Forwarded from Jessica Hamed
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
SWR Aktuell
Keine Einigung zu Selbsttests an Hochschule in Bingen
Ein Student der TH Bingen klagt gegen die 3G-Regeln an Hochschulen in RLP. Sein Vorschlag, sich selbst auf Corona zu testen, wurde vom Land abgelehnt.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Gedanken zum Verhältnis von Freiheit, Demokratie und Menschenwürde
„Irre. Wir werden alle von der Mafia regiert“ habe ich neulich in Wut Jens Spahns Verkündung der frohen Botschaft kommentiert, die lautete, dass wir als „Ungeimpfte“ ab 11. Oktober die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgezwungenen Tests auch noch selbst bezahlen müssen.
Eine Freundin hat mich dafür scharf kritisiert. Anders als bei der Mafia seien unsere Politiker demokratisch gewählt worden.
Das stimmt natürlich.
Nun hat ein Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, als Staat unschuldige Menschen bei diversen sozialen Begebenheiten auszuschließen, wenn sie nicht extra Geld für einen Test ausgegeben haben, den eigenen biologischen Zustand damit gemessen haben und als Ergebnis das Negativresultat: „Ich bin heute nicht gefährlich“ vorlegen können.
„Der Anspruch auf kostenlose Bürgertestung sei im Frühjahr 2021 vor dem Hintergrund der Tatsache eingeführt worden, dass die entwickelten Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus zunächst nur sehr limitiert verfügbar gewesen seien und durch ein kostenfreies Testangebot der nicht-immunisierten Bevölkerung ermöglicht werden sollte, wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Diese Situation habe sich insofern entspannt, als mittlerweile jeder Bundesbürger über zwölf Jahren, bei dem keine medizinische Kontraindikation bestehe, in der Lage gewesen sein sollte, ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrzunehmen.“
Die Logik ist bestechend: Der so verursachte Impfdruck sei verhältnismäßig, denn man könne sich ihm ja auch beugen.
Die Entscheidung des VGH ist sachlich-rechtlich falsch, warum kann man zB hier https://t.me/RA_Friede/1862 nachlesen, mit weiteren Nachweisen.
Die Entscheidung des VGH greift überdies die freiheitlich demokratische Grundordnung an, weil sie die Umwandlung unveräußerlicher Grundrechte in Privilegien für Mitläufer als vertretbar absegnet und damit das Grundgesetz ad absurdum führt.
Die Staatsgewalt schafft so Recht ab und Unrecht herbei. Das kann man immernoch demokratisch nennen. Denn wir können die Entscheider über unser aller Regeln wählen. (1/3)
@RA_Friede
„Irre. Wir werden alle von der Mafia regiert“ habe ich neulich in Wut Jens Spahns Verkündung der frohen Botschaft kommentiert, die lautete, dass wir als „Ungeimpfte“ ab 11. Oktober die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgezwungenen Tests auch noch selbst bezahlen müssen.
Eine Freundin hat mich dafür scharf kritisiert. Anders als bei der Mafia seien unsere Politiker demokratisch gewählt worden.
Das stimmt natürlich.
Nun hat ein Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, als Staat unschuldige Menschen bei diversen sozialen Begebenheiten auszuschließen, wenn sie nicht extra Geld für einen Test ausgegeben haben, den eigenen biologischen Zustand damit gemessen haben und als Ergebnis das Negativresultat: „Ich bin heute nicht gefährlich“ vorlegen können.
„Der Anspruch auf kostenlose Bürgertestung sei im Frühjahr 2021 vor dem Hintergrund der Tatsache eingeführt worden, dass die entwickelten Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus zunächst nur sehr limitiert verfügbar gewesen seien und durch ein kostenfreies Testangebot der nicht-immunisierten Bevölkerung ermöglicht werden sollte, wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Diese Situation habe sich insofern entspannt, als mittlerweile jeder Bundesbürger über zwölf Jahren, bei dem keine medizinische Kontraindikation bestehe, in der Lage gewesen sein sollte, ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrzunehmen.“
Die Logik ist bestechend: Der so verursachte Impfdruck sei verhältnismäßig, denn man könne sich ihm ja auch beugen.
Die Entscheidung des VGH ist sachlich-rechtlich falsch, warum kann man zB hier https://t.me/RA_Friede/1862 nachlesen, mit weiteren Nachweisen.
Die Entscheidung des VGH greift überdies die freiheitlich demokratische Grundordnung an, weil sie die Umwandlung unveräußerlicher Grundrechte in Privilegien für Mitläufer als vertretbar absegnet und damit das Grundgesetz ad absurdum führt.
Die Staatsgewalt schafft so Recht ab und Unrecht herbei. Das kann man immernoch demokratisch nennen. Denn wir können die Entscheider über unser aller Regeln wählen. (1/3)
@RA_Friede
Forwarded from Jessica Hamed
#Impfdruck #rechtswidrig #Drosten #Lauterbach
Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM):
„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“
Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:
„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…
Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.
[…]
Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf
Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet.
Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden.
Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:
„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“
https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/
Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei.
So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).
Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.
Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM):
„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“
Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:
„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…
Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.
[…]
Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf
Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet.
Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden.
Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:
„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“
https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/
Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei.
So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).
Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.
Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Forwarded from Jessica Hamed
#RLP #Vergleichsangebot #3G #Hochschule
Wir haben gestern RLP ein Vergleichsangebot unterbreitet. Die #Allgemeine #Zeitung berichtet über unseren Fall, der auch viele andere Studierende betrifft. Auszugsweise heißt es dort:
„Die wichtigsten Gründe seiner Mainzer Anwältin Jessica Hamed für den Eilantrag gegen 3G: Die „Privilegierung“ von Geimpften sei rechtswidrig, sie infizierten oft unbemerkt andere; die doppelte Absicherung von 3G mit Abstands- oder Maskenpflicht verstoße gegen das sogenannte Übermaßverbot; kollektive Maßnahmen seien aufgrund der individuellen Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig; es bestehe aktuell keine pandemische Lage nationaler Tragweite; die 3G-Regel sei unangemessen und bedrohe die Bildungs- und Lebenschancen sowie die Selbstbestimmung; vor allem aber: Selbsttests unter Aufsicht müssten als „milderes Mittel“ zugelassen werden. Diese seien billiger und schließlich auch zum Beispiel in Restaurants und sogar Bordellen erlaubt. Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen seien, sei „davon auszugehen, dass diese Regelungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die Impfung auszuüben“.
Heyne und seine Anwältin Hamed haben nun ihrerseits einen #Vergleichsvorschlag eingereicht. Sie habe zahlreiche Anfragen von Studierenden auch aus Rheinland-Pfalz erhalten, „die sich in derselben Situation befinden und um Hilfe bitten“, heißt es in der Stellungnahme der Mainzer Juristin. Wenn dem Binger Studenten Selbsttests „in der Form gestattet werden, dass ihm außer den Kosten für das Testkit keine weiteren Kosten entstehen“, sei man dazu bereit, das Verfahren für erledigt zu erklären. Obwohl man die 3G-Regelung an Hochschulen weiterhin für rechtswidrig halte. Denn verständlich sei der Ausschluss von Selbsttests nicht. „Das wäre ein guter Moment, um etwas Vertrauen zurückzugewinnen und einen Schritt auf seine Bürger*innen zuzugehen“, heißt es in dem Schreiben.“
https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/der-streit-um-3g-an-den-unis_24680484?fbclid=IwAR0gqYiV0e7TfPGg971SZwoFtVPQvV1a62lINzpOuDcgclEx-rMtvxK5ECM
Es ist das erste Mal, dass sich ein Vergleich anbietet, bzw. förmlich aufdrängt.
Wir sind den ersten Schritt auf das Land zugegangen und hoffen, das Land nutzt ebenso die Gelegenheit, ein Zeichen gegen die gesellschaftliche #Spaltung zu setzen und ebenfalls einen Schritt auf uns zuzugehen.
Es ist in den vergangenen 18 Monate viel kaputt gegangen, zwischen Staat und Bürger*innen, zwischen Kolleg*innen, Freund*innen und Familien. Und die Spaltung vertieft sich mit beängstigender Geschwindigkeit zunehmend.
Wir möchten unseren Teil zur Überwindung dieser tiefen gesellschaftlichen, zwischenmenschlichen Krise beitragen und hoffen so, gemeinsam mit RLP ein Zeichen der #Versöhnung setzen zu können.
Ein #Kompromiss zeichnet sich durch gegenseitiges Nachgeben aus. Wir sind hierzu bereit. #RLP? Es liegt nun an Ihnen.
Wir haben gestern RLP ein Vergleichsangebot unterbreitet. Die #Allgemeine #Zeitung berichtet über unseren Fall, der auch viele andere Studierende betrifft. Auszugsweise heißt es dort:
„Die wichtigsten Gründe seiner Mainzer Anwältin Jessica Hamed für den Eilantrag gegen 3G: Die „Privilegierung“ von Geimpften sei rechtswidrig, sie infizierten oft unbemerkt andere; die doppelte Absicherung von 3G mit Abstands- oder Maskenpflicht verstoße gegen das sogenannte Übermaßverbot; kollektive Maßnahmen seien aufgrund der individuellen Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig; es bestehe aktuell keine pandemische Lage nationaler Tragweite; die 3G-Regel sei unangemessen und bedrohe die Bildungs- und Lebenschancen sowie die Selbstbestimmung; vor allem aber: Selbsttests unter Aufsicht müssten als „milderes Mittel“ zugelassen werden. Diese seien billiger und schließlich auch zum Beispiel in Restaurants und sogar Bordellen erlaubt. Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen seien, sei „davon auszugehen, dass diese Regelungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die Impfung auszuüben“.
Heyne und seine Anwältin Hamed haben nun ihrerseits einen #Vergleichsvorschlag eingereicht. Sie habe zahlreiche Anfragen von Studierenden auch aus Rheinland-Pfalz erhalten, „die sich in derselben Situation befinden und um Hilfe bitten“, heißt es in der Stellungnahme der Mainzer Juristin. Wenn dem Binger Studenten Selbsttests „in der Form gestattet werden, dass ihm außer den Kosten für das Testkit keine weiteren Kosten entstehen“, sei man dazu bereit, das Verfahren für erledigt zu erklären. Obwohl man die 3G-Regelung an Hochschulen weiterhin für rechtswidrig halte. Denn verständlich sei der Ausschluss von Selbsttests nicht. „Das wäre ein guter Moment, um etwas Vertrauen zurückzugewinnen und einen Schritt auf seine Bürger*innen zuzugehen“, heißt es in dem Schreiben.“
https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/der-streit-um-3g-an-den-unis_24680484?fbclid=IwAR0gqYiV0e7TfPGg971SZwoFtVPQvV1a62lINzpOuDcgclEx-rMtvxK5ECM
Es ist das erste Mal, dass sich ein Vergleich anbietet, bzw. förmlich aufdrängt.
Wir sind den ersten Schritt auf das Land zugegangen und hoffen, das Land nutzt ebenso die Gelegenheit, ein Zeichen gegen die gesellschaftliche #Spaltung zu setzen und ebenfalls einen Schritt auf uns zuzugehen.
Es ist in den vergangenen 18 Monate viel kaputt gegangen, zwischen Staat und Bürger*innen, zwischen Kolleg*innen, Freund*innen und Familien. Und die Spaltung vertieft sich mit beängstigender Geschwindigkeit zunehmend.
Wir möchten unseren Teil zur Überwindung dieser tiefen gesellschaftlichen, zwischenmenschlichen Krise beitragen und hoffen so, gemeinsam mit RLP ein Zeichen der #Versöhnung setzen zu können.
Ein #Kompromiss zeichnet sich durch gegenseitiges Nachgeben aus. Wir sind hierzu bereit. #RLP? Es liegt nun an Ihnen.
Allgemeine Zeitung
Der Streit um 3G an den Unis
Warum ein Student in Rheinland-Pfalz juristisch gegen die Corona-Testpflicht vorgeht – und wieso er dem Land nun einen Vergleich vorschlägt.
Forwarded from Jessica Hamed
#Ungleichbehandlung #Geimpfte #rechtswidrig #ethischverwerflich
Teil unserer Argumentation gegen #3G an #Hochschulen ist, dass 3G gegen den #Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Denn wie bereits im Schriftsatz vom 01.08.21 dargelegt sowie in meinem Gespräch bei #allesaufentisch - das bereits zweimal von Linkedin #gelöscht wurde - und vertieft im hiesigen Hochschulverfahren - gibt es keinen sachlichen Grund für eine Besserstellung Geimpfter gegenüber #Ungeimpfter
Die medizinisch nicht begründbare Besserstellung in Form der nicht existierenden Testverpflichtung Geimpfter ist nicht nur #juristisch und #ethisch zu beanstanden, sondern ist letztlich eine willkürliche, rein politische Entscheidung die ganz real #Menschenleben in besonders vulnerable Gruppen kosten kann.
Das Redaktionsnetzwerk hat gestern einen lesenwerten Überblick zusammengestellt:
„Das…(RKI) war zu Beginn der Impfungen davon ausgegangen, dass sich Geimpfte kaum noch infizieren….
Das allerdings trifft schon seit längerer Zeit nicht mehr zu, wie eine Veröffentlichung aktueller Daten des Instituts zeigt…
Doch mit dem Nachlassen des Impfschutzes und dem Auftreten der Delta-Variante hat sich das Geschehen verändert. So treten in der Altersgruppe ab 60 Jahren mittlerweile (Daten der Kalenderwochen 37 bis 40) bereits rund 55 Prozent der symptomatischen Neuinfektionen bei vollständig Geimpften auf. In der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen entfiel in diesem Zeitraum fast ein Drittel der symptomatischen Neuinfektionen auf Geimpfte. Die Tendenz ist in beiden Altersgruppen steigend.
Die gemeldete Zahl der asymptomatischen Infektionen bei Geimpften und Ungeimpften wird zwar von einigen Bundesländern, vom RKI hingegen nicht veröffentlicht. Weil sie statistisch nicht aussagekräftig sei, wie das Institut auf Nachfrage des RND mitgeteilt hat. Und zwar ganz einfach deshalb, weil sich Geimpfte ohne Symptome kaum testen lassen und so gar nicht erfasst würden.
Inzwischen aber haben die Hersteller selbst neue Daten veröffentlicht: Biontech/Pfizer gaben vor Kurzem an, dass der Schutz vor Infektionen mit der Delta-Variante (symptomatisch oder asymptomatisch) vier Monate nach der Impfung bei etwa 53 Prozent liege. Bekannt ist inzwischen auch: Sobald sie sich infizieren, haben Geimpfte eine ähnlich hohe #Viruslast wie Ungeimpfte, sie können also auch andere anstecken.
Lediglich der Zeitraum, in dem Geimpfte infektiös sind, ist vermutlich etwas kleiner. Zur Verbreitung des Virus also tragen Geimpfte weiterhin bei. Ein Grund, warum auch bei hohen Impfquoten #keine #Herdenimmunität erreicht würde und das Coronavirus nicht mehr verschwinden wird…
Bei der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen in Deutschland zeigt sich jedenfalls, dass vollständig Geimpfte einen immer größeren Anteil an den Covid-19-Patientinnen und -Patienten ausmachen und Ungeimpfte einen immer geringeren.“
https://www.rnd.de/gesundheit/corona-streit-ueber-die-pandemie-der-ungeimpften-JV2QJS4A2FAA5CZD2VDY6ALMWE.html?outputType=amp
Teil unserer Argumentation gegen #3G an #Hochschulen ist, dass 3G gegen den #Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Denn wie bereits im Schriftsatz vom 01.08.21 dargelegt sowie in meinem Gespräch bei #allesaufentisch - das bereits zweimal von Linkedin #gelöscht wurde - und vertieft im hiesigen Hochschulverfahren - gibt es keinen sachlichen Grund für eine Besserstellung Geimpfter gegenüber #Ungeimpfter
Die medizinisch nicht begründbare Besserstellung in Form der nicht existierenden Testverpflichtung Geimpfter ist nicht nur #juristisch und #ethisch zu beanstanden, sondern ist letztlich eine willkürliche, rein politische Entscheidung die ganz real #Menschenleben in besonders vulnerable Gruppen kosten kann.
Das Redaktionsnetzwerk hat gestern einen lesenwerten Überblick zusammengestellt:
„Das…(RKI) war zu Beginn der Impfungen davon ausgegangen, dass sich Geimpfte kaum noch infizieren….
Das allerdings trifft schon seit längerer Zeit nicht mehr zu, wie eine Veröffentlichung aktueller Daten des Instituts zeigt…
Doch mit dem Nachlassen des Impfschutzes und dem Auftreten der Delta-Variante hat sich das Geschehen verändert. So treten in der Altersgruppe ab 60 Jahren mittlerweile (Daten der Kalenderwochen 37 bis 40) bereits rund 55 Prozent der symptomatischen Neuinfektionen bei vollständig Geimpften auf. In der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen entfiel in diesem Zeitraum fast ein Drittel der symptomatischen Neuinfektionen auf Geimpfte. Die Tendenz ist in beiden Altersgruppen steigend.
Die gemeldete Zahl der asymptomatischen Infektionen bei Geimpften und Ungeimpften wird zwar von einigen Bundesländern, vom RKI hingegen nicht veröffentlicht. Weil sie statistisch nicht aussagekräftig sei, wie das Institut auf Nachfrage des RND mitgeteilt hat. Und zwar ganz einfach deshalb, weil sich Geimpfte ohne Symptome kaum testen lassen und so gar nicht erfasst würden.
Inzwischen aber haben die Hersteller selbst neue Daten veröffentlicht: Biontech/Pfizer gaben vor Kurzem an, dass der Schutz vor Infektionen mit der Delta-Variante (symptomatisch oder asymptomatisch) vier Monate nach der Impfung bei etwa 53 Prozent liege. Bekannt ist inzwischen auch: Sobald sie sich infizieren, haben Geimpfte eine ähnlich hohe #Viruslast wie Ungeimpfte, sie können also auch andere anstecken.
Lediglich der Zeitraum, in dem Geimpfte infektiös sind, ist vermutlich etwas kleiner. Zur Verbreitung des Virus also tragen Geimpfte weiterhin bei. Ein Grund, warum auch bei hohen Impfquoten #keine #Herdenimmunität erreicht würde und das Coronavirus nicht mehr verschwinden wird…
Bei der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen in Deutschland zeigt sich jedenfalls, dass vollständig Geimpfte einen immer größeren Anteil an den Covid-19-Patientinnen und -Patienten ausmachen und Ungeimpfte einen immer geringeren.“
https://www.rnd.de/gesundheit/corona-streit-ueber-die-pandemie-der-ungeimpften-JV2QJS4A2FAA5CZD2VDY6ALMWE.html?outputType=amp
RND.de
Corona: Streit über die „Pandemie der Ungeimpften“
Corona sei zur einer „Pandemie der Ungeimpften“ geworden, betont die Politik gerne. Aber ist das auch wirklich so? Denn aktuelle Zahlen zeigen: Geimpfte haben auch weiterhin einen hohen Anteil am Infektionsgeschehen und der Belegung der Krankenhäuser.
HAINTZ.media
💥AfD Demo in Göppingen am Samstag nur mit 3G?💥 Diese Info wurde mir soeben zugespielt, konnte ich noch nicht zu 100 % verifizieren. Belege daher gerne an mich oder in den Chat. Sollte die Stadt Göppingen tatsächlich Tests für eine Demo fordern, wäre das…
AfD Demo in Göppingen / Verwaltungsgericht kippt #3G-Regel auf Demo
Wie ich gestern prognostiziert habe, wurde die 3G-Regel vom Verwaltungsgericht gekippt. Soweit sind wir noch nicht, das vor Demos getestet werden muss. Wollen wir hoffen, dass es auch nicht so weit kommt.
Das war die Erste mir bekannte #3G Verfügung auf einer deutschen Demonstration. Wollen wir hoffen, dass es die letzte bleibt.
Scheer Sandro
+++ SIEG vor dem Verwaltungsgericht – Demo morgen findet OHNE 3G-Regel und OHNE Teilnehmerbeschränkung statt +++
Liebe Mitglieder und Förderer der AfD Baden-Württemberg,
gestern noch haben wir Sie per E-Mail über den Versuch des Landkreises Göppingen informiert, unsere große Freiheitsdemo morgen um 15 Uhr auf dem Schillerplatz in Göppingen mit einer skandalösen 3G-Regel und einer Beschränkung der Teilnehmerzahl zu erschweren. Wir haben Ihnen angekündigt, dass wir gegen diese Auflagen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen werden.
Vor wenigen Minuten erreichte uns der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu unserem Eilantrag. Ihm ist vollumfänglich stattgegeben worden:
– Die 3G-Regel für die Demo ist gekippt. Jeder Bürger kann unabhängig vom Impf- und Teststatus an unserer Demo teilnehmen.
– Die Teilnehmerbeschränkung auf nur 150 Personen ist ebenfalls gekippt. Solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, können so viele Bürger an der Demo teilnehmen, wie auf den Schillerplatz passen.
Das ist ein großartiger Sieg für die Versammlungsfreiheit und unsere Grundrechte. Geimpfte und Ungeimpfte können Seite an Seite für die Freiheit demonstrieren. Bitte kommen Sie daher morgen zahlreich nach Göppingen zu unserer Freiheitsdemo!
Sollte sich hier eh. Einspruch noch etwas ändern, informieren wir Sie natürlich unverzüglich. Wir hoffen aber, dass Politik und Verwaltung Vernunft annehmen, sich mit der Entscheidung abfinden und ihren autoritären Panikmodus nicht auf die Spitze treiben.
Bis morgen in Göppingen!
Mit freundlichen Grüßen
für den Landesvorstand
Markus Frohnmaier
Wie ich gestern prognostiziert habe, wurde die 3G-Regel vom Verwaltungsgericht gekippt. Soweit sind wir noch nicht, das vor Demos getestet werden muss. Wollen wir hoffen, dass es auch nicht so weit kommt.
Das war die Erste mir bekannte #3G Verfügung auf einer deutschen Demonstration. Wollen wir hoffen, dass es die letzte bleibt.
Scheer Sandro
+++ SIEG vor dem Verwaltungsgericht – Demo morgen findet OHNE 3G-Regel und OHNE Teilnehmerbeschränkung statt +++
Liebe Mitglieder und Förderer der AfD Baden-Württemberg,
gestern noch haben wir Sie per E-Mail über den Versuch des Landkreises Göppingen informiert, unsere große Freiheitsdemo morgen um 15 Uhr auf dem Schillerplatz in Göppingen mit einer skandalösen 3G-Regel und einer Beschränkung der Teilnehmerzahl zu erschweren. Wir haben Ihnen angekündigt, dass wir gegen diese Auflagen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen werden.
Vor wenigen Minuten erreichte uns der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu unserem Eilantrag. Ihm ist vollumfänglich stattgegeben worden:
– Die 3G-Regel für die Demo ist gekippt. Jeder Bürger kann unabhängig vom Impf- und Teststatus an unserer Demo teilnehmen.
– Die Teilnehmerbeschränkung auf nur 150 Personen ist ebenfalls gekippt. Solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, können so viele Bürger an der Demo teilnehmen, wie auf den Schillerplatz passen.
Das ist ein großartiger Sieg für die Versammlungsfreiheit und unsere Grundrechte. Geimpfte und Ungeimpfte können Seite an Seite für die Freiheit demonstrieren. Bitte kommen Sie daher morgen zahlreich nach Göppingen zu unserer Freiheitsdemo!
Sollte sich hier eh. Einspruch noch etwas ändern, informieren wir Sie natürlich unverzüglich. Wir hoffen aber, dass Politik und Verwaltung Vernunft annehmen, sich mit der Entscheidung abfinden und ihren autoritären Panikmodus nicht auf die Spitze treiben.
Bis morgen in Göppingen!
Mit freundlichen Grüßen
für den Landesvorstand
Markus Frohnmaier
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211222 ArbG Offenbach, wegen Verfügung, 3G_geschwärzt.pdf
192.4 KB
🇩🇪 🛂 Arbeitsgericht Offenbach nimmt #3G Regelung zurück.
„Die sitzungspolizeiliche Anordnung der ** Kammer vom 16. Dezember 2021 in Bezug auf 3 G wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben."
⏩ Manchmal scheint es auszureichen, anwaltliche Vertretung anzuzeigen. Danke an das Gericht! ⏪
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Ich habe eben unseren ersten Normenkontrollantrag 2022, inklusive Antrag auf einstweilige Anordnung gegen #3G an Hochschulen in Hessen eingereicht.
Im Antrag haben wir den VGH ausführlich unter Quellenangaben auf die fehlende medizinische Indikation für Tests sowie die die Risiken des Impfstoffs und dessen fehlende medizinische Indikation und mangelnde Wirksamkeit hingewiesen. Wir haben insbesondere hervorgehoben, dass der indirekte Testzwang hauptsächlich zur Impfung verleiten soll. Für eine Ungleichbehandlung von "Geimpften" und "Ungeimpften" besteht keine Grundlage, es wurde beantragt, die vor 2020 bestehenden Grundrechte zu gewähren und diese nicht als "Privilegien" an "Geimpfte" zu verteilen.
Im Antrag haben wir den VGH ausführlich unter Quellenangaben auf die fehlende medizinische Indikation für Tests sowie die die Risiken des Impfstoffs und dessen fehlende medizinische Indikation und mangelnde Wirksamkeit hingewiesen. Wir haben insbesondere hervorgehoben, dass der indirekte Testzwang hauptsächlich zur Impfung verleiten soll. Für eine Ungleichbehandlung von "Geimpften" und "Ungeimpften" besteht keine Grundlage, es wurde beantragt, die vor 2020 bestehenden Grundrechte zu gewähren und diese nicht als "Privilegien" an "Geimpfte" zu verteilen.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Re: Ronai Chaker 🔗
„Biopolitik? Ich bin 2020-2022 auf die Straße gegangen, um mich gegen eine so zu nennende "#Biopolitik" zu stellen.
Diskriminierung nach biologischen Merkmalen lehne ich als #Menschenverachtend generell ab.
Wir hatten mit #3G/#2G-Regelungen und der sektoralen #Impfpflicht bereits eine Biopolitik. Wir haben sie bei der #Bundeswehr immernoch. Die Mehrheit hat es nicht gestört.
Eine Bitte an die @AfD: Machen Sie Ihre Positionierung zu diesem Thema öffentlich. Machen Sie auch den Positionsfindungsprozess hierzu öffentlich.
Wer eine Coronaaufarbeitung heuchelt - hintenrum aber "Biopolitik" fördert, wäre für mich unwählbar.
Das geht sicherlich nicht nur mir so, sondern dem Großteil der Menschen, die für Freiheit und Selbstbestimmung während der "Pandemie" auf die Straße gegangen sind. @Martin_Sichert“
🔗X-Link @RA_Friede
„Biopolitik? Ich bin 2020-2022 auf die Straße gegangen, um mich gegen eine so zu nennende "#Biopolitik" zu stellen.
Diskriminierung nach biologischen Merkmalen lehne ich als #Menschenverachtend generell ab.
Wir hatten mit #3G/#2G-Regelungen und der sektoralen #Impfpflicht bereits eine Biopolitik. Wir haben sie bei der #Bundeswehr immernoch. Die Mehrheit hat es nicht gestört.
Eine Bitte an die @AfD: Machen Sie Ihre Positionierung zu diesem Thema öffentlich. Machen Sie auch den Positionsfindungsprozess hierzu öffentlich.
Wer eine Coronaaufarbeitung heuchelt - hintenrum aber "Biopolitik" fördert, wäre für mich unwählbar.
Das geht sicherlich nicht nur mir so, sondern dem Großteil der Menschen, die für Freiheit und Selbstbestimmung während der "Pandemie" auf die Straße gegangen sind. @Martin_Sichert“
🔗X-Link @RA_Friede