Forwarded from Jessica Hamed
#einreiseverordnung #eilantrag #unsozial #rechtswidrig #politikausserrandundband
Am 1.8. habe ich einen Eilantrag gegen die Testnachweispflicht gestellt. Die BZ berichtet darüber und interviewte dazu auch eine Betroffe, die - wie viele Menschen - von der hektisch eingeführten Testnachweispflicht im Ausland überrascht wurde. Eva Maria Vogt kommentiert:
„Ich finde es eine Unverschämtheit, dass so plötzlich Verordnungen erlassen werden, ohne den Menschen Zeit zu lassen, sich darauf einzustellen.
[…]
Ich habe ein dreijähriges Kind. Das spürt natürlich, wenn ich nervös werde, weil ich jetzt zu einem Testzentrum rasen muss, um vor der Abreise noch eine Bestätigung zu bekommen, obwohl Schweden noch nicht einmal Risikogebiet ist. Sie können sich vorstellen, welche Stress-Situationen da entstehen. Der Druck auf Eltern und Familien ist seit 16 Monaten enorm.“
Über meinen Eilantrag heißt es:
„Offenbar wächst der Unmut über die Einführung der Testpflicht unter den Deutschen: Die Mainzer Anwältin Jessica Hamed hat bereits einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Einreiseverordnung gestellt. Sie begründet ihren Antrag mit der mangelnden Ermächtigungsgrundlage, der Tatsache, dass in vielen Ländern kein erhöhtes Risiko vorliege, einem Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex, der Verletzung des Rechts auf Personenfreizügigkeit, der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Geimpften und Ungeimpften und noch weiteren Argumenten.“
https://lnkd.in/gWQDnrMX
Den Antrag werde ich bald veröffentlichen. Dort heißt es ua:
„Die Antragstellerin erlaubt sich zudem noch die allgemeine Anmerkung, dass die hier beanstandete Testnachweispflicht vor allem Familien mit Kindern belastet und dabei insbesondere jene, die über ein geringes Einkommen verfügen. Das dürfte vermehrt auch Menschen mit Migrationshintergrund treffen, die etwa verreisen, um ihre Familie zu besuchen.“
Neben der aus meiner Sicht evidenten Rechtswidrigkeit der pauschalen, vom Infektionsgeschehen völlig entkoppelten Regelung - warum soll jemand der zB aus Polen, wo die Inzidenz bei unter 3 liegt, einen Test vorlegen? Meines Erachtens ist das ebenso als Schikane, wie die geplanten inzidenzunabhängigen „Regeln“ im Herbst.
Jedenfalls liegt das mildere Mittel - Test in Deutschland nach Einreise bis dahin Quarantäne - auf der Hand. Stattdessen werden insbesondere Familien mit hohen Testkosten belastet - so kommen in Spanien für eine vierköpfige Familie direkt bis zu 200 Euro zusammen.
Zudem werden die Menschen mitten im Urlaub damit überrumpelt, es gibt mE einen gewissen Vertrauensschutz, die Bürger*innen müssen sich wenigstens darauf verlassen dürfen, dass nicht während ihres Urlaubs – so kam die Ferienzeit nicht überraschend –, in der Sommerpause des Bundestags, ein Paradigmenwechsel stattfindet: Unwägbarkeit, die die unterschiedlich steigenden Fallzahlen mit sich bringen, sind gravierend genug.“
Am 1.8. habe ich einen Eilantrag gegen die Testnachweispflicht gestellt. Die BZ berichtet darüber und interviewte dazu auch eine Betroffe, die - wie viele Menschen - von der hektisch eingeführten Testnachweispflicht im Ausland überrascht wurde. Eva Maria Vogt kommentiert:
„Ich finde es eine Unverschämtheit, dass so plötzlich Verordnungen erlassen werden, ohne den Menschen Zeit zu lassen, sich darauf einzustellen.
[…]
Ich habe ein dreijähriges Kind. Das spürt natürlich, wenn ich nervös werde, weil ich jetzt zu einem Testzentrum rasen muss, um vor der Abreise noch eine Bestätigung zu bekommen, obwohl Schweden noch nicht einmal Risikogebiet ist. Sie können sich vorstellen, welche Stress-Situationen da entstehen. Der Druck auf Eltern und Familien ist seit 16 Monaten enorm.“
Über meinen Eilantrag heißt es:
„Offenbar wächst der Unmut über die Einführung der Testpflicht unter den Deutschen: Die Mainzer Anwältin Jessica Hamed hat bereits einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Einreiseverordnung gestellt. Sie begründet ihren Antrag mit der mangelnden Ermächtigungsgrundlage, der Tatsache, dass in vielen Ländern kein erhöhtes Risiko vorliege, einem Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex, der Verletzung des Rechts auf Personenfreizügigkeit, der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Geimpften und Ungeimpften und noch weiteren Argumenten.“
https://lnkd.in/gWQDnrMX
Den Antrag werde ich bald veröffentlichen. Dort heißt es ua:
„Die Antragstellerin erlaubt sich zudem noch die allgemeine Anmerkung, dass die hier beanstandete Testnachweispflicht vor allem Familien mit Kindern belastet und dabei insbesondere jene, die über ein geringes Einkommen verfügen. Das dürfte vermehrt auch Menschen mit Migrationshintergrund treffen, die etwa verreisen, um ihre Familie zu besuchen.“
Neben der aus meiner Sicht evidenten Rechtswidrigkeit der pauschalen, vom Infektionsgeschehen völlig entkoppelten Regelung - warum soll jemand der zB aus Polen, wo die Inzidenz bei unter 3 liegt, einen Test vorlegen? Meines Erachtens ist das ebenso als Schikane, wie die geplanten inzidenzunabhängigen „Regeln“ im Herbst.
Jedenfalls liegt das mildere Mittel - Test in Deutschland nach Einreise bis dahin Quarantäne - auf der Hand. Stattdessen werden insbesondere Familien mit hohen Testkosten belastet - so kommen in Spanien für eine vierköpfige Familie direkt bis zu 200 Euro zusammen.
Zudem werden die Menschen mitten im Urlaub damit überrumpelt, es gibt mE einen gewissen Vertrauensschutz, die Bürger*innen müssen sich wenigstens darauf verlassen dürfen, dass nicht während ihres Urlaubs – so kam die Ferienzeit nicht überraschend –, in der Sommerpause des Bundestags, ein Paradigmenwechsel stattfindet: Unwägbarkeit, die die unterschiedlich steigenden Fallzahlen mit sich bringen, sind gravierend genug.“
Berliner Zeitung
Protest gegen Testpflicht bei Einreise: „Ich finde es eine Unverschämtheit“
Vor allem für junge Familien brachte die kurzfristig verfügte Corona-Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland große Schwierigkeiten.
Forwarded from Jessica Hamed
#impfdruck #impfpflicht #selbstbestimmung #impfzweifel #impfgegner
Gestern wurde mir eine Erwiderung des Landes #RLP auf einen #Eilantrag, der sich ua gegen die #Testpflicht im öffentlichen Raum wendete, zur Kenntnis gegeben. In der Erwiderung steht wörtlich:
„Es liegt die Vermutung nahe, dass der Antragsteller entweder ein Impfgegner ist oder sich nicht impfen lassen kann, aus welchen Gründen auch immer.“
Aus Sicht des anwaltlich vertretenen Lande #RLP gibt es also letztlich nur zwei denkbare Gründe, warum ein erwachsener Mensch nicht gegen #Covid geimpft ist: er kann es aus medizinischen Gründen nicht oder er ist ein #Impfgegner.
Das offenbart die erschreckend undifferenzierte Denkweise des Landes und mutmaßlich vieler Menschen; denn genau dieses Bild, dass es keine vernünftigen Gründe gebe, die gegen eine Impfung sprechen, bemühen sich die Regierungen seit Wochen zu vermitteln.
Dabei gibt es sie durchaus, wie zB im folgenden lesenswerten Artikel abgerissen wird:
„Es war Anfang Juli, als sich Johannes Weiffenbach entschied, seinen Patienten keine Corona-Impfungen mehr zu verabreichen….
Weiffenbach, seit drei Jahren im Stadtteil Möhringen ansässig, behauptete: „Der Nutzen einer Covid-Impfung für die … schwer kranken oder alten Patienten ist aller Wahrscheinlichkeit nach höher als das Risiko der Impfungen.“ Bei allen anderen Patienten sei er sich beim Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht mehr so sicher.
Er nannte die Impfkampagne „eine riesige Studie, an der alle Impfwilligen als Probanden teilnehmen“ und berichtete von fast täglich auftretenden Nebenwirkungen bei Geimpften – „z. B. Fieber, Schmerzen, Übelkeit, Hautausschläge, Lymphknotenschwellungen, Gefühlsstörungen, Autoimmunerkrankungen“. Er könne es daher nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, weiter zu impfen.
Irrt der Mann? Ordnet er das, was er Tag für Tag in seiner Praxis erlebt hat, falsch ein?…
Unter diesen sind auch jene Ärzte, deren Skepsis den Weg ins Netz findet und sich von dort aus verbreitet….Sie alle wollen namentlich nicht genannt werden. Weil sie, wie sie sagen, Angst hätten – etwa vor dem Verlust des Jobs oder ihrer Karriere….
Da ist der Notarzt, der ein Video von sich im Arztkittel ins Netz stellte und von schwer erkrankten Patienten berichtete, die er nach der Corona-Impfung antraf. Empfehlen könne er die Impfung nicht, sagte er: „Dafür ist mir das Ganze mittlerweile zu suspekt, mit zu vielen Ungereimtheiten.“…
Auch ein namhafter Mediziner hatte jüngst Sorgen geäußert. Peter Schirmacher, Chef der Pathologie des Heidelberger Uniklinikums, forderte im August, mehr zu obduzieren…
Einer der wenigen, die mit Selbstbewusstsein Skepsis äußern und auch außerhalb der Sphären sozialer Netzwerke gehört werden, ist Alexander Kekulé…Er sagt: „Es gibt immer auch unknown unknowns.“
https://lnkd.in/dGM8kNhS?
Gestern wurde mir eine Erwiderung des Landes #RLP auf einen #Eilantrag, der sich ua gegen die #Testpflicht im öffentlichen Raum wendete, zur Kenntnis gegeben. In der Erwiderung steht wörtlich:
„Es liegt die Vermutung nahe, dass der Antragsteller entweder ein Impfgegner ist oder sich nicht impfen lassen kann, aus welchen Gründen auch immer.“
Aus Sicht des anwaltlich vertretenen Lande #RLP gibt es also letztlich nur zwei denkbare Gründe, warum ein erwachsener Mensch nicht gegen #Covid geimpft ist: er kann es aus medizinischen Gründen nicht oder er ist ein #Impfgegner.
Das offenbart die erschreckend undifferenzierte Denkweise des Landes und mutmaßlich vieler Menschen; denn genau dieses Bild, dass es keine vernünftigen Gründe gebe, die gegen eine Impfung sprechen, bemühen sich die Regierungen seit Wochen zu vermitteln.
Dabei gibt es sie durchaus, wie zB im folgenden lesenswerten Artikel abgerissen wird:
„Es war Anfang Juli, als sich Johannes Weiffenbach entschied, seinen Patienten keine Corona-Impfungen mehr zu verabreichen….
Weiffenbach, seit drei Jahren im Stadtteil Möhringen ansässig, behauptete: „Der Nutzen einer Covid-Impfung für die … schwer kranken oder alten Patienten ist aller Wahrscheinlichkeit nach höher als das Risiko der Impfungen.“ Bei allen anderen Patienten sei er sich beim Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht mehr so sicher.
Er nannte die Impfkampagne „eine riesige Studie, an der alle Impfwilligen als Probanden teilnehmen“ und berichtete von fast täglich auftretenden Nebenwirkungen bei Geimpften – „z. B. Fieber, Schmerzen, Übelkeit, Hautausschläge, Lymphknotenschwellungen, Gefühlsstörungen, Autoimmunerkrankungen“. Er könne es daher nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, weiter zu impfen.
Irrt der Mann? Ordnet er das, was er Tag für Tag in seiner Praxis erlebt hat, falsch ein?…
Unter diesen sind auch jene Ärzte, deren Skepsis den Weg ins Netz findet und sich von dort aus verbreitet….Sie alle wollen namentlich nicht genannt werden. Weil sie, wie sie sagen, Angst hätten – etwa vor dem Verlust des Jobs oder ihrer Karriere….
Da ist der Notarzt, der ein Video von sich im Arztkittel ins Netz stellte und von schwer erkrankten Patienten berichtete, die er nach der Corona-Impfung antraf. Empfehlen könne er die Impfung nicht, sagte er: „Dafür ist mir das Ganze mittlerweile zu suspekt, mit zu vielen Ungereimtheiten.“…
Auch ein namhafter Mediziner hatte jüngst Sorgen geäußert. Peter Schirmacher, Chef der Pathologie des Heidelberger Uniklinikums, forderte im August, mehr zu obduzieren…
Einer der wenigen, die mit Selbstbewusstsein Skepsis äußern und auch außerhalb der Sphären sozialer Netzwerke gehört werden, ist Alexander Kekulé…Er sagt: „Es gibt immer auch unknown unknowns.“
https://lnkd.in/dGM8kNhS?
DIE WELT
Corona-Impfung: Der leise Zweifel impfender Ärzte - WELT
Immer wieder äußern einzelne Ärzte Skepsis an der Sicherheit der Impfungen gegen Covid-19. Doch dann schweigen sie plötzlich oder rudern wieder zurück – aus Angst, wie sie sagen. Doch wovor? Einblicke in eine hochnervöse Gesellschaft.
Forwarded from Jessica Hamed
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
SWR Aktuell
Keine Einigung zu Selbsttests an Hochschule in Bingen
Ein Student der TH Bingen klagt gegen die 3G-Regeln an Hochschulen in RLP. Sein Vorschlag, sich selbst auf Corona zu testen, wurde vom Land abgelehnt.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Gedanken zum Verhältnis von Freiheit, Demokratie und Menschenwürde
„Irre. Wir werden alle von der Mafia regiert“ habe ich neulich in Wut Jens Spahns Verkündung der frohen Botschaft kommentiert, die lautete, dass wir als „Ungeimpfte“ ab 11. Oktober die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgezwungenen Tests auch noch selbst bezahlen müssen.
Eine Freundin hat mich dafür scharf kritisiert. Anders als bei der Mafia seien unsere Politiker demokratisch gewählt worden.
Das stimmt natürlich.
Nun hat ein Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, als Staat unschuldige Menschen bei diversen sozialen Begebenheiten auszuschließen, wenn sie nicht extra Geld für einen Test ausgegeben haben, den eigenen biologischen Zustand damit gemessen haben und als Ergebnis das Negativresultat: „Ich bin heute nicht gefährlich“ vorlegen können.
„Der Anspruch auf kostenlose Bürgertestung sei im Frühjahr 2021 vor dem Hintergrund der Tatsache eingeführt worden, dass die entwickelten Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus zunächst nur sehr limitiert verfügbar gewesen seien und durch ein kostenfreies Testangebot der nicht-immunisierten Bevölkerung ermöglicht werden sollte, wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Diese Situation habe sich insofern entspannt, als mittlerweile jeder Bundesbürger über zwölf Jahren, bei dem keine medizinische Kontraindikation bestehe, in der Lage gewesen sein sollte, ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrzunehmen.“
Die Logik ist bestechend: Der so verursachte Impfdruck sei verhältnismäßig, denn man könne sich ihm ja auch beugen.
Die Entscheidung des VGH ist sachlich-rechtlich falsch, warum kann man zB hier https://t.me/RA_Friede/1862 nachlesen, mit weiteren Nachweisen.
Die Entscheidung des VGH greift überdies die freiheitlich demokratische Grundordnung an, weil sie die Umwandlung unveräußerlicher Grundrechte in Privilegien für Mitläufer als vertretbar absegnet und damit das Grundgesetz ad absurdum führt.
Die Staatsgewalt schafft so Recht ab und Unrecht herbei. Das kann man immernoch demokratisch nennen. Denn wir können die Entscheider über unser aller Regeln wählen. (1/3)
@RA_Friede
„Irre. Wir werden alle von der Mafia regiert“ habe ich neulich in Wut Jens Spahns Verkündung der frohen Botschaft kommentiert, die lautete, dass wir als „Ungeimpfte“ ab 11. Oktober die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgezwungenen Tests auch noch selbst bezahlen müssen.
Eine Freundin hat mich dafür scharf kritisiert. Anders als bei der Mafia seien unsere Politiker demokratisch gewählt worden.
Das stimmt natürlich.
Nun hat ein Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, als Staat unschuldige Menschen bei diversen sozialen Begebenheiten auszuschließen, wenn sie nicht extra Geld für einen Test ausgegeben haben, den eigenen biologischen Zustand damit gemessen haben und als Ergebnis das Negativresultat: „Ich bin heute nicht gefährlich“ vorlegen können.
„Der Anspruch auf kostenlose Bürgertestung sei im Frühjahr 2021 vor dem Hintergrund der Tatsache eingeführt worden, dass die entwickelten Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus zunächst nur sehr limitiert verfügbar gewesen seien und durch ein kostenfreies Testangebot der nicht-immunisierten Bevölkerung ermöglicht werden sollte, wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Diese Situation habe sich insofern entspannt, als mittlerweile jeder Bundesbürger über zwölf Jahren, bei dem keine medizinische Kontraindikation bestehe, in der Lage gewesen sein sollte, ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrzunehmen.“
Die Logik ist bestechend: Der so verursachte Impfdruck sei verhältnismäßig, denn man könne sich ihm ja auch beugen.
Die Entscheidung des VGH ist sachlich-rechtlich falsch, warum kann man zB hier https://t.me/RA_Friede/1862 nachlesen, mit weiteren Nachweisen.
Die Entscheidung des VGH greift überdies die freiheitlich demokratische Grundordnung an, weil sie die Umwandlung unveräußerlicher Grundrechte in Privilegien für Mitläufer als vertretbar absegnet und damit das Grundgesetz ad absurdum führt.
Die Staatsgewalt schafft so Recht ab und Unrecht herbei. Das kann man immernoch demokratisch nennen. Denn wir können die Entscheider über unser aller Regeln wählen. (1/3)
@RA_Friede
Forwarded from Jessica Hamed
#Eilantrag #Hochschule #abgelehnt #RLP
Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“
Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht?
In der AZ heißt es:
„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“
Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips:
„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“
Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“
Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed:
„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“
https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717
Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach.
https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende
Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“
Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht?
In der AZ heißt es:
„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“
Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips:
„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“
Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“
Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed:
„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“
https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717
Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach.
https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende
Allgemeine Zeitung
Student scheitert mit Klage gegen 3G an Hochschulen
Ein Student der TH Bingen hatte per Eilantrag gegen die 3G-Regel an Hochschulen geklagt. Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag nun abgelehnt. Mit ausführlicher Begründung.