Haintz
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
🔥🔥‼️Klickt auf https://ctt.ac/AjNLG (Click & Tweet) und helft mir Twitter‼️ 🔥🔥

#HaintzSagtSorry
Entschuldigung von @ haintz_markus zur gestrigen Weiterleitung eines Telegram Beitrags zur Kinderpraxis Wedel.

Der Ersteller des ursprünglichen Beitrags hat diesen, auf Hinweis von #Haintz, inzwischen gelöscht.
🔥Bitte diesen Post unbedingt liken und retweeten🔥 Helft mir auf Twitter!

https://twitter.com/haintz_markus/status/1585014974337777664
🔥Markus Haintz an Amadeu Antonio Stiftung (#Haintz)🔥

Bitte auf Twitter liken und retweeten, wenn euch meine Antwort gefällt.
#FreeJanich #FreeBallweg #Haintz
😂😂😂
Lieber ein politischer Gefangener mit Rückgrat, als ein feiger Mitläufer der „nur seine Befehle ausführt“!
#IchHabeNichtMitgemacht

Twitter: Markus Haintz
221020_von_LG_Ellwangen,_wegen_Urteil_+_Verkündungsvermerk,_244.pdf
359 KB
Urteil des LG Ellwangen in Sachen #Haintz ./. Lauterbach
#Haintz an BKA 😁
HAINTZ.media
Photo
Land Schleswig-Holstein wegen X-Tweet (ehemals Twitter) zur Zahlung von Schadenersatz an Rechtsanwalt Haintz verurteilt (Blog Haintz-legal.de, 17.10.23)

Am 26.10.2022 veröffentlichte die Landespolizei Schleswig-Holstein einen Tweet der lautete: „vielen Dank für den Hinweis - ein Strafverfahren wurde bereits eingeleitet“.

Dabei handelte es sich um eine Antwort auf den Tweet:
Markus #Haintz lässt seine Telegram Querdenker Armee auf eine Praxis in Wedel los - mit dem Ziel, wirtschaftlichen Schaden zufügen. Hunderte negative Bewertungen sind mittlerweile bei der Praxis eingegangen. Was tun? @SH_Polizei @PP_Stuttgart

Nachdem das Land Schleswig-Holstein von Haintz legal zur Unterlassung aufgefordert wurde, löschte es den Tweet. Den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten verweigerte das Land jedoch, da es der Ansicht war, nicht gegen Gesetze verstoßen zu haben. Da wir anderer Auffassung waren musste ein Gericht entscheiden. Das Landgericht Ellwangen hat nun entschieden, dass der Tweet der „Polizei Schleswig-Holstein“ rechtswidrig war und das Land Schleswig-Holstein als Rechtsträger verpflichtet war, die Rechtsanwaltskosten zu tragen.

Das Land habe schuldhaft gegen seine Amtspflicht auf Richtig- bzw. Verständlichkeit der gewährten Informationen verstoßen.

Amtliche Äußerungen haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren. Dies erfordert es, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten sowie auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen (Richtigkeits- und Sachlichkeitsgebot). Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit der Äußerung verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zu den Grundrechtspositionen, in die eingegriffen wird, nicht unverhältnismäßig sein und müssen sich daher auf das zur Informationsgewährung Erforderliche beschränken. (OVG Münster, Urteil vom 28.11.2022 - 5 A 2808/19 - NJW 2023, 1146, Rn. 56)

Das Land habe den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass gegen den Kläger wegen eines Telegram-Beitrags strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Im Laufe das Gerichtsverfahren gab es einen Vergleichsvorschlag welcher eine Geheimhaltungsvereinbarung enthalten hatte. Diesem hat Haintz legal zugestimmt, allerdings hat das Land Schleswig-Holstein den Vergleich abgelehnt, weshalb wir die Öffentlichkeit nun gerne darüber informieren, dass eben nicht jeder Tweet zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Land Schleswig-Holstein wegen X-Tweet (ehemals Twitter) zur Zahlung von Schadenersatz an Rechtsanwalt Haintz verurteilt (Blog Haintz-legal.de, 17.10.23)

Am 26.10.2022 veröffentlichte die Landespolizei Schleswig-Holstein einen Tweet der lautete: „vielen Dank für den Hinweis - ein Strafverfahren wurde bereits eingeleitet“.

Dabei handelte es sich um eine Antwort auf den Tweet:
Markus #Haintz lässt seine Telegram Querdenker Armee auf eine Praxis in Wedel los - mit dem Ziel, wirtschaftlichen Schaden zufügen. Hunderte negative Bewertungen sind mittlerweile bei der Praxis eingegangen. Was tun? @SH_Polizei @PP_Stuttgart

Nachdem das Land Schleswig-Holstein von Haintz legal zur Unterlassung aufgefordert wurde, löschte es den Tweet. Den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten verweigerte das Land jedoch, da es der Ansicht war, nicht gegen Gesetze verstoßen zu haben. Da wir anderer Auffassung waren musste ein Gericht entscheiden. Das Landgericht Ellwangen hat nun entschieden, dass der Tweet der „Polizei Schleswig-Holstein“ rechtswidrig war und das Land Schleswig-Holstein als Rechtsträger verpflichtet war, die Rechtsanwaltskosten zu tragen.

Das Land habe schuldhaft gegen seine Amtspflicht auf Richtig- bzw. Verständlichkeit der gewährten Informationen verstoßen.

Amtliche Äußerungen haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren. Dies erfordert es, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten sowie auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen (Richtigkeits- und Sachlichkeitsgebot). Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit der Äußerung verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zu den Grundrechtspositionen, in die eingegriffen wird, nicht unverhältnismäßig sein und müssen sich daher auf das zur Informationsgewährung Erforderliche beschränken. (OVG Münster, Urteil vom 28.11.2022 - 5 A 2808/19 - NJW 2023, 1146, Rn. 56)

Das Land habe den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass gegen den Kläger wegen eines Telegram-Beitrags strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Im Laufe das Gerichtsverfahren gab es einen Vergleichsvorschlag welcher eine Geheimhaltungsvereinbarung enthalten hatte. Diesem hat Haintz legal zugestimmt, allerdings hat das Land Schleswig-Holstein den Vergleich abgelehnt, weshalb wir die Öffentlichkeit nun gerne darüber informieren, dass eben nicht jeder Tweet zulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Markus Haintz
Rechtsanwalt